Archiv nach Kategorien: Bundesrat

Forderung eines Gesetzes zur Gleichstellung in der Privatwirtschaft

gleichstellung-gender-mainstreaming-gleichberechtigung-mann-maenner-frau-frauenEs ist immer wieder interessant zu lesen, mit welcher Drei­stigkeit Politiker lügen, um sich selbst und den Frauen Vor­teile zu verschaffen. Auch im Antrag der Freien Hansestadt Bremen ist mal wieder die Rede von der 23%igen Lohnlüge und als Hinweis die Be­haup­tung, Tendenz steigend. Be­trie­be sollen zu diversen Maß­nah­men gesetzlich verpflichtet werden, die logischerweise Mehrausgaben be­in­hal­ten, welche natürlich selber getragen werden müssen. Des weiteren sollen Arbeitgeber zur Schaffung von familien­ge­rech­ten Arbeitsbedingungen verpflichtet werden, allerdings  unter Berücksichtigung des betrieblich Machbaren.

Aufschlussreich sind die Massnahmen, Vorschriften und – man kann es gar nicht anders benennen – Bevormundung, die sich die Wirtschaft gefallen lassen soll.

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Bundesrat schlägt die verpflichtende Teilnahme an Täterprogrammen vor

hib-Meldung • 2010_04/2010_132/02

Recht/Gesetzentwurf – 28.04.2010
Berlin: (hib/BOB/AW) Männer, die gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu Änderungen ihres Verhaltens und ihrer Wahrnehmung gelangen. Dafür soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm teilzunehmen, auf bis zu einem Jahr erweitert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1466) hervorgeht. Das Strafgesetzbuch soll zudem so geändert werden, dass die Teilnahme an einem Täterprogramm angeordnet werden kann. Nach Ansicht der Länderkammer haben solche Programme besondere Bedeutung für bislang nicht vorbelastete Männer. Wenn sie die Auflage, an einem Täterprogramm teilzunehmen, nicht erfüllten, drohe ihnen eine Anklage oder eine Verurteilung. Dies sei im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes. Die Länderkammer hatte bereits im Juli 2008 vergeblich versucht, eine entsprechende Initiative (16/10068) zum Erfolg zu bringen.

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf Initiativen, die die Gewaltprävention und den Opferschutz in ”sachgerechter Weise“ fördern. Täterorientierte Maßnahmen wie die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs könnten einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung des Täters und damit auch zur Gewaltprävention und zum Opferschutz darstellen. Zwar dürfte es schwierig sein, bereits jetzt den konkreten Bedarf für entsprechend langfristigen Weisungen und deren Wirkungen genau zu benennen, da ”Täterprogramme“ namentlich in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt in Deutschland ein relativ neues Arbeitsfeld darstellen und bislang erst einige wenige Einrichtungen auf mehrere Jahre Erfahrung zurückblicken können. Die vorgeschlagene Erweiterung der entsprechenden Weisungsmöglichkeiten würde jedoch den Spielraum eröffnen, die ersten positiven Erfahrungen mit diesen Programmen zu verifizieren und gegebenenfalls auszubauen. Der Erfolg in der Praxis setze jedoch die finanzielle Sicherstellung der Angebote durch die Länder voraus [hier]

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Ich frage mich immer und immer wieder, wann die von Frauen gegen Kinder, Männer und alte Menschen ausgeübte Gewalt endlich auch bei unseren Politikern ankommt. Täterinnen gibt es nach deren Definition nicht – und das zu Lasten von unzähligen Opfern.

‚Passend‘ dazu hat Bremerhaven einen neuen Ratgeber zum Thema“Häusliche Gewalt“ heraus gegeben: Wenn Frauen Opfer ihrer Partner werden [mehr]

WikiMANNia: Häusliche GewaltGewaltFeministische Thesen
WikiMANNia: FalschbeschuldigungRechtsprechungFrauenhaus
FemokratieBlog: Täterverantwortung stärken
FemokratieBlog: Ehemalige Frauenhausmitarbeiterin berichtet

Täterverantwortung stärken

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©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

Der Bundesrat will Gewalttäter verstärkt in die Verantwortung nehmen. In einem heute beschlossenen Gesetzentwurf wirbt er für die Täterarbeit als wichtiges Element der Gewaltprävention und des Opferschutzes. Staatsanwaltliche oder gerichtliche Weisungen sollen Straftäter zur Teilnahme an qualifizierten Täterprogrammen bewegen.

Solche Programme versuchen, Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite zu bewirken und die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und Selbstkontrolle zu vermitteln. Gerade zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Beziehungsdelikten sei es wichtig, die Täterarbeit als Teil einer Interventionskette einzusetzen, heißt es zur Begründung.

Nach dem Entwurf können Staatsanwälte oder Gerichte künftig Ermittlungs- bzw. Strafverfahren einstellen und zugleich die Weisung erteilen, dass der Beschuldigte innerhalb eines Jahres an einem qualifizierten Täterprogramm teilnimmt. Eine entsprechende Weisung wäre auch bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt möglich.

Erfüllt der Täter die Weisung nicht, drohen ihm Anklage oder Verurteilung – dies motiviert namentlich solche Täter zur Teilnahme, die bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, hoffen die Länder.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese nimmt dazu Stellung und legt ihn dann dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Der Beschluss entspricht einer Vorlage, die der Bundesrat bereits im Juni 2008 in den Bundestag eingebracht hatte. Diese hat der Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend beraten.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung [hier]

Drucksache 93/10 (Beschluss)

Ich glaube, man braucht kaum darüber spekulieren, das nur Männer mit Täter gemeint sind. Das Politiker der Gesellschaft schaden, indem sie nur Männergewalt ahnden will, findet wohl ebenfalls Zustimmung. Am meisten werden Kinder darunter zu leiden haben, das Frauen- und Müttergewalt nicht thematisiert wird. Deswegen wurde Kindern im Gewaltschutzgesetz auch kein eigenständiges Antragsrecht zugestanden. Das sich mittlerweile auch Schulen über zunehmende Mädchengewalt öffentlich beklagen, nehmen unsere Politiker anscheinend nicht zur Kenntnis, man müsste ja am friedvollen Frauen- und Mütterimage kratzen.

Berufungsverfahren nur bei Vorauszahlung

bverfg-erster-senatMit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht erreichen. Zukünftig soll auch in zivilrechtlichen Berufungsverfahren eine Gebührenvorauszahlungspflicht eingeführt werden. Dies ist bisher nur in der ersten Instanz Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung wollen die Länder verhindern, dass die unterlegene Partei Berufung nur deshalb einlegt, um die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils zu verhindern – ohne tatsächlich an der Überprüfung durch das Berufungsgericht interessiert zu sein. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, die Belastung der öffentlichen Haushalte durch Zahlungsverzögerungen und Gebührenausfälle zu mindern. Für finanziell bedürftige Parteien sieht der Entwurf Sonderregelungen vor.

Außerdem will der Bundesrat verhindern, dass Parteien eines Gerichtsverfahrens durch Zahlung unbegrenzt hoher Zusatzhonorare Einfluss auf Sachverständige oder Dolmetscher nehmen können. Die Möglichkeit von Zuzahlungen durch Verfahrensbeteiligte besteht seit Ende des Jahres 2006 und soll nach dem Willen der Länder wieder aufgehoben werden. Sie sei ungerecht gegenüber finanzschwachen Parteien. Da Kontrollmechanismen fehlten, bestehe Missbrauchsgefahr, so der Bundesrat [mehr]

Drucksache 38/10 (Beschluss)

Dazugehöriger Gesetzesentwurf: Drucksache 86/07 „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes – 25 Seiten – [hier]

Ehrlich gesagt, verstehe ich den Gesetzesentwurf nicht so ganz. Vorauszahlungen müssen bereits jetzt geleistet werden, aber zukünftig will man anscheinend erst einmal auf Grund des Streitwertes die kompletten Gebühren einziehen, auch wenn sich im Nachhinein feststellen sollte, das diese nicht gerechtfertigt sind. Da es im Gesetzesentwurf um Zivilprozesse geht und das Familienrecht darunter fällt, trifft dieses mal wieder besonders die Väter. Das Rechtsanwälte Gebühren gerne hochtreiben, ist ja bekannt. Schon jetzt ist es für viele Väter schwierig, eine Berufung auf Grund der selten vorhandenen, finanziellen Ressourcen einzuleiten. Nach meiner Auffassung wird das in Zukunft also noch schwieriger werden. Sollten meine Annahmen nicht stimmen, bitte ich um einen entsprechenden Kommentar. Vielleicht ist ja unter meinen Lesern ein Rechtskundiger, der ein bischen helfen kann.

Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilligen Klagen

bundesratDie Länder wollen die in der Vergangenheit stetig gestiegenen Ausgaben für Prozesskostenhilfe möglichst umgehend und dauerhaft begrenzen. In einem heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf sind hierzu drei Maßnahmenpakete vorgesehen:

Zum einen möchte er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe korrigieren. Die Versagung der Leistung sei bei mutwilliger Rechtsverfolgung oder -verteidigung bzw. bei mutwilligen Beweisanträgen zu erleichtern.

Eine zweite Maßnahme betrifft die Eigenbeteiligung der bedürftigen Partei an den Prozesskosten. Dabei sollen sich zunächst die Grundfreibeträge an den sozialhilferechtlichen Regelsätzen orientieren. Daneben wird die Höhe der aus dem verbleibenden Einkommen zu zahlenden Raten neu bestimmt und die Obergrenze für die Anzahl der Raten aufgehoben. Um den Aufwand für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen abzugelten, soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro von all denjenigen erhoben werden, die über ein einzusetzendes Einkommen verfügen.

Drittens wollen die Länder durch geänderte Verfahrensvorschriften sicherstellen, dass die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung entscheidend sind, einheitlich und zutreffend erfasst werden. Den Gerichten möchte der Bundesrat insbesondere Auskunftsansprüche gegenüber den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungsträgern und dem Arbeitgeber der bedürftigen Partei einräumen [mehr]

Drucksache 37/10 (Beschluss)

Dazugehöriger Gesetzesentwurf Drucksache 250/06 „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG)“ – 97 Seiten – [hier]

Ich möchte jetzt nicht die 97 Seiten lesen, um herauszufinden, was Politiker unter mutwillig verstehen. Mutwillige Klagen von Frauen wird es kaum geben und das Väter nur mutwillig klagen, ist ja allseits bekannt, oder? 😉

Politiker ignorieren weiterhin männliche Genitalverstümmelung

Was bei Mädchen gegen Menschenrechte verstößt, soll bei Jungen erlaubt sein. Sind Jungen Menschen 2. Klasse?

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Der Bundesrat will die Beschneidung weiblicher Genitalien mit einem eigenen Straftatbestand sanktionieren. Auch Auslandstaten sollen strafbar sein, wenn das Opfer zur Zeit der Tat in Deutschland wohnt. Die Strafverfolgungsver-
jährung soll künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen.

Der Bundesrat möchte jeden Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigen und ein eindeutiges Signal setzen, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft.

[..]Die Länder betonen, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen oder Frauen darstellt.

Der Staat sei verpflichtet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor diesem schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen.

[..]Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb der nächsten sechs Wochen dem Bundestag vorlegen muss, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll [mehr]

Als ich am 13. Mai 2009 einen Artikel mit dem Titel „Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden“ schrieb, meinten einige, die Gesetzeslage würde das nicht hergeben. Vielleicht hat das damals gestimmt. Auf jeden Fall ist es Politikern sämtlicher Parteien anscheinend nicht weit genug gegangen und so wurde ein neuer Gesetzesentwurf verfasst. Wie verlogen die Moral der Politiker ist, sieht man an den oben gemachten Aussagen. Demnach haben Jungen kein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Eine Verstümmelung der männlichen Genitalien ist nach deren Aussage also keine Menschen- bzw. Grundrechtsverletzung. Man kann Politiker aus diesem Grund nur noch als feiges Pack hinstellen, denn sie geben Moslems und Juden recht, die ihre Jungen heute noch unter teils barbarischen Umständen beschneiden lassen.

Zeiten, in denen Menschen aussortiert wurden, sollten bei uns eigentlich vorbei sein, besonders wenn es vorrangig um finanzielle Interessen geht (Kosmetikindustrie).

Links
Gesetzentwurf des Bundesrates: BR-Drs. 867/09(B) PDF – 15 Seiten
FemokratieBlog: Penis Beschneidung kostet Leben
FemokratieBlog: Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden
WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video
Kosmetik-Industrie
WGvdL-Forum zum Thema

Frauen in schlechtem Gesundheitszustand

©by Sabine-Susann Singler/Pixelio.de

©by Sabine-Susann Singler/Pixelio.de

Bundesrat • Drucksache 793/09 • 28.10.09

Mitteilung der Kommission der Europäischen Ge­mein­schaf­ten an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und So­zial­aus­schuss und den Ausschuss der Regionen:
Solidarität im Gesundheitswesen – Abbau ge­sund­heit­li­cher Ungleichheit in der EU KOM(2009) 567 endg.; Ratsdok. 14848/09

2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU

Zwar hat sich der Gesundheitszustand der EU-Bürgerinnen und -Bürger im Durchschnitt in den letzten Jahrzehnten stetig verbessert, doch gibt es noch immer gesundheitliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Teilen der EU sowie zwischen den am besten gestellten und den benachteiligtsten Bevölkerungsgruppen. Weiterlesen »