EU-Reformvertrag

aktueller Stand (20.01.2009)

Ein Vertrag für die Zukunft der EU

Der neue Reformvertrag wird der EU die Fähigkeit verleihen, sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auf der Grundlage des europäischen Wertefundaments: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte.

Kommentar
Diese Aussage enthält nicht nur eine Lüge, sondern gleich mehrere. Die Menschenwürde der Deutschen wurde schon dadurch nicht geachtet, weil wir gar nicht erst gefragt wurden. Eine Gleichheit der Menschen kann es nie geben und wird ja von unseren Regierenden auch nicht gewünscht, sonst könnten sie diesen Vertrag gar nicht erst schließen. Das Auswärtige Amt  – anscheinend federführend – gibt dieses in ihrer Erklärung im letzten Absatz unter „Entstehen des Reformvertrages“ selber zu.

Er wurde jedoch in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden Mitte 2005 abgelehnt. Die danach ausgerufene Reflexionsphase endete mit dem unter deutscher EU-Präsidentschaft zustande gekommenen Beschluss des Europäischen Rates vom 23. Juni 2007, eine Regierungskonferenz zur Ausarbeitung eines EU-Reformvertrages einzuberufen.

Nicht nur Frankreich und die Niederlande haben in Volksabstimmungen die EU-Verfassung abgelehnt, auch Irland hat sich dem neuen EU-Reformvertrag entgegen gestellt. Was aber sagen unsere Regierenden dazu?

Er (Anm.: Walter Steinmeier) zeigte sich zuversichtlich: „Gemeinsam mit unseren irischen Freunden haben wir ein Vorgehen verabredet, dass ein erneutes Referendum in Irland und ein Inkrafttreten des Vertrages Ende 2009 ermöglicht.“
[…]Es wird nun darauf ankommen, Irland zu unterstützen und den Europawahlkampf dazu zu nutzen, deutlich zu machen, das sich die Staaten in Europa den globalen Herausforderungen und Krisen nur gemeinsam stellen können. Dies haben die jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten erneut gezeigt.

Wie heißen die bedeutenden Worte unserer Regierenden:  Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte. Sie selber zeigen aber eine permanente Mißachtung derselben. Woher soll aber die Achtung des Volkes für unsere Regierenden herkommen? C’est la vie…

Anmerkung
Dieses Thema gehört thematisch nicht in diesen Blog. Andererseits geht es hier um Benachteiligen aller Menschen und dadurch schließt sich der Kreis dann doch wieder. Wer sich für das Thema interessiert, findet es unter folgendem Link: Auswärtiges Amt Der EU-Reformvertrag – aktueller Stand

2 Kommentare.

  1. Ich glaub das gehört klar hierher. In der konsolidierten Fassung der EU-Verträge:

    http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/LissabonVertrag/VertraegeKonsolidiert.pdf

    hab ich einfach mal nach Schlagwörten wie Frauen, Männern, Gleichstellung, Diskriminierung usw. gesucht. Da stösst man auf so verklärte Sätze wie im Artikel 79:

    „d) Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen und Kindern.“

    „insbesondere…“ hat glaube ich in so einem Vertrag nichts zu suchen. Schließlich ist das eine wertende Aussage, dass insbesondere auf Frauen und Kinder geachtet werden muss, der Menschenhandel mit Männern ist aber nicht sooo wichtig.

    Genauso im Artikel 83:

    „Derartige Kriminalitätsbereiche sind: Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, …“

    Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Männer wird gleich mal kategorisch ausgeschlossen. Zu was das führt dürfte klar sein – männliche Opfer werden nicht verpflichtend beachtet (sei es in Statistiken, in Gesetzen, im Schutz..) sondern sind dem guten Willen der Zuständigen ausgesetzt. Gerade in so einem Vertrag müsste dort stehen „Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Menschen“, egal wie betroffen jetzt die eine oder andere Gruppe ist.

    Derartiges steht sicherlich noch mehr darin und vielleicht zerpflücke ich das noch etwas mehr im Forum. Aber eigentlich frage ich mich, an wen müsste man sich mit sowas wenden??

  2. Es ist selten genug, dass in der EU direktdemokratisch über Sachvorlagen abgestimmt werden kann. In der Regel sind derlei direktdemokratische Abstimmungen für die EU – Funktionäre in Brüssel negativ ausgefallen. Danach hört man dann, die EU sei in einer Krise, oder es ist gar von einer Krise der Demokratie (!) die Rede.

    Als Fazit kann festgestellt werden, dass direktdemokratische Volksbefragungen ein grosses Misstrauen der Bürger gegenüber der EU und ihren Institutionen offenbaren.

    Was ist nun die Konsequenz, welcher der EU – Funktionär aus den negativen Entscheiden zieht ? Er setzt neue Fristen, lässt nochmals abstimmen, begleitet von massiver Angstpropaganda ( Weltwirtschaftskrise ) um doch noch das gewünschte Ergebnis zu erzwingen. Die Volksentscheide gelten nichts. Sie werden lediglich als lästiger Fehler wahrgenommen, die so schnell wie möglich korrigiert werden sollen.

    Die EU ist ein verstümmeltes scheindemokratisches Gebilde, intransparent, mit undurchschaubaren Entscheidungsprozessen und mit für den Bürger nicht nachvollziehbaren Interessensverstrickungen. Mitbestimmende Bürger sind für die zentralistische EU ein Ärgernis, mehr nicht.

    Die EU läutet das Ende der Demokratie in Europa ein.