Anmerkung
Wie ja allgemein bekannt ist, werden Politiker, die ihr Bundes- oder Landtagsmandat verloren haben, gerne nach Brüssel abgeschoben. Auf Grund dieser Tatsache können wir uns gut vorstellen, welche Politiker die EU regieren. Auf Spiegel Online ist ein Interview mit dem Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn eingestellt, der stellvertretend seine Unfähigkeit zum Besten gibt. Nachfolgend ein paar Auszüge:
[..]SPIEGEL ONLINE: Sie haben aber selbst für den Vertrag gestimmt.
Silberhorn: Ja, allerdings habe ich es immer begrüßt, dass das Verfassungsgericht durch die Klagen Gelegenheit erhält, die verfassungsrechtlichen Grenzen zu konkretisieren.
Kommentar
Eigentlich brauche ich weiter nichts mehr dokumentieren, denn mit o.g. Satz wurde nicht nur die Unfähigkeit bewiesen, man könnte auch von Unmündigkeit sprechen. Jeder Vertrag, den ein Jugendlicher unterzeichnet, dessen Inhalt er noch nicht begreifen kann, wird sofort aufgehoben, sobald der Umstand der Rechtsunfähigkeit auf Grund von Unmündigkeit vorgetragen wird. In unserem Falle geht ein mündiger Erwachsener her und sagt lapidar, er habe gehofft, das das Bundesverfassungsgericht die Zustimmung von immerhin 515 (mündigen?) Erwachsenen – sprich Bundestagsabgeordnete – in einigen Teilen des Vertrages aufhebt. Ja, gehts noch…
[..]SPIEGEL ONLINE: Im Maastricht-Urteil, mit dem das Gericht vor 15 Jahren die Gründung der Europäischen Union gebilligt hat, heißt es, man dürfe das Wahlrecht zum Bundestag nicht dadurch „entleeren“, dass zunehmend dessen Aufgaben und Befugnisse auf die europäische Ebene verlagert werden. Fürchten Sie nicht, dass der Lissabon-Vertrag diese Grenze überschreitet?
Silberhorn: Natürlich müssen wir einen weitreichenden Kompetenzverlust des Bundestages feststellen, das hatten wir aber schon durch den Vertrag von Maastricht.
Kommentar
Die Unfähigkeit wurde also bereits beim Maastricht-Vertrag bewiesen. Aus diesen Fehlern hat man nicht gelernt und wurden beim EU-Vertrag wiederholt. Wofür brauchen wir dann 612 Bundestagsabgeordnete?
[..[SPIEGEL ONLINE: … also Zuständigkeiten und Verfahrensregeln, die bislang von den Mitgliedstaaten selbst in den Verträgen festgelegt wurden. Um so größer müssten doch jetzt Ihre Bedenken sein?
Silberhorn: Ja, man muss aber einfach auch sehen, dass die Kompetenzabgrenzung in der Praxis so nicht funktioniert.
Kommentar
Aha.. es soll also einem Vertrag zugestimmt werden, bei dem wir bereits wissen, das dieser nicht eingehalten werden kann. Davon abgesehen, wurde dieser Vertrag bereits von 27 EU-Ländern durch deren Staats- und Regierungschefs am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet, was bereits ein Paradoxon darstellt. Ich könnte noch einiges mehr aus dem Spiegel-Interview zitieren, aber lest selber und bildet Euch eine eigene Meinung.
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Fazit
Viele Köche verderben den Brei. Es gibt einen Satz, der alles aussagt: Eine Kommission kann Beschlüsse fassen, die dümmer sind, als das dümmste Mitglied dieser Kommission.
Spiegel Online „Verfassungsgericht wird EU eindeutig in ihre Schranken weisen“
Abgeordnetenwatch Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten
In einer Diskussion über die neue EU-Verfassung argumentierte ich mal, dass solche elementaren Entscheide wie die Schaffung einer neuen Verfassung zwingend einer Volksbefragung unterstellt werden sollten. Das häufigste Gegenargument war, dass der Bürger von der Komplexität der Materie überfordert wäre, der Entscheid solle daher den Parlamentariern überlassen bleiben. Aaaah soooo ….
Passend zum Video wurden Passanten in der Kölner Innenstadt zur EU-Verfassung befragt. Die überwiegende Zahl der Befragten wusste um was es geht und die Antworten waren zu zwei Drittel richtig. Leider ist das Video nicht zu finden aber die „Menschen“ machen sich sicher mehr Gedanken über die EU wie die sogenannten „Volksvertreter“.