5 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Wenn es um Diskriminierungen geht, fallen fast allen Menschen als erstes Frauen ein. Speziell in Deutsch­land verbindet man damit die angebli­che Lohndiskrimi­nie­rung alleine vom weiblichen Geschlecht. Dass sich al­ler­dings noch nicht einmal die Medien darüber wun­dern, dass es bis­her kei­nen einzigen Prozess vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gegeben hat, der diese Lohn­dis­kri­mi­nie­rung erfolgreich verurteilt, verblüfft mich hin­ge­gen immer wieder. Allerdings befremdet mich ir­gend­wie die Tatsache, dass es bisher noch nicht ein­mal einer Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ten ge­lun­gen ist, spe­zifische frauen­dis­kri­mi­nie­ren­de Lohnunterschiede zu finden.

Diskriminieren verboten – aber hat es genützt?
Seit fünf Jahren hat auch Deutschland ein Antidis­kriminierungsgesetz. Einst lautstark umkämpft, funktioniert es im Alltag mittlerweile ge­räusch­arm. Kaum noch gefürchtet, bisher wenig bekannt, kommt die juristische Ächtung von Ungleichbehandlung erst langsam in der Gesellschaft an. Eine Bilanz von Vera Ga­se­row.[..]

Denn was leistet ein Antidiskriminierungsgesetz in einem Land, in dem Frauen bis heute fast ein Viertel weniger ver­die­nen als Männer?[..]

Hier sollte man sich schlicht fragen, wie bereits am Anfang dieses Beitrages ge­schrie­ben, was tausende Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te in diesem Land eigentlich arbeiten?

Vera Gaserow (Cicero)
„Das Recht auf Gleich­be­hand­lung einzuklagen, kostet Geld, Zeit und Ner­ven“. Vor allem aber: um das Recht zu nutzen, muss man es kennen. Und das ist das gro­ße Manko des AGG: es ist selbst nach fünf Jahren wenig bekannt. Jeder dritte Bun­des­bür­ger fühlte sich zwar schon einmal dis­kriminiert, aber nur jeder Dritte hat­te von dem Gesetz gegen Dis­kri­mi­nie­rung ge­hört, ermittelte 2010 eine Umfrage der Bun­des­an­ti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le. Cicero

Letztendlich können wir doch froh sein, wenn nicht jeder das AGG kennt. Ich kann mir durchaus vorstellen, das in un­se­rer Gesellschaft bereits jeder Dritte einmal dis­kri­mi­niert wurde. Wenn von denen tatsächlich jeder klagen würde, dann bräuchten wir noch mehr Gerichte und Rich­ter, die zur Problemlösung garantiert nicht bei­tra­gen würden.

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