hib-Meldung • 120/2009 • 24.04.2009
Nach einem Antrag (16/12687) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung im Bildungsbereich das weitreichende Kooperationsverbot zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufheben. Zudem solle der Solidaritätszuschlag schrittweise in einen „Bildungssoli“ umgewandelt werden. Außerdem fordern die Grünen, „das Recht auf Ausbildung für Jugendliche“ umzusetzen. Dazu müsse eine qualifizierte Ausbildung nach dem dualen Prinzip unter Einbeziehung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten ermöglicht werden. Der Antrag wird am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten.
Bündnis 90/Die Grünen sind in ihrem Antrag der Meinung, dass die überschüssigen Mittel des Solidaritätszuschlages nach Abzug von Kapital für eine Altschuldenhilfe des Bundes, gezielt für bessere Bildung eingesetzt werden soll. Unsere Politiker vergessen nicht nur bei dieser Sozialabgabe/Steuer, das diese als vorübergehendes Instrument zur Behebung eines immensen Projektes – hier Wiederaufbau Ost – eingeführt wurde. Vermutlich wird es beim Solidaritätszuschlag ähnlich betrieben, wie bei der Sektsteuer: Einmal eingeführt und nicht mehr aufgehoben.
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