Archiv nach Kategorien: Jugendamt - Seiten 2

Jugendamtsleiter verließ schimpfend Vortragsreihe

jugendamt-jugendaemter-nein-danke1PRESSEMITTEILUNG vom 01.04.2011 via Facebook

Sehr geehrte Damen und Herren von den Medien,

gestern am Donnerstag, den 31. März 2011, war im „Baye­ri­schen Landtag“ in München eine Vortragsreihe unter dem Motto: “ Warum brauchen wir das Ju­gend­amt?“

Auf dem Podium saß unter anderem Günter Mühlbauer von der „Trennungsväter-Initiative-Deutschland“.

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Jugendämter und Das Kindes Wohl

Bilder sagen nun mal mehr als 1.000 Worte und da mir die Musik dazu auch noch gefällt, passt dieses Video gut zu den eingestellten Artikeln.

„Tötet jemand den Körper, wird er zum Tode verurteilt; wer aber die Seele tötet, entkommt unerkannt.“ Khalil Gibran

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Jugendämter agieren kalt und herzlos

kinder-traeume-vater-papa-mutter-mama-eltern-trennung-sorgerecht-jugendamt-jugendaemterIch gebe zu, das „herzlos“ ist meine Interpretation. Wer aber das Video „Jugendämter – brutal und rück­sichts­los“ gesehen hat, kann meine Äußerung nach­voll­zie­hen.

Die Ärztezeitung hat einen Artikel heraus gebracht, in dem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den Gesetzgeber anmahnt, eine genaue De­fi­ni­tion von „gewichtigen Anhaltspunkte“ für eine Kindes­wohl­ge­fähr­dung zu erstellen. Alles in allem bereitet mir der Artikel aber trotzdem Bauchschmerzen. Die Ärztezeitung schreibt:

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Nach Kindestod Razzia bei Stadtverwaltung

jugendamt-nein-danke1Soeben wurde in den WDR-Nachrichten ein Bericht ge­sen­det, dass die Bonner Staatsanwaltschaft bei einer Raz­zia zur Sicherung von Akten der Stadtverwaltung Kö­nigs­win­ter zeigte. Es geht um den Tod der kleinen Anna, die von Pflegeeltern „erzogen“ und mutmaßlich ermordet wur­de. In diesem Fall spielte mal wieder ein Jugendamt eine un­säg­li­che Rolle. Die Ansatzpunkte für eine Durch­su­chung hät­ten sich leider erst im Laufe der Ver­hand­lung ergeben, ar­gu­mentierte die Staatsanwaltschaft. WAZ

Ich frage mich allerdings, wieso werden immer und über­all die Jugendämter geschont? Arbeiten dort Mit­ar­bei­te­rin­nen, die unfehlbar sind oder sind Jugendämter grundsätzlich geschützt vor Durch­su­chun­gen?

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Jugendämter – brutal und rücksichtslos

Folgendes Video enthält den Ausschnitt einer Sendung über den brutalen Kindes­miss­brauch eines Jugendamtes.

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Abstimmung zur Arbeit der Jugendämter

jugendamt-jugendaemter-nein-danke1Bei der Recherche zu dem Buch „Kinderherz“ des Herausgebers Tristan Rosenkranz habe ich neben dem Verein Gleichmass e.V., dessen Vorsitzender Herr Rosenkranz ist, einen dazu gehörigen Blog und folgenden Aufruf gefunden:

Im Internet läuft derzeit eine Abstimmung über die Arbeit der Jugendämter. Interessenten und Betroffene möchten bitte den Link von „Deutschland stimmt ab“ aufrufen und abstimmen. Hier

Mehr als 2 Klicks sind nicht notwendig und diese Zeit kann jeder aufbringen, oder? 😉

Homepage: Gleichmass e.V.
WikiMANNia: Jugendamt
Kinderklau informell: Kinderklau kann auch Ihnen passieren

Vaterschaftsanerkennung fehlerbehaftet

vater-vaterschaftsanerkennung-scheinvaterschaften

Für alle frischen und zukünftigen Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind: Lest es, auch die, die noch nicht betroffen sind und sich hier „verirren“ – entlarvender kann ein Dokument nicht sein. Hier findet ihre jede Menge Väterpflichten, aber welche Pflichten werden von Müttern gefordert? Man(n) könnte auch sagen, das Patriarchat hält sich komischerweise bei den (Väter-)pflichten recht hartnäckig. Desweiteren sind mMn einige rechtliche Fehler enthalten. Lest dazu bitte am Ende meine Fußnoten.

Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung

Die Urkundsperson
belehrte Herrn ______________________, geb. _____________________

vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. einer Unterhaltsverpflichtung
nach deutschem Recht zu dem Kind ___________, geb. ______________
wie folgt:

Zunächst wurde mir die gesetzliche Empfängniszeit wie folgt mitgeteilt:

Weiter wurde ich darüber belehrt, dass mit dem Anerkenntnis die Verwandtschaft zwischen dem Kind und mir mit allen rechtlichen Konsequenzen begründet wird. Ich schulde damit dem Kind Unterhalt, ggf. auch über die Volljährigkeit hinaus. Ferner kann die Mutter des Kindes von mir im Bedarfsfall Erstattung der Entbindungskosten und Unterhalt vor und nach der Geburt verlangen; unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes im Regelfall bis zu drei Jahren nach der Geburt bestehen.

Durch die Anerkennung wird das Kind mein gesetzlicher Erbe.

Ich bin zum Umgang mit dem Kind berechtigt, aber auch verpflichtet. Der Umgang mit dem Kind kann im Konfliktfall vom Familiengericht geregelt, aber nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Das Sorgerecht für das Kind steht der volljährigen Mutter zu. Ein gemeinsames Sorgerecht setzt voraus, dass sowohl die Mutter als auch ich in öffentlich beurkundeter Form erklären, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Auch tritt die gemeinsame Sorge von Gesetzes wegen ein, falls ich die Mutter heirate.

Das Kind trägt grundsätzlich den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Wenn ich hiermit einverstanden bin, kann die Mutter dem Kind auch meinen Namen erteilen. Hierfür sind formgültige Erklärungen gegenüber dem Standesamt erforderlich.

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Meine Vaterschaftsanerkennung wird nur wirksam, wenn die Mutter urkundlich zustimmt. Falls die Mutter nicht die elterliche Sorge ausüben kann, z. B. weil sie noch minderjährig ist, ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes erforderlich. Diese wird durch seinen gesetzlichen Vertreter erklärt, z. B. einen Amtsvormund. Ist das Kind über 14 Jahre alt, kann es mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters selbst zustimmen.

Grundsätzlich kann eine Vaterschaft nicht anerkannt werden, solange noch die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtwirksam besteht, z. B. des Ehemannes der Mutter. Das Gesetz macht hiervon eine Ausnahme. Ist das Kind nach Einleitung eines Scheidungsverfahrens zwischen seinen Eltern geboren, kann auch ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen. Dies muss aber spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geschehen. In diesem Fall wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam, wenn ihr auch der – frühere – Ehemann der Mutter zustimmt.

Ich kann die Vaterschaft grundsätzlich nicht widerrufen. Ausnahmsweise habe ich ein Widerrufsrecht, wenn die Anerkennung nach einem Jahr noch nicht wirksam geworden ist, z. B. weil eine erforderliche Zustimmung hierzu noch fehlt. Den Widerruf muss ich in diesem Fall von einem Notar beurkunden lassen.

Ich kann die Vaterschaftsanerkennung gerichtlich anfechten, wenn mir Umstände bekannt werden, die gegen meine Vaterschaft sprechen. Eine solche Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Jahren möglich. Die Frist beginnt, sobald ich die gegen meine Vaterschaft sprechenden Umstände erfahre. Auch die Mutter oder das Kind können die Vaterschaft anfechten.

Die Anerkennung der Vaterschaft wird unwirksam, sobald durch das Gericht festgestellt wurde, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Eine Anerkennung ist weiter unwirksam, wenn sie nicht den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht,sofern nicht seit dem Eintrag in das Personenstandsbuch mehr als fünf Jahre vergangen sind.

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer Beteiligter kann die Anerkennung der Vaterschaft auch Rechtsfolgen nach deren Heimatrecht haben, z. B. hinsichtlich des Namens oder der Staatsangehörigkeit des Kindes. Im Zweifel können hierüber Auskünfte bei der Auslandsvertretung des betreffenden Staats eingeholt werden. Auch erteilen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Standesämter hierüber Auskunft. Das Kind einer ausländischen Mutter erwirbt durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Zugleich mit der Vaterschaftsanerkennung will ich mich zur Zahlung von Unterhalt verpflichten. Ich weiß, dass ich dem unterhaltsberechtigten Kind gesetzlichen Unterhalt schulde. Diese Pflicht endet nicht mit der Volljährigkeit, wenn sich das Kind darüber hinaus z. B. in Ausbildung befindet.

Das minderjährige Kind, das mit mir nicht in einem Haushalt lebt, kann wählen zwischen einem festen (bezifferten) und einem dynamischen Unterhalt[¹] (Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts). Der gesetzliche Mindestunterhalt orientiert sich an der Höhe des steuerrechtlich festgelegten Kinderfreibetrags. Wird dieser Freibetrag erhöht, steigt demgemäß auch der gesetzliche Mindestunterhalt. Dessen derzeitige Höhe ist mir bekannt.

Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden. Solange das Kind minderjährig ist, wird nur die Hälfte des Kindergelds hierfür angesetzt und kommt mir so durch Minderung meiner Zahlungsverpflichtung zugute. Denn die Mutter leistet in gleichwertiger Weise ihren Unterhaltsbeitrag durch die Betreuung des Kindes.

Neben dem laufenden Unterhalt kann mein Kind u. U. auch Mehrbedarf, z. B. im Falle einer Krankheit, geltend machen. In bestimmten Fällen kann es auch Sonderbedarf verlangen, wenn ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf auftritt, der nicht vom normalen Unterhalt gedeckt wird.

Mein Kind kann von mir Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt verlangen[²]. Denn es war bisher aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung von Unterhalt gehindert, Soweit allerdings bis heute andere Personen oder Stellen, z. B. der „Scheinvater“, das Sozial- oder Jugendamt Unterhalt für mein Kind erbracht haben, ist sein Anspruch gegen mich nunmehr auf diese übergegangen. Insoweit kann ich mich nicht urkundlich zur Zahlung gegenüber dem Kind verpflichten.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bin ich auch verpflichtet, auf Verlangen alle zwei Jahre Auskunft über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs notwendig ist. Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat. Der Auskunftsanspruch kann notfalls mittels Antrags zum Familiengericht durchgesetzt werden.

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Ändert sich der Unterhaltsbedarf des Kindes oder ändern sich meine Lebensverhältnisse (Einkommen, Familienstand usw.), können das Kind und auch ich Änderung der Unterhaltshöhe verlangen und ggf. durch Antrag zum Familiengericht durchsetzen. Eine außergerichtliche, also gütliche Regelung ist zur Vermeidung von Gerichtskosten unbedingt zu versuchen, bevor das Gericht eingeschaltet wird.

Mit der heutigen Beurkundung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Falls ich nicht den fälligen Unterhalt leiste, kann aufgrund dieser Urkunde sofort mein Vermögen oder auch mein Lohn bzw. Gehalt oder sonstige Einkünfte gepfändet werden. Die vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht kann mit Geldstrafe oder mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden.

Ich bestätige hiermit, wie vorstehend belehrt worden zu sein und eine Ausfertigung dieser Niederschrift erhalten zu haben.

F, den

………………………………………… ………………………………………….

(Unterschrift des Vaters)                  (Unterschrift des Dolmetschers)

Die Aushändigung der o. g. Niederschrift und die eigenhändige Unterschrift

werden bestätigt.

F, den

…………………………………………………….

(Unterschrift der Urkundsperson

[¹] Noch kann der Vater entscheiden, für welchen Betrag er urkundlich bürgt.
[²] Unterhalt kann erst ab dem Monat geltend gemacht werden, ab der die Vaterschaft bekannt ist.

Das Ganze schreibe ich natürlich nur unter rechtlichem Vorbehalt, wer weiß heute schon, wann sich die jeweiligen Gesetze ändern. Wer unsicher ist, kann sich auf den Väterseiten – links im Blog unter Intern – umschauen. Eine gute Dokumentation zu der komplexen Thematik ist zu finden unter www.trennungsfaq.de

Da es immer wieder vorkommt, das wichtige Quellennachweise nicht mehr vorhanden sind, habe ich das Formular geladen und stelle es ebenfalls zur Verfügung [hier]

Links
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.: Formular zur Vaterschaftsanerkennung
WGvdL-Forum: Formular vom Jugendamt zur Belehrung hinsichtlich Vaterschaft

Gezielte Hetzjagd gegen Männer

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©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz eröffnete Ausstellung die Männer und Väter pauschal als Gewalttäter darstellt.

[..]Die Ausstellung in der Wichernkirche in Bad Cannstatt soll das Thema “Häusliche Gewalt” in einem ganz normalen Haushalt thematisieren. Tatsächlich zielt sie einzig und allein darauf ab, Männer und Väter pauschal zu verurteilen.

[..]Die Ausstellung, die seit 2005 in verschiedenen Städten in Deutschland gezeigt wird, ist im Grunde nicht anderes als eine Bedienungsanleitung für Frauen, die die notwendigen Argumente für eine möglichst schmutzige Trennung benötigen. Der Mann und Vater wird als tabletten- und alkoholabhängiges Monster dargestellt, der außer seiner Arbeit und seinem Hobby, dem Verdreschen von Kind und Ehefrau, keine anderen Interessen hat. Alle negativen Dinge werden mit kleinen Zetteln der männlichen Seite zugeordnet. Die Frau ist durchgängig das arme Opfer. Keine Rede davon, dass auch Frauen sehr wohl körperliche Gewalt anwenden. Keine Rede davon, dass auch Frauen grundlos psychische wie körperliche Gewalt gegenüber Kindern anwenden. Das Thema Umgangsboykott und Manipulation der Kinder als Waffe gegen den verhassten Vater und Ehemann wird gänzlich außer Acht gelassen [mehr]

Der ganze Beitrag ist so unglaublich, das mir schlicht die Worte dazu fehlen.

2008: 12 250 Sorgerechtsentzüge

Destatis – Pressemitteilung Nr.269 vom 17.07.2009

WIESBADEN – Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2008 in 12 250 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In 9 100 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.

Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 350 Fällen (26%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.

Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug hat sich deutschlandweit (ohne Berlin, wo für 2007 eine deutliche Untererfassung festgestellt wurde) gegenüber 2007 um circa 8% erhöht [hier]

Ich gebe zu, das ich diesem Thema zwiespältig gegenüberstehe. Einerseits hört und liest man von vielen Sachverhalten um verwahrloste Kinder und andererseits kenne ich selber etliche Fälle, wo Vätern grundlos das Sorgerecht entzogen wurde und das, obwohl ihre Kinder teilweise bei den Müttern in chaotischen, heruntergekommenen Verhältnissen leben mussten. Des weiteren habe ich sehr oft erfahren müssen, das Jugendämter, Gerichte und andere Institutionen Kinder lieber in Pflegefamilie geben, als dem leiblichen Vater.

Ein weiterer trauriger Aspekt ist die Tatsache, das anscheinend auch Pflegeeltern bzw. -mütter überfordert sein können, wie der Fall Talea nachweislich belegt. Wer sich informieren will, findet bei Google jede Menge Informationen dazu [mehr]

Um einen Eindruck vom Fall Talea zu bekommen, kann man sich ein dazugehöriges Video anschauen [hier]
Auch hier hat der Vater darum gekämpft, sein Kind versorgen zu dürfen, aber trotz Sorgerecht hat das Jugendamt dieses verhindert. Deswegen musste die kleine Talea sterben 🙁

Öffentlicher Prozess gegen ein Jugendamt

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Redaktionsbuero Stuttgart [mailto: contact@mosuch.de]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit werden Sie herzlich eingeladen zum ersten öffentlichen Verhandlungstermin gegen das Jugendamt Stuttgart.

Das Jugendamt Stuttgart hat im Juli 2008 das 6 Monate alte Kind Nina Veronika an einen unbekannten Ort verschleppt. Im August 2008 wurde dem Kindesvater, einem hauptberuflichen Journalisten, Hausverbot durch Amtsleiter Bruno Pfeifle erteilt. Grund: er stellte unangenehme Fragen. Das Jugendamt Stuttgart ist es gewohnt, seine Machenschaften hinter verschlossenen Türen abzuwickeln. Dabei wird es gedeckt von Familienrichtern wie Brigitte Lutz vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt.

Nun sitzt das Jugendamt Stuttgart erstmals auf der Anklagebank. Der beauftragte Winkeladvokat Dr. Armin Cadava von der Hauskanzlei Becker & Hohn, Stuttgart wird versuchen, die Machenschaften abzustreiten. Um was es genau geht, erfahren Sie in den nächsten Tagen.

Aktenzeichen: 9K 3857/09

Verhandlungstermin: Freitag, 26.06.2009, 11:30 Uhr

im Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart
1. Stock, Sitzungssaal 2

-Willkürliche Hausverbote gegen Journalisten-
Das Jugendamt Stuttgart lässt sich nicht gern in seine Karten schauen

Der Journalist Michael Mosuch und seine Mitarbeiter recherchieren seit dem Jahr 2008 in Sachen Jugendamt Stuttgart. Daraufhin erteilte Jugendamtsleiter Bruno Pfeifle am 15. August 2008 Hausverbot für alle Gebäude des Jugendamtes Stuttgart.

„Sie haben ab sofort Hausverbot für alle Dienststellen des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart.“

Genau zwei Monate später fand dann auf Geheiß des Jugendamtes Stuttgart noch eine Hausdurchsuchung in den Räumen des Journalisten statt. Man wollte Beweismaterial verschwinden lassen. Offizieller Grund für die Hausdurchsuchung: „Verdacht der Beleidigung.“ Grund: Michael Mosuch führte gegen das Jugendamt Stuttgart unangenehme Recherchen durch: „Video Umgangskontakt“, „Was verstehen Sie unter Kooperation?“ und stellte ebenso unangenehmere Fragen, die aber laut Jugendamt Stuttgart „längst beantwortet wurden.“ „Mit ständigen Fragen, die Sie längst beantwortet bekommen haben, nehmen Sie begrenzt zur Verfügung stehende Arbeitszeit völlig unverhältnismäßig in Anspruch.“

und weiter

„Die Leitung des Jugendamtes [Bruno Pfeifle, d.V.] sah dann schließlich am 15.08.2008 keinen andern Ausweg, als das Hausverbot auszusprechen.“ Dies selbstverständlich mit der einzigen Motivation, den im Jugendamt Stuttgart betriebenen organisierten Kindesentzug weiter vorantreiben zu können und Berichterstattungen darüber zu verhindern.

Als das Kind genügend entfremdet war, hat das Jugendamt Stuttgart am 01. April 2009 (!!!) unter fadenscheinigen Vorwänden ohne Schuldeingeständnis und ohne weitere Begründung das Hausverbot rückwirkend aufgehoben. Somit war gegen die wahrheitswidrigen Behauptungen des Jugendamtes Stuttgart nunmehr Feststellungsklage zu erheben. Das Jugendamt Stuttgart jedoch bleibt bei seinen ursprünglichen Lügengeschichten und bietet dafür nun sogar „Zeugen“ dafür an: „Als Beweis für den Sachverhalt bieten wir Zeugnis von Herrn Petzina, Frau Wortmann, Frau Stuntebeck, Frau Seppelfeld und Frau Syldatk an.“

Das Jugendamt Stuttgart muss äußerst naiv bis dumm sein, dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein solches Angebot zu machen. Es wurde beantragt, dass folgende Personen als Zeugen zur mündlichen Verhandlung am 26.06.2009 unter Eid gehört werden.

Helmut Kurt Petzina, Jugendamt Stuttgart, Bereichsleiter ASD Bad Cannstatt
Susanne Wortmann, Jugendamt Stuttgart, Ex-Amtsvormund
Jana Seppelfeld, Jugendamt Stuttgart, ASD Bad Cannstatt
Waltraud Stuntebeck, Jugendamt Stuttgart, Bereitschaftspflege
Gudrun Syldatk, Jugendamt Stuttgart, Bereitschaftspflege
Bruno Pfeifle, Jugendamt Stuttgart, Amtsleiter
Heinrich Korn, Jugendamt Stuttgart, stellvertretender Amtsleiter
Ruth Maria Schwarz, zurzeit Fremdpflegerin auf der Gehaltsliste des Jugendamtes

Denn nur bei einer vereidigten Vernehmung ist sichergestellt, dass diese Personen für ihre Lügen bei einer stattfindenden Zeugenvernehmung verantwortet und danach auch zwangsweise aus dem Staatsdienst entfernt werden.

Mehr dazu in Kürze – beachten Sie zwischenzeitlich auch die Informationen im Internet zu „die akte nina“.

Das Redaktionsbüro Stuttgart
Postfach 150148, 70075 Stuttgart
Fax: 03212 – 1153774

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Bitte leiten Sie diese Nachricht an alle Interessierten weiter – Vielen Dank!
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Homepage von „Die Akte Nina“

Jugendamt Münster auf der Anklagebank

Prozessbeobachter gesucht Münster für Sascha Do 02.04.2009 10 Uhr

Herzliche Einladung zur mündlichen Verhandlung – die besten Beobachtungen des innersten eines Jugendamtes erfolgen naturgemäß in aller Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit ist der beste Schutz!

am Do 2. April 2009 um 10.00 Uhr, Raum 126

Verwaltungsgericht Münster
Piusallee 38

48147 Münster
Tel. (0251) 597-258/-658
Fax (0251) 597-200

Klage Az. 6 K 1929/07

Familie E. gegen Oberbürgermeister der Stadt Münster (Jugendamt)

Hauptstreitgegenstand ist eine im Mai/Juni 2007 versuchte Kindeswohlgefährdungsanalyse nach § 8a Abs. 1 SGB VIII des Jugendamtes der Stadt Münster und weiterer im Nachhinein aufgedeckter Rechtsverstöße, welche früher unter Aktenzeichen 1 K 1135/08, 6 K 1229/08, 6 K 1230/08, 6 K 1231/08 und 6 L 14/08 geführt worden sind.

Der Vorsitzende Richter Labrenz, der die Klage als Einzelrichter führen wird, sieht sich schon mit einer Rüge der Verletzung von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 8 EMRK konfrontiert. Der Vorsitzende Richter Labrenz hält es entgegen des Wortlautes von Art. 8 Abs. 2 EMRK für unbedenklich, wenn das Jugendamt auch ohne gesetzlicher Grundlage Eingriffe in das Familienleben tätigt solange sie nicht unverhältnismäßig sind. Auch diesbezüglich verspricht die Verhandlung spannend zu werden.

Dieser Fall wird Einblick in die Arbeit des System Jugendamt geben und verständlich machen, wie politische Fehler im System Jugendamt (z.B. keine Fachaufsicht) dazu führen, dass sich Jugendamtsmitarbeiter schizophren [1] verhalten.

Um zahlreiche Prozessbesucher wird gebeten.

Alles Gute – Sascha

Einen Kommentar zu einem unbekannten Fall zu schreiben, unterlasse ich, zu vielschichtig ist die Problematik. Das Jugendamt im allgemeinen ist mir allerdings ein Dorn im Auge, ein Behörde ohne Kontrollfunktion, die ergo schalten und walten kann, wie sie will. Leider gibt es immer noch zu viele Richter, die wegen Arbeitsüberlastung keine Zeit haben, sich ein persönliches Bild zu machen und deshalb Urteile fällen, die man in vielen Fällen zumindest haarsträubend nennen kann. Nicht das Wohl der Kinder steht im Mitelpunkt, sondern meistens das der Mütter.
Es wäre schön, wenn einige dem Aufruf folgen würden, damit die Staatsmacht und hier insbesondere das Jugendamt nicht dem Glauben verfällt, wir würden uns für ihre Aktivitäten nicht interessieren.

Link zum Fall Sascha