Mathieu Carrieres Kampf um Kinder

carriere_mathieu_berlin_kreuzigung_170606 Zunächst einmal möchte ich folgendes festhalten: Mathieu Carriere ist und bleibt aus meiner Sicht ein Exzentriker. Wie alles im Leben beinhaltet aber auch diese Lebensart Positives wie Negatives, was man in der Sendung „Was erlauben Strunz“ auf N24 sehr gut beobachten konnte. Im Gegensatz zu Edith Schwab hatte ich bei Mathieu Carriere das Gefühl, das er mit Leib und Seele für „unsere“ Kinder kämpft.

Zunächst einmal wurde die Kreuzigung von Mathieu Carriere auf der Väterdemonstration des VafK aus dem Jahr 2006 auszugsweise gezeigt. Danach wollte Herr Lanz zum einen wissen, wie die derzeitige private Si­tua­tion in Sachen Sorgerecht seiner Tochter wäre. Mathieu Carriere stellt daraufhin zu­nächst einmal klar, das er nie für Väterrechte, sondern für Kinderrechte gekämpft habe und inwieweit Väter von (nichtehelichen) Kindern in Deutschland diskriminiert werden. Herr Carriere brachte die bekannten Argumente und vor allen Dingen, das die Rechte der Kinder auf Vater und Mutter in der UN-Kinderrechtskonvention ver­an­kert wä­ren, die Deutsch­land ja nicht vor­be­halt­los un­ter­schrie­ben ha­be.

Die ökonomische Situation der Mütter würde staatlich gefördert, woraufhin Frau Schwab lachen musste. Es ginge nicht um Schuldzuweisung an die Mütter, denn für diese Menschenrechtsverletzungen wäre der Staat verantwortlich, meinte daraufhin Herr Carriere. Frau Schwab reagierte daraufhin ziemlich übertrieben, indem sie Herrn Carriere nicht nur verbale Entgleisung vorwarf, sondern die Aussagen mit Kriegs­ge­tüm­mel verglich und er die Sorgerechtssituation so darstellen würde, als würden Mas­sen­ver­nich­tungs­waf­fen in Deutschland eingesetzt. Frau Schwab sprach dann das Urteil des BVerfG vom Januar 2003 an, wo dieses ‚richtigerweise‘ festgestellt habe, das es für Kinder nach Trennungen besser wäre, wenn das Sorgerecht alleine bei den Müttern bliebe. Normalerweise wäre eine Gesetzesänderung erst für Ende 2010 angedacht, aber das Urteil des EGMR würde die Angelegenheit vermutlich be­schleu­ni­gen.

Des weiteren sprach Mathieu Carriere davon, das man eine Mediation zwingend vorschreiben sollte. Jetzt bin ich zwar kein Freund von Zwang, aber da es bei uns so viele unnötige, gesetzliche Vorschriften gibt, die alle Menschen zwangsweise be­fol­gen müssen, es beim Sorgerecht um unsere Kinder geht, sehe auch ich keine an­de­re Möglichkeit. Wie Frau Schwab ausnahmsweise richtig sagte, gehen Men­schen bei einer Trennung selten im Guten auseinander. Gott sei Dank gibt es mitt­ler­wei­le ja sogar schon Frauen, die nach einer Mediation einsichtig genug und froh da­rü­ber waren, das ihnen jemand mit klaren Worten die Wichtigkeit der Kin­des­bin­dung an beide Elternteile klar gemacht hat. Herr Carriere hat auch ziemlich hart gegen die Jugendämter im allgemeinen argumentiert.

Zusatz
Hier hatte ich mit meinem Beitrag aufgehört, da ich durch den User „Schlecht­mensch“ aus dem WGvdL-Forum erfuhr, das dieser einen Teil des Filmes auf Youtube eingestellt habe. Trotzdem bin ich heute der Meinung, das ich meinen Beitrag ruhig veröffentlichen sollte, alleine schon wegen der Videos. Auf N24 findet man im übrigen noch den kompletten Film.

Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil I
Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil II

Youtube: Mathieu Carriere zum EGMR-Sorgerechtsurteil Teil III

Links
Homepage von Mathieu Carriere
FemokratieBlog: Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil
(Az.: 22028/04)

4 Kommentare.

  1. Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24 « FemokratieBlog - pingback on 5. August 2010 um 11:26
  2. Michael Baleanu

    Art. 6 GG
    „(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

    Das EMRGH hat der ganzen Welt gezeigt, dass Väter hierzulande diskriminiert werden. Es hat der ganzen Welt gezeigt, dass Juristen hierzulande keine Ahnung von Recht und Gesetz haben:

    Die Diskriminierung von Vätern als auch die nachträgliche Sicherheitsverwahrung (der Gesetzgeber und die ihnen unterstellten Juristen haben dabei das Prinzip „keine Strafe ohne Gesetz“ verletzt) haben bewiesen, dass hierzulande Juristen bei der Erlassung der Gesetze tätig sind, die entweder vorsätzlich elementare juristische Grundsätze verletzen, oder die Intelligenz dieser Dame hier besitzen: http://tinyurl.com/3y2rd8m.

    Der – nach dem Erlass des neuen Sorgerechts – nächste Kampf wird wohl der sein, dass man einem geschiedenen oder getrennten Vater, den Umgang mit seinem Kind in der gleichen Art und Weise ermöglicht, wie bei den nicht geschiedenen oder getrennten Vätern

    Die Väter werden durch deutsche Gerichte diskriminiert, weil ihnen nicht automatisch 50% der Zeit als Umgang mit ihren Kindern zugesichert wird. Das ist das natürliche Recht des Vaters.

    Das EMRGH hat bewiesen, dass deutsche Juristen nicht erkennen wollen, dass Väter diskriminiert werden.

    Deswegen ist jeder Väter- und Männerrechtler, der behauptet, „Väter werden hierzulande diskriminiert“, juristisch viel besser ausgebildet als die Volljuristen selbst:

    Wir haben das, was das EMRGH gesagt hat, schon immer gesagt und sind deswegen besser als jeder Jurist, z. B. als Edith Schwab!

    Wenn also ein Jurist behaupten würde, er wüsste es besser, weil er ein Jurist sei und wir lauter funktionale Analphabeten (siehe Frau Schwab http://www.youtube.com/watch?v=rCPbEFXl7IU, bei Min. 5:00, „und Herr Carriere ist natürlich kein Jurist“), dann sagt es denen ins Gesicht:

    „Juristen hierzulande haben keine Ahnung von Recht und Gesetz, weil sie sonst die Diskriminierung der Väter im nationalen Rechtsweg schon längst hätten ausräumen müssen.

    Also habe ich, Nichtjurist und Väterrechtler, mehr Ahnung von Recht und Gesetz als das BVerfG: Denn ich habe die Diskriminierung erkannt, die nicht. Punkt!“

    Was glaubt ihr, warum DE das 7. Zusatzprotokoll der EMRK nicht ratifiziert hat?

    Wenn Art 5 Gesetz wäre, würde es heissen:
    „Ehegatten haben untereinander und in ihren Beziehungen zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art hinsichtlich der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe.“
    Dann wäre Frau Schwab und Konsorten brotlos.

    Wieso hat bis heute kein Väterverein gegen die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Schwab protestiert?

  3. Kein-BVK-für-Edith-Schwab

    Michael Baleanu schreibt:

    „Wieso hat bis heute kein Väterverein gegen die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Schwab protestiert?“

    Ganz genau dieselbe Frage stelle ich mir auch! Eigentlich müsste ein „VafK“ z.B. massiven Protest dagegen einlegen, ist aber still – wie auch andere Vereine. Auch „MANNdat“ sollte in meinen Augen zumindest eine Protestnote schreiben.

    Warum passiert da nichts?

    Zum Kommentar von Michael: Volle Zustimmung, deutsche Juristen und vor allem Juristinnen sind gegen Väter eingestellt – zum größten Teil zumindest. Der EMGR und die EMRK ist da, so scheints wesentlich weiter.

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