Archiv nach Kategorien: Heute im Bundestag - Seiten 3

Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

hib-Meldung • 182/2009

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Frauen zwischen 65 und 70 Jahren verfügen im Durchschnitt über ein Nettoeinkommen von 913 Euro, Männer gleichen Alters dagegen über ein Nettoeinkommen von 1.631 Euro. Das führt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf den Alterssicherungsbericht 2008 in ihrer Antwort (16/13135) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12937) aus. Darin hatten sich die Liberalen nach der Situation der Alterssicherung von Frauen erkundigt. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass vor allem verheiratete Frauen, die aufgrund geringer eigener Erwerbsbeteiligung bereits während der aktiven Phase auf das Einkommen des Ehemanns angewiesen waren, auch im Alter auf dessen Einkommen angewiesen bleiben. Geringere eigene Alterssicherungsleistungen seien in diesen Fällen kein Ausdruck einer unzureichenden individuellen Einkommenssituation im Alter, sondern Ergebnis einer früheren traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, heißt es in der Antwort.

Bei Alleinstehenden ergebe sich ein differenziertes Bild, schreibt die Bundesregierung weiter. So verfügten hinterbliebene Frauen und Männer im Durchschnitt über ein höheres Einkommen als Verheiratete, Geschiedene oder Ledige. Geschiedene Frauen besäßen in der Gruppe der alleinstehenden Frauen die geringsten Einkommen. Sie verfügten in den alten Bundesländern aufgrund des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall im Durchschnitt zwar über die zweithöchsten eigenen Alterssicherungsleistungen und würden außerdem die höchsten zusätzlichen Einkommen unter den alleinstehenden Frauen aufweisen. Allerdings kommen, laut Bundesregierung, bei ihnen nur geringe Alterssicherungsleistungen aus den Ansprüchen des Ehemanns hinzu. Ledige Frauen dagegen erreichten im Vergleich zu anderen Familienstandskategorien den höchsten Anteil an eigenen Alterssicherungsleistungen. Ledige Frauen in den alten Bundesländern erreichten rund 85 Prozent des Nettoeinkommens lediger Männer. Im Osten seien dies 96 Prozent des Einkommens [hier]

Für die geringe Rente der Frauen muss natürlich etwas getan werden, das sieht hoffentlich jeder Mann ein, oder 😉

Kinderpornografie-Sperren umstritten

hib-Meldung • 161/2009 • Datum: 27.05.2009

stopp-petition-small[..]Hauptstreitpunkt unter den Sachverständigen war die Frage, ob der Kampf gegen die Kinderpornografie die Grundrechte der Bürger beschneidet. Im Zuge der Blockierung von Internetseiten könnten zum Beispiel personenbezogene Daten gespeichert werden, befürchtete Professor Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. „Wenn im Gesetzentwurf nicht klar wird, was mit den gesammelten Daten geschehen soll, dann ist das verfassungswidrig.“

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes

hib-Meldung • 171/2009 • Datum: 04.06.2009

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Von Februar 2007 bis März 2009 haben 2.389 Personen Rat bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gesucht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12779) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12488) hervor. Die meisten Anfragen wurden zu Benachteiligungen im Beruf aufgrund von Behinderung (667 Fälle) und Geschlecht (638 Fälle) gestellt. In rund 100 Fällen habe die ADS Stellungnahmen der Beteiligten eingefordert [hier]

Aus dem PDF-Dokument:

An die Antidiskriminierungsstelle haben sich seit ihrem Bestehen bis Ende März 2009 zu den oben genannten Merkmalen 2389 Personen gewandt. Dabei entfielen auf die einzelnen Merkmale:

Ethnische Herkunft/Rassistische Diskriminierungen: 377 Anfragen
Geschlecht: 638 Anfragen
Religion: 75 Anfragen
Weltanschauung: 11 Anfragen
Behinderung: 667 Anfragen
Alter: 512 Anfragen
Sexuelle Identität: 109 Anfragen

Hinzu kommen weitere 1068 Anfragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ohne konkreten Merkmalsbezug.

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, neue Gesetze im Unterhaltsrecht zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Eheleuten auf den Weg zu bringen. In einer Antwort (16/12835) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12148) betont die Bundesregierung, dass Lebenspartner ebenso einen Anspruch auf Unterhalt hätten wie Eheleute [hier]

Auch wenn der Titel anderes suggeriert, so geht es in den Fragen und Antworten auch um normales Familienrecht und wie sich viele sicher vorstellen können, um die Benachteiligungen insbesondere der Mütter. Wer sich also überwiegend fürs Familienrecht interessiert, für den lohnt sich das lesen ebenso.

Gesamtstraftatbestand „häusliche Gewalt“

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Im Bundestag notiert: Gesamtstraftatbestand „häusliche Gewalt“

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung will keinen Gesamtstraftatbestand „häusliche Gewalt“ einführen. Davon sei keine Verbesserung des Opferschutzes zu erwarten, heißt es in einer Antwort der Regierung (16/12839) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12152). Strafrechtlich würden zudem alle Formen häuslicher Gewalt von allgemeinen Straftatbeständen erfasst [hier]

Leute, ich bin müde und brauche langsam eine Pause. Aus diesem Grunde kann und werde ich diesen Beitrag nicht kommentieren. Die Antwort der Bundesregierung habe ich nur zu einem viertel gelesen und darin kamen Männer als Opfer m.W. nicht vor.
Ich werde noch einige vorhandene Artikel einstellen und dann eine Auszeit nehmen.

Berücksichtigung frauentypischer Lebensläufe

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Im Bundestag notiert: Strukturreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung plant keine grundlegende Strukturreform in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer besonderen Berücksichtigung frauentypischer Lebensläufe. Das geht aus einer Antwort der Regierung (16/12838) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12151) hervor. Zeiten der Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung etwa würden längst berücksichtigt [hier]

Sollte die Linke in die Regierung gewählt oder auch nur beteiligt werden, können wir uns auf weitere frauenspezifische Forderungen bzw. Umsetzung derselben verlassen.

Unterhaltsvorschuss senkt Hilfebedürftigkeit

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Eine alleinerziehende Mutter mit einer vierjährigen Tochter muss ein Bruttomonatseinkommen in Höhe von 1.516 Euro haben, um einschließlich Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag nicht auf „Hartz IV“ angewiesen zu sein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12331) hervor. Das verfügbare Einkommen von Mutter und Tochter würde demnach 1.412 Euro betragen.

Ohne Unterhaltsvorschuss könnte die Mutter laut Regierung eine entsprechende Hilfebedürftigkeit bei einem Bruttoverdienst in Höhe von 1.769 Euro vermeiden. Die Linksfraktion hatte ihrer Anfrage eine Berechnung der Arbeitnehmerkammer Bremen zugrunde gelegt, derzufolge insbesondere Alleinerziehende Schwierigkeiten haben, ohne den Bezug von Arbeitslosengeld II auszukommen [hier]

Unten noch der in den PDFs genannte Beitrag der Arbeitnehmerkammer.

Link
Erwerbstätige Alleinerziehende in den Fängen von »Hartz IV«

Transsexuelle sollen Ehe fortführen dürfen

hib-Meldung • 161/2009 • Datum: 27.05.2009

Verheiratete Transsexuelle sollen bestehende Ehe fortführen dürfen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Verheiratete Transsexuelle sollen ihre schon bestehende Ehe auch nach einer Geschlechtsumwandlung fortführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (16/13157) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit der Vorlage soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05) umgesetzt werden.

Danach ist die Regelung des Transsexuellengesetzes, der zufolge ein Antragsteller für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit unverheiratet sein muss, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Grund ist der Vorlage zufolge, dass die Vorschrift „einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird“. Daher soll nunmehr die Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht gestrichen werden. Wie es in der Gesetzesbegründung weiter heißt, wird dabei in Kauf genommen, dass „für eine sehr geringe Zahl von Fällen Ehen mit zwei Partnern gleichen Geschlechts entstehen“ [hier]

Berichtigung
Irren ist menschlich, weshalb mir in meinem Kommentar ein Fehler unterlaufen war, den ich nun gelöscht habe. Ich hatte etwas interpretiert, was nicht geschrieben steht. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Mein Dank geht an RichardT in diesem Blog und „Leser“ im WGvdL-Forum.


Keine Verpflichtung zu Gender-Budgeting

hib-Meldung • 159/2009 • Datum: 27.05.2009

Im Bundestag notiert: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll keine weiteren Untersuchungsfunktionen erhalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12834) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12147) hervor. Mit ihrer bisherigen Ausrichtung, Betroffene über rechtliche Möglichkeiten zu informieren und Beratung zu vermitteln, sei die Stelle so ausgestattet, wie es europäische Richtlinien vorsähen [hier]

Eine Frage der 8-seitigen Antwort will ich hervorheben. Frage der Linken:

Welche konkreten Umsetzungsschritte will die Bundesregierung wann ergreifen, um unverzüglich gemäß Artikel 2 CEDAW auf nationaler Ebene Gender-Budgeting einzuführen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting und durch Nutzung der Erfahrungen des Landes Berlin?

Antwort der Bundesregierung:

Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass Artikel 2 des CEDAW-Übereinkommens eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung eines Gender-Budgeting begründet.
Hinsichtlich der Bewertung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting wird auf die Anmerkungen der Bundesregierung vom 14. Juni 2007 Bezug genommen, die der Veröffentlichung dieser Studie vorangestellt sind (vgl. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/
publikationen,did=101104.html)

Kann die Antwort der Bundesregierung eventuell  heissen, das – vereinfacht ausgedrückt – das Ende der Fahnenstange erreicht ist und keine zusätzlichen Gelder mehr fliessen werden? Man muss sich vermutlich das ganze Dokument durchlesen, um obiges zu verstehen; zumindest bei mir kam diese so Aussage an.

Mehr Sensibilität für Frauenproblematik

hib-Meldung • 153/2009

Im Bundestag notiert: Rollenstereotypen von Männern und Frauen

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung wird keinen Einfluss auf öffentlich-rechtliche Sender nehmen, um Rollenstereotypen von Männern und Frauen in deren Programm abzubauen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12836) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12149) hervor. Eine staatliche Einflussnahme auf die Programmgestaltung der Rundfunkanstalten sei verfassungsrechtlich verboten. Auf der 18. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister der Bundesländer (GFMK) sei aber beschlossen worden, dass die jeweiligen Landesminister bei den Anstalten für Sensibilität für die Problematik werben sollten [hier]

Heute kommt es aber Schlag auf Schlag aus dem Bundestag zu Frauenthemen – und ich dachte schon, demnächst wird mein Blog verwaisen 😉

Die Überschrift ist zwar ein klein wenig irreführend, wer sich aber in der Geschlechterpolitik auskennt, weiß genau, das es auf die alleinige Ausrichtung der Frauenprobleme hinausläuft. Die Argumente der Bundesregierung sollte man auf jeden Fall lesen. Diese sind gespiekt von Vorurteilen und Einmischung, das man – human ausgedrückt – nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Ein Beispiel:

Deswegen nimmt die neue Gleichstellungspolitik der Bundesregierung das Rollenverständnis der Männer mit in den Blick, um zu einem neuen, ausgewogenen und gerechten Geschlechterverhältnis zu gelangen.

Nach einer langen Einleitung folgt eine Aufzählung uns bekannter Projekte wie z.B. Girls‘ Day und Neue Wege für Jungs, aber lest selbst.

Bund will Frauenhäuser finanzieren

hib-Meldung • 152/2009

Prüfauftrag für Bundesgesetz zur Finanzierung von Frauenhäusern

Familie/Antrag

Berlin: (hib/SKE) Die Finanzierung von Frauenhäusern soll bundesweit verbessert werden. Das fordern die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/12992). Die Bundesregierung solle prüfen, ob ein Gesetz zur bundesweit einheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich zulässig und möglich sei. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, bei den Ländern für ein abgestimmtes Vorgehen bei der Finanzierung zu werben.

Zur Begründung heißt es, dass einer Studie zufolge jede vierte Frau in Deutschland Gewalt durch ihren Partner erlebt habe. Ein Zusammenhang zwischen Gewalt und Bildungsstand oder sozialer Schicht sei dabei nicht feststellbar. Frauenhäuser seien für Frauen und Kinder eine zentrale Anlaufstelle, wenn sie von ihrem Mann beziehungsweise Vater akut bedroht seien. Zwar stünden nach Einschätzung der Bundesländer ausreichend Plätze zur Verfügung, doch habe eine Anhörung des Familienausschusses Probleme bei der Finanzierung ergeben [hier]

Tja, was soll ich dazu noch schreiben… Man muss halt nur laut genug schreien und eine große  Lobby hinter sich haben, dann klappt das auch (irgendwann) mit der Finanzierung.

EU-Kommission und die Pressefreiheit

hib-Meldung • 149/2009

Zur Achtung der Pressefreiheit in der Türkei sind Gesetzesreformen notwendig

Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung schließt sich der Meinung der EU-Kommis­sion an, die in ihrem Fortschrittsbericht zur Situation in der Türkei festgestellt hatte, dass weitere Gesetzesreformen notwendig sind, um die „uneingeschränkte Achtung der Meinungsfreiheit“ zu gewährleisten. Hierbei seien die Europäischen Menschen­rechtskonvention und die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofes für Men­schenrechte zu beachten. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (16/12638) auf eine Klei­ne Anfrage der Linksfraktion (16/12530). Im Umgang mit der Presse und den elektro­nischen Medien müsse unter Verzicht auf jeglichen Druck ein Klima hergestellt werden, dass der uneingeschränkten Achtung der Pressefreiheit förderlich sei [hier]

Da wollen wir doch mal schauen, wie es um die Pressefreiheit in der EU bestellt ist.

Da wurde also trotz Erlaubnis keinesfalls auf Druck verzichtet und eher das Gegen­teil praktiziert. So viel Heuchelei ist kaum noch erträglich.

Alterssicherung von Frauen

hib-Meldung • 147/2009

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (16/12937) nach der Alterssicherung von Frauen. Die Abgeordneten wollen wissen, welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote für Frauen von staatlicher Seite gefördert werden. Ferner fragen die Liberalen unter anderem, wie die Bundesregierung die künftige Entwicklung der Alterssicherung von Frauen durch die Reform des Unterhalts- und Versorgungsausgleichsrechts bewertet [hier]

Aus dem PDF-Dokument der kleinen Anfrage:

Frauen verfügen auch aufgrund von familienbedingten Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, Phasen der Teilzeit oder auch einer geringfügigen Beschäftigung in der Regel über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssicherung als Männer. So erhalten Frauen im Osten Deutschlands im Durchschnitt 70 Prozent der Rente der Männer; im Westen sind es nur knapp 50 Prozent. Nach den Ergebnissen der zweiten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zur Altersvorsorge von Frauen unterscheiden sich Einstellungen und Verhalten der Frauen bei der Altersvorsorge stark nach sozialer Situation, Bildungsstand und Einkommen. Auffallend sei, dass vor allem jüngere Frauen im Alter von 30 bis 39 Jahren kein Interesse hätten, sich um ihre Altersversorgung zu kümmern. Das Vertrauen von Frauen auf ihren Ehemann und Partner bei der Altersabsicherung ist nach wie vor groß. So gaben 87 Prozent der Frauen, die in einer Partnerschaft leben, an, dass sie bei der Altersabsicherung auf ihre Ehegatten bzw. Partner vertrauten; 89 Prozent verlassen sich fest darauf. Nur 15 Prozent der Frauen haben mit ihrem Partner für den Fall der Trennung vertragliche Regelungen im Hinblick auf die Altersvorsorge getroffen. Die Studie des DIA zeigt aber auch, dass über die Hälfte der befragten Frauen (54 Prozent) die Notwendigkeit sehen, mehr für die Altersvorsorge zu tun, sich dies zur Zeit aber nicht leisten können. Immerhin sorgten schon mehr als zwei Drittel der Frauen privat vor; die wenigsten hätten allerdings eine realistische Vorstellung davon, wie viel Geld im Alter aus dieser Quelle zur Verfügung stehe.

Bei diesen Zahlen braucht man sich nicht wundern, das nach einer Trennung alles getan werden muss, um Frauen ob ihrer Absicherung fürs weitere Leben zu helfen.