Elterngeld gezielt verbessert

Die allermeisten Eltern sind mit dem Elterngeld hoch zufrieden. Dies belegt der Elterngeldbericht, der im vergangenen Herbst vorgestellt wurde. Um Eltern in Zukunft eine noch flexiblere Planung ihrer Elternzeit zu ermöglichen, trat am 24. Januar das angepasste Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft.

Die Gesetzesänderungen sehen beispielsweise vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine „Großelternzeit“ beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gilt zudem eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Bislang erfüllten berufstätige Mütter diese Bedingung oft schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen. Mit der Änderung wird eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils zum Kind unterstützt. Vätern wird insbesondere gegenüber Dritten die Entscheidung erleichtert, sich mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen. Weiterhin werden viele junge Männer, die Wehr- oder Zivildienst leisten oder geleistet haben, bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

BMFSFJ

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