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Studienplatzvergabe neu geregelt

Um die derzeitigen Probleme bei der Studienplatzvergabe zu lösen, regeln die Hochschulen und die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen gemeinsam den Vergabeprozess neu. Einheitliche Bewerbungszeiträume und ein computergestütztes Nachrückerverfahren sollen ab dem Wintersemester 2009/10 für mehr Klarheit sorgen.

Eigentlich ist es kaum zu glauben: Viele Studierende bewerben sich in der Befürchtung, keinen Studienplatz zu kriegen, gleich bei mehreren Hochschulen. Trotzdem bleiben nach aktuellen Schätzungen bis zu 20 Prozent der Studienplätze unbesetzt. Aber genau hier liegt das Problem: Die meisten Bewerberinnen und Bewerber warten, bis sie von allen Universitäten Zu- oder Absagen erhalten haben, bevor sie sich entscheiden. Dann ist es meist zu spät, um die nicht angenommenen Plätze noch nachzubesetzen [mehr]

Bundeskanzlerin Merkel telefonierte mit Papst Benedikt XVI.

Der Sprecher der Bundesregierung, Ulrich Wilhelm, und Vatikan-Sprecher Pater Lombardi teilen mit: Papst Benedikt XVI. und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben in einem von der Bundeskanzlerin gewünschten Telefonat in großem gegenseitigen Respekt ihre Haltungen ausgetauscht.
Regierungssprecher Wilhelm und Pater Lombardi: „Es war ein gutes und konstruktives Gespräch, getragen von dem gemeinsamen tiefen Anliegen der immerwährenden Mahnung der Schoah für die Menschheit.“

Beide verwiesen in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Erklärung des Heiligen Vaters vom Mittwoch und die der Bundeskanzlerin vom Donnerstag der vergangenen Woche [hier]

Frau Merkels Klarstellung

Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht eine Grundsatzfrage berührt, wenn durch eine Entscheidung des Vatikans der Eindruck entsteht, dass es eine Leugnung des Holocausts geben könnte. Sie hat deshalb betont: Es gehe darum, dass der Papst und der Vatikan klarstellten, dass es eine solche Leugnung nicht geben könne.
„Diese Klarstellungen sind aus meiner Sicht noch nicht ausreichend erfolgt“, sagte sie vor Journalistinnen und Journalisten am Dienstag in Berlin [mehr]

Kommentar
Leider habe ich die Stellungnahme bzw. eine Übersetzung von Papst Bendikt auf die Schnelle nicht gefunden. Allerdings findet man umfangsreiche Links, eine Auswahl stelle ich unten ein. Ich selber stehe der Kirche zwiespältig gegenüber, akzeptierte aber Glauben und die Menschen, die diesem anhängen. Da ich Geschichtsschreibung ebenfalls als skeptisch empfinde, sehe ich eine große Spannung in dieser Angelegenheit, zumal Charlotte Knobloch folgendes gesagt haben soll: „Der Papst ist einer der gebildetsten und intelligentesten Menschen, die die katholische Kirche hat, und jedes Wort, das er ausspricht, das meint er auch und das ist auch fundiert.“

Links
Welt Online Warum darf ein Antisemit nicht katholisch sein?
Feminismuskritik Eine Debatte
Google Erklärung des Heiligen Vaters Holocaustleugnung
JF Kampagne gegen den Papst – Seine Autorität soll fallen
Unterschriftensammlung zur Unterstützung des Papstes

Bundesregierung: Vorbehalte gegen einige Menschenrechtsabkommen angebracht

hib-Meldung
036/2009
Heute im Bundestag – 06.02.2009
Regierung: Vorbehalte gegen einige Menschenrechtsabkommen angebracht

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ihre Vorbehalte gegen verschiedene internationale Menschenrechts-abkommen einschließlich ihrer Zusatz- und Fakultativprotokolle zurückzunehmen. Das schreibt sie in einer Antwort (16/11603) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11469). So hält die Bundesregierung bestimmte Vorbehalte, die gegen den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte eingelegt worden sind, nach wie vor für angebracht. Auch eine Prüfung des Zusatzprotokolls zum VN-Sozialpakt werde Zeit in Anspruch nehmen. Es sei zu berücksichtigen, „dass ein Individualbeschwerdeverfahren im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte eine Vielzahl von Fragen berührt, bei deren Klärung eine Reihe innerstaatlicher Institutionen und Akteure einzubeziehen ist“, so die Bundesregierung. Hingegen sei die Ratifikationsurkunde zum „Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ am 4. Dezember 2008 hinterlegt worden, heißt es in der Antwort. Daher sei das Protokoll am 3. Januar 2009 in Kraft getreten.

Meldung des deutschen Bundestages

Auszug aus der Antwort zum Vorbehalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Fragen der FDP-Fraktion

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um entsprechend der Aufforderung durch den Konventionsausschuss in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Voraussetzungen dafür herzustellen, dass der deutsche Vorbehalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückgenommen werden kann?

Welche Fortschritte sind in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung dieses Ziels zu verzeichnen?

Erwägt die Bundesregierung, den Vorbehalt auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesländer zurückzunehmen?

Auf die nach wie vor gültige Antwort der Bundesregierung vom 13.Juli 2007 auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache Nr. 16/6076 wird verwiesen.

Was ist der Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25.Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie?

Das Gesetz ist am 5.November 2008 verkündet worden (BGBl.II S.1222). Die Übergabe der Ratifikationsurkunde soll in Kürze erfolgen.

Was ist der Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25.Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie?

Das Individualbeschwerdeverfahren ist ein wichtiges und bewährtes Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es ist grundsätzlich dazu geeignet, Rechtsstellung und Rechtsbewusstsein der Betroffenen zu stärken und die Bereitschaft der Vertragsstaaten zur Umsetzung ihrer Vertragspflicht zu fördern. Insoweit kann ein Individualbeschwerdeverfahren die Kontrollmechanismen einer Menschenrechtskonvention verbessern. Die Bundesregierung be- obachtet daher die Diskussion um die Einführung eines solchen Verfahrens mit Interesse. Die Bundesregierung beteiligt sich gegenwärtig an den in Genf stattfindenden informellen Beratungen über die Einsetzung einer formellen Arbeitsgruppe des VN-Menschenrechtsrats zur Schaffung eines Individualbeschwerde-verfahrens. Neben der Sicherung der erforderlichen Mehrheit im Menschenrechtsrat für die Erarbeitung eines entsprechenden Fakultativprotokolls sollte vor einer Entscheidung jedoch gewährleistet sein, dass das Mandat für eine Arbeitsgruppe den Erwartungen entspricht, welche die Bundesregierung an ein praktikables und den Kinderrechten auch dienliches Individual-beschwerdeverfahren stellt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der informellen Beratungen zunächst eine Reihe grundlegender Fragen geklärt werden. Diese betreffen zum einen mögliche Überlappungen mit existierenden Beschwerdeverfahren insbesondere nach dem Zivilpakt – und zukünftig nach dem in mehrfacher Hinsicht vergleichbaren Beschwerdeverfahren nach dem Fakultativprotokoll zum Sozialpakt – und zum anderen die besonderen inhaltlichen und prozeduralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Rechte von Kindern ergeben. Eine abschließende Positionierung der Bundesregierung kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Kommentar
Deutschland hat am 5. April 1992 die UN-Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt ratifiziert und ein Zusatzprotokoll eingereicht. Seit 17 Jahren schieben die Länderparlamente diese Verantwortung vor sich her. Eine Aussicht auf Rücknahme des Fakultativprotokoll ist nicht in Sicht.

Liebe Politiker, selbstverständlich verstehen wir ihre Zurückhaltung, schließlich zeigen sie ja Woche für Woche, das Frauenrechte über alles gehen. Da können Kinderrechte ruhig noch weitere 17 Jahre warten. Sollten sie tatsächlich Sarkasmus in meiner Aussage gefunden haben, dann besteht die Hoffnung, das sie noch lernfähig sind.

Wieczorek-Zeul: Keine Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung

Internationaler Aktionstag gegen weibliche Genitalverstümmlung

Anlässlich des internationalen Aktionstages gegen weibliche Genital-verstümmelung am 6. Februar mahnt Bundesentwicklungsministerin Wieczorek-Zeul: „Genitalverstümmelung verursacht weltweit jährlich für ca. 3 Millionen Mädchen und Frauen dauerhafte emotionale und körperliche Schäden. Diese Menschenrechtsverletzungen müssen endlich gestoppt werden. Und das auch in Deutschland: Auch hier sind Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht. Wir dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz die Augen davor verschließen. Körperliche Unversehrtheit und die Würde der Menschen sind Menschenrechte.“ Aus diesem Grund wird in diesem Frühjahr eine interministerielle Arbeitsgruppe gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen eingerichtet, die sich mit dieser Problematik intensiv auseinandersetzen wird.

Kommentar
Weltweit sterben mehr Jungen bei einer Beschneidung als Mädchen. Von den dauerhaften physischen und psychischen mal ganz abgesehen.

Das Bundesentwicklungsministerium fördert weltweit die Rechte von Frauen und engagiert sich für die Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Afrika. Seit 1999 unterstützt das BMZ zum Beispiel lokale Akteure in den west- und ostafrikanischen Ländern Benin, Burkina Faso, Kenia, Mali und Mauretanien. Dieses Projekt klärt die Bevölkerung über körperliche und seelische Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung auf. Erste Erfolge wurden bereits erzielt: In vielen Ländern steht weibliche Genitalver-stümmelung mittlerweile unter Strafe. Weitere Partnerländer gehen aktiv durch staatliche Aufklärungskampagnen gegen die Praxis vor. So sagte sich zum Beispiel Benin 2005 in einer landesweiten Zeremonie von dieser Praxis los. „Jeder einzelne Erfolg macht mir Mut und zeigt, dass diese Verletzungen der Menschenrechte beendet werden können“, erklärt die Ministerin. „Nun müssen wir dran bleiben.“ Das BMZ unterstützt die Aufklärungsarbeit von Nichtregierungsorganisationen wie zum Beispiel das Engagement von Rüdiger Nehbergs Organisation Target.

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation leiden weltweit etwa 140 Millionen Frauen unter den Folgen von Genitalverstümmlung. Der Eingriff verursacht schwerwiegende psychologische und körperliche Verletzungen, mit denen Frauen ihr Leben lang zu kämpfen haben und kann bis zum Tod führen.

Link zum Entwicklungsministeriums

Zusätzlicher Link der Bundesregierung
Genitale Verstümmelungen sind schwerste Menschenrechtsverletzungen

Kommentar
Das Jungen und Männer wegen ihrer Genitalverstümmelung keine Erwähnung finden, sind wir ja gewöhnt.
Da MANNdat und der VafK-Schwaben über umfangreiche Fakten zur Beschneidung (auch als Zirkumzision bezeichnet) von Jungen und Männern verfügen, verweise ich gerne auf beide Organisationen.

Regierungserklärung über Gleichstellung, Armut von Müttern und Kindern in Entwicklungsländern

Deutscher Bundestag
Regierungserklärung der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, zum Stand der Millenniumsentwicklungsziele 2015 und zu den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer vor dem Deutschen Bundestag am 29. Januar 2009 in Berlin:

Vor genau zwei Wochen hat UNICEF die neuesten Statistiken zur weltweiten Müttersterblichkeit vorgelegt. Pro Tag enden weltweit mindestens 1.500 Geburten für die Mütter mit dem Tod. Jede Minute stirbt weltweit eine Frau an den Folgen einer Schwangerschaft oder direkt bei der Geburt eines Kindes. Keines der globalen Menschheitsziele droht auf so tragische Weise verfehlt zu werden wie die Verbesserung der Gesundheit von Müttern und Neugeborenen.

Ich will einfach nicht glauben – ich denke, das kann ich für uns alle sagen –, dass zur Rettung dieser Mütter und Kinder, zur Rettung der ärmsten Milliarde dieses Planeten, keine beherzte, kluge Intervention möglich sein soll, die diese Leiden und Opfer verhindert.

[…] Wir haben drittens beschlossen, bis 2015 die Gleichstellung der Geschlechter – damit ist besonders die Stärkung der Rolle der Frau gemeint – voranzutreiben. In vielen Ländern sind Fortschritte greifbar. Das Land mit dem höchsten Frauenanteil im Parlament ist mittlerweile Ruanda mit 50 Prozent.

Das ist ein deutliches Zeichen. Auch bei der Bildung für Mädchen sind wir vorangekommen. Aber nach wie vor sind 70 Prozent der Menschen, die weltweit in Armut leben, Frauen. Dabei heißt Entwicklung voranzubringen – wer wüsste dies besser als Sie, die Sie sich in diesem Bereich engagieren? –, doch vor allem die Frauen zu stärken. Auch hier bleibt viel zu tun. Wir werden weiter dranbleiben.

Wir haben weiterhin beschlossen, dass insbesondere die Kindersterblichkeit zurückgedrängt werden muss, die Gesundheit von Müttern und Kindern verbessert werden muss, die Ausbreitung von Pandemien wie HIV/ Aids, Tuberkulose und Malaria zum Stillstand gebracht werden muss, dem Raubbau an unserem Planeten Einhalt geboten werden muss, der Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen für alle Menschen sichergestellt werden muss sowie die Entwicklung als eine internationale Gemeinschaftsaufgabe verstanden und umgesetzt werden muss.

[…] Viertens. Im Bereich der Armutsbekämpfung haben wir mit dem Ausbau der Mikrofinanzinstrumente allein über die deutsche Zusammenarbeit mehr als 50 Millionen Menschen erreicht – vor allen Dingen Frauen, die auf diese Art und Weise ihre eigene Existenz aufbauen und Eigenständigkeit entwickeln konnten. Das wollen wir fortsetzen.

[…] Viertens geht es um die Förderung von Frauen. Wenn Frauen in Entwicklungsländern bezahlter Arbeit nachgehen, dann tun sie es mehrheitlich in exportorientierten Sektoren. Die Finanz- und Wirtschaftskrise trifft diese Sektoren ganz besonders. Deshalb sind die von mir schon erwähnten Mikrofinanzinstrumente und die ein-fachsten sozialen Sicherungssysteme, die Walter Riester uns für die Entwicklungsländer sehr präzise skizziert hat, auszubauen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist hier, den Frauen den Zugang zur Familienplanung zu geben.

Regierungserklärung der Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul und als PDF – 9 Seiten

Anmerkung

Durch die Länge der Regierungserklärung habe ich diese gekürzt und auf die wesentlichen Punkte beschränkt. In der gesamten Regierungserklärung kommt im übrigen nicht einmal das Wort „Männer“ vor.

Die Bundesregierung: 90 Jahre Frauenwahlrecht

„Können Sie das überhaupt?“ Oder: „Wie wollen Sie das denn schaffen?“ Immer noch müssen sich Frauen Fragen wie diese gefallen lassen, wenn sie sich um politische Ämter bewerben.

Dennoch: Vieles habe sich in den vergangenen zum Positiven verändert, konstatierte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Festveranstaltung zum Jubiläum.

Über 100 Gäste waren ins Bundeskanzleramt nach Berlin gekommen, überwiegend politische Mandatsträgerinnen aus Bund, Ländern und Kommunen. Fast alle Bundesministerinnen waren vertreten.

Meilenstein in der Geschichte

Für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen bedeutet die Einführung des Frauenwahlrechts vor 90 Jahren einen „Meilenstein in der Geschichte der Gleichberechtigung“.

Angela Merkel erinnerte daran, dass Deutschland eines der ersten Länder war, in denen Frauen 1919 erstmalig wählen konnten. Französinnen zum Beispiel durften erst nach 1945 wählen. Im Schweizer Kanton Appenzell-Innerrhoden ließ man die Frauen sogar erst 1990 an die Urnen.

Heute hat Deutschland eine Bundeskanzlerin, und sieben von 16 Kabinettsmitgliedern sind Frauen. Ein Drittel der Bundestagsabgeordneten ist weiblich, in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich ihr Anteil mehr als verdreifacht. Deutschland liegt damit über dem europäischen Durchschnitt.

Kommunalpolitisches Engagement stärken

In der Kommunalpolitik und in den Unternehmen lasse der Anteil von Frauen in führenden Positionen allerdings noch zu wünschen übrig, befand Merkel. „Wir müssen noch weitaus mehr Frauen Mut machen, Verantwortung zu übernehmen“, so die Kanzlerin.
In den Städte- und Gemeindeparlamenten beträgt der Frauenanteil etwa ein Viertel. Und nur fünf Prozent der Oberbürgermeisterinnen, Bürgermeisterinnen und Landrätinnen sind Frauen.

Daher hat die Bundesfamilienministerin gemeinsam mit der „Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft“ die Kampagne „Frauen macht Kommune“ gestartet. Die Kampagne wirbt für das kommunalpolitische Engagement von Frauen.

Mach Deine Kommune fit!

Noch mehr Partnerschaft von Mann und Frau

Es bestehe immer die Gefahr, dass Frauen zu „Supermenschen“ werden müssen, um alle Herausforderungen in Familie und Beruf meistern zu können, warnte Merkel. Frauen müssten perfekt sein, „von der der Intellektualität bis zum Aussehen“. Dagegen werde zu wenig darüber gesprochen, ob und wie sich Verhalten und gesellschaftliche Akzeptanz von Männern ändern müssten.

Die Kanzlerin wünscht sich, dass die Idee einer echten Partnerschaft von Mann und Frau stärker betont wird. Frauen dürften nicht dauerhaft überfordert werden.

Das im vergangenen Jahr eingeführte Elterngeld biete zum Beispiel den Männern gute Chancen, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern. Erfahrungen zeigten, dass Väter die auch immer mehr nutzen.

Die Bundesregierung 90 Jahre Frauenwahlrecht

Erst seit der Wahl zur Nationalversammlung vom 19. Januar 1919 genießen die Frauen in Deutschland das Wahlrecht. Deutschland gehörte zu den ersten Staaten Europas, die das Frauenwahlrecht einführten. Frauen in Deutschland machen heute von ihrem aktiven Wahlrecht fast genau so stark Gebrauch wie die Männer. Die Unterschiede bei der Wahlbeteiligung sind minimal. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte haben immer mehr Frauen ihr passives Wahlrecht genutzt, um für Parlamentssitze zu kandidieren