hib-Meldung · 2012_03/2012_136/11
Im Bundestag notiert: Genitalverstümmelung
Recht/Kleine Anfrage – 16.03.2012
Berlin: (hib/BOB) Wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit von Genitalverstümmelung betroffen beziehungsweise derzeit gefährdet sind, möchte die SPD-Fraktion wissen. Anders als in vielen europäischen Nachbarstaaten gebe es in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand für die Genitalverstümmlung, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/8811). In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom März 2010 (17/1217) habe die Bundesregierung angekündigt, das „Erfordernis gesetzgeberischer Maßnahmen zu erörtern“. hib-Meldung
Das Thema war schon lange nicht mehr auf der Tagesordnung des Bundestages. Dabei dachte ich, dass Gesetz wäre schon längst verabschiedet.
So so, „IN VIELEN EUROPÄISCHEN NACHBARSTAATEN“ gibt es ihn also schon, diesen Straftatbestand? Wurden die auch genannt? Erinnert mich an: „Ich könnte Ihnen noch viele weitere Beispiele nennen“ Gedankenblase: „Wenn ich doch nur noch welche wüsste“.
Zu deinen Irritationen, ob nun schon beschlossen oder nicht, lies mal diesen schönen Strang bei MannDat.
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Gruß
adler