Deutschland unterstützt den EU-Gerichtshof für Menschenrechte

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Mit 100.000 Euro fördert Deutschland ein Projekt, das den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entlasten und dessen Effizienz steigern soll. Der Ständige Vertreter Deutschlands beim Eu­ro­pa­rat, Botschafter Hans-Dieter Heumann, und der Leiter der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs, Erik Fribergh, unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag.

[..]Mit dem Projekt soll die in den Mitgliedsstaaten vorhandenen juristischen Fachkenntnisse über den Gerichtshof verbessert werden. Ziel ist es, Journalisten über die Rechtsprechung des Gerichtshofs, verfahrensrechtliche Fragen und die Konsequenzen, die Urteile für die Mitgliedstaaten haben können, besser zu informieren.

Medien als Katalysatoren

Über die Medien soll die Arbeit des Gerichtshofs in den Mitgliedstaaten bekannter gemacht werden. In Zukunft werden so Richter, Anwälte oder Polizisten die Rechtssprechung besser anwenden können.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht darüber, dass die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten wird. Er ist damit Teil des Menschenrechtsschutzsystems des Europarats und hat seinen Sitz in Straßburg. Seit 1998 kann jeder Einzelne gegen eine Verletzung seiner Rechte aus der Menschenrechtskonvention klagen.

[..]Mit dem Ende des Kalten Krieges verdoppelte sich die Zahl der Mitglieder im Europarat, die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg stiegen sprunghaft an. Über 120.000 Beschwerden von Bürgern aus 47 Staaten in ganz Europa müssen aktuell noch entschieden werden [mehr]

Ist das der gleiche Gerichtshof, bei der ein deutscher Richter erst im Januar entschieden hat, das in Deutschland lebende Väter nicht diskriminiert werden? Siehe Beitrag „Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil“ [hier]

Des weiteren muss man sich fragen, was für menschenrechtswidrige Gesetze die einzelnen Mitgliedsstaaten haben, wenn 120.000 Klagen anhängig sind? Eine angenommene Klage bedeutet schließlich, das Erfolgsaussichten bestehen. Viele Klagen werden gar nicht erst angenommen, etliche davon aus Gründen des formalen Rechts. Welche Rolle die Medien dabei einnehmen sollen, erschließt sich mir im Moment noch nicht so ganz.

2 Kommentare.

  1. http://www.faz.net/m/%7BD79EDDD4-9894-4CAB-88B1-4B3A4D3ECE78%7DPicture.jpg

    Deutschland finanziert ja schon nettomäßig die ganze EU, warum nicht auch noch den Gerichtshof ? Gehts um andere ist Geld da, für Familien , insbesondere Väter nicht.

  2. In der DDR lief es ähnlich. Ließ sich ein Mißstand nicht übersehen, wurde er eben wegerklärt.
    Hier wird es darauf hinauslaufen, daß die Bevölkerungsaufklärung auch ein paar mögliche Klagegründe als unmöglich hinstellt. (Neben den wirklich unmöglichen Klagegründen, versteht sich)
    Wenn das Programm erstmal läuft, „wissen“ zB. alle EU-Bürger, daß das Jugendamt eine unverzichtbare, altruistische, fehlerfreie Veranstaltung ist. Ich finde, das ist eine tolle Sache, die gar nicht hoch genug bezuschußt werden kann.