Grundgesetzänderung: Der neue Artikel 1

Kurz und knackig könnte man laut Grundgesetz Para­graf 1 auch sagen: Menschenrechte gelten nicht für Jun­gen. Der Blog von Phimose-Info Deutschland hat Para­graf 1 des Grundgesetzes ergänzt und daraus einen kurzen Beitrag gemacht. Der neue Paragraf 1 beinhaltet demnach nicht nur drei Absätze, sondern vier. Der neu hinzu genommene Absatz hat folgenden Geset­zestext:

(4) Die Definition von Menschen gemäß der vorstehenden Absätze (1) und (2) sowie die Zuerkenntnis von Grundrechten nach Absatz (3) umfasst nicht minderjährige Jun­gen, deren Eltern oder einzelne Elternteile jüdischen oder muslimischen Glaubens, afrikanischer, nordamerikanischer, australischer, neuseeländischer, britischer, süd­ko­reanischer, philippinischer, polynesischer oder melanesischer Herkunft sind oder aus beliebigen anderen, nicht aus Religion oder Herkunft herzuleitenden, Gründen eine Genitalbeschneidung ohne medizinische Notwendigkeit durchführen lassen möchten.[..] Phimose Info

Kurioserweise hat das Bundesverfassungsgericht laut Spiegel Online bereits 2006 geurteilt, dass die Schulpflicht vor der Religionsfreiheit geht. Man darf gespannt sein, mit welchen seitenlangen Ausreden sich das BVerfG heraus winden wird, um Juden und Moslems einen Sonderstatus zu gewähren.

Verfassungsgericht
Schulpflicht geht vor Religionsfreiheit

Ein bibeltreues Christenpaar aus Hessen meidet öffentliche Schulen hartnäckig, um die Kinder zu Hause „keusch und rein“ zu erziehen – zu Unrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht.[..] Spiegel

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