Den meisten dürfte die einstimmige Annahme des Gesetzentwurfes zum Frauenhilfetelefon bekannt sein. Dieses Gesetz wurde mit einer fast schon unglaublichen Geschwindigkeit verabschiedet. Am 4. Mai 2011 verkündete Kristina Schröder, ein Gesetz zum Frauenhilfetelefon einzubringen. Am 10. November erfolgte die 1. Beratung im Bundestag, am 1. Dezember die 2. und 3. Beratung samt Beschluss des Gesetzes. Dagegen sucht man vergeblich nach einem Gesetz der Bundesregierung zum gemeinsamen Sorgerecht für unverheiratete Väter. Immerhin ordnete im Januar 2003 das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil an, das eine Überprüfung stattzufinden habe. Zurück zum eigentlichen Thema. Fast schon makaber nenne ich den Hinweis auf den Beitrag „Frauen und Männer vor Gewalt schützen“, der auf der Webseite des BMFSFJ zum Beschluss des Frauenhilfetelefongesetz plaziert ist.
Unter Verweis auf die Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird darauf hingewiesen, dass das Übereinkommen bewusst geschlechtsneutral formuliert worden wäre, um eine Benachteiligung von männlichen Gewaltopfern bei gesetzlichen Schutzmaßnahmen vor Gewalt zu vermeiden.
Frauen und Männer vor Gewalt schützen
Auf Vorschlag von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat die Bundesregierung am 4. Mai der Unterzeichnung des Europaratsübereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zugestimmt. Deutschland wird somit als eines der ersten Länder dieses neue völkerrechtliche Instrument offiziell anerkennen.[..] BMFSFJ
Da fragt man sich doch, warum das Hilfetelefongesetz nicht geschlechtsneutral formuliert wurde, wenn sogar der Bundesregierung bekannt ist, das es auch männliche Opfer häuslicher Gewalt gibt. Wurde nicht genügend protestiert, in welcher Form auch immer, so wie das beim Gewaltschutzgesetz der Fall war? Auch dieses war m.W. ursprünglich nicht neutral formuliert.
Bundestag beschließt Gesetz für Frauenhilfetelefon
Der Bundestag hat am 1. Dezember in zweiter und dritter Lesung einstimmig den Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen, der von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegt wurde.
„Wir haben in Deutschland ein sehr gutes und dichtes Netz von Frauenhäusern und Beratungsstellen vor Ort. Das Problem ist, dass es oft lange dauert, bis bedrohte und misshandelte Frauen den Weg zu Rat, Schutz und Hilfe finden. Mit dem Hilfetelefon stellen wir Gewaltopfern eine ‚Erste-Hilfe-Nummer‘ zur Seite, damit der Schritt aus der Gewalt einfacher und schneller möglich wird“, so Kristina Schröder. BMFSFJ
Nachfolgend der Link zum 6-seitigen PDF-Dokument des deutschen Bundestages, Drucksache 17/8008 vom 30.11.2011 zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/7238 – Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons «Gewalt gegen Frauen» (Hilfetelefongesetz – HilfetelefonG)
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