Arzneimittelerprobung an Minderjährigen

©by Regina Kaute/Pixelio.de

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hib-Meldung • 264/2009 • Datum: 27.10.2009

Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/STO/CHE) Die Bundesregierung sieht bei der Erprobung von Arzneimitteln an Minderjährigen klinische Prüfungen, die mit der sogenannten Guten Klinischen Praxis konform gehen, als unverzichtbar an. Dies geht aus ihrer Unterrichtung über ”Erfahrungen mit der Erprobung von Arzneimitteln an Minderjährigen“ nach Inkrafttreten der 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes vom Juli 2004 (16/14131) hervor. Wie die Regierung darin ausführt, unterstreichen die Berichte über ”nur sehr wenige Abbrüche von laufenden klinischen Prüfungen an Minderjährigen“ den ”hohen Schutz“ dieser Teilnehmer an solchen Prüfungen durch die mit der Novelle eingeführten Neuregelungen [hier]

Derzeit weiß ich noch nicht, was ich davon halten soll. Leider fehlt mir im Moment auch die Zeit, die Antwort der Bundesregierung zu lesen. Sollten wichtige Erkenntnisse in dem Bericht stehen, wäre es schön, wenn die jemand kurz einstellen könnte. Dafür meinen verbundenen Dank.

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