Archiv nach Schlagworten: Edith Schwab

Veranstaltung „Familienpolitik im Wandel“

alleinerziehender-vater-mit-kindern-fotograf_gerd_altmann_-geralt_stanly_dezignus-shapes_pixeliodePressemitteilung der FDP [hier][PDF]

Zur Veranstaltung „Familienpolitik im Wandel“ mit Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll am 26.10.2010 um 19:00 Uhr in 76669 Bad Schönborn, Hotel Villa Medici, Waldparkstr. 20 möchten wir Sie recht herzlich einladen.

Teilnehmerliste bei der Podiumsdiskussion „Familienrecht im Wandel“:

  1. Prof. Dr. Ulrich Goll (Justizminister und stellvertr. Ministerpräsident in BW)
  2. Edith Schwab (Fachanwältin für Familienrecht, Bundesvorsitzende des VAMV)
  3. Daniela Conrad-Graf (Familienrichterin am Amts- und Oberlandesgericht Karlsruhe)
  4. Reinhard Niederbühl (Leiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe)
  5. Franzjörg Krieg (Pädagoge, Landesvorsitzender des VAfK Baden Württemberg)
  6. Ursula Kodjoe Moderation (Dipl. Psychologin, Mediatorin, gerichtpsychologische Gutachterin)

Themenschwerpunkte:

  1. Sorgerecht für nicht eheliche Väter
  2. Projekt Elternkonsens in Baden Württemberg Cochemer Weg, Karlsruher Weg
  3. Fragen an die Politik / Lösungsansätze

Im Trennungs-FAQ-Forum steht dazu folgendes:

.. eine Podiumsdiskussion, deren Besetzung absolut spannend ist:

Minister Goll ist einer der sehr wenigen Politiker in der BRD, die es schon gewagt haben, gegen die Macht der Frauen- und Mütter-Lobby Väter-Positionen öffentlich zu vertreten. Ich denke da nur an die Absicht von Bundesjustizministerin Zypries, jeden Vater, der einen heimlichen Vaterschaftstest machen lässt, zu kriminalisieren.

Edith Schwab hat erst im August das Bundesverdienstkreuz verliehen bekommen. Die allgemeine Kritik daran ist dominant. Man muss nur „Schwab Bundesverdienstkreuz“ in google eingeben.

Richterin Conrad-Graf ist eine bemerkenswerte Richterin, die sicher nicht zu der Sorte gehört, die feministische Positionen im Familienrecht umsetzen.

Herr Niederbühl ist wohl diejenige Person in der familialen Intervention in Karlsruhe, die im radikalfeministisch bestimmten Karlsruher Klüngel die reformfreudigste Position einnimmt.

Und Ursula Kodjoe brauche ich in Väterkreisen wohl nicht extra vorzustellen.

Wir haben großes Interesse daran, dass diese Podiumsdiskussion vor Publikumsandrang aus allen Nähten platzt! [mehr]

Foto: Gerd Altmann/Pixelio.de
WikiMANNia: FamilieEin-Eltern-FamilieFlickwerkfamilie (Patchwork)
FemokratieBlog: Suchergebnisse „Edith Schwab“

Das Geburtsrecht des Kindes auf Mutter und Vater

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Überlegungen zur Sorgepflicht
Von Karin Jäckel auf Deutschlandradio Kultur

Eltern-Kind-Beziehungen sind älter als jedes menschengemachte Gesetz und jedes Wächteramt des Staates. Es ist das natürliche und unverbrüchliche Geburtsrecht als Menschenrecht eines jeden Kindes, Mutter und Vater zu haben und von ihnen gemeinsam beschützt, erzogen und umsorgt zu werden.

Auf einen Elternteil verzichten zu müssen, bedeutet für jedes Kind einen schweren, Leib und Seele belastenden Verlust. Auch dann, wenn das Kind dies nicht bewusst erkennt. Irgendwann fragen sich alle Kinder nach den eigenen Wurzeln. Auch Adoptivkinder wollen ihre leiblichen Eltern kennenlernen, weil sie wissen wollen, wer die beiden Menschen sind, von denen sie gezeugt und geboren und an andere Leute abgegeben wurden und welches genetische Erbe sie in sich tragen.

Das Alleinerziehendsein ist keineswegs ein „Erfolgsmodell“, wie Edith Schwab als Vorsitzende des „Verbands alleinerziehender Mütter und Väter“ weismachen will, sondern erwiesenermaßen ein Misserfolgsmodell, das Mütter überfordert, Kinder in psychotherapeutische Behandlung und beide in Lebensängste und Armut treibt – mit und ohne finanziellen Unterhalt des ausgegrenzten Elternteils [mehr] [MP3]

Alles in allem ein guter Artikel von Frau Dr. Jäckel. Allerdings habe ich einen Punkt vermisst, denn sie schreibt zum Thema Gewalt:

Es kann nicht sein, dass die weltweiten Forschungsergebnisse über die nahezu identische Gewaltbereitschaft der Geschlechter weiterhin dem Mythos „Frau = Opfer, Mann = Täter“ untergeordnet werden und Kindern nur deshalb ihr Geburtsrecht auf beide Eltern vorenthalten wird, weil manche Männer zu Verbrechern werden und dann Frauen und/oder Kindern Gewalt antun.

Diese Behauptung ist zwar richtig, allerdings wäre es noch besser gewesen, wenn Frau Dr. Jäckel die Frage in den Raum gestellt hätte, wieso an Müttern nicht gezweifelt wird, da von diesen immerhin zu 55% Gewalt gegen Kinder ausgeht. Diese Feststellung wurde erst kürzlich in diesem Blog eingestellt [hier]

Zum Bundesverdienstkreuz an Edith Schwab

bundesverdienstkreuz-nein-danke1Franzjörg Krieg vom VafK Karlsruhe hat zur heutigen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Edith Schwab folgende Mitteilung verfaßt:

Keine Diskussion um ein Indiz

Ich möchte das Lebenswerk von Frau Edith Schwab durch Einblicke in den Spannungsbogen ihrer Vita greifbarer machen:

Frau Schwab organisierte den in Pressemitteilungen dokumentierten Protest des VAMV gegen alles, was geeignet war, die Allmacht der Mütter in der deutschen Familienrechtspraxis zu unterhöhlen, insbesondere gegen alles, was die Rolle der Väter zu stärken geeignet war, besonders gegen das Gemeinsame Sorgerecht:

  1. Kampf gegen die Sorgerechtselemente in der Kindschaftsrechtsreform von 1998
  2. Kampf gegen die entlarvenden Zusammenhänge von Sorgerecht, Umgang und Unterhalt in der Proksch Studie
  3. Kampf gegen die Macht(missbrauchs)verluste von kinderbesitzenden Müttern durch die Verbreitung der familienrechtspraktischen Vorgehensweisen nach dem Cochemer Weg
  4. Gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter ist für den VAMV ein „Grund zur Sorge“

Das Frauenhaus Speyer hat sein 15-jähriges Bestehen zum Anlass genommen, um ein aktuell politisches Thema, das viele von Gewalt betroffene Frauen persönlich betrifft, in einer Fortbildung mit dem Titel „Verrat am Kindeswohl durch väterliches Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen – Aktuelle Perspektiven“ aufzugreifen.“ Die beiden Referentinnen dieser Tagung im Spätjahr 2005 waren Anita Heiliger und Edith Schwab.

In der Nachtcafe-Sendung am 25.04.2003 mit Edith Schwab, M. Mattusek und Dr. Peter Walcher (VAfK) meinte Frau Schwab, dass sie als Fachanwältin für das Familienrecht aus ihrer Praxis keinen Fall kenne, in dem Mütter ihr Kind als Waffe gegen den Ex-Mann eingesetzt hätten oder die den Umgang aus reiner Bosheit boykottieren würden. „Das gibt es nicht!“ meinte sie [mehr]

Ohne weiteren Kommentar.

FemokratieBlog: Suchergebnisse Edith Schwab / Mathieu Carriere
Gemeinsamer Protestbrief von: VafK, Düsseldorfer Kreis und Männerpartei

Parteiprotest: Bundesverdienstkreuz an Edith Schwab

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In einem offenen Brief an den Bundespräsidenten Christian Wulff hat die Männerpartei um eine Überprüfung der demnächst bevorstehenden Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (BvK) an die Vorsitzende des VAM(v), RAin Edith Schwab, gleichzeitig auch Vorstehende des AG(f),  der Arbeitsgemeinschaft „Familie“,  durch den MP Kurt Beck am 17. August 2010, gebeten.

Im Schreiben an den BP wird argumentativ dargelegt, warum die Verleihung an eine Mütter-Lobbyistin vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen und legislativen Entwicklungen nicht nur ein „Schlag in das Gesicht aller Väter“ ist, sondern auch einer kritischen Revision durch das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland dringend bedarf. Nachfolgend die Einleitung des Dokuments im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

die Verleihung eines Bundesverdienstkreuzes am Bande ist laut dem Wunsch des Stifters Theodor Heuss, an Persönlichkeiten zu verleihen, die Leistungen zum „Wiederaufbau des Vaterlandes“ und „deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt“.

Die ganze Welt musste über den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg erfahren, dass in der Bundesrepublik die nicht ehelichen Kinder und ihre Väter diskriminiert werden (Urteil Zaunegger/DE).

Auch das BVerfG hat sich nun dieser Ansicht angeschlossen. Darüber hinaus hat es bestätigt, dass auch das Recht dieser Väter auf Familie durch die geltende Gesetzgebung verletzt wird.

Bei der Formulierung dieser verfassungswidrigen und die Menschenrechte verletzenden Gesetzgebung war in nicht unerheblicher Weise auch Frau Edith Schwab und ihr Verein, der „Verein Alleinerziehender Mütter und Väter“ (VAMV) beteiligt.

Es war der „Verdienst“ der Frau Schwab und dieses Vereins, dass in Deutschland die Zahl der Alleinerziehenden Müttern im Westen um mehr als 34% von 1996 bis 2006 gestiegen ist.

Es war der „Verdienst“ der Frau Schwab und dieses Vereins, dass in Deutschland diese menschen- und vor allem väterverachtende (wohlgemerkt: in ein Vater-Land) Gesetzgebung und Rechtsprechung sich über so viele Jahre gehalten hat [mehr]

Das Original des Briefes an den Bundespräsidenten kann als Dokument heruntergeladen werden [hier]

Auf die Antwort aus Schloss Bellevue dürften alle gespannt warten, die die Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte kritisch  beobachtet und betrachtet haben. Vor allem diejenigen, welche  – selbst im Falle einer Trennung – als verantwortungsbewusste Väter und Mütter dieses Landes, sich die Sorge um ihre gemeinsamen Kinder erhalten haben. Es bleibt zu hoffen, dass Herr BP Wulff die Entscheidung auch im Kontext der aktuellen Urteile des BVerfG und des EMGR fällt – und begründet. Denn im Hinblick auf die neuesten Interviews von Frau Schwab in der „taz“ und anderen Medien, darf bezweifelt werden, dass die Pressemitteilungen des VAM(v) und der AG(f) im Sinne einer „Leistung zum Wiederaufbau der Gesellschaft“ hierzulande beigetragen haben.

Oder werden Spaltungs- und Polarisierungsprozesse heutzutage mehr gewürdigt, als Integration? Dann dürfe sich der intransparente Prozess einer (Karnevals?)  „Ordensverleihung“ allerdings in schlechter Tradition mit Alice Schwarzer vereint fühlen. Letztere hat das „BvK“ ja immerhin schon zweimal verliehen bekommen.

Mann, Frau und deren gemeinsame Kinder, als selbstbestimmte Gesellschafter der Bundesrepublik, werden also „in froher Erwartung“ in Richtung Berlin sehend die „Niederkunft“ aus dem Bundespräsidialamt erwarten. Daher

Bundesverdienstkreuz – Nein Danke

Männerpartei: Offizieller Webauftritt der Männerpartei
Femokratie: Bundesverdienstkreuz für Mütter-Lobbyistin
WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftUmgangsrecht

Sorgerechtsurteil: „Ist das eine Art Krieg?“

trennung1Nachfolgenden Beitrag stelle ich mit Erlaubnis des User „Leser“ aus dem WGvdL.com-Forum in diesem Blog ein.

Im Tagesspiegel steht ein Beitrag von Matthias Kalle, der aufgrund der Reaktionen gewisser Damen zum Sorgerechtsurteil sich mitten in den 70-er Jahren wähnt. Und wahrscheinlich nicht mal Unrecht damit hat, denn manche Frauen scheinen komplett dort stehen geblieben zu sein (vgl. auch Edith Schwab):

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Bundesverdienstkreuz für Mütter-Lobbyistin

Vorsitzende des VAM(v)

Vorsitzende des VAM(v)

Die große Vorsitzende des „Verbandes allein erziehender Mütter“ (und verschämt, ganz klein, neuerdings auch Väter), VAM(v) – ihres Zeichens Rechtsanwältin für Familienrecht, erhält das:

Bundesverdienstkreuz für Edith Schwab

[15.07.2010] Der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), Edith Schwab, wird am 17. August 2010 in Mainz das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.

Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter sowie der AGF wird mit der Auszeichnung für ihr gesellschaftliches Engagement auf Landes- und Bundesebene geehrt. Edith Schwab ist Rechtsanwältin für Familienrecht in Speyer und war bereits von 1996 bis 2002 stellvertredende Vorsitzende im VAMV-Landesverband Rheinland-Pfalz sowie ab 1999 auch auf Bundesebene. 2001 wurde sie Bundesvorsitzende des VAMV und ist 2009 und 2010 auch Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF). Seit Mai 2005 ist Edith Schwab Präsidentin der neu gegründeten Organisation der Alleinerziehenden auf europäischer Ebene, ENoS (European Network of Single parent families). Der Orden wird am 17. August 2010 in Mainz durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, Kurz Beck, überreicht.

Da weiß man doch, wo die Reise hingeht in unserem Land. Verdiente Lobbyistinnen brauchen das wohl auch, bei soviel Gegenwehr der bösen Männer, die gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Väterentrechtung, Zwangsdienste usw. öffentlich auftreten. Wer den VAM(v) – Akronym für Väter klein geschrieben – noch nicht kennt, darf ihn sich hier antun: VAM(v)

Aktuelles zum Thema gemeinsames Sorgerecht, dort geschrieben in einer weitgehend ignorierten Pressemitteilung:

Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete

Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?

… Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. „Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert“, so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab …

Man darf also feststellen, dass sich die Verbandsvorsitzende offen gegen die Rechte der Väter stellt und damit ihren eigenen Vereinsnamen mehr als konterkariert. Insofern wäre eine konsequente Umbenennung des VAM(v) in „Verband alleinerziehender Mütter gegen Väter“ wohl der passendere Name.

Und die große Vorsitzende fordert im Übrigen 500,- Euro Kindesunterhalt / Kopf, nur mal so am Rande. Das war sogar dem Richter Soyka beim OLG-Düsseldorf, verantwortlich für die DD’er-Tabelle laut n-tv zu abstrus:

Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab. Nur etwa ein Drittel aller Kinder erhielten überhaupt den ihnen zustehenden Unterhalt, ein Drittel bekomme nur unregelmäßig oder nicht in der vereinbarten Höhe Unterhalt, und ein Drittel kriege gar nichts ­ wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder unzureichender Zahlungsmoral. Der Verband fordert daher eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro ­zahlbar aus Steuergeldern.

Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. „Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro.“ Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. „Das müssen wir verhindern.“ [hier]

Und zum unguten Schluss: „Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory“, so Edith Schwab. Wenn sie sich da mal nicht täuscht. Nachfolgend eine Kurzzusammenfassung des Interviews von WDR5 mit Edith Schwab:

„Grund zur Sorge“

Interview mit Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter

Die angestrebte Reform des Sorgerechts von unverheirateten Eltern löst kontroverse Reaktionen aus. In Zukunft soll neben der Mutter auch der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten. Viele ledige Väter begrüßen die geplante Gesetzesänderung. Aber birgt sie nicht auch Gefahren? Würden Frauen schneller abtreiben, wenn sie von einem ungeliebten Mann schwanger sind? Könnten Alleinerziehende ungestraft in einer anderen Stadt neues Glück suchen? [hier]

Allein das hervorgehobene sagt doch im Grunde alles! In diesem Sinne, herzlichen Glückwunsch Frau Schwab. Mögen Sie auch in Zukunft für Ihr „Erfolgsmodell“ geschlechterspezifisch sorgen. Nur schade, dass das BVerfG Ihnen inzwischen einen kleinen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

RA Robert Schulte-Frohlinde: Verband alleinerziehender Mütter
TrennungsFAQ-Forum:  Bundesverdienstkreuz für vamv-Chefin
WGvdL.com-Forum: Alleinerziehenden-Lobby-Vorsitzende erhält das Bundesverdienstkreuz
FemokratieBlog: Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24
FemokratieBlog: Verlinkung zu ausführlichem Text und 3 Videos zur Sendung auf N24 mit Mathieu Carriere und Edith Schab
FamilienInfoTreff: Edith Schwab – Bundesverdienstkreuz für Väterdiskriminierung
DFuiZ.net: Einige Gedanken zur geplanten Verleihung des Bundesverdienstkreuzes
derVäterBlog: Verband alleinerziehender Mütter legt Väter ab

Mathieu Carrieres Kampf um Kinder

carriere_mathieu_berlin_kreuzigung_170606 Zunächst einmal möchte ich folgendes festhalten: Mathieu Carriere ist und bleibt aus meiner Sicht ein Exzentriker. Wie alles im Leben beinhaltet aber auch diese Lebensart Positives wie Negatives, was man in der Sendung „Was erlauben Strunz“ auf N24 sehr gut beobachten konnte. Im Gegensatz zu Edith Schwab hatte ich bei Mathieu Carriere das Gefühl, das er mit Leib und Seele für „unsere“ Kinder kämpft.

Zunächst einmal wurde die Kreuzigung von Mathieu Carriere auf der Väterdemonstration des VafK aus dem Jahr 2006 auszugsweise gezeigt. Danach wollte Herr Lanz zum einen wissen, wie die derzeitige private Si­tua­tion in Sachen Sorgerecht seiner Tochter wäre. Mathieu Carriere stellt daraufhin zu­nächst einmal klar, das er nie für Väterrechte, sondern für Kinderrechte gekämpft habe und inwieweit Väter von (nichtehelichen) Kindern in Deutschland diskriminiert werden. Herr Carriere brachte die bekannten Argumente und vor allen Dingen, das die Rechte der Kinder auf Vater und Mutter in der UN-Kinderrechtskonvention ver­an­kert wä­ren, die Deutsch­land ja nicht vor­be­halt­los un­ter­schrie­ben ha­be.

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Leutheusser-Schnarrenberger zum Sorgerecht Nichtverheirateter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich bei dem Schreiber „JDMeyberg“ bedanken. Er hat in seinem Kommentar zum Beitrag „Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24“ auf ein Protokoll von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingewiesen [hier]
Auf einer Bundestagsitzung zum Thema Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren hat Frau L.-S. nachfolgende Aussagen schriftlich hinterlassen, die ich nun auszugweise einstelle.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 230. Sitzung
Plenarprotokoll 16/230 • Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2009

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ab Seite 25945

[..]Ganz bewusst hat der Gesetzgeber damals die gemeinsame Sorge Nichtverheirateter von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht. Denn eine gemeinsame elterliche Sorge setzt im Sinne des Kindeswohls die Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile voraus. Dem Kind ist nicht geholfen, wenn die Elternteile ständig über Sorgerechtsfragen nur noch über ihre Anwälte reden.

Darüber hinaus werden nichteheliche Kinder nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, sondern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer und instabiler Beziehungen. Auch in diesen Fällen scheint ein Mindestmaß an Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile nicht generell gegeben zu sein.

[..]Es stellt sich also die Frage, ob Anlass dazu besteht, den Müttern zu misstrauen, anzunehmen, dass sie den leiblichen Vätern das Sorgerecht aus sachfremden Erwägungen entziehen. Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Mütter diese Entscheidung in aller Regel sehr bewusst zum Wohl des Kindes nutzen? Dies jedenfalls, die selbstbestimmte Entscheidung der Mutter zum Wohl des Kindes, war die gedankliche Ausgangslage bei der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform 1998.

[..]Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind jedoch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion viele Fragen zu klären, bevor dem Vater die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt werden kann: Inwieweit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt eine solche gemeinsame Sorge insbesondere dem betroffenen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? Vor der Klärung dieser Grundlagen ist jedoch nicht zu beurteilen, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht.

Wer davon geträumt hat, das der § 1626 a ersatzlos gestrichen wird, der ist nach diesen Aussagen hoffentlich auf dem Boden der Tatsachen angekommen.

Links
Plenarprotokoll 16/230 vom 02.07.2009 ab Seite 25943
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)

Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24

carriere-mathieu2 Am Montag zu Gast bei “Was erlauben Strunz“: Edith Schwab und Mathieu Carriere / N24-Talk am 07.12.2009, um 23:30 Uhr, auf N24

Berlin (ots) – Berlin, 04.12.2009. Deutsche Väter sollen mehr Rechte bekommen! Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klar: Das deutsche Recht muss zu Gunsten der Väter verbessert werden. Bislang hatten Väter, die nicht verheiratet waren ohne Zustimmung der Mutter keine Chance auf ein Sorgerecht für das gemeinsame Kind, mussten aber selbstverständlich für den Unterhalt aufkommen. Sind die neuen Rechte der Väter zum Wohle des Kindes oder führen sie nur zu mehr Streit zwischen den getrennten Eltern? Claus Strunz fragt nach! Bei Mathieu Carriere, Schauspieler und lediger Vater und Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter. Am Montag, 07.12.09, um 23:30 Uhr bei „Was erlauben Strunz“ [hier]

Ich hoffe, das Mathieu Carriere gegenüber dem feministischen Bollwerk stand hält und mit Fakten überzeugen kann. Jedes Kind wünscht sich nun mal Papa und Mama an seiner Seite. Auch wenn das Zusammenleben durch diverse Umstände nicht immer klappt, so hat trotzdem keiner das Recht, einem Kind ein Elternteil psychisch zu eliminieren.
Wenn ich schon Edith Schwab höre, sehe ich eh rot. Man möge sich nur die Pressemitteilung des VAMV anschauen, dann weiß man, was auf Mathieu Carriere zu kommt
[hier]

Mein Dank geht an den Tipgeber 🙂

Links
Wikipedia: Mathieu Carrière
Mathieu Carrière: „Grundrechte werden mit Füßen getreten“
FemokratieBlog: Mathieu Carrieres Kampf um Kinder

VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

©by Ramona Kitzmüller/Pixelio.de

Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Überprüfung eines Sorgerechtsfalls aus Deutschland bewiesen, dass nur eine dif­fe­ren­zier­te Betrachtung der Rechtswirklichkeit Genüge tut. Die deutsche Gesetzgebung muss sich in­so­fern darauf einstellen, als sie bei der ge­richt­li­chen Prüfung des gemeinsamen Sorgrechts nicht län­ger danach unterscheidet, ob die Eltern vorher ver­hei­ra­tet waren oder nicht.

„Ein kluges Urteil,“ so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Fa­mi­lien­recht. Weiterlesen »