Ausschuss zu Schwangerschaftskonfliktgesetz

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wahrscheinlich

[..]Die Unterstützer der Gruppe Humme wollen vor allem eine bessere Beratung der Frau vor vorgeburtlichen Untersuchungen erreichen. In ihrem jetzt vorgelegten Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf fordern sie, der Arzt müsse „eine ausreichende Bedenkzeit, in der Regel mindestens drei Tage“ einhalten, bevor er schriftlich die Voraussetzungen zu einem Schwangerschaftsabbruch feststellt. Sie begründeten diese Formulierung damit, dass auf diese Weise auch Einzelfällen geholfen werde, in denen eine schnelle Abtreibung sinnvoll sei.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz gewährleistet den Anspruch von werdenden Müttern und Vätern auf Beratung über alle Fragen der Schwangerschaft. Anlass für eine mögliche Änderung ist der Streit um Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche. Insbesondere geht es um Abbrüche in Fällen, bei denen man vermutet, dass das Kind aufgrund einer vom Arzt diagnostizierten möglichen Behinderung abgetrieben wird. Hier wollen alle Initiativen eine verbesserte Beratung der Frauen erreichen [mehr]

Wenn dieses Thema nicht so eine eminent wichtige Angelegenheit wäre, könnte man glatt darüber lachen. Seit wann haben Väter einen gesetzlichen Anspruch, bei Schwangerschaft und Abtreibung ohne Mutters Gnaden mitreden zu dürfen? Siehste…

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