hib-Meldung
028/2009
heute im Bundestag – 29.01.2009
Hartz-IV: Frauen nehmen Qualifizierungsangebote zu selten wahr
Arbeit und Soziales/Unterrichtung
Berlin: (hib/CHE) Frauen nehmen im Vergleich zu Männern seltener an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil. Insbesondere alleinerziehende Frauen und solche mit Kindern unter drei Jahren würden diese Maßnahmen „höchstselten“ in Anspruch nehmen. Das geht aus dem „Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)“ hervor, der nun als Unterrichtung der Bundesregierung (16/11488) (204 Seiten) vorliegt. Inwieweit dies auf die erleichterte Verfügbarkeitsregelung oder aber auf fehlende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung zurückzuführen sei, könne nicht abschließend beantwortet werden, heißt es in dem Papier. Auffallend sei außerdem, dass vor allem hoch- und höchstqualifizierte Frauen verstärkt Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen erhalten würden. „Hier muss offen bleiben, ob dies das Ergebnis einer besonders intensiven Förderung von Berufsrückkehrerinnen oder als Fehlallokation zu deuten ist.“
Die Evaluation hat zum Ziel, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Grundssicherungsträger zu analysieren: zum einen durch die Arbeitsgemeinschaften aus Agentur für Arbeit und Kommune (ARGEn), zum anderen durch die rein kommunalen Träger (zkT) der Grundsicherung. Der Untersuchungszeitraum reicht insgesamt von 2005 bis Anfang 2008, der Schwerpunkt der Analyse liegt jedoch in den Jahren 2006 und 2007.
Insgesamt betrachtet kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die ARGEn schneller aktivieren und vermittlungsorientierter arbeiten. Sie achteten darauf, vor allem in bedarfsdeckende Beschäftigung zu integrieren und setzten dabei stärker auf Sanktionen als die zkT. In den ARGEn würden mehr Erstgespräche bereits innerhalb der ersten beiden Wochen nach Antragsbewilligung durchgeführt als in den zkT. Dafür seien die Erstgespräche in den zkT im Durchschnitt länger. Zur Integration in den Arbeitsmarkt nutzten die ARGEn mehr Lohnsubventionen als die rein kommunalen Träger. Diese würden die Aufnahme einer Beschäftigung zwar weniger subventionieren, dafür aber häufiger die Kombination aus Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld II nutzen. Insgesamt verfolgten die zkT eine eher „sozialintegrative Strategie“, auch bedingt durch die stärkere Förderung von Beschäftigungsfähigkeit. Dies könne aber dazu führen, so heißt es in dem Bericht weiter, dass möglicherweise die Eigeninitiative der Hilfebedürftigen weniger aktiviert werde und Arbeitsmarktchancen ungenutzt blieben. „Insgesamt scheint also das Fordern und weniger das Fördern den Unterschied zu machen“, schreibt die Regierung. Und weiter: „Fordern scheint zu wirken, wenn es Optionen erschließt. Optionen sind folglich die Gegenleistung, die der aktivierende Staat für die Kooperationsbereitschaft der Hilfebedürftigen zu erbringen hat.“
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