Archiv nach Schlagworten: Menschenrechtsverletzungen

„Mollath kein Opfer der Justiz“

Neben dem Sachsensumpf (hier und hier) haben wir nun also den Bayernsumpf, anders kann man die Vorgänge im Fall Gustl Mollath nicht mehr erklären. Das auch andere Personen sich die Frage nach einem Bayernsumpf stellen, habe ich bei meinen Recherchen gerade heraus gefunden. Thomas Stadler vom Blog Internet-Law hat hierzu einen ausführlichen Beitrag geschrieben. Besonders lesenswert ist in diesem Zusammenhang die Seite Fachanalysen auf gustl-for-help.de, auf der auch Rudolf Heindl (Richter i. R.) eine Stellungnahme abgegeben hat. Wenn man sich die verlinkten Seiten angeschaut hat, kann man die Antworten von Beate Merk in dem Interview des ZDF Morgen Magazin nur noch als verlogen bezeichnen.

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Petition mit 12.000 Unterschriften aus Israel für die Beschneidung

In Israel hat man ebenfalls eine Petition durchgeführt und 12.000 Unterschriften an die deutsche Botschaft übersandt, um ein Gesetz gegen die Beschneidung von Jungen zu unterbinden. Leider hat die Bundes­tagspeti­tion gegen Beschneidung nicht die erforder­lichen 50.000 Stimmen zusammen bekommen, somit wird weder ein Betroffener, noch irgendein Bürger bei der Anhörung im Rechtsausschuss dabei sein.

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Der Fall Gustl Mollath

„In Deutschland gilt derjenige,
der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als derjenige,
der den Schmutz macht.“
Kurt Tucholsky (1890-1935), dt. Schriftsteller

Der Fall Gustl Mollath zeigt, was man mit Scheidung und Justiz in Deutschland erleben kann.

Der Ehemann erfährt von illegalen Geldgeschäften seiner damals Nochfrau und versucht sie, wieder auf den legalen Pfad zurückzubringen. Es stellt sich heraus, dass Frau Mollath schon länger ein Verhältnis mit einem Manager der Immobiliensparte der HVB Group hatte. Gustl Mollaths Frau erklärt telefonisch: „Wir machen Dich fertig.“ Sie zeigt ihn wegen angeblicher Körperverletzung an. Dann behaup­ten Martin Maske und Frau Mollath, Herr Mollath besäße Schusswaffen.

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Beschneidung von Jungen soll erlaubt bleiben

Nachdem in der Vergangenheit die Artikel von Beschneidungsbefürworter in den Systemmedien überwogen haben, scheint langsam eine Wende einzutreten. Nachdem die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, in der sämtlichen Forderungen von Juden und Moslems nachgegeben wurde, hat Marlene Rupprecht von der SPD sich auch dieses Mal wieder lautstark zu Wort gemeldet.

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Sturm der Entrüstung – Ausgrenzung statt Diskussion

Nach der Aufforderung zur Legalisierung der leichten Mädchenbeschneidung durch den ägyptischen Gynä­ko­logen Professor Mohamed Kandeel, hat ein Sturm der Entrüstung eingesetzt. Dieser geht soweit, dass alle Seiten bei der Genfer Stiftung für Medizinische Ausbil­dung und Forschung, auf denen er gelistet war, ins Leere gehen, das gelbe Wirtschaftsforum hat darüber berichtet. Nun ist es amtlich: die Stiftung hat sich dazu entschlossen, Kan­deels Mitgliedschaft zu beenden, da er mit seiner Forderung Positionen vertrete, die den Einstellungen der Stiftungen klar zuwider laufen.

Statt einer Auseinandersetzung folgt nun die Ausgrenzung, denn prinzipiell hat Pro­fessor Kandeel recht, hier mein Bericht dazu. Er fordert im Grunde die Gleichbehand­lung, die doch gerade in der westlichen Welt so hoch gehalten und forciert wird. Er fordert die gleichen Fürsorgepflichten und -rechte für die Eltern von Mädchen. Man fragt sich unweigerlich, wieso werden Eltern von Mädchen kriminalisiert, von Jungen hingegen nicht?

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Menschenjagd

Im Strudel eines «Literaturskandals»

Frühmorgens klingeln Polizisten an der Haustür eines Zürcher Gym­na­siallehrers. Sie durchsuchen seine Wohnung und führen ihn ab – er soll im Unterricht Pornografie verbreitet haben mit der Lektüre eines Thea­terstücks aus dem 19. Jahr­hundert. Es beginnt eine Irrfahrt durch das Justizsystem, an deren Ende eine zer­stör­te Existenz zurückbleibt. Erstmals äussert sich der Lehrer D. S. zu seiner kafkaes­ken Erfahrung

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Säkulare Juden, empört Euch!

Das geplante Beschneidungsgesetz ist ein Sondergesetz für Juden. Zwar entspringt es keiner antisemitischen, sondern einer philosemiti­schen Intention. Trotzdem grenzt es jüdische Bürger aus und stellt eine enorme Beleidigung für sie dar. Vor allem sie selbst sollten sich daher dagegen empören.

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Grundgesetzänderung: Der neue Artikel 1

Kurz und knackig könnte man laut Grundgesetz Para­graf 1 auch sagen: Menschenrechte gelten nicht für Jun­gen. Der Blog von Phimose-Info Deutschland hat Para­graf 1 des Grundgesetzes ergänzt und daraus einen kurzen Beitrag gemacht. Der neue Paragraf 1 beinhaltet demnach nicht nur drei Absätze, sondern vier. Der neu hinzu genommene Absatz hat folgenden Geset­zestext:

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Familiengutachter und Kindesentziehung

Auf RTL ist am 20.02.2012 ein Film über den Kampf von Eltern gegen Familiengut­achter erschienen.

Passend zum Thema hat die freie Journalistin Birgit Kelle die Buchautorin Karin Jäckel interviewt und dieses auf der Homepage des Kopp-Verlages eingestellt.

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Zwangsweise in Psychiatrie eingewiesen

15- jähriges Mädchen wurde zwangsweise in die Psychiatrie eingewie­sen
Erschreckende Menschenrechtsverletzungen durch das Jugendamt Erlangen

Gegen ihren ausdrücklichen Willen wurde Melissa Busekros für über 8 Wochen in staatlicher Isolationshaft (=einer Pflegefamilie) festgehalten und ihrer Freiheit beraubt, bis sie selbst die Flucht ergriff und in einer mutigen nächtlichen Aktion ihre Pflegefamilie verließ und zu ihrer eigenen Familie zurückkehrte.

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Kundgebung zum Tag der Menschenrechte in Karlsruhe am 10.12.2011

Einladung des Landesverbandes Baden-Württemberg an alle Mitglieder und Unterstützer

Der Landesverband Baden-Württem­berg des Väteraufbruch für Kinder e. V. veranstaltet jährlich in Karlsruhe, der Stadt des Rechts, auf dem Platz der Grundrechte, zum Tag der Menschenrechte, die Kundgebung des Väteraufbruch gegen Menschenrechtsverletzungen im Deutschen Familienrecht. Die diesjährige Kundgebung findet am Samstag, 10.12.2011 statt.[..] VafK

Wulff: „Mädchenrechte stärken – weltweit“

Es ist erst einen Monat her, da wurde das Thema Mädchen und Frauen zuerst – bei der Bildung im Bundestag besprochen. Nun hat Christian Wulff auf einem eigens zum Thema eingerichteten Kongress von Terre des Femmes nachgelegt. Zwar erwähnt der Bundespräsident in einem kurzen Abschnitt, das mittlerweile auch Jungen eine verstärkte Förderung brauchen und sich Politik und Wissenschaft zu Recht immer häufiger mit diesem Thema beschäftigen würden. Ansonsten war die Rede eine einzige Lobeshymne auf die Arbeit von Terre des Femmes und deren Erfolge. Eine sinngemäße Aussage lautet wie folgt: während die Frauen arbeiten, würden Männer deren Erfolge für sich beanspruchen.

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PM und Offener Brief an Verfassungsrichterin Dr. Susanne Baer

susanne-baer-bverfgagens e.V.: Vielfalt, Teilhabe und der Traum von echter Wahlfreiheit, so die Wünsche von Frau Prof. Dr. Susanne Baer, Lehr­stuhl­inhaberin Öffentliches Recht und Geschlech­ter­fra­gen an der Juristischen Fakultät der Humboldt Univer­si­tät zu Berlin, sowie vormals Direktorin des Gender­Kom­pe­tenz­Zentrums – im Juli 2010 von Ministerin Schröder aufgelöst. Mittlerweile wurde sie zur Bundes­ver­fas­sungs­richterin gewählt, u.a. zuständig für das Arbeitsrecht. Hier

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Richter klagen gegen „Schwarze Liste“

urteil-im-namen-des-volkes-gerichtWundern sich Richter tatsächlich darüber, das man ihre Namen veröffentlicht? Dieser Berufs­stand glaubt u.a. Urteile über Familien fällen zu können, die sie überhaupt nicht kennen. Wenn man dann noch bedenkt, das eine Mut­ter in der Schweiz dem gemeinsamen Sorgerecht ohne Angabe von Gründen lediglich widersprechen muss, dann ist das Kindes­miss­brauch. Kinder wollen und brauchen Vater und Mutter, da führt kein Weg dran vorbei – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Zu diesem Thema habe ich gerade erst einen gut dokumentierten Beitrag geschrieben. Hier

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Richter gesteht Kindesmisshandlungen

mann-vater-vaeter-frau-mutter-muetter-kind-familienzerstoerung-trennung-scheidung-umgangsboykottVorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn per­sönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kin­der gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Ra­ri­tät darstellt. Die Er­kennt­nisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‚Redezeit‘ zum Thema „Anwalt des Kindes“ treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.

Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern ange­rich­tet ha­ben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen An­zahl ob­jek­ti­ve Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Eu­ro­pä­ische Men­schen­rechts­kon­ven­tion. Nach dieser Ausführung habe jedes Mit­glied die­ser Ge­sell­schaft Anspruch auf Familien­­leben. Das bedeute, dass die Staa­ten sich ver­pflich­tet haben, dass Familien­leben nicht gestört und nicht zer­schnit­ten werden darf.

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Femokratischer Wochenrückblick KW 49.

putzfrauFES-Menschenrechtspreis 2010 • Kämpfen für Putzfrauen

Marcelina Bautista Bautista erhielt am Donnerstag den Menschenrechtspreis der Friedrich-Ebert-Stiftung. Über die Grenzen ihres Landes hinaus kämpft die Mexikanerin gegen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen von Hausangestellten. Hier

Geldstrafe für völlig überschuldete Frau • Bangen um Sorgerecht für den Sohn

Unna. Die Mutter von zwei kleinen Kindern ist hoch verschuldet, muss Monat für Monat 20 Euro an das Jugendamt zahlen, bis der Schuldenberg von knapp 5 000 Euro abgetragen ist. Erst dann kann sie Insolvenz anmelden, um ihren privaten Verpflichtungen von zusätzlich noch einmal 20 000 Euro nachkommen zu können.

[..]Auf der Straße findet die völlig überschuldete Frau eine fremde Kontokarte, die sie in der Sparkasse Unna nicht abgibt, sondern für eine Überweisung von 300 Euro auf ihr Privatkonto missbraucht. Hier

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Internationaler Tag der behinderten Frauen?

behinderung-internationaler-tag-der-behinderten1Ist es nicht irre, wenn am „Internationalen Tag der Behinderten“ alleine Frauen im Fokus des BMFSFJ stehen? Sind Kinder keine Menschen? Oh doch, allerdings nur die Mädchen, wie man beim BMFSFJ nachlesen kann. Von Jungen und Männern wage ich ja fast nicht mehr zu schrei­ben. Dieses Verhalten kann man auch als Frau nur noch diskri­mi­nierend finden, wenn selbst bei dieser Thematik Frauen und Mädchen in den Vordergrund gestellt werden.

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Schulen sollen über Zwangsheirat aufklären

RUMAENIEN ZWANGSHEIRATLeitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen

Ein neuer Leitfaden soll Lehrkräfte an Schulen in Deutschland im Umgang mit dem Thema Zwangsverheiratungen sensibilisieren. Staatsministerin Maria Böhmer hat die Broschüre jetzt der Kultusministerkonferenz vorgestellt.
Erarbeitet hat die Integrationsbeauftragte die Publikation gemeinsam mit den Mitgliedern einer offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Der Leitfaden soll das Schulpersonal auf die Thematisierung von Zwangsheirat in der Schule vorbereiten und ihm ermöglichen, gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie potenziellen Opfern die richtige Ansprache zu finden. „Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung, die es mit aller Entschiedenheit zu bekämpfen gilt“, betonte Böhmer [mehr]

Aus dem Leitfaden:

Von Zwangsverheiratung wird gesprochen, wenn die Eheschließung durch psychischen Druck, die Androhung und/oder Ausübung von Gewalt erzwungen und ohne inneres Einverständnis eines oder beider Ehepartner geschlossen wird.

Wenn man das Ganze etwas abändert, liest es sich wie folgt:

Von Zwangsvaterschaft wird gesprochen, wenn eine Schwangerschaft durch psychischen Druck, die Androhung und/oder Ausübung von Gewalt erzwungen und ohne inneres Einverständnis des Mannes beschlossen wird.

Kurioserweise wird darüber in den Schulen aber nicht aufgeklärt und schon gar nicht wird erwähnt, das man an den Ehepartner bis über den Tod hinaus gebunden ist. Überspitzt könnte man auch sagen: Daraus resultiert ebenfalls eine Zwangsverheiratung, denn der Staat unterstützt mittels Gesetze dieses Anliegen und ist an einer Aufklärung nicht interessiert.

Leitfaden für Schulen zum Umgang mit Zwangsverheiratungen
WikiMANNia: ZwangseheZwangMigranten

Kristina Schröder über links- und rechtsextreme Gewalt

brandanschlagIm Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sprach die Familienministerin über links- und rechtsextreme Gewalt sowie Prävention gegen Islamismus.

FAZ: Am 1. Mai ist es in den vergangenen Jahren immer wieder zu linksextremistisch motivierter Gewalt gekommen. Muss diesem „Flügel“ politischer Gewalt stärker entgegengetreten werden?

Kristina Schröder: Linksextreme Gewalt wurde viel zu lange verharmlost. Wir hatten in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Koalitionspartner SPD einen eindeutigen Konsens, entschlossen gegen Rechtsextremismus vorzugehen – und das ist auch richtig so. Aber es gab bisher keinen solchen Konsens gegen Linksextremismus. Dabei gibt es laut Verfassungsschutz einen massiven Anstieg politisch motivierter Kriminalität – und zwar gerade bei Straftaten im linken Spektrum. Linksextremistisch motivierte Gewaltdelikte haben um 56 Prozent zugenommen. Erstmals gab es mehr Körperverletzungen durch Linksextremisten als durch Rechtsextremisten.

FAZ: Wo liegen hier Aufgaben für die Jugendministerin?

Kristina Schröder: Ich will ein gesellschaftliches Klima schaffen, in dem glasklar ist: Wenn Menschen angegriffen, Polizisten verletzt oder Autos angezündet werden, dann ist das immer brutale Gewalt. Das lässt sich durch nichts rechtfertigen. Ich höre oft, dass bei bestimmten Leuten immerhin eine gute Absicht dahinterstecke. Aber das ist falsch – es gibt keine „gute“ oder „schlechte“ Gewalt [mehr]

Der letzte Satz von Frau Schröder ist richtig – deshalb gibt es auch keine gute Gewalt von Frauen und schlechte Gewalt von Männern, aber davon haben die meisten Politiker anscheinend noch nichts gehört.

Weibliche Genitalverstümmelung ahnden

maennliche-beschneidung-in-der-antike1hib-Meldung • 2010_04/2010_100/02

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.

Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend [hier]

Männliche Genitalverstümmelung ist also nach Aussagen – nicht nur unseres Bundesrates – keine Menschenrechtsverletzung. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen. Ich kann es leider schon lange nicht mehr. Wie selbstverständlich von Menschenrechte gesprochen wird, Jungen und Männer aber ausgeklammert werden, spottet jeder Beschreibung. Da ich zu diesem Thema in diesem Blog schon sehr viel geschrieben habe – Stichwort: Genitalverstümmelung -, erspare ich mir heute eine längere Abhandlung .

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video