hib-Meldung • 2010_07/2010_227/11
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort – 16.08.2010
Berlin: (hib/AW/STO) Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zukünftig auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Einkommen anzurechnen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (17/2672) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2102) mit. Die genauere Ausgestaltung des Vorhabens werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft. Voraussichtlich führe dies im Bundeshaushalt zu Minderausgaben von 440 Millionen Euro pro Jahr. Nach Schätzungen beziehen derzeit rund 135.000 Haushalte Elterngeld und Leistungen nach dem SGB II gleichzeitig [hier]
Ups… das überrascht selbst mich. Das dürfte in den nächsten Tagen ein großes Wehklagen auslösen.
Ein schönes Bild, das traurig macht. Ein Papa hält ein Kind und wird später von Mutti fallen gelassen. Da wir nun wissen, dass Unterhalt „Konsumgüterausgaben“ sind, laut Info von Manndat, darf man sich über solche Entscheidungen aus Berlin wohl auch nicht mehr wundern. Fallunterscheidungen sind einfach nicht drin, im „Elfenbeinturm“ dort.