BVerfG-Urteil zu künstliche Befruchtung

Pressemitteilung Nr. 24/2009 vom 19. März 2009
Beschluss vom 27. Januar 2009 – 1 BvR 2982/07 –

50 %iger Kostenzuschuss der Krankenkassen für künstliche Befruchtung verfassungsgemäß

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die seit dem 1. Januar 2004 geltende Begrenzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei medizinischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) auf einen Zuschuss von 50 %. Nach dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Recht hatten die Krankenkassen die Kosten solcher Maßnahmen voll zu tragen. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzte die Erstattung der Kosten ab dem 1. Januar 2004 in § 27a Abs. 3 Satz 3 SGB V für diese Maßnahmen auf 50 %.

[..]Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht als Behandlung einer Krankheit anzusehen und sie als eigenständigen, nicht krankheitsbedingten Versicherungsfall zu behandeln. Der Begriff der Krankheit, der die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung auslöst, kann nicht durch Auslegung dahingehend erweitert werden, dass er den Wunsch nach einer erfolgreichen Familienplanung in einer Ehe umfasst. Die künstliche Befruchtung beseitigt keinen regelwidrigen körperlichen Zustand, sondern umgeht ihn mit Hilfe medizinischer Technik, ohne auf dessen Heilung zu zielen [mehr]

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