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Moderne Mütter massiv überfordert

Das von mir verlinkte BGH-Urteil ist eine Leitsatzentscheidung, weshalb ich mir dieses durchgelesen habe. Meine Vermutung wurde bestätigt, das es für Väter in absehbarer Zeit keine Entlastungen im Familienrecht geben wird. Klar heraus gestellt wird die Tatsache, das der Gesetzgeber – verantwortlich dafür Frau Zypries – niemals an eine Besserstellung der Väter gedacht hat. Ihre hohlen Phrasen, man müsse die geänderten Lebensumstände heutiger Ehen/Partnerschaften berücksichtigen, diente lediglich der Ruhigstellung nicht nur diverser Väterorganisationen. Das Medienecho war dementsprechend und landauf, landab wurde darüber geklagt, wie schlecht es doch in Zukunft den Müttern in diesem Lande gehen würde. Es hat funktioniert und nebenbei bemerkt finde ich es schon seit einiger Zeit erstaunlich ruhig in unserem Blätterwalde, was sog. Benachteiligen von Müttern angeht.

Nun also ein paar ausgesuchte Sätze aus dem Urteil.

BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung

Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt für die Zeit ab Januar 2008. 2 Der 1965 geborene Antragsteller und die 1977 geborene Antragsgegnerin hatten im September 2001 die Ehe geschlossen, aus der ihre im März 2002 geborene Tochter hervorgegangen ist. Nach der Trennung im April 2004 wurde die Ehe mit Verbundurteil vom 30. März 2007 geschieden, das zum Scheidungsausspruch seit dem 4. September 2007 rechtskräftig ist.

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[..]Unabhängig davon, dass die Alleinerziehung mehr Zuwendung und Anstrengung erfordere als die Kindesbetreuung in einer intakten Familie, benötigten Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“. Kinder in diesem Alter könnten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, auch nicht stundenweise. Regelmäßig führe daher eine volle Erwerbstätigkeit neben der Betreuung eines kleinen Kindes zu einer massiven Überforderung des betreuenden Elternteils.Auch wenn sich eine pauschale Betrachtung, wie sie durch das Altersphasenmodell in der Vergangenheit häufig vorgenommen worden sei, nach neuem Recht verbiete, müssten die altersbedingten besonderen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Auch bei Vollzeitbetreuung in einer kindgerechten Einrichtung könne von dem betreuenden Elternteil regelmäßig keine Vollzeiterwerbstätigkeit verlangt werden, solange das Kind den Kindergarten bzw. die ersten Grundschulklassen besuche. Um eine unzumutbare Belastung und eine erhebliche Ungleichgewichtung der Anforderungen an die gemeinsame Elternverantwortung zu vermeiden, könne man dann regelmäßig nur eine Teilzeitbeschäftigung verlangen, die mit zunehmendem Alter des Kindes zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit auszubauen sei. Überspanne man die Anforderungen an die Erwerbsverpflichtung des betreuenden Elternteils, treffe man damit unmittelbar auch das Kind und beraube es unter Umständen einer Lebensperspektive, die es ohne Trennung der Eltern gehabt hätte.

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Die Unterstützung der Antragsgegnerin durch ihre Eltern sei im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1570 BGB nicht zu berücksichtigen, weil es sich dabei um freiwillige Leistungen handele, die der Antragsgegnerin zugute kommen, nicht aber den Antragsteller entlasten sollten.

Für die Zeit ab Januar 2008 seien die nicht unerheblichen Kosten (Anm. Umgangskosten)  aber unter Berücksichtigung der unterbliebenen Höherstufung für den Kindesunterhalt durch Abzug eines Betrages in Höhe von 30 € monatlich zu berücksichtigen.

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Eine Begrenzung des Unterhalts komme derzeit nicht in Betracht, weil noch nicht absehbar sei, wie lange die umfassende Betreuung der gemeinsamen Tochter durch die Mutter noch notwendig sei. Der Bundesgerichtshof habe im Regelfall davon abgesehen, den Anspruch auf Betreuungsunterhalt zeitlich zu begrenzen, und darauf abgestellt, dass eine vorausschauende Beurteilung der Verhältnisse noch nicht möglich sei.

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a) Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber den nachehelichen Betreuungsunterhalt grundlegend umgestaltet. Er hat einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann (BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.). Im Rahmen dieser Billigkeitsentscheidung sind nach dem Willen des Gesetzgebers kind- und elternbezogene Verlängerungsgründe zu berücksichtigen.

aa) Mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will. Ein während dieser Zeit erzieltes Einkommen ist somit stets überobligatorisch und der betreuende Elternteil kann eine bestehende Erwerbstätigkeit jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen.

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b) Kindbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach Billigkeit, die ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 6 Abs. 2 und 5 GG finden, entfalten im Rahmen der Billigkeitsentscheidung das stärkste Gewicht und sind deswegen stets vorrangig zu prüfen.

aa) Insoweit ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich den Vorrang der persönlichen Betreuung gegenüber anderen kindgerechten Betreuungsmöglichkeiten aufgegeben hat.

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Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist deswegen stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die begabungs- und entwicklungsgerechte Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Einrichtungen gesichert werden könnte.

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Die Betreuungsbedürftigkeit ist vielmehr nach den individuellen Verhältnissen des Kindes zu ermitteln. Erst wenn die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zeitweise sich selbst überlassen werden können, kommt es aus kindbezogenen Gründen insoweit nicht mehr auf die vorrangig zu prüfende Betreuungsmöglichkeit in kindgerechten Einrichtungen an.

An diesem Urteil ist ‚wunderbar‘ abzulesen, wie die Gehirnwäsche der Medien funktioniert. Man braucht nur regelmäßig von Überforderung reden und Gesetzgeber/Gerichte berücksichtigen diese.

Letztlich ging es bei der Unterhaltsreform nur darum, Müttern unehelicher Kinder die gleichen Rechte zu billigen wie den Müttern ehelicher Kinder.

Eine Begrenzung des nachehelichen Betreuungsunterhalts wird kategorisch abgelehnt.

Nachehelich Solidarität, egal wie kurz die Ehe war, wird ausdrücklich gefördert. Davon abgesehen, das die Wörter ’nacheheliche Solidarität eine Widersprüchlichkeit in sich darstellen.

Auffallend ist natürlich die Erwähnung der regelmäßigen Überforderung. Damit läßt sich der Betreuungsunterhalt natürlich grandios rechtfertigen und kann beliebig verlängert werden. Eine Erwähnung der Betreuungsmöglichkeit durch den Vater wird gar nicht erst in Betracht gezogen.

Die Aufzählungen zum Thema Billigkeitsentscheidung sind sehr auffällig, nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit den individuellen Verhältnissen des Kindes.

Die Betonung zum Gesetzgeber fällt ebenso auf und man bekommt den Eindruck, das die Urteilsbegründung nicht im eigenen Ermessen liegt, sondern auf diesem Wege die Verantwortung abgeschoben werden soll.

Fazit

Eine Aussicht auf finanzielle Entlastung der Väter ist auf Grund der Berücksichtigungen der individuellen Umstände der Kinder nicht gegeben und war auch nie gewollt!

Link

FemokratieBlog: Ein Desaster für Väter

MANNdat Stellungnahme zu Entgeltungleichheit

Das Bundes-Frauenministerium hat im Juli den Bericht „Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland“ veröffentlicht. MANNdat hat den Bericht kritisch durchgelesen und nimmt Stellung zu Inhalt, Ideologie und den vom Frauenministerium geplanten Maßnahmen, um die „Lohnlücke“ zwischen den Geschlechtern zu reduzieren.

Die Stellungnahme von MANNdat als PDF [hier]

Arne Hoffmann interviewt den ‚Maskulisten‘

Michail Savvakis. Der Publizist ist einer der führenden Köpfe der Männerrechtsbewegung

Der bewegte Mann

Wenige Menschen haben es geschaff t, mit ihrem Denken eine politische Bewegung ins Leben zu rufen. Michail Savvakis gehört dazu, auch wenn „seine“ Bewegung noch ein überaus zartes Pfl änzchen ist. Zehn Jahre vor Eva Herman ereilte den in Frankfurt lebenden EDV-Techniker die Erkenntnis, daß in unserer inzwischen völlig feministisch durchwalteten Welt das Verhältnis der Geschlechter zueinander immer schlechter wird – obwohl der feministischen Heilslehre zufolge doch das Gegenteil der Fall sein müßte. Ihm wurde klar, dass man „das Ignorieren der Lage nicht mehr Gelassenheit nennen konnte, sondern Ignoranz nennen mußte – oder Feigheit“.

Wie bei anderen Männerrechtlern treten auch für Savvakis an die Stelle eines prägenden Schlüsselerlebnisses viele einzelne Erfahrungen. In einem Interview mit der Zeitschrift GQ nennt er als Beispiel den verweigerten Eintritt bei einer Frauenveranstaltung sowie die wachsende Häme in der Frauenliteratur. „Mein Leben begann sich aus der linksalternativen Kultur zu lösen, und der Wunsch nach Form statt der dort defi nierten ‘Freiheit’ wuchs. Ich wußte, daß ich etwas zu vermelden hatte, weil ich Zusammenhänge sah, die nirgends im gesellschaftlichen Disput auftraten. Mich mit Leserbriefen zu vermitteln, scheiterte, sie wurden nie beachtet. So ging ich ins Internet.“ Dort hob er die Seite www.maskulist.de aus der Taufe und zierte sie mit dem Bild des Perseus, der Medusas abgetrenntes Haupt in die Höhe hält.

Einmal im Jahr verleiht Savvakis die „Lila Kröte“, einen sarkastischen Preis „für besondere Männerfeindlichkeit“. Der Spiegel etwa erhielt sie für seine Titelgeschichte „Eine Krankheit namens Mann“. Inzwischen hatte Savvakis zu einer neuen politischen Initiative beigetragen: der Männerrechtsgruppe MANNdat www.manndat.de, die mittlerweile von der Welt und auch vom Spiegel erwähnt wird, wenn es um das Geschlechterthema geht.

2007 veröffentlichte er im konservativen Nobelverlag Manuscriptum „Medusa schenkt man keine Rosen“ unter dem Pseudonym Michail A. Xenos, also „Fremder“. Fremd sieht sich der 1954 auf Kreta geborene Savvakis „als Gast in diesem Land und fremd auch aus Leidenschaft, fremd nämlich gegenüber allen Wir-Bindungen. Nur ist es nicht nett, als Gast im fremden Wohnzimmer ein Umräumen zu beginnen. ‘Xenos’ bedeutet also auch: ‘mit Verlaub’.“ Von Savvakis aber läßt man sein Wohnzimmer gerne umräumen. So herzlich er bei der persönlichen Begegnung ist, so kühl und tiefgehend ist seine Analyse, mit der er die Denkfehler feministischen Zeitgeists seziert. Geht es etwa um wohlfeile Worthülsen wie „Krise der Männer“ und „Jahrhundert der Frauen“, stellt er klar: In der Zeit, in der Frauen, gefördert mit Quoten und Milliardensummen, ein paar Verwaltungsposten mehr erringen konnten, verwirklichten Männer aus eigener Kraft Menschheitsträume. So entwickelten sie etwa jenes Internet, mit dem auch einzelne Sand ins Getriebe der herrschenden Ideologie streuen können.

ARNE HOFFMANN

Leider kann ich keinen Link zu obigem Beitrag liefern, da er dem Online-Abonnement der JF entstammt.Es ist schön zu lesen, das sich die Männerrechtsbewegung in immer größeren Kreisen bemerkbar macht. Mein – zugegebenermaßen – naiver Optimismus ist, das wir bald auch von etablierten Zeitungen wahrgenommen werden und zwar als das, was wir sind: Menschen, die das feministische Unrecht wahr nehmen und Veränderungen zu Gunsten der nächsten Generationen bewirken wollen.

4 201 Adoptionen in 2008 gemeldet

WIESBADEN – 2008 wurden in Deutschland 4 201 Kinder und Jugendliche adoptiert. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Die Zahl der Adoptionen lag damit um 7% niedriger als im Vorjahr; 2007 waren von den Adoptionsvermittlungsstellen 4 509 Adoptionen gemeldet worden.

Beinahe die Hälfte der Adoptionen (2 056; 49%) waren Stiefelternadoptionen. Bei einer Stiefelternadoption wird der oder die Minderjährige durch einen neuen Partner des leiblichen Elternteils adoptiert.

30% der adoptierten Kinder waren unter 3 Jahre alt, bei den Altersgruppen 3 bis 5 Jahre, 6 bis 8 Jahre und 9 bis 11 Jahre lag der Anteil bei jeweils 15% und bei den 12- bis 17-Jährigen bei 25%.

Für eine Adoption vorgemerkt waren 2008 insgesamt 774 Kinder und Jugendliche und damit knapp 13% weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Adoptionsbewerbungen hat sich gegenüber 2007 um 12% vermindert; in den Adoptionsvermittlungsstellen lagen 7 841 Adoptionsbewerbungen vor. Damit belief sich das Verhältnis von Adoptionsbewerbungen zur Zahl der zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen rein rechnerisch auf 10 zu 1 [hier]

49% der Adoptionen waren Stiefkindadoptionen, daher weht also der Wind der Frau Zypries.

Die Zahl von 2.056 Adoptionen durch einen neuen Lebens-/Ehepartner finde ich allerdings auch beunruhigend. Leider weiß ich von etlichen Fällen, wo Väter psychisch massiv unter Druck gesetzt wurden, um in eine Adoption einzuwilligen. Manch ein Vater hat bis dahin schon so viel Nervenkrieg hinter sich, das ein paar davon zustimmen, nur um endlich zur Ruhe zu kommen. Das Schlimme daran ist, die Ruhe ist nur vorübergehend, denn endgültig loslassen können auch diese Väter nicht.

Link
WikiMANNia: Einbenennung (kleine Adoption) – § 1618 BGB

Piratenpartei ist die größte Volkspartei – im Internet

Messung der Business Intelligence Group zeigt Vorsprung der Piratenpartei im Online-Wahlkampf.

[..]Es zeigt sich: Das Internet verändert die Regeln der politischen Kommunikation und belohnt die Akteure, die sich mit den Veränderungen auseinandersetzen. So ist die Piratenpartei die stärkste Kraft auf den VZ-Seiten, der mit 14 Millionen Nutzern größten Community in Deutschland. Mit über 38.000 Anhängern sind die „Piraten“ dort beliebter als SPD und Grüne zusammen. Noch deutlicher zeigt sich der Vorsprung auf dem Microblogging-Dienst Twitter: Hier gibt es mehr positive Kommentare zu der Piratenpartei (12.399) als zu allen derzeitigen Bundestagsfraktionen zusammen (10.540).

[..]Der Erfolg der jungen Partei im Internet, die bei der Europawahl im Juni aus dem Stand fast 1 % erreichte, hat verschiedene Ursachen. Zum einen füllen die Piraten ein thematisches Vakuum, in dem sie sich mit Aspekten wie Datenschutz, Urheberrecht oder der umstrittenen Internetsperre zum Kampf gegen Kinderpornographie beschäftigen. Diese Themen, die in einer vernetzten Gesellschaft mehr und mehr Relevanz gewinnen, werden sowohl von den etablierten Parteien als auch von den klassischen Medien vernachlässigt. Zum anderen verstehen die Macher der Partei, das neueste Medium Internet in all seinen Formen zu nutzen [mehr]

Piratenpartei wird doch auf Xing-Plattform zur Bundestagswahl berücksichtigt

Das auf Geschäftskontakte spezialisierte Social Network Xing hat auf das rege Echo von Anhängern der Piratenpartei auf die Einrichtung einer Plattform in dem Netzwerk zur Bundestagswahl reagiert. Xing habe gestern Abend der Piratenpartei das Angebot gemacht, eine eigene Gruppe einzurichten, sagte Firmensprecher Thorsten Vespermann gegenüber heise online. Zuvor gab es nur eigene Abteilungen für die im Bundestag in Fraktionsstärke vertretenen Parteien. Xing mache nun eine Ausnahme von der Regel, werde aber eventuelle Nachfragen anderer Parteien individuell prüfen [Heise]

Das sind doch mal gute Nachrichten über die Piratenpartei. Zwar bin ich mir noch nicht 100%ig sicher, ob ich die Piraten wählen werde, aber aus meiner Sicht ist sie die derzeit beste Alternative zu den etablierten Parteien.

Meine Hoffnung ist tatsächlich, das die Piratenpartei auch die jungen Leute erreicht und somit die 5% Hürde im Bundestag schafft. Die Hoffnung stirbt nun mal bekanntlich zuletzt 😉

Bundeswehr-Einsatz im Innern nur als Amtshilfe

hib-Meldung • 228/2009 • Datum: 05.08.2009

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/HLE/HIL) Die Bundeswehr soll auch in Zukunft nicht im Inland mit militärischen Mitteln zum Eingriff ermächtigt werden. Einen entsprechenden Beschluss habe die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern nicht gefasst, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13811) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13723). Einen solchen Beschluss könne die Innenministerkonferenz schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht fassen. Die Konferenz habe nur dargelegt, dass angesichts der gewachsenen Bedrohung durch terroristische Angriffe Szenarien denkbar seien, die von den Sicherheitsbehörden nicht allein bewältigt werden könnten. Daher habe die Konferenz ihrer Auffassung Ausdruck verliehen, „dass es aus polizeilicher Sicht einer verfassungsrechtlichen Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizeien von Ländern und Bund im Wege der Amtshilfe mit militärischen Fähigkeiten und Mitteln bedarf“ [hier]

So so, wachsende Bedrohung durch terroristische Angriffe. Ich frage mich nur, wer uns derzeit mehr bedroht, Terroristen oder unsere Regieriegen?
Da es ein entsprechendes Gesetz zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren nicht gibt, muss natürlich ein Solches her. Damit wird der Weg bei wachsenden sozialen Unruhen geebnet, um im ‚Notfall‘ auf die eigene Bevölkerung schießen zu dürfen. Frauen der Bundeswehr werden mit Sicherheit nicht dazu gezwungen, denn das kann man ihnen ja nicht zumuten. Auf diesem Wege wird dann national das umgesetzt, was die EU in ihrem Vertrag bereits aufgenommen hat: Die Todesstrafe!

stoppdenirrsinn

Radio Utopie hat m.E. einen guten Beitrag dazu geschrieben [hier]
Wem der Beitrag zu lang ist, kann sich ja ein Video mit Prof. Schachtschneider anschauen, der es gut erläutert [Kurzversion 1:55] oder [Langversion 4:24]

Link
Zwangsdienst – Einschränkung von Menschenrechten

Petition zu Gesundheitsrisiken von Scheidungswaisen

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Verfahrensweisen bei Trennung und Scheidung grundlegend neu zu überdenken und zu ordnen unter dem Aspekt der emotionalen Gesundheitsrisiken der Scheidungswaisen.

Begründung

In Deutschland gibt es ca. 2,3 Mio. Scheidungswaisen. Ca. 1 Mio. dieser Kinder verlieren den Kontakt zu einem Elternteil aus virtuellen Gründen auf Dauer und haben ein erhebliches Risiko hierdurch emotional oder auch körperlich zu erkranken. Virtuell bedeutet, ein liebevoller und fürsorglicher Elternteil wird von dem anderen Elternteil durch die Verbreitung von Nichttatsachen, bzw. Tatsachen welche geschaffen werden, nicht mehr zum eigenen Kind gelassen. Diese Kinder werden hierdurch oft krank. Es sind „gemachte“ Schicksale, von denen sehr viele präventiv verhindert werden könnten.

Strittige Trennungen und Scheidungen der Eltern sind für die betroffenen Kinder schädlicher, als der Tod von nahen Angehörigen oder schweren Erkrankung der Eltern. Dies wurde in unabhängigen Studien durch deutsche, amerikanische, neuseeländische Forschungsgruppen, Prof. Adrian Gillesse, Dr. Irina Lehmann, u. a. über sog. IgE-Antikörper im Nabelschnurblut, Stresspeptides sowie über Immunmarker nachgewiesen.

60% aller Jugendsuizide kommen aus so genannten „Broken-Home-Situationen“ (Trennung-Scheidung)

Für die präventive Verhinderung der gemachten Schicksale gibt es keine Alternative zur Fortbildung aller Beteiligten.

Jugendämtern ist die Hoheitsaufgabe vom Gesetzgeber übertragen, der Jugend beizustehen und mit Hilfsangeboten Familien zu unterstützen, insbesondere dann, wenn es zu familiären Krisensituationen kommt. Diesen Gesetzes-Auftrag können Jugendämter bei weitem nicht ausreichend erfüllen. Beispielsweise lässt die föderalistische Ordnung faktisch keine Zusammenarbeit der Jugendämter über Landesgrenzen hinweg zu, wenn ein Elternteil mit Kindern über die Grenze eines Bundeslandes „flüchtet“. Hier gibt es großen Verbesserungsbedarf. Es fehlt an wirksamen Bundesvorgaben, die eine lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern ermöglicht.

Familiengerichtsverfahren, die oft deutlich länger als 5 Jahre andauern sind kein Qualitätssiegel für ein sorgfältiges prozessuales Verfahren, sondern der Beweis dafür, dass viele Kinder und Eltern emotionalen großen Schaden nehmen und die hieraus resultierenden Behandlungskosten die soziale Gemeinschaft finanziell erheblich belasten. Die Tragweite der Traumatisierung macht es den Betroffenen der harten Fälle unmöglich sich der Situation angemessen zu positionieren und zu artikulieren, weil in diesen Fällen oft Psychiatrieaufenthalte notwendig werden und es signifikant zu suizidalen Verzweiflungstaten kommt. Es müssten hier nachhaltig neue Präventionslösungen aufgebaut werden. Lösungsorientierte, aufklärende und zeitnahe Kommunikation über Familiengerichte ist im Verfahren bisher nicht vorgesehen.

Der Verfasser bittet im Rahmen dieser Petition persönlich vorsprechen zu dürfen.

Mit der Bitte um Unterzeichnung der Petition habe ich diesselbe hier eingestellt [zur Petition]

Ursula von der Leyen verteidigt sich

zensursula„Meinen Spitznamen ‚Zensursula‘ finde ich patent“

Familienministerin Ursula von der Leyen ist eine Gewinnerin der Regierungszeit der großen Koalition. Zuletzt geriet sie aber verstärkt in die Kritik, unter anderem wegen ihres Gesetzes zur Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie. Im Interview der „Welt am Sonntag“ verteidigt sie ihre Linie [mehr]

Wer ihre „Argumente“ lesen möchte, bitte sehr. Ich sage nur blablabla

Schmarotzen auf des Volkes Kosten

Wenn ich mich auf das Niveau unserer Politiker begeben würde, hätte ich schreiben müssen: Vollgefressen auf des Volkes Kosten. Da es aber auch bei mir eine Schmerzgrenze gibt, habe ich mich für obigen Titel entschieden. Nun denn… 😉

Als ich untenstehende hib-Meldung bei meinen Feeds fand, überlegte ich, diese zu veröffentlichen. 81 Millionen EURO für 3 Tage fand ich schon mehr als heftig. Dann kam die Meldung von der Berliner Umschau und da stand fest, das ich den Artikel veröffentlichen muss.

Blanker Zynismus der Bundeskanzlerin gegenüber sozial Schwachen. Union will nach der Bundestagswahl Zwangsarbeitsdienst gesetzlich einführen [hier]

In diesem Beitrag wird auf ein Interview der Kanzlerin auf Welt Online verwiesen.

„Oder ist euer Lebenstraum etwa Hartz IV?“
Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte in unserem Interview drei Schülern aus Berlin-Kreuzberg, für wie gerecht sie Deutschland hält: Hartz IV will sie nicht anheben, ungerecht findet sie den Mangel an Krippenplätzen[hier]

Über Ausgaben des Staates an den Bürger kann man immer diskutieren, auch über Hartz IV. Nachdem aber die Berliner Umschau von der Einführung eines geetzlichen Zwangsdienstes geschrieben hat, den es im übrigen für Männer in Form der Wehrpflicht bereits gibt, habe ich mir das Regierungsprogramm der CDU/CSU heruntergelanden [hier]
Über die gesetzliche Einführung eines Zwangsdienstes für Arbeitslose habe ich nichts gefunden, allerdings betrachte ich es als Zumutung, 64 Seiten CDU/CSU-Programm zu lesen, weshalb mir dieses auch nicht vollständig gelang. An den meisten Stellen wußte ich allerdings nicht, ob ich eher lachen oder doch weinen sollte. Wer sich allerdings für die zukünftige Politik der CDU/CSU interessiert, der sollte sich das Programm durchlesen.
Nachfolgend nun der Artikel über die 3-Tages-Ausgaben unserer Regieriegen in Heiligendamm.

hib-Meldung • 220/2009 • Datum: 23.07.2009

G8-Gipfel in Heiligendamm kostete den Bund 81 Millionen Euro

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/MIK/HIL) Der Bund hat einschließlich der ihm nachgeordneten Behörden für den G8-Gipfel in Heiligendamm im Sommer 2007 rund 81 Millionen Euro aufgewendet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13540) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/13315) hervor. Davon gingen 22,5 Millionen Euro an das Land Mecklenburg-Vorpommern zur pauschalen Abgeltung besonderer zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Gipfels. Für den Einsatz der Bundespolizei entstanden Mehrkosten von 15,1 Millionen Euro und beim Bundeskriminalamt 3,6 Millionen Euro. Die Kosten für Unterstützungsleistung durch die Bundeswehr betrugen laut Regierung 13,9 Millionen Euro. Weitere sicherheitsrelevante Maßnahmen durch den Einsatz des Technischen Hilfswerks hätten 737.051,30 Euro gekostet, der Einsatz der Zollverwaltung sei mit 1,1 Millionen Euro berechnet worden. Für offizielle Essen sowie für die Verpflegung der rund 2.500 Delegierten seien Aufwendungen in Höhe von 565.000 Euro entstanden, heißt es in der Antwort [hier]

Aus der Antwort der Bundesregierung:

2. Was haben die 1,5 Gipfeltage insgesamt tatsächlich gekostet?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zur Richtigstellung sei hinzugefügt, dass der G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm drei Tage vom 6. Juni 2007 bis zum 8. Juni 2007 dauerte.

3. Was konkret wurde von den 24 Mio. Euro, die der Bund laut Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern von der Gesamtsumme übernommen hat, bezahlt, und aus welchen Ressorts kam dieses Geld?

kosten_g8_gipfel_heiligendamm_2007

7. [..]Insgesamt sind während des G8-Gipfels für offizielle Essen sowie für die Verpflegung der rund 2 500 Delegierten und für das unmittelbar am Veranstaltungsort eingesetzte Organisations-und Sicherheitspersonal Kosten in Höhe von ca. 565 000 Euro entstanden.

Es gibt Dinge, die muss man veröffentlichen, auch wenn sie Off-Topic sind.
Im übrigen haben Autoren der Wikipedia ebenfalls einen Artikel zum G8-Gipfel in Heiligendamm verfaßt, dort wird sogar von über 90 Millionen EURO Kosten berichtet
[hier]

Fazit
Man sollte zwingend über die Ausgaben unserer Poltiker diskutieren, denn nach diesem Artikel ist mir nur eines klar: Die größten Schmarotzer sitzen in unseren Parlamenten.

Link
Zwangsdienst (nur für) Männer

2008: 12 250 Sorgerechtsentzüge

Destatis – Pressemitteilung Nr.269 vom 17.07.2009

WIESBADEN – Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2008 in 12 250 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9 100 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 350 Fällen (26%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8% erhöht [hier]

Ich gebe zu, das ich diesem Thema zwiespältig gegenüberstehe. Einerseits hört und liest man von vielen Sachverhalten um verwahrloste Kinder und andererseits kenne ich selber etliche Fälle, wo Vätern grundlos das Sorgerecht entzogen wurde und das, obwohl ihre Kinder teilweise bei den Müttern in chaotischen, heruntergekommenen Verhältnissen leben mussten. Des weiteren habe ich sehr oft erfahren müssen, das Jugendämter, Gerichte und andere Institutionen Kinder lieber in Pflegefamilie geben, als dem leiblichen Vater.

Ein weiterer trauriger Aspekt ist die Tatsache, das anscheinend auch Pflegeeltern bzw. -mütter überfordert sein können, wie der Fall Talea nachweislich belegt. Wer sich informieren will, findet bei Google jede Menge Informationen dazu [mehr]

Um einen Eindruck vom Fall Talea zu bekommen, kann man sich ein dazugehöriges Video anschauen [hier]
Auch hier hat der Vater darum gekämpft, sein Kind versorgen zu dürfen, aber trotz Sorgerecht hat das Jugendamt dieses verhindert. Deswegen musste die kleine Talea sterben 🙁

Frauenanteil bei Promotionen steigt auf 42%

Destatis – Pressemitteilung Nr.266 vom 16.07.2009

WIESBADEN – 2007 wurden rund 10 000 Doktortitel an Frauen verliehen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg damit der Frauenanteil an allen Promotionen auf 42%. Im Jahr 2000 lag er noch bei 34%. Bund und Länder haben sich zum Ziel gesetzt, die Karrierechancen von Frauen in Lehre und Forschung zu verbessern. Unter den Studienanfängerinnen- und –anfängern waren 2007 junge Frauen mit einem Anteil von 50 % ebenso häufig vertreten wie ihre männlichen Kommilitonen. Von den Erstabsolventen an deutschen Hochschulen waren 2007 sogar 52% Frauen.

In beruflichen Positionen im Bereich Forschung und Lehre sind Frauen allerdings immer noch deutlich unterrepräsentiert: Ihr Anteil am wissenschaftlichen und künstlerischen Personal an deutschen Hochschulen lag 2007 bei rund einem Drittel (34%). Im Vergleich zu 2000 bedeutet das eine Steigerung um sechs Prozentpunkte. In den höchsten Positionen der Lehre und Forschung findet man nach wie vor sehr wenige Frauen: Obwohl der Frauenanteil gegenüber 2000 um sechs Prozentpunkte gestiegen ist, waren 2007 nur 16% der Professorenschaft weiblich. In den höchsten Besoldungsgruppen (C4/W3) betrug der Frauenanteil sogar nur 12% [hier]

Na, wer sagst denn, es geht doch. Irgendwann müssen sich die ganzen Fördergelder doch bezahlt machen 😉

Harmonie und Zukunft bei Scheidung?

Lila Straßenschild für Scheidungswerbung

Auf Grund eines Beitrages im WGvdL-Forum bekam ich obiges Bild zu sehen und meinte nur: Da fällt mir nicht mehr viel zu ein 😉

Daraufhin sah sich der User „adler“ genötigt, einen sarkastischen Beitrag zu verfassen, den ich hier mit seiner Erlaubnis einstelle 

kaffeetrinkend-und-lachend-vor-dem-computer

Aber ChrisTine, was ist dass denn für eine Frage? Dass ist doch ganz einfach zu verstehen.

Was hatte die arme Frau zu leiden, in der Ehe. Im dutzendfach überlasteten Nur-Haushalt, den sie, mit Mühe nur bewältigen konnte, so völlig auf sich alleine gestellt den ganzen Arbeitstag. Nicht das da noch etwas, mal mehr, mal weniger, aber eher mehr liegengeblieben wäre, wenn abends dann die Arbeitsdrohne zurückkehrte.

Aber nu war sie da. Und was passierte? Sie wollte nichts zu essen kochen für sich und die Überlastete, wollte nicht waschen, nicht bügeln, nicht staubsaugen, keine Fenster putzen -NICHTS! Das gab natürlich Streit. Diese unverschämten Widerworte dabei… Schrecklich! Das machte die Überlastete natürlich furchtbar wütend. Je mehr Widerworte er gab, umso wütender wurde sie. Bis sie schließlich -dazu hatte er sie nun gebracht!- mit Tassen, Aschenbechern und Stühlen nach ihm warf.

Aber das Monster gab immer noch keine Ruhe, begehrte weiter auf. Also nahm sie Tischbein und Küchenmesser in die Hand und ging zum Nahkampf über, die Ultima Ratio also. So hatten es ihr die Schwestern im Lesbischen Kampfverband Südwest e.V. ja immer geraten. Die Drohne tat, wie erwartet: wehrte sich, schlug zurück, schlug also! Welch ein Dantesches Inferno, eine Drohne schlägt die Königin!

In gespielter panischer Angst rennt die Prinzessin auf der Erbse auf die Straße, telefonieren ließ das Schwein sie ja nicht, fiel in der Panik doch glatt die Treppe hinunter und rief, schrie in verschiedenen Sprachen um Hilfe, so laut sie nur konnte.

Ein Krankenwagen wurde gerufen. Der brachte sie ins Spital. Dort verständigten die ÄrztInnen pflichtgemäß die Polizei. Als die sich die schwersten Verletzungen schildern ließen, die ja zudem nicht zu übersehen waren -Beckenprellung rechts, Prellung der rechten Gesichtshälfte, komplizierter! Bruch am rechten Handgelenk- da wurde sofort von der verständigten RevierleiterIn ein SEK alarmiert.

Dieses Sonderkommando, alles Männer bis auf die FührerIn Lara Emma Croft minus Wittgenstein- setzte sich nun ohne zu zögern sofort in Marsch. Als das Schwein nun das riesige Polizeiaufgebot sah, erkannte es sofort, daß es keine Chance mehr hatte und kam, wie befohlen nur mit einer Unterhose bekleidet (es war ein sehr kalter im Winterabend an diesem Januar) und mit erhobenen Händen aus der -von nun an nicht mehr seiner- Wohnung, auch wenn er die bezahlt hatte.

Das war die Vorgeschichte. Und nun kommen wir zu deiner Frage:

Auf dem Heimweg vom Hospital, zu Fuß, die Arme, das Auto stand ja noch vor der nun ihrer Wohnung, kam sie nun zufällig an jener gezeigten putzig-kleinen lila Hinweistafel vorbei. Vielleicht hatte sie auch schon beim Frauen-Kompetenzzentrum (F-KZ) Abteilung Frauen-Nothilfe-SOS (F-NS) der autonomen, wenn auch im wesentlichen von der Stadt Wien finanzierten, Frauenstadt Wien davon erfahren, Aber das wusste sie jetzt nicht mehr.

Jedenfalls ging sie dort hinein und wurde auch gleich sehr kompetent und voller weiblicher Empathie beraten.

Und so nahm sie ihren gesetzlich vorgeschriebenen Gang, die Harmonie und die Zukunft. Frau Dr. Karin Wessely, Rechtsanwältin, in Wien mit Sprechstelle in Mödling beriet sie nämlich sofort fachfrauisch. Gewieft war sie ja. Das hatte sie spätestens während ihrer Mitarbeit beim Verfassungsdienst des österreichischen Bundeskanzleramtes (1994-95) gelernt.

Als erstes war es wichtig, solange das Schwein noch im Gefängnis war, sämtliche für den Unterhaltsstreit wichtigen Papiere (Kontoauszüge, Verdienstnachweise etc.) bei Seite zu schaffen und irgendwo sicher zu verwahren. Am besten auch gleich alle gemeinsamen Konten leer räumen und auf eigene Konten zu verschaffen.

Für das weitere sorgte nun RechtsanwältIn Frau Dr. Karin Wessely aus Wien mit der Sprechstelle in 2340 Mödling. Sie erwirkte einen sofortigen Wohnungsverweis (DER Täter geht!), sowie ein Annäherungsverbot von großzügigen 300 m für den brutalen Schläger. Für die Durchsetzung sorgte u.a. eine rund-um-die-Uhr-Bewachung der Wohnung mittels einer Abordnung von mindesten 6 mit Trillerpfeifen und Pfefferspray bewaffneter Kampflesben der F-NS der Autonomen Frauenstadt Wien sowie der Schwestern vom Lesbischen Kampfverband Südwest e.V., die sich im Schichtdienst abwechselten.

Und RechtsanwältIn Frau Dr. Karin Wessely aus Wien hatte versprochen, das diese, weil Gefahr in Verzug, dringend erforderliche Maßnahme, von der nun ausgesperrten Arbeitsdrohne, die ja ein Schwein war, wie nun alle in der Straße wussten, großzügig bezahlt werden würde.

Nun musste nur noch für die Zukunft der armen Frau OpferIn gesorgt werden. Das war ein Kinderspiel für die in solchen Dingen geschulte und sehr erfahrene RechtsanwältIn Frau Dr. Karin Wessely aus Wien. Anhand der bei Seite geschafften Papiere wurde der Schläger erfolgreich auf Unterhalt bis zum gesetzlichen Selbstbehalt verklagt. Dass die OpferIn ihr Leben lang nicht wird arbeiten müssen, sondern alimentiert werden muss, dafür hatte ein fachpsychologisches Gutachten der ProfessorIn Doktrix Helena Xanthippe von Nodrigstein beim Turm aus der Frauenstadt Wien gesorgt. Diese hatte nämlich festgestellt, das die OpferIn des brutalen Übergriffes nun posttraumatisch derart belastet sei, das sie ihr Leben lang! nie mehr in der Lage wird sein können, sich mehr als höchstens eine halbe Stunde auf eine Sache zu konzentrierten. Damit also Arbeitsunfähigkeit bis zur Bahre.

Angesagt und bewilligt war eine mehrmonatige, für dringend erforderlich gehalte stationäre Entspannungstherapie an der Klinik für SchwerST-Traumatisierte. Ein deutscher Soldat, um den herum in Afghanistan gerade drei seiner Kameraden in die Luft geflogen waren und in Fetzen auf ihn nieder regneten, musste leider zurückstehen. Leider, aber so ist nun mal das Leben im Feminat.

Dem folgte eine 12-wöchige Bachblütenthearapie an der Klinik für überlastete Frauen GmbH mit der Vorstandsvorsitzenden ProfessorIn Doktrix Helena Xanthippe von Nodrigstein beim Turm und ihrer StellvertreterIn RechtsanwältIn Dr. Karin Wessely aus Wien.

Wieder in der nun ihr alleine gehörenden Wohnung angekommen, war da nichts mehr, was nun noch stören konnte. Eine frauliche Ruhe umgab sie und stellte sich bei ihr ein. Die Feldenkrais-Kurse, Chi Gong, Tai Chi, Raja- und Power-Yoga, die nun in ihrer, für sie alleine eigentlich viel zu großen Wohnung, abgehalten wurden und die Teekränzchen bei Kerzenlicht und Räucherstäbchen förderten dies natürlich ungemein.

Nebenher besuchte sie noch diverse VHS-Kurse „Nur für Frauen“, wie etwa „Topfit durch Nichtstun – Entstressung durch Repetitives Meditationstraining“. Weitere aus den Bereichen Schminken, Theaterarbeit, Malen & Zeichnen, Mandalas aus Glas, Tanz taten ein Übriges.

Und so kam es. das diese frauliche Ruhe in der nun ihr alleine gehörenden Wohnung, die aber für sie alleine eigentlich viel zu groß war, allmählich auf die OpferIn übergehen konnte. Und irgendwann erwuchs aus dieser nun inneren Ruhe ein tief empfundenes Gefühl von unglaublicher innerer und äußerer HARMONIE. Und für den materiellen Rahmen, das dies auch in aller ZUKUNFT so bleiben würde, dafür hatte ja schon RechtsanwältIn Dr. Karin Wessely aus Wien gesorgt. Und darum das Schild.

Ich weiß, was Dich dabei stört. Du fragst Dich, wie es dem Schläger ergeht. Solche Gedanken sind aber überhaupt nicht mehr zeitgemäß und überwundener Müll der Geschicht des vieltausendjährigen Patriarchates, das aber nun überwunden ist, zum Besten von uns Allen. Denn was Dich umtreibt, das tut nun überhaupt nichts mehr zur Sache. Wichtig sind alleine die GöttInnen, denn die bestimmen über unser Wohl. Was da sonst noch ist, ist nur unnötiger Ballast, mit dem sich doch wirklich Niemand mehr ernsthaft belasten sollte.

Anscheinend habt ihr wirklich nur Urlaub gemacht, all die Wochen und euch genderistisch überhaupt nicht weitergebildet. Ein solcher Schlendrian ist aber hierzulande überhaupt nicht erwünscht. Sowas führte schon mal zu einer Einladung bei einem Baptist Kerner mit integriertem öffentlichen Schauprozess samt Hinrichtung und ist überhaupt voll die

Autobahn

Gruß, adler

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Thread: Lila Scheidungsanwältin

Bundesregierung handelte grundgesetzwidrig

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 84/2009 vom 23. Juli 2009
Beschluss vom 17. Juni 2009 – 2 BvE 3/07

Eingeschränkte Erteilung von Aussagegenehmigungen und Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen an BND-Untersuchungsausschuss zum Teil verfassungswidrig

[..]Der Untersuchungsausschuss befasste sich zunächst mit den Komplexen der Verschleppung von E. und K. und vernahm dazu Angehörige und Beamte der Bundesregierung (Antragsgegnerin) und der ihr nachgeordneten Behörden als Zeugen. Wiederholt verweigerten die Zeugen unter Verweis auf eine ihnen nur eingeschränkt erteilte Aussagegenehmigung die weitere Aussage oder gaben auf Fragen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses keine Antwort. Weiterhin verweigerte die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss mehrmals die Vorlage von Akten oder Aktenbestandteilen.

Die Einschränkungen der Aussagegenehmigungen, die Ablehnung der Herausgabe der angeforderten Unterlagen und Organigramme und der dazu gegebenen Begründung haben die Antragstellerinnen mit ihren verschiedenen genau bezeichneten Anträgen im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beanstandet.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied, dass die zulässigen Anträge überwiegend begründet sind. Die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat durch die Beschränkung der Aussagegenehmigungen für benannte Zeugen, durch die Auslegung dieser Beschränkungen und durch die Verweigerung der Vorlage von angeforderten Akten mit den hierfür gegebenen unzureichenden Begründungen das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt Pauschales Berufen auf einen der verfassungsrechtlichen Gründe – wie den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und Gründe des Staatswohls -, die dem parlamentarischen Untersuchungsrecht Grenzen setzen, genügt in keinem Fall [mehr]

Es ist ja nicht das erste und vermutlich auch nicht das letzte Mal, das Politiker grundgesetzfeindlich handeln. Es ist aber zumindest gut zu wissen, dass sie wenigstens ab und zu deswegen verurteilt werden. Man kann nur hoffen, das dieses Urtei für zukünftige Untersuchungsausschüsse hilfreich ist.

Ob Politiker über dieses Urteil nachdenken werden, wage ich zu bezweifeln, denn wie einige Leser hier bestimmt wissen, wurde die Bundesrepublik vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon öfters wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Eine Änderung der Gesinnung hat trotzdem nicht statt gefunden. Aus diesem Grunde ‚dürfen‘ Jugendämter, Gerichte und andere Institutionen weiterhin Menschenrechtsverletzungen vornehmen und kein Politiker macht etwas dagegen. Nun ja, der nächste Beitrag ist bereits in Bearbeitung, schließlich müssen wir unsere Politiker zumindest dort bloßstellen, wo sie grundgesetzfeindlich handeln, denn eine Verfassung besitzen wir ja nicht, was ebenso gegen das Grundgesetz verstößt 😉

Link
Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)

Zypries: Familie ist dort, wo Kinder sind

Zypries stellt Forschungsprojekt vor

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern [mehr]

Nach dem lesen des Artikels des BMJ kann ich mich ausnahmsweise der Argumentation nicht ganz verschließen. Zuviel Leid und Gewalt habe nicht nur ich selbst als Kind und Jugendliche erlebt, um behaupten zu können, heterosexuelle Familien sind das ideale Umfeld für Kinder.
Vielmehr bin ich der Meinung, das die Probleme der Erziehung im allgemeinen von Kindern ganz woanders zu suchen sind. Wenn einige Bundesministerien sich endlich dazu bekennen würden, das Gewalt auch von Müttern an Kindern und Vätern  begangen wird, dann wäre eines der letzten Tabuthemen in unserer Gesellschaft da, wo es hingehört – in der Öffentlichkeit. Solange aber Mütter verschont werden und die Politik lediglich mit dem Zeigefinger bei begangenen Taten droht, solange wird sich die Spirale der Gewalt endlos fortsetzen.

Nachfolgend noch der Link zum Beitrag des BMJ zu „Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartner“ [hier]

Auf dieser Seite sind weitere Links zu folgenden Themen zu finden:

  • Gesetzgebungsverfahren
  • Dokumente
  • Pressemitteilungen
  • Rede der Ministerin

Link
Forschungsbericht „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“
WikiMANNia – Häusliche Gewalt

Astrid von Friesen im SWR-Nachtcafé

Auszug aus der Sendung vom 19.06.09 mit dem Titel „Problemzone Frau!“

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Zuerst  einmal stelle ich den genauen Wortlaut des ersten Parts der Feministin Sybille Plogstedt ein.

Nach der Frage des Moderators, ob Frauen es in unserer Gesellschaft trotz Feminismus  immer noch schwieriger haben, antwortet Frau Plogstedt:

Ich denke ja, es hat sich in einigen Bereichen etwas verändert, es hat sich viel im öffentlichen Dienst verändert, es gibt ganze Bereiche die völlig unterbelichtet sind. Sie brauchen eigentlich nur auf die katholische Kirche z.B. zu gucken oder aufs Militär; da sind zwar Frauen drin, dank Alice Schwarzer, um es mal so zu sagen, aber Karriere machen sie da natürlich nicht und es gibt nach wie vor und das ist der Hauptpunkt, die ungleiche Bezahlung, das ist etwas zementenes und offenbar ein ehernes Gesetz, das man mit einem männlichen Glied mehr Geld verbraucht als Frauen (Gelächter der anderen Frauen) und an der Stelle ist etws geblieben, Problemzone Mann (Moderator: „das ist offen männerfeindlich“ – was aber vermutlich eher lächerlich klingen sollte)

Danach sagt der Moderator: Astrid von Friesen, das muss sich ein Mann anhören, was sagen sie dazu? Sind die Frauen nach wie vor das benachteiligte Geschlecht?

Auf den Part von Astrid von Friesen möchte ich nicht eingehen, das sollte sich jeder selber anhören. Bis auf den Anfang, wo sie meint, das Frauen in manchen Bereichen noch immer benachteiligt sind, argumentierte sie aber letztendlich auf unserer Linie und es war bei ihrer Faktenaufzählung zuweilen ruhig im Studio.

Leider habe ich diese Sendung nicht sehen können, bin aber froh, wenigstens diesen Ausschnitt Dank eines Hinweises von dem User „vomTurm“ präsentieren zu können.

UvdL protestiert gegen Blockaden

Dieser Beitrag ist schon älter und eigentlich wollte ich diesen noch kommentieren, aber… einerseits bereitet es mir so kurz nach dem Urlaub noch einige Mühe, mich auf den Politikersermon zu konzentrieren, andererseits hat das zusammentragen der Fakten doch einige Zeit in Anspruch genommen, so das ich diesen Beitrag wegen letztgenanntem einfach nur veröffentliche. Vielleicht sind ja doch für den einen oder anderen noch ein paar interessante Fakten dabei.

Gruß – Christine

Ursula von der Leyen protestiert gegen Blockade von Teilelterngeld und Kinderschutz

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat die Ankündigung der SPD-Fraktion, die Pläne zum Teilelterngeld und Kinderschutzgesetz zu stoppen, kritisiert. Die Bundesministerin forderte die Parlamentarier in einer Stellungnahme auf, die geplanten Gesetzesänderungen im Sinne der Eltern und Kinder nicht zu blockieren [mehr]

Ursula von der Leyen: „Politische Totalblockade der SPD-Parlamentarier schadet auf breiter Front Eltern und Kindern“

[..]Bei der Blockade des Kinderschutzgesetzes spielen die SPD-Parlamentarier mit dem Feuer. Das Bundesfamilienministerium und alle Bundesländer haben ihre Lehren aus schrecklichen Fällen wie Lea-Sophie und Kevin gezogen. Nicht nur dort wurde viel zu lange die Akte angeschaut und nicht das Kind in seiner Umgebung. Alle Experten sind sich einig, dass rechtzeitige Hausbesuche Leben retten können, insbesondere bei Säuglingen kommt es auf jeden Tag an [mehr]

hib-Meldung • 153/2009 • Datum: 25.05.2009

Skepsis gegenüber der Pflicht zum Hausbesuch

Berlin: (hib/CHE) Den Plan der Bundesregierung, in einem neuen Kinderschutzgesetz (16/12429) Haubesuche des Jugendamtes bei gefährdeten Familien gesetzlich vorzuschreiben, stößt bei Experten auf Kritik. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag überwog bei den Sachverständigen außerdem Skepsis gegenüber dem Plan einer verpflichtenden Informationsweitergabe durch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, aber auch Lehrer, Erzieher oder Bademeister [mehr]

Blockaden beim Kinderschutz

[..]Nach der Anhörung teilten die SPD-Abgeordneten der CDU mit, dass sie das Gesetzesverfahren stoppen wollen. Aus der Vorlage spreche „Regulierungswut“, sagte Humme. Wichtiger als neue Melde-Vorschriften sei die Vernetzung zwischen Einrichtungen, Beratungs- und Hilfsangebote an Familien und eine bessere Ausbildung, zum Beispiel für Ärzte.

[..]Familienministerin von der Leyen wirft der SPD nun vor, „mit dem Feuer“ zu spielen. Wer bundeseinheitliche Regeln für den Umgang der Jugendämter mit Hausbesuchen blockiere, handele politisch fahrlässig. Schließlich habe das Ministerium seine Lehren aus den „schrecklichen Fällen von Lea-Sophie und Kevin gezogen“ – Kinder die von ihren Eltern misshandelt wurden und starben.

[..]Auch Johannes Singhammer, familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion verteidigte den Entwurf gegenüber SPIEGEL ONLINE. „Der Gesetzentwurf gibt den Amtsträgern mehr Rechtssicherheit.“ Unter anderem sollten mit dem Gesetz die Schweigepflicht von Ärzten gelockert und gleichzeitig die Meldepflichten von Erziehern und Betreuern erweitert werden [SPON]

Kinderschutzgesetz auf dem Prüfstand

Kritik von Sachverständigen • Die SPD will das Gesetzesvorhaben aufgeben, viele Experten halten es für unpraktikabel. Vor allem verpflichtende Hausbesuche des Jugendamts seien problematisch. VON NICOLE JANZ [taz]

Leise Schreie

Bald soll ein neues Kinderschutzgesetz verabschiedet werden. Doch es gibt viele Zweifel daran, dass es Kinder tatsächlich besser schützen wird

„Kinderschutz funktioniert nicht in einer Atmosphäre, in der jeder Angst hat, etwas falsch zu machen.“ Georg Kohaupt, Familienberater und Psychologe [hier]

Urlaubsende

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Guten Tag an alle,

der Urlaub ist beendet und im Moment denke ich noch mit grausen an die vielen Beiträge unserer Politiker, die ich per Feed erhalte. Deshalb bitte ich noch ein bischen um Nachsicht, bis ich mich diesem Blog wieder voll und ganz widme.

Oben seht ihr einen Campingplatz auf der Krim, der große gelbe LKW ist unser umgebautes Wohnmobil. Wir sind ca. 7.000km gefahren und sind von der Ukraine wohl angetan. Viele Menschen sind auf uns zugekommen und wir konnten uns mit gebrochenem englisch oder sogar auf deutsch teilweise unterhalten. Alles in allem war es eine wunderschöne Reise und die Ukraine wird uns wohl wiedersehen.

Bis dahin werde ich dieses Blog aber erst einmal mit Beiträgen füllen, damit ich mich auf den nächsten Urlaub freuen kann 😉

Herzliche Grüße – ChrisTine

Gewünschte Umfrageergebnisse

kinderpornografie-kinderhilfe-umfrage

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Studie „Unternehmensnachfolge durch Frauen“

vdl-portraet-kinderschutzkonferenzBundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat auf der Jahresversammlung des Verbands deutscher Unternehmerinnen (VdU) in Berlin erste Ergebnisse der Studie „Unternehmensnachfolge durch Frauen“ vorgestellt. Demnach sind Frauen in der Führungsetage vor allem weitsichtiger bei der Regelung der eigenen Nachfolge.

„Frauen sind heute hervorragend ausgebildet und verfügen längst über die notwendigen Kompetenzen, ein Unternehmen zu leiten“, sagte Bundesministerin Ursula von der Leyen. „Umso unverständlicher ist, dass Frauen bei der Unternehmensnachfolge noch immer zu kurz kommen: Fast die Hälfte aller Familienunternehmen werden innerhalb der Familie weitergegeben – aber nur jedes zehnte an eine Frau. Die Unternehmen verschenken so beachtliche Potenziale, die sie gerade in Krisenzeiten dringend brauchen.“ [mehr]

Hier nun die 365.987 Folge von Frauen sind die Besseren…

Link
Studie „Unternehmensnachfolge durch Frauen“: Kurzfassung der Ergebnisse

Mehr Frauen in die Chefetagen

Bundesministerin spricht auf Jahresversammlung des Verbandes deutscher Unternehmerinnen / Neue Studie zu Unternehmensnachfolge durch Frauen

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:

Unternehmerinnen befassen sich meist schon frühzeitig – oft bereits schon im Alter von 50 Jahren – mit der Frage ihrer Nachfolge. Mit 62 Jahren haben sie in der Regel die Planung abgeschlossen, bis zur Übergabe vergehen durchschnittlich vier weitere Jahre.

Frauen zeigen sich oft pragmatischer als viele männliche Unternehmer. Sie sind bei der Nachfolgefrage gleichermaßen offen für Söhne und Töchter und schließen auch die Einsetzung externer Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nicht aus.

Nur jede zweite Frau, die ein Unternehmen übernommen hat, konnte sich langfristig auf die Übernahme vorbereiten. Für die andere Hälfte kam die Nachfolgemöglichkeit so unerwartet oder so spät, dass sie bereits andere Berufs- und Lebensentscheidungen getroffen hatten. Dennoch wagten sie den Sprung ins kalte Wasser.

Mehr als die Hälfte der Nachfolgerinnen sieht sich durch Ausbildung und/oder spätere Berufswahl für eine Übernahme des Unternehmens gerüstet [mehr]

Was soll man dazu noch schreiben, ausser das Frauen sowieso alles besser können…