Archiv nach Kategorien: Abgeordnetenwatch

Angst vor den Wählerfragen

CDU Wiesbaden gegen Abgeordnetenwatch
Die CDU-Rathausfraktion von Wiesbaden droht den Machern von abge­­ordnetenwatch.de mit einer Klage. Sie wollen auf dem Portal nicht von Bürgern befragt werden.

[..]Doch warum gibt es die Aufregung bei den CDU-Kommunalpolitikern in Hessens Hauptstadt? „Die Stadtverordneten arbeiten ehrenamtlich und haben keinen Apparat hinter sich“, sagt Hasemann-Trutzel. Er ist Rechtsanwalt und vertritt sich und seine Kollegen auch als Justiziar. Manche seien einfach ausgestattet und hätten weder Internet noch Fax. Außerdem seien viele nicht in der Lage sich gut auszudrücken, die Tragweite ihrer Formulierungen abzuschätzen und mit Empfindsamkeiten umzu­gehen. Das ist für ihn ein Problem, weil die Antworten auf die Fragen „auch in 10 Jahren noch online zu finden sind“.[..] TAZ

Jetzt verstehe ich endlich, warum so viele Sitzungen im Gemeinderat nicht öffentlich sind 😉

Fragen zur weltweiten Bildungssituation von Jungen und Männer

Anfang diesen Monats veröffentlichte ich den BeitragMäd­chen und Frauen zuerst – bei der Bildung„. Da sich Bärbel Kofler von der SPD im Bundestag insbe­sondere für Frauen und Mädchen eingesetzt hat, stellte Mathias Frost auf Abgeordnetenwatch Frau Kofler die sinngemäße Frage, wieso Jungen und Männer bei der Bildung (nicht nur) in unterentwick­el­ten Ländern von ihrer Partei benachteiligt und igno­riert werden. Die Antwort kam prompt und lautet wie folgt:

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Monatelanges fehlen im Bundestag

bundestag-bmfsfj-haushaltsdebatte-2011-1Bei der Suche zum Thema Präimplan­tations­diagnostik (PID) und Volker Beck, da dieser ein Verbot befürwortet, wurde ich auf Abge­ord­netenwatch fündig. Allerdings fand ich dort etwas, was mir leicht die Sprache ver­schla­gen hat. Aber lest erst einmal, um was es geht.

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Frauen haben höheres Einkommen als Männer

euro-geldscheine-frau-frauen-altersarmut-arbeitslos-scheidung-trennung-unterhalt-wirtschaft-gerd-altmann-pixelioVorab eine wichtige Information zur Frage auf Abgeordne­ten­watch an Frau Humme: Michael Baleanu hat in dem Beitrag 2 Links zu den Originaldokumenten gelegt, die zu den entsprechenden Fakten des statistischen Bundesamt führen. Diese sind knapp 7MB bzw. 0,7MB groß. Um sich nicht die kompletten Berichte von Destatis herunterladen zu müssen, habe ich die beiden einzelnen Seiten unten im Beitrag bei den Links hinterlegt. In den 2 PDF-Seiten sind im Kopf die Links zum Original-Report des statistischen Bundesamtes hinterlegt.

Ich bitte darum: tragt Euch in die Liste ein, um unseren Politikern Präsens zu zeigen. Nun zur Frage an Frau Humme.

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Politiker zum Stopp der Männerfeindlichkeit

Mitteilung vom 15.11.2010 • agens e.V.

Parteiübergreifende Zustimmung zum Stopp der Männerfeindlichkeit
– Schreiben Sie den CDU-Meinungsführern

agens-kampagne-stopp-der-mannerfeindlichkeit1Guten Tag!

Die Kampagne „Männerfeindlichkeit stoppen !“ findet parteiübergreifende Zustimmung im Bundestag. Bisher haben sich bereits 13 Bundestags-Abgeordnete im Sinne der Kampagnen-Forderung dafür ausgesprochen, die Menschenwürde von Männern zu wahren und der Abwertung des Männlichen entgegenzutreten. Die Mehrzahl der Unterstützer stammen aus der CDU und der FDP. Aber auch von den Grünen und der Linkspartei haben sich einzelne Abgeordnete der Forderung angeschlossen. In der liberalen Fraktion findet sich der insgesamt größte Anteil an Unterstützern. Die zuständige FDP-Sprecherin, Miriam Gruß, hatte allerdings lediglich eine ausweichende Antwort im Namen der Fraktion formuliert.

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Wehrpflicht (Zwangsdienst) und Musterung

wehrpflicht-wehrdienst-zwangspflicht-zwangsdienst-bundeswehr-musterung-ukraine1Im Forum Männerrechte wird auf eine Frage auf Abgeordnetenwatch verwiesen. MathiasF schreibt dazu im Forum:

[..]Nachdem keiner der Verantwortlichen Herren MdB sich zu einer Antwort auf die Frage nach der unterschiedlichen Behandlung von Männern und Frauen hinsichtlich der Wahrung der Persönlichkeitsrechte vor dem anderen Geschlecht einließ, daher jetzt eine Frage an die EU-Abgeordnete Fr. Dr. Niebler. Ja richtig, die Dame, die die CSU-Frauenquote durchboxen will [hier]

Nachfolgend der Text auf Abgeordnetenwatch:

Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,

die „Gleichstellung“ der Geschlechter führt in einigen Staaten dazu, dass die (ausschließlich männlichen) Wehrpflichtigen immer öfter von Frauen gemustert werden.

Das Problem ist dabei nicht einmal die EINE Ärztin, sondern das weibliche Publikum. Ich nenne das eine Nacktvorführung vor dem anderen Geschlecht. Da so etwas mit umgekehrten Geschlechterrollen, etwa bei Soldatinnen, in Deutschland und der EU undenkbar wäre, ist dies sexistische Diskriminierung. Allerdings ist das Foto ja auch aus der Ukraine und damit bestehen erhebliche Unterschiede zu Deutschland. Erstens haben die Damen in D andere (Kasernen) bzw. gar keine (KWEÄ) Uniformen an und zweitens ist die Wehrpflicht in der Ukraine mittlerweile abgeschafft. Der Wehrbeauftragte erwähnt erstmals in seinem Bericht 2009 Beschwerden über diese Untersuchungsmethoden, zieht das aber gleichzeitig ins Lächerliche. Herr Grübel (MdB, Frage v. 28.12.09 und Antwort vom 21.1.2010 ) ist der Meinung, junge Männer müssen sich erst beschweren um Anspruch auf ihre Persönlichkeitsrechte zu erhalten. Herr Kossendey (MdB, Frage v. 19.07.10 und Antwort vom09.08.2010) ist gar der Meinung, da ÄrztInnen auf Grund ihrer jahrelangen Ausbildung gemeinhin als geschlechtsneutral gelten, trifft dies auch für deren AssistentInnen zu und somit bestünde kein Anspruch auf eine gleichgeschlechtige Assistenz bei geplanten, derart schamverletzenden Untersuchungen. Die eigentliche Frage, warum die BW bei Frauen selbstverständlich, wie überall im Zivilleben auch, größten Wert auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte vor dem jeweils anderen Geschlecht legt, während Männern dieses Recht nicht von vorneherein zugestanden wird, wurde mit keiner Silbe beantwortet.

Sollten die elementarsten Grundrechte nicht für jeden Menschen in Deutschland und der EU gelten, auch wenn es sich hierbei lediglich um junge Männer handelt? [Abgeordnetenwatch]

Unter dem Beitrag steht: Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen. Ich bitte darum, sich dort einzutragen, denn dafür muss man lediglich eine (Pseudo-)Mailadresse eingeben. Je mehr Interessierte dort stehen, umso besser für das Anliegen der (noch) Wehrpflichtigen. Ihr wißt ja, Kleinvieh macht auch Mist 😉

WGvdL.com-Forum: Diskussion um oben eingestelltes Bild

Männer-Feindlichkeit in der Politik stoppen

agens e.V. hat eine Kampagne gestartet, die man auch so umschreiben kann:  Menschenwürde von Männern schützen und politische Spaltung der Geschlechter  für uns alle verhindern. Die politische Männerfeindlichkeit in unserem Land nimmt immer besorgniserregendere Formen an. Immer mehr Politiker scheinen zu glauben, dass Männern allein aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit mit weniger Achtung und weniger Respekt begegnet werden muss, als Frauen.

Z.B. hat die  SPD bereits als erste große Volkspartei eine offen männerfeindliche Passage in ihr Grundsatzprogramm aufgenommen. Auf S. 41 heißt es dort: „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.“ Dieser Satz stellt die Männer tendenziell außerhalb der Menschheit und spricht ihnen damit die Menschlichkeit ab. In dem Begriff der „männlichen Gesellschaft“ ist keinerlei Differenzierung mehr enthalten. Man muss also davon ausgehen, dass die SPD schlicht alle männlichen Bürger meint. „agens“ will es daher wissen und stellt vorab erstmal fest:

Geschlechterpolitik hieß einmal in Deutschland: Gleichberechtigung erreichen. Die juristische wurde vor über 10 Jahren erreicht. Ein Erfolg der Emanzipation. Jetzt heißt Geschlechterpolitik: Gleichstellung von Mann und Frau im Sinne von Frauenförderung. Mit achtstelligen Förderbeiträgen pro Jahr. Dieser Politik wird dann zwangsläufig Männer- und Jungenpolitik untergeordnet (das entsprechende Referat 408 im Bundesfrauenministerium heißt dann auch ”Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer”). Spätestens hier muss man festhalten: diese Art von Politik verstößt gegen den Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes. Nicht nur das. Die zentral , staatliche verordnete “Gleichstellung” baut auf Hinterfragen (Genderdeutsch: “Dekonstruktion”) der Rollenbilder von Mann und Frau auf, bis hin zum Lächerlichmachen. Als Fernziel strebt die Genderpolitik eine Vielfalt der Geschlechter an, neudeutsch: “Gender Diversity”.

So, nachdem die aktuelle Faktenlage genannt wurde, geht „agens“ ans Eingemachte. Denn in der aktuellen Kampagne werden alle Volksvertreter, man verzeihe das nicht ganz genderkonforme nicht nennen der   „-treterinnen“, nach ihrer Meinung gefragt -denn:

Agens will es genauer wissen!

Wir beginnen als ersten Schritt am 01.10.2010 mit dem Versand  eines Fragebogens  per Post an alle 622 Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dieser Fragebogen soll für uns die Frage beantworten:  wie stellen sich die MdB’s den männerverachtenden Aussagen vieler Politiker? Damit verbinden wir gleichzeitig eine Frage zur Jungenskrise.

Am 01.11.2010 ist Rücksendeschluss für die Abgeordneten. Danach werden wir Sie über die Auswertung der Fragebögen (zB über www.abgeordnetencheck.de) informieren, sowie über unsere  anschließende Medienarbeit und parallel laufenden Anfragen an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises.

Also, bitte bleiben Sie auf Empfang bei agens!

Ja, das wird u.a. der FemokratieBlog bleiben – und viele andere bestimmt auch. Wir sind alle gespannt auf die Antworten unserer Volksvertreter. Sehr gespannt sogar! Leute, helft mit, diese und kommende Aktionen zu unterstützen. Dazu braucht eine Aktion, die für ein Miteinander der Geschlechter eintritt nicht nur mentale Unterstützung:

Für die Durchführung dieses Projekts benötigen wir eine Mindestsumme von 5.000 Euro  für externe Dienstleistungen. Wir würden uns sehr über Ihren Beitrag freuen. Spenden Sie – je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten –  5, 15, 25  Euro  (oder mehr) für dieses innovative Projekt. Die Bankdaten des Spendenkontos lauten:

Agens e. V., Abgeordnetencheck
Oldenburgische Landesbank, Kto.-Nr. 240 590 8101, BLZ 280 200 50
Verwendungszweck: Männerfeindlichkeit stoppen
(Wir sind gemeinnützig und jede Spende ist absetzbar St-Nr. 46/270/06755)

„Agens – Die Miteinander“

Damit also auch wir  alle 😉 Wer nun doch noch einen „Teaser“ bzw. einen Anschub braucht:

– „Während die Frau sich ständig weiterentwickelt, heute alle Wesenszüge und Rollen in sich vereint (…) blieb der Mann auf seiner Entwicklungsstufe stehen. Als halbes Wesen (…) er ist – streng genommen – unfertig und wurde von der Evolution und dem weiblichen Geschlecht überholt.“ (Quelle: BUNTE 9/2007) – Cornelia Pieper, FDP, Vizevorsitzende der Liberalen

„Ich finde es nicht schlimm, dass Mädchen in Sachen Bildung an den Jungen vorbeiziehen.“ (Quelle: Berliner Zeitung vom 29. 09. 2006)
– Ursula von der Leyen, CDU – oder aktuell die neue Arbeitsministerin  ..

.. und vormals ‚Familienministerin‘ (bzw. Tochter von Ernst Albrecht)

agens e.V. : Kampagne „Abgeordnetencheck“

Fehlende Gleichstellung bei Wehrpflicht

In Abgeordnetenwatch fragte die Mutter eines 17-jährigen Sohnes nach den Gründen der fehlenden Gleichstellung beim Wehrdienst. Darauf antwortete Kerstin Griese (SPD) folgendermaßen:

Eine „massiv fehlende Gleichstellung“ kann ich nicht erkennen. Denn trotz der angeblichen Benachteiligung durch die Wehrpflicht bekommen Männer im Durchschnitt heute immer noch deutlich mehr Lohn als ihre weiblichen Kolleginnen – obwohl diese inzwischen die bessere Schul- und Ausbildungsabschlüsse haben.

Auch muss darauf hingewiesen werden, dass beispielsweise das Freiwillige Soziale Jahr zum allergrößten Teil von Frauen absolviert wird. Diese sehen aus guten Grund in einem solchen sozialen Dienstjahr keinen Nachteil, sondern einen Vorteil für ihren persönlichen Lebensweg.

Trotzdem sehe ich in der Wehrungerechtigkeit erhebliche Probleme, insbesondere weil ein großer Teil der jungen Männer „ausgemustert“ wird. Ich bin persönlich der Meinung, dass die Wehrpflicht auf Dauer keine Zukunft hat. Ich setze mich dafür ein, die Freiwilligen Dienste erheblich zu stärken und sie in den Tätigkeitsfeldern des bisherigen Zivildienstes deutlich auszubauen.

Die komplette Frage sowie deren Antwort findet Ihr [hier]

Frage an Frau Zypries wegen Zensur

Vorab, nachfolgende Frage(n) aus Abgeordnetenwatch wurden nicht von mir gestellt, ich stelle aber trotzdem den gesamten Text hier ein. Da es auf Abgeordnetenwatch unkompliziert möglich ist, eine Benachrichtigung auf eine Antwort zu erhalten, wäre es toll, wenn sich noch viele von Euch eintragen würden, damit sich die Zahl der Interessenten signifikant erhöht und wir auch hier ein Zeichen setzen.
(Aktuell 93 Interessierte).

Sehr geehrte Frau Zypreis,

da auch Sie sich für eine Zensur in Deutschland stark machen, möchte ich meine Fragen auch an Sie stellen.

Sie betonen ja, dass Zensur ein hilfreiches und nötiges Mittel gegen Kinderpornographie im Internet ist. Als Erfolgsbeispiel werden unter anderem Schweden, Dänemark und Australien genannt.

Der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, hat allerdings in einem Interview mit dem Focus (1) ganz deutlich gesagt, dass das definitiv nicht der Fall ist.

Des weiteren sind die Zensurlisten von Australien und Dänemark mittlerweile öffentlich einsehbar (2) und zeigen ganz deutlich, dass dort sehr viele Seiten gesperrt werden, die absolut nichts mit verbotener Kinderpornographie zu tun haben sondern überwiegend politisch motiviert sind. Das kann man anhand der Domain selbst oder über Google zu den Domains herausfinden, ohne die Seite selbst aufzurufen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Auch ein norwegischer Polizeichef – John Ståle Stamnes – hat sich mittlerweile dazu geäußert und in einem Interview mit ABC (3), dass die immer wieder auftauchenden Zahlen völlig haltlos und extrem übertrieben sind.

Der Vorstandsvorsitzende des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (Eco), Michael Rotert, hat ebenfalls – wie auch eine Vielzahl anderer ECHTER Experten in einem Interview mit der Berliner Zeitung (4) gesagt, dass die von Ihnen angestrebte Zensur völlig nutzlos ist.

Was sagen sie zu diesen Fakten und welche Konsequenzen haben diese auf Ihr Zensur-Vorhaben?

Mit freundlichen Grüßen

(1) www.focus.de

(2) haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich die Liste nicht direkt heir verlinke, sie dürfte Ihnen aber sehr wohl bekannt sein – immerhin gab es ja bereits eine Razzia beim Eigentümer der Domain wikileaks.de

(3) www.abcnyheter.no

(4) www.berlinonline.de

Link
Frage an Frau Zypries auf Abgeordnetenwatch

Umfrage des BMJ zur gemeinsamen Sorge bei nichtehelichen Vätern

Am 07.01.2009 schrieb Frau Zypries bei Abgeordnetenwatsch folgendes:

Sehr geehrte Frau ,

die Auswertung der Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern ist abgeschlossen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung können Sie beim Bundesministerium der Justiz, poststelle@bmj.bund.de, anfordern [hier]

Kommentar
Ich schrieb daraufhin das Bundesministerium der Justiz an mit der Bitte, mir diese Zusammenfassung zuzuschicken, was auch prompt erledigt wurde.

Zur Vorgeschichte
Im Jahre 1998 mußte, ausgelöst durch den Maastricht-Vertrag, das gemeinsame Sorgerecht eingeführt werden, allerdings gab es dieses nur für ehemals Verheiratete. Deshalb mußte ein nichtehelicher Vater bis zum Bundesverfassungsgericht klagen und mit Urteil vom 29.1.2003 stellte das BVerfG u.a. fest:

L e i t s ä t z e

zum Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003

– 1 BvL 20/99 –

– 1 BvR 933/01 –

4. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.

Kommentar
Da diese Umfrage bereits im
WGVDL-Forum eingestellt wurde, möchte ich die Ergebnisse auch in diesem Blog verkünden und auf die Argumentation des BMJ hinweisen. 6 Jahre nach Urteilsverkündung bequemt sich das Justizministerium, endlich eine Studie auszuschreiben und ich befürchte, bis eine evtl. Gesetzesänderung wirksam wird, werden noch weitere 6 Jahre zu Lasten der Kinder und Väter vergehen.

Kindeswohl bei Frau Zypries nur geheuchelt?

Davon muß man ausgehen, wenn man folgendes ließt:

Sehr geehrte Frau Zypries,

vor einiger Zeit hat das Landessozialgericht Berlin es für rechtens empfunden, einem Mann die ALG II-Bezüge zu kürzen, da dieser eine Vollzeittätigkeit der ARGE abgelehnt hat. Hintergrund seiner Ablehnung war, das er ein 3-jähriges Kind betreut… Das Landessozialgericht hielt es für angemessen, das Kind in eine Ganztagsbetreuung zu geben! [..]

Prinzipiell ist das natürlich richtig, aber die Fragestellung geht weiter:

Laut einer Grundsatzentscheidung des BGH diesen Jahres (*Anm.: siehe Ende dieses Berichts), kann eine Vollerwerbstätigkeit nach dem dritten Lebensjahr regelmäßig nicht verlangt werden, da diese zu einer Überbelastung des alleinerziehenden Elternteils führen könne. Selbst wenn das Kind ganztags in einer Kita untergebracht ist!
Folge davon: Der alleinerziehende Elternteil hat u.U. längeren Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Bitte erklären Sie mir, warum ein Erwerbsloser Vollzeit arbeiten gehen muss und ein alleinerziehender Elternteil nicht, sondern kann Betreuungsunterhalt fordern?

Antwort meiner „Lieblingspolitikerin“:

ein Anspruch auf Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes kann – wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort mitgeteilt habe – in der Tat über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus bestehen. Es liegt auf der Hand, dass vor allem Kinder jüngeren Alters noch verstärkt der Betreuung durch die Eltern bedürfen. Die Ausübung einer Vollzeittätigkeit ist daher regelmäßig nicht im Interesse dieser Kinder. Sie kann außerdem schnell zu einer übermäßigen Belastung des alleinerziehenden Elternteils führen. Der Bundesgerichtshof hat dies in einer seiner ersten Entscheidungen zum neuen Unterhaltsrecht bekräftigt.

Diese unterhaltsrechtlichen Erwägungen sind jedoch nicht ohne weiteres auf das Sozialrecht übertragbar. Der Staat sorgt zwar für seine in Not geratenen Bürger, muss sich dabei aber schon aus Gründen der Finanzierbarkeit auf das Notwendige beschränken. Entsprechend liegt es in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, im Sozialrecht andere oder auch strengere Erwerbsanforderungen als im Unterhaltsrecht vorzusehen.

Betreuenden Elternteilen ist nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch grundsätzlich jede Arbeit zumutbar, sofern die Ausübung der Arbeit die Erziehung des Kindes nicht gefährden würde. Die Erziehung eines Kindes über drei Jahre – so das Gesetz weiter – ist aber in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung sichergestellt ist [hier]

Kommentar
Vereinfacht ausgedrückt sagt Frau Zypries, das das Kindeswohl bei Unterhaltsempfängern einen höheren Stellenwert hat, als wenn der Staat dafür aufkommen muss oder anders ausgedrückt: Solange wir Väter haben, die das Kindeswohl finanzieren können, ist dieses höher gestellt. Wenn aber der Staat das Kindeswohl garantieren soll, dann interessiert dieses Kindeswohl plötzlich nicht mehr. Wie war das noch mit
Grundgesetz Artikel 3, Absatz 1

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

aber manche sind gleicher, insbesondere Frauen und erst recht bei der Kinderbetreuung. Das Bundesverfassungsgericht schreibt dazu (aus u.g. Urteil) folgendes:

„Bei der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist nämlich stets zu beachten, ob der ihm neben oder nach der Erziehung und Betreuung in staatlichen Einrichtungen verbleibende Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes in Verbindung mit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen würde (vgl. insoweit Senatsurteil vom 1. März 2006 – XII ZR 157/03 – FamRZ 2006, 846, 847 f. für den Trennungsunterhalt nach früherem Recht). Denn selbst wenn ein Kind ganztags in einer öffentlichen Einrichtung betreut und erzogen wird, kann sich bei Rückkehr in die Familienwohnung ein weiterer Betreuungsbedarf ergeben, dessen Umfang im Einzelfall unterschiedlich sein, vor allem aber vom Alter des Kindes abhängen kann. Gerade kleinere Kinder benötigen nach einer Ganztagsbetreuung noch in stärkerem Umfang den persönlichen Zuspruch der Eltern, was einen nicht unerheblichen unerheblichen, zusätzlichen Betreuungsaufwand erfordern kann (vgl. insoweit Meier FamRZ 2008, 101, 103), der entsprechend der gesetzlichen Wertung für den Kindesunterhalt in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht unberücksichtigt bleiben kann. In solchen Fällen ist eine Prüfung geboten, ob, in welchem Umfang und bis zu welchem Zeitpunkt die Erwerbspflicht des unterhaltsberechtigten Elternteils noch eingeschränkt ist.

Immerhin waren die Kinder aus dem BGH-Urteil 7 + 10 Jahre alt, während das Kind des ALG II Empfängers erst 3 Jahre alt ist. Es gibt allerdings noch absurderes. Das Arbeitsamt Euskirchen bestellt eine Mutter nebst ihren 7-monatigem und 2,5 Jahre alten Kleinstkindern zu sich, um über die Sicherstellung der Kinder zu reden, damit diese wohl wieder arbeiten kann [hier]. Wohl gemerkt, mir geht es nicht um eine Diskussion der Zumutbarkeit von Kinder versorgenden Arbeitslosen, es geht um das für mich fast unsägliche Wort Kindeswohl, welches vom Staat nach Beliebigkeit definiert wird.

Anmerkung
*Die Fragestellerin meint vermutlich dieses Urteil BGH XII ZR 109/05 vom 16.07.2008, welches durch sämtliche relevanten Online-Medien ging. Eine Auseinandersetzung mit Medien und dem Urteil findet ihr im Trennungsfaq-Forum und im [WGVDL-Forum]

Frau Zypries persönliche Beratung von Frau zu Frau

Anmerkung
Warum auch immer, irgendwie ist Frau Zypries meine „Lieblingspolitikerin“, da sie meinen Galgenhumor stets strapaziert. Besonders bei ihren Kommentaren auf Abgeordnetenwatch weiß ich oftmals nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Nun – meistens entscheide ich mich für ersteres, das Leben ist schließlich hart genug. Die überwiegenden Fragen an Frau Zypries beinhalten die Sorgerechts- und Umgangsproblematik und hier im Besonderen das fehlende Sorgerecht der unehelichen Väter, §1626a, Absatz 2. Das Drumherumgerede, die Ausreden, überhaupt – die ganzen, teilweise dreisten Kommentare lassen mich immer wieder sprachlos vor dem PC sitzen. Eine sinngemäße Standardantwort von Frau Zypries in Fällen von Ungerechtigkeiten Vätern gegenüber lautet: Anlass für Änderungen sehe ich daher nicht.
Nun hat eine verlassene Frau darüber geklagt, das in Scheidung lebenden Frauen kein Unterhalt zusteht. Wer jetzt glaubt, das Frau Zypries sie auf Gesetze verwiesen hat, der hat vergessen, das Frau Zypries Mitglied bei Deutscher Juristinnenbund e.V. ist, der sich überwiegend um die Rechte der Frauen kümmert . Nun zur Antwort von Frau Zypries:

Sehr geehrte Frau ,

um Ihre Fragen richtig beantworten zu können, benötige ich weitere Informationen. Deshalb möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an mich zu wenden – dieses Forum ist für weitere Details nicht der geeignete Ort. Sie erreichen mich per Post im Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin oder per E-Mail brigitte.zypries@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries

Kommentar
Nach dem lesen war ich tatsächlich erst einmal sprachlos. Alle von Männern gestellten Grundsatzfragen zum FamR werden fast gnadenlos abgebügelt, aber eine Frau erhält eine persönliche Einladung zu einer Beratung. Politiker sollten zumindest öffentlich Neutralität bewahren. Politikerinnen hingegen brauchen das nicht. Das nenne ich dummdreist, wird aber immer öfter praktiziert. Nun lest selbst [hier]

Abgeordnetenwatch: Brigitte Zypries und die Unterhaltspflicht bei Arbeitslosigkeit

Anmerkung
Da Frau Zypries als Bundesjustizministerin Teil unseres Politsystems ist, erlaube ich mir, ab und zu einige Fragen und Antworten – die ich zentriert darstellen werden – aus A
bgeordnetenwatch hier einzustellen, insbesondere über ihren Zuständigkeitsbereich.

Frage eines Unterhaltsversklavten

Sehr geehrte Frau Zypries, Eine weitere unerklärliche Ungerechtigkeit im Unterhaltsrecht gibt es im Falle von Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen.

Arbeitslosigkeit wird in der Rechtspraxis, als vorübergehend angesehen. Damit wird begründet, dass der Unterhaltspflichtige die Einkommenseinbußen alleine zu tragen hat.
Warum ist das so?

Auch in intakten Familien nehmen alle Familienmitglieder die Lasten gemeinsam auf sich und beteiligen sich an den notwendigen Einsparungen. Zumal die Teilung des Nutzens auch im Trennungsfalle als Selbstverständlich angesehen wird. Zumindest den finanziellen Nutzen des Pflichtigen. Niemand käme auf die Idee, dass ausschließlich Einer auf das Essen verzichten müsste, damit alle Anderen weiter den gewohnten Lebensstandard halten können. In meinem Fall wäre es sogar so, dass ich mehr Unterhalt an meine Frau und meine 4 Kinder bezahlen müsste, als ich an ALG1 erhalten würde.

Mir bliebe mindestens ein halbes Jahr nicht ein Cent zur Deckung meines Lebensunterhalts, sondern ich wäre sogar verpflichtet etwa 200,- mehr Unterhalt zu bezahlen, als ich an ALG1 erhalten würde. Wovon soll ich in der Zeit leben? Geschweige denn, den Umgang mit meinen Kindern sicher zu stellen für dessen Finanzierung ich ebenfalls alleine zuständig bin?

Von meinem Einkommen leben 6 Menschen. Es ist absurd zu glauben, dass ich den Verlust von fast 50% meines Einkommens alleine ausgleichen könnte. Aufgrund der zahlreichen anderen Ungerechtigkeiten, denen Väter in Deutschland ausgesetzt sind, bleibt mir nach Abzug der Umgangs-, Erwerbs- und Gerichtskosten schon heute deutlich weniger Geld zum Leben als meiner Frau. Wovon soll ich da Rücklagen bilden? Wovon die Unterhaltsschuld begleichen?

Warum haben berufstätige Väter im Gegensatz zu Kinderlosen oder Müttern 6 Monate keinerlei Anspruch auf ALG1? – Wofür werden Väter hier bestraft?

Welcher Mensch kann glauben, dass man mehr Unterhalt bezahlen kann als man Einkommen hat? – Sehen sie auch hier keinen Grund etwas zu ändern?

Antwort von Frau Zypries (ledig, kinderlos)

ein Unterhaltsanspruch besteht nur, solange und soweit der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, den geltend gemachten Unterhalt ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs zu leisten. Verfügt ein Unterhaltspflichtiger – aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen – über kein oder über ein zu geringes Einkommen, besteht deshalb regelmäßig keine Unterhaltsverpflichtung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Unterhaltspflichtige nicht finanziell überfordert werden. Der Grundsatz der Leistungsfähigkeit ist auch dann beachtlich, wenn sich die Einkommensverhältnisse erst später, das heißt nach der Unterhaltsfestlegung ändern. Der Unterhaltspflichtige hat dann regelmäßig die Möglichkeit, eine Anpassung des bereits bestehenden Unterhaltstitels an die veränderten Verhältnisse zu verlangen. Eine solche Abänderungsklage setzt aber voraus, dass es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Auch im Interesse des Rechtsfriedens soll die Abänderungsklage bei geringfügigen, wirtschaftlich nicht wesentlich ins Gewicht fallenden oder auch bei nur vorübergehenden Änderungen nicht möglich sein. Das ist auch deshalb sachgerecht, weil ein gerichtliches Unterhaltsverfahren in aller Regel längere Zeit in Anspruch nimmt und zudem weitere Kosten verursacht.

Vor diesem Hintergrund wird in der Rechtsprechung zum Teil die Ansicht vertreten, dass im Einzelfall eine nur kurzfristige Arbeitslosigkeit eine Abänderungsklage nicht begründen kann. Entgegen Ihrer Ansicht wird Arbeitslosigkeit jedoch nicht per se als vorübergehend angesehen. Ganz im Gegenteil: In der unterhaltsrechtlichen Praxis stehen Abänderungsklagen häufig in Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen, die – sofern der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz unverschuldet verloren hat und trotz Bemühungen keinen neuen oder nur einen geringer entlohnten Arbeitsplatz zu finden vermag – auch regelmäßig zu einer Reduzierung oder zu einem Wegfall der Unterhaltsverpflichtung führen. Hierbei räumt die Rechtsprechung dem Unterhaltspflichtigen im Übrigen in der Regel eine angemessene Orientierungs- und Bewerbungsfrist von bis zu sechs Monaten ein, in der vom geringeren Arbeitslosengeld als Unterhaltsbemessungsgrundlage ausgegangen wird.

Anlass für Änderungen sehe ich daher nicht.

Hier nachzulesen

Kommentar
Frau Zypries weiss überhaupt nicht um was es geht. Mit keiner Silbe geht sie auf die Not des Fragenden ein. Sollte der Mann tatsächlich arbeitslos werden, würde ihm nicht einmal der Selbstbehalt bleiben. Ein Sklave bekäme wenigstens noch etwas zu essen. Ich wage aber zu bezweifeln, das die Familie ihm einen Platz an ihrem Esstisch anbieten würd

Viel Motivation um überhaupt noch arbeiten zu gehen, dürfte da nicht übrigbleiben.