Nachfolgender Fall hat sich zwar in Österreich abgespielt, wäre aber bei deutschen Jugendämtern ebenso möglich. Im Grunde genommen zeigt sich hier wie in anderen Fällen, dass Müttern zunächst einmal grundsätzlich geglaubt wird, egal was diese behaupten. Obwohl der Vater im eingestellten Fall die Obsorge = Sorgerecht hatte, was in deutschsprachigen Behörden schon viel heißt, brauchte die Mutter nur Pips sagen und schon hatte sie die Kinder wieder.
Amtsmissbrauch – Freispruch für Behörden
Am Landesgericht Korneuburg sind am Montag ein Jugendamtsleiter und eine Sozialarbeiterin wegen Amtsmissbrauchs und Untreue vor dem Richter gestanden. Der Prozess endete mit einem Freispruch.
Die beiden Angeklagten sollen einem Vater, der gerade erst per Gerichtsbeschluss die Obsorge für zwei Töchter erhalten hatte, diese wieder entzogen haben, die Kinder leben bis heute bei der Mutter. Sie soll ihren Mann beschuldigt haben, dass er den Kindern Gewalt angetan hätte. Zwei Gerichtsinstanzen und eine Gerichtsgutachterin haben Ende 2009 entschieden: Der Vater und nicht die Mutter soll die Obsorge bekommen für die damals fünf und acht Jahre alten Schwestern aus Niederösterreich.
Man kann zwar nur spekulieren, trotzdem kann die Vermutung angestellt werden, dass dem Vater zum einen vermutlich das Geld ausgegangen ist und zum anderen vielleicht die Kraft fehlte, weiter zu prozessieren.
Doch die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin war dagegen. Als die Mutter bald darauf behauptet, der Vater hätte eine Tochter an den Haaren gerissen, argumentiert das Jugendamt, es bestehe „Gefahr in Verzug“ und entzog ihm die eben erst erhaltene Obsorge.
Gesetzeswidrig, sagte dazu die Staatsanwaltschaft, zumal Untersuchungen keinerlei Hinweis auf Gewaltanwendung ergaben und ein Gutachter die Aussagen der Mutter anzweifelte.
Das ist mal wieder typisch für Feministinnen. Vermutlich hat die JA-Mitarbeiterin der Mutter noch den Tip mit der Gewaltanwendung gegeben, was sich nicht nachweisen ließ. Des weiteren stellt sich die Frage, ob sich das gesetzeswidrig auf den Entzug der Obsorge bezieht. Können österreichische Jugendämter diese entziehen? Oder bezog sich das gesetzeswidrig auf den Verdacht des „Gefahr in Verzug“?
„Aufgabe des Jugendamts, Kinder zu schützen“
Nun mussten sich die beiden Jugendamtsmitarbeiter wegen Amtsmissbrauchs und Untreue vor Gericht verantworten – was den Amtsmissbrauch betrifft, so wurden die beiden freigesprochen. Denn: Einen Beweis für einen wissentlichen Befugnismissbrauch der Jugendamtsmitarbeiter sah das Schöffengericht heute aber nicht.
Wenn in Österreich sogar eine Gerichtsgutachterin dafür plädiert, dem Vater das Sorgerecht zu übertragen, muss bei der Mutter schon einiges im argen sein. Auf Grund dieser Tatsache hielten es die JU-Mitarbeiter nicht für nötig, die Aussagen der Mutter zu überprüfen? Seltsam, seltsam…
Laut dem Richter hätten die Vorwürfe Eindruck gemacht, und Aufgabe des Jugendamtes sei, Kinder zu schützen. Auch sei das Recht des Vaters auf ein faires Verfahren nicht verletzt worden, zumal ein Gericht die Entscheidung des Jugendamts sofort hätte widerrufen können. Der Freispruch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs ist rechtskräftig, wegen eines zweiten, deutlich weniger schwerwiegenden Vorwurfs gegen die Jugendamtsmitarbeiter, muss neuerlich verhandelt werden. ORF.at
Da wir gerade beim Thema Jugendamt sind, hier noch ein Fall aus Deutschland.
Ermittlungen gegen Königswinterer Jugendamt gehen weiter
Am Donnerstag wäre Anna elf Jahre alt geworden. Das Kind starb am 22. Juli 2010 im Alter von neun Jahren in der Badewanne seiner Pflegeeltern in Bad Honnef, ertränkt von der Pflegemutter, so das Bonner Schwurgericht. Und während die 52-Jährige und ihr Mann mittlerweile für schuldig befunden und zu lebenslanger und sechseinhalb Jahren Haft verurteilt wurden, ist die mögliche strafrechtliche Verantwortung der zuständigen Königswinterer Jugendamtsmitarbeiter noch nicht geklärt.[..]
Selbst wenn man im Jugendamt den Lügen der Pflegemutter glaubte, wonach Anna aus panischer Angst vor dem Baden so schrie und sich häufiger selbst verletzte, stellt sich die Frage: Hätte ein Kind mit solchen Problemen nicht sofort in Fachhände gehört? Und liegt hier nicht schon deshalb eine Pflichtverletzung vor?[..] General-Anzeiger
In folgendem Bericht gibt es weitere Details zu dem Prozess:
[..]Denn: Seit zweieinhalb Jahren wartet Jörg C. auf seine Kinder. Die alleinige Obsorge hatte der Mann aus dem Weinviertel damals gerichtlich zugesprochen bekommen. Doch seine Töchter (damals fünf und acht Jahre alt) leben seither bei der Mutter – und das Jugendamt hat daran großen Anteil. Es übernahm sogar (unerlaubter Weise) einen Kostenanteil eines Privat-Gutachtens der Mutter, das zeigen sollte, dass die Kinder bei ihr besser aufgehoben seien. Mittlerweile hat eine weitere Gerichtsinstanz entschieden, dass die Kinder bei der Mutter bleiben können.
Eine Mitarbeiterin der Landesregierung stellte bei einer Prüfung des Falles fest: „Die neutrale Position der Jugendwohlfahrt lief in diesem Fall Gefahr, aus den Augen zu geraten.“
„Kindeswohl geht vor Elternrecht“, sagt die Sozialarbeiterin. Die Kinder hätten Angst vor dem Vater. Laut Kindesmutter wäre der Mann gewalttätig geworden. Und schließlich habe er auch eine Tochter an den Haaren gezogen. „Ich hatte den Eindruck, er wollte die Obsorge gar nicht“, sagt die Sozialarbeiterin. „Ihm ging es nicht um die Kinder“, vermutet der Leiter des Jugendamtes. Verteidiger Josef Gallauner: „Das körperliche und seelische Wohl der Kinder wäre gefährdet gewesen.“ Dass er sich nicht gekümmert habe, das bestreitet der Vater vehement. „Ich war öfter am Jugendamt und wollte eine Erklärung, warum man mir die Kinder wegnehmen will“, erzählt er. Sein Anwalt spricht von einem „Machtrausch“ der Sozialarbeiterin.
Der Richter sieht die Grundregeln eines fairen Verfahrens in der Obsorge-Sache eingehalten – Freispruch für die beiden Beamten. Über das Faktum der Untreue (Kostenübernahme für das Gutachten) wird separat zu einem späteren Zeitpunkt geurteilt. Der Verein „Väter ohne Rechte“ ist über das Urteil empört: „Ein Skandal!“
http://kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/4481376-prozess-kinder-sollen-nicht-zum-vater.php