Nur weibliche Genitalverstümmelung soll bestraft werden

hib-Meldung • 139/2009

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde.

Ebenso ist es nach Auffassung der Abgeordneten sinnvoll, wenn die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr des betroffenen Mädchens einsetzt. Damit werde ein Beschluss des Bundestages umgesetzt, argumentierten die Parlamentarier. Eine Ergänzung der Auslandsstrafbarkeit soll zudem sicherstellen, dass die Genitalverstümmelung bei einem lediglich vorübergehenden Aufenthalt außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik deutschem Strafrecht unterliegt [mehr]

Grundsätzlich ist aus meiner Sicht gegen die Bestrafung nichts einzuwenden. Warum aber soll nur die weibliche Genitalverstümmelung bestraft werden und die männliche nicht? Wenn man sich den Gesetzentwurf ansieht, dann steht da tatsächlich nur etwas von weiblicher Genitalverstümmelung. Nachfolgend der Vorschlag diverser Abgeordneter aus verschiedenen Fraktionen:

Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch…,
wird wie folgt geändert:

[..]
3. § 226 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
[..]
b) nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
„3. die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert oder
diese auf andere Art verstümmelt werden oder “

Männliche Genitalverstümmelung ist nach diesem Gesetzesentwurf also ausdrücklich erlaubt. Mir fällt ob dieser Unverschämtheit nichts mehr ein.

Link
Plenarprotokoll 16/222 vom 14.05.09 Genitalverstümmelung Seite 24450

19 Kommentare.

  1. Kevin Fuchs

    Ich habe mir die betreffenden Paragraphen durchgelesen und mit den geplanten Änderungen verglichen. Ich habe zwar keinen juristischen Sachverstand, aber das habe ich mit den meisten Parlamentariern wohl gemeinsam.

    Die Genitalverstümmelung von Mädchen UND Jungen war bisher geschlechtsneutral durch §226 Nr. 1 (Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit), Nr.2 (Verlust oder Unbrauchbarkeit eines Körperteils) sowie in jedem Fall durch Nr. 3 (erhebliche Entstellung) abgedeckt. Durch die besondere Erwähnung weiblicher Genitalverstümmelung ändert sich darum am Wirkungsbereich des §226 zunächst nichts, dieser spezielle Fall war durch die bisherigen Formulierungen ja bereits abgedeckt.
    Eine tatsächliche Ungleichbehandlung in der Rechtspraxis ergibt sich erst in Wechselwirkung mit den Änderungen in §§ 5 und 78b.
    §5 regelt, bei welchen im Ausland begangenen Straftaten das deutsche Strafrecht gilt. §78b regelt, bei welchen Straftaten die Verjährungsfrist ausgesetzt wird.
    §§ 5 und 78b werden um einen Verweis auf die in §226 neu eingefügte Nummer ergänzt:

    >> 1. § 5 wird wie folgt geändert:
    Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt:
    „8a. Schwere Körperverletzung im Fall des § 226 Absatz 1
    Nummer 3, wenn der Täter Deutscher oder die Person,
    gegen die die Tat begangen wird, zur Zeit der Tat ihren
    gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat;“ <> § 78b Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
    „1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des
    Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c, 176 bis 179
    und § 226 Absatz 1 Nummer 3,“ <<

    Dies bewirkt, dass speziell nur bei weiblicher Genitalverstümmelung §§ 5 und 78b gelten und somit die Verjährungsfrist bis zum 18.Lebensjahr des Opfers ruht und die Tat auch im Ausland unter das deutsche Strafrecht fällt.
    Ein Hinweis auf die rituelle Genitalverstümmelung fehlt in dem Gesetz, so dass es allgemein für jede Form von Genitalverstümmelung gilt, unabhängig von Kontext und Motiv.
    Ich las einmal von einem Fall, bei dem ein Junge von seinen Mitschülern gefoltert wurde, indem sie seine Genitalien mit Haarspray besprühten und dieses anzündeten. Nur wenn das Opfer ein Mädchen wäre, würden in einem solchen Fall die §§ 5 und 78b gelten. Folglich entsteht eine Ungleichheit vor dem Gesetz, ungeachtet der Frage, wieviele Jungen und wieviele Mädchen denn nun von ritueller Beschneidung betroffen sind.
    Interessant wäre nun die Frage, wie vielen Jungen und Männern im Vergleich zu Mädchen und Frauen Genitalverstümmelung widerfährt, wenn nicht nur die rituelle Beschneidung sondern Gewalttaten allgemein als Kontext berücksichtigt werden.

  2. Annette Diouri

    1. Zum Rechtlichen in Deutschland: der Verlust des Penis ist durch andere Gesetze bereits als schwere Körperverletzung zu ahnden. Der Verlust der weiblichen Genitalien nicht. Daher findet durch den Gestzentwurf erst eine Gleichstellung statt.
    Auf der ganzen Welt werden Gewalttaten gegen Männer in der Regel schwerer bestraft als gegen Frauen. Gewalttaten gegen Frauen werden oft sogar einfach akzeptiert und hingenommen -> Ehrenmorde, Zwangsheirat, Zwangsprostitution, Massenvergewaltigungen, Genitalverstümmelung etc..
    2. Der Autor sollte sich kundig machen, was weibliche Genitalverstümmelung bedeutet bevor er es mit der auf allen Kontinenten mehr oder weniger üblichen Vorhautbeschneidung bei Jungen gleichsetzt. Denn es ist nicht vergleichbar! Infos unter frauenrechte.de oder einfach das Wort googeln.
    3. Es gibt, soweit bekannt, keine kulturell oder wie auch immer begründete Genitalverstümmelung beim männlichen Geschlecht. Sicher gibt es Einzelfälle, dazu siehe Punkt 1.
    Noch eine Bemerkung am Rande: Guter Journalismus lebt von guter Recherche und Wahrheit. Nachzulesen im Pressekodex.

  3. @Annette Diouri

    >>Auf der ganzen Welt werden Gewalttaten gegen Männer in der Regel schwerer bestraft als gegen Frauen.<>Es gibt, soweit bekannt, keine kulturell oder wie auch immer begründete Genitalverstümmelung beim männlichen Geschlecht.<>Gewalttaten gegen Frauen werden oft sogar einfach akzeptiert und hingenommen -> Ehrenmorde, Zwangsheirat,..<>Noch eine Bemerkung am Rande: Guter Journalismus lebt von guter Recherche und Wahrheit. Nachzulesen im Pressekodex.<<

    Dann schagen Sie das „Buch“ gefälligst mal auf!!

  4. @Annette Diouri

    „Auf der ganzen Welt werden Gewalttaten gegen Männer in der Regel schwerer bestraft als gegen Frauen.“

    In Deutschland brüsten sich Richter öffentlich damit, dass sie Frauen milder bestrafen als Männer. In der USA werden prozentual mehr Männer hingerichtet als Frauen.

    „Es gibt, soweit bekannt, keine kulturell oder wie auch immer begründete Genitalverstümmelung beim männlichen Geschlecht.“

    Im Judentum und im Islam z.B. sind Beschneidungen von Jungen übliche Praxis.

    „Gewalttaten gegen Frauen werden oft sogar einfach akzeptiert und hingenommen -> Ehrenmorde, Zwangsheirat,..“

    Schon bei diesen zwei Punken denkt doch wohl niemand an männl. Opfer, was zeigt welche Opfergruppe einfach akzeptiert wird.

    „Noch eine Bemerkung am Rande: Guter Journalismus lebt von guter Recherche und Wahrheit. Nachzulesen im Pressekodex.“

    Dann schagen Sie das „Buch“ gefälligst mal auf!!

  5. @ Annette Diouri

    Ich bin kein Volljurist, bin aber der Meinung, dass das Beschneiden der weiblichen Genitalien schon heute als schwere Körperverletzung geahndet werden kann. Bisher wurde das geschlechtsneutral gelöst (§226 StGb, Nr. 1 + 2).
    Es findet insofern gerade das Gegenteil von ‚Gleichstellung‘ statt, als der ‚Verlust des Penis‘ eben keine ausdrückliche Extra-Erwähnung im Strafgesetzbuch findet.

  6. Peter Großmann

    Annette,

    1. Durch welche Gesetze genau wird der Verlust der männlichen, nicht aber der weiblichen Genitalien, strafrechtlich erfaßt? Diese Behauptung ist doch vollkommener Unfug.
    In Deutschland ist Genitalverstümmelung derzeit als gefährliche Körperverletzung nach §224 StGB strafbar und mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht. Dafür gibt es keinen Handlungsbedarf, sondern lediglich für im Ausland begangene Taten.

    Es werden nicht auf der ganzen Welt Straftaten gegen Männer schwerer bestraft, das genaue Gegenteil ist der Fall. Gerade die Länder, in denen weibliche Beschneidung üblich ist, haben besondere Gesetze nur für weibliche Beschneidung erlassen, darunter Ägypten, Äthiopien, Guinea-Bissau, Simbabwe, Senegal, Tansania, Togo und Uganda. In der Türkei werden Ehrenmorde scharf verfolgt und oft mit lebenslanger Haft belegt.

    Das Problem bei der Genitalverstümmelung von Mädchen ist vielleicht ein anderes, nämlich daß Frauen nahezu überall nicht so hart bestraft werden wie Männer, und die Täterinnen bei der Genitalverstümmelung sind nun einmal durchweg weiblich.

    2. Es ist richtig, daß die einfache Vorhautbeschneidung, wie im angelsächsischen Raum und bei Juden üblich, nicht mit der pharaonischen Beschneidung gleichzusetzen ist. Es gibt aber auch bei der Beschneidung von Jungen sehr unterschiedliche Formen. Gerade in den Ländern Afrikas, wo Mädchen beschnitten werden, wird auch die Jungenbeschneidung als Initiationsritus in der Pubertät und bei vollem Bewußtsein durchgeführt. Und natürlich unter genau den gleichen erbärmlichen medizinischen Bedingungen mit dem gleichen Risiko schwerer Erkrankungen oder gar des Todes. So starben laut New York Times z.B. in Südafrika 2001 allein 35 Jungen an Beschneidungsfolgen.

    Nelson Mandela beschrieb seine Beschneidung so:
    „Ich hatte das Gefühl, dass Feuer durch meine Adern schoss; der Schmerz war so durchdringend, dass ich mein Kinn fest auf die Brust drückte. Viele Sekunden schienen zu verstreichen, ehe ich an den Ausruf dachte, dann erholte ich mich einigermaßen und stieß hervor: `Ndiyindoda!´ … Ich schämte mich, weil die anderen Jungen viel stärker und tapferer gewesen zu sein schienen als ich. Ich fühlte mich elend, weil ich verstümmelt worden war …“

    Ich denke, das sollte man nicht verharmlosen. Selbst in Ländern mit den besten medizinischen Einrichtungen wie Kanada oder USA kommt es immer wieder zu Todesfällen und Verstümmelungen. Säuglinge, von denen man lange annahm, sie würden dies nicht bewußt erleben und hätten kein entwickeltes Schmerzempfinden, werden häufig traumatisiert.

    Auch wenn also der Eingriff nicht vergleichbar ist, so ist auch die Beschneidung von Jungen meist medizinisch unnötig und in jedem Falle eine Körperverletzung.

    3. Selbstverständlich gibt es kulturell begründete Genitalverstümmelung beim männlichen Geschlecht. Auch die Entfernung der Vorhaut ist eine solche. Und das Ganze betrifft weltweit sechsmal so viele Männer wie Frauen.

    „Noch eine Bemerkung am Rande: Guter Journalismus lebt von guter Recherche und Wahrheit. Nachzulesen im Pressekodex.“

    Diese Bemerkung schreibst Du Dir am besten selbst hinter die Ohren, Annette. Dein Beitrag strotzt von unwahren und unbelegten Behauptungen.

  7. @ Anette
    zu 1. wie ganz leicht für einen lesenden und denkenden Menschen aus den Ausführungen zu erkennen ist, sind die rechtlichen Folgen für eine Verstümmelung nach Geschlechtern unterschiedlich
    „Dies bewirkt, dass speziell nur bei weiblicher Genitalverstümmelung §§ 5 und 78b gelten und somit die Verjährungsfrist bis zum 18.Lebensjahr des Opfers ruht und die Tat auch im Ausland unter das deutsche Strafrecht fällt.“

    In welchen Ländern der Welt werden denn Taten gegen Männer milder bestraft als gegen Frauen? Die Frage stellt sich erst recht in Deutschland, wo Täterinnen _erheblich_ günstiger wegkommen bei Ausübung häuslicher Gewalt, Kindesmissbrauch, Kindesmord und ähnlichen schweren Straftaten. Kann es sein, dass du auf dem Mond lebst?

    zu 2. Die Autorin sollte sich mal schlau machen, was männliche Genitalverstümmelung ist und wieviele z.B. jüdische Jungen regelmäßig und ohne irgendwelche Sanktionen ihrer Vorhaut beraubt werden. Kannst auch gerne mal nach Beschneidung googlen, wenn da was beim Wissen fehlen sollte.

    zu 3. siehe Kommentar zu 2. und neben Google gibts auch noch Yahoo oder MSN um ein wenig Info bei dir ins Dunkel zu bringen.

    Noch eine Bemerkung am Rande. Steht zwar nicht im Pressekodex, ist aber trotzdem wahr: Man sollte in der Lage sein, einen Text zu lesen und zu verstehen, statt einfach nur unqualifiziertes Feministen-Geschwätz abzulassen.

    P.S. Solltest du wieder Erwarten in der Lage sein, einen qualifizierten Beitrag zu dem Thema zustande zu bringen, würde man dir hier sogar antworten.

  8. Ad 1.:

    Der Verlust u.a. des Penis ist laut § 226 StGB Absatz 1 Nummer 2 schwere Körperverletzung. Der Verlust der Vorhaut hingegen nicht.

    Der Verlust der weiblichen Genitalien fällt bereits unter § 226 StGB. Nicht die Beschneidung als solche, da sie nicht zwingend voraussetzt, dass die betroffene Frau gleich ihre Genitalien verliert. Wenn ein Schaden eintritt, der mit dem Verlust der Vorhaut vergleichbar ist, greift § 226 StGB bisher konsequenterweise nicht.

    Sollte Beschneidung fortan generell als schwere Körperverletzung klassifiziert werden, dann wäre es kein Akt der Gleichstellung, Beschneidung dann eben nur an Frauen generell zu ahnden, ganz im Gegenteil. Denn wenn einem Mann ein gleichwertiger Schaden entsteht wie einer Frau, dann wird nur das Verbrechen an der Frau geahndet, nicht das am Mann. Und das hat mit „gleich“ nichts zu tun.

    Soviel zum Rechtlichen.

    Ob und wie schwer Gewalt sanktioniert wird, hängt – übrigens weltweit – nicht nur davon ab, wer das Opfer ist, sondern auch, wer der Täter ist.

    Männer als Opfer von (auch und insbesondere weiblicher) Gewalt werden weitaus seltener als solche wahrgenommen (wodurch Frauen einer womöglich verdienten Strafe eher entkommen können als Männer im umgekehrten Fall), Frauen als Täter haben mit erheblich mehr Verständnis und Milde zu rechnen als Männer, was sich auch in den verhängten Strafen widerspiegelt.

    Ehrenmorden fallen mehr Männer als Frauen zum Opfer.

    Im Falle von Zwangsheiraten, d.h., arrangierten Ehen spielt der freie Wille des Ehegatten i.d.R. ebenfalls nicht die geringste Rolle.

    Das Thema Zwangsprostitution wird nicht nur hierzulande sogar sehr ernst genommen. Man erinnere sich an die gewaltige Kampagne anlässlich der Fußball-WM 2006. Es kam infolgedessen zu insgesamt fünf Ermittlungsverfahren bundesweit.

    Massenvergewaltigungen geschehen stets im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen und werden alles andere als „hingenommen“. Dass in diesen Konflikten vorwiegend Männer massenweise umkommen, wird mit weniger Betroffenheit quittiert. Die Argumentation ist dann, dass Männer die Kriege ja auch selbst zu verantworten hätten. Beim Thema Genitalverstümmelung (ein Service von Frauen für Frauen) geschieht diese Verantwortungszuweisung hingegen nicht.

    Genitalverstümmelung an Frauen ist seit Jahren der Dauerbrenner in allen Medien, so wie jede andere echte oder vermeintliche Benachteiligung oder Schädigung von Frauen auch – wie kommen Sie darauf, dass das „hingenommen“ würde?

    Ad 2.:

    Das darf jemand anders kommentieren, da m.E. die Beschneidung an Frauen i.d.R. (!) tatsächlich gravierendere Folgen für die Betroffenen hat als die Bescheidung an Männern. Mich interessiert dabei stets nur, wer diese Beschneidungen vornimmt.

    Ad 3.:

    Sie sollten sich bei Milliarden von Muslimen, Juden und Angehörigen anderer Kulturen wegen dieser „Einzelfälle“ erkundigen.

    Also Ihren eigenen Empfehlungen folgen und „Recherche“ betreiben.

  9. Danke für Eure Antworten und die damit verbundene Arbeit. Ich selber habe gerade die Aufzeichnung eines kastrierten Jungen gefunden, was mich erst einmal sprachlos gemacht hat. Eigentlich eine widerwärtige Geschichte, leider paßt sie – traurigerweise für den Jungen – in das Schema „Gewalttätige/Brutale Frauen“. Aber lest selbst.

    Ältere weisse Frau holt sich in Indien Jungs armer Eltern und lässt sich bis zu deren Pupertät von denen befriedigen. Sobald diese erreicht ist, kastriert sie die Jungs mit einer Guillotine

    http://www.eunuch.org/Alpha/I/ea_172018indische.htm

  10. Über Beschneidungspraktiken an Jungen:
    *KLICK*

    Über all diese grausamen Praktiken herrscht bezeichnenderweise hierzulande Unkenntnis.

  11. Hallo ChrisTine

    Was http://www.eunuch.org/Alpha/I/ea_172018indische.htm betrifft, kann ich Entwarnung geben. Diese Geschichten sind erfunden und dienen nur der sexuellen Fantasie bei entsprechend veranlagten Personen.

  12. Hallo Anette,

    dir wäre es wahrscheinlich auch egal, wenn man männlichen Säuglingen die Ohren abschneiden würde. Hören können sie danach schließlich immer noch.

  13. Hallo Gismatis,

    Danke für Deinen Hinweis. Eigentlich hätte ich selber darauf kommen müssen, denn an einigen Stellen habe ich schon gestutzt. Nichtsdestotrotz habe ich zu Kastration noch einiges gefunden, was ich mir aber erst einmal genauer anschauen werde.
    Zu Genitalverstümmelung fallen mir im übrigen noch die Aborigines ein, wo der Penis der Jungen aufgeschlitzt wird.

    Neben vielen anderen Seiten zu Beschneidungen von Jungen, fand ich noch eine Information bei http://www.phimose-info.de/
    Dort wird zum Tag der „Null-Toleranz gegen Genitalverstümmelung“ auf die Seite http://www.intaktiv-online.de/ verwiesen.
    Der Artikel „Geschlechterübergreifende Initiative für genitale Selbstbestimmung“ beinhaltet sinngemäß, das es in Amerka 2 große Organisationen gibt, die sich zusammen geschlossen haben, um Genitalverstümmelung an Jungen/Männer und Mädchen/Frauen gemeinsam zu bekämpfen.

    Weitere Links
    MANNdat: Anmerkungen zu einem Tabuthema
    VafK-Schwaben: Genitalverstümmelung bei Jungen und Männern
    Die Geschichte der Beschneidung

    Gruß und Dank – Christine

  14. Jetzt macht doch die Anette nicht so fertig, nur weil sie nicht bescheid weiß!

  15. „Massenvergewaltigungen geschehen stets im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen und werden alles andere als “hingenommen”. Dass in diesen Konflikten vorwiegend Männer massenweise umkommen, wird mit weniger Betroffenheit quittiert. Die Argumentation ist dann, dass Männer die Kriege ja auch selbst zu verantworten hätten. Beim Thema Genitalverstümmelung (ein Service von Frauen für Frauen) geschieht diese Verantwortungszuweisung hingegen nicht.“

    Dazu:
    http://www.youtube.com/watch?v=KMYoCwEGzvs

  16. @Anmerker

    Danke für den Videolink. Ich würde gerne mal eine Talkrunde in Deutschland sehen, wo Frauen so viel Gegenwind erhalten, wie das anscheinend in Frankreich der Fall ist.

    Gruß – Christine

  17. Die Franzosen sind es im Gegensatz zu den Deutschen nicht gewohnt, sich ständig Kollektivschuldvorwürfen wegen der jüngeren Geschichte ausgesetzt zu sehen.

    Also ducken sie sich auch nicht gleich reflexartig, wenn entsprechende, aber in dem Fall eben falsche Anwürfe kommen.

    Der Feminismus vergleicht das Schicksal der Juden im Dritten Reich ja ganz bewusst mit dem Dasein der heutigen Frau in Deutschland – um eben diesen Reflex herbeizuführen.

  18. Bitte auf http://www.xy-frauen.de den Schattenbericht lesen.

    Gruß Frances

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