Kleine Anfrage zur Genitalverstümmelung

hib-Meldung · 2012_03/2012_136/11

Im Bundestag notiert: Genitalverstümmelung
Recht/Kleine Anfrage – 16.03.2012

Berlin: (hib/BOB) Wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen nach Ein­schätzung der Bundesregierung derzeit von Genitalverstümmelung betroffen bezie­hungsweise derzeit gefährdet sind, möchte die SPD-Fraktion wissen. Anders als in vielen europäischen Nachbarstaaten gebe es in Deutschland keinen eigenen Straftat­bestand für die Genitalverstümmlung, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/8811). In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom März 2010 (17/1217) habe die Bundesregierung angekündigt, das „Erfordernis gesetzgebe­rischer Maßnahmen zu erörtern“. hib-Meldung

Das Thema war schon lange nicht mehr auf der Tagesordnung des Bundestages. Da­bei dachte ich, dass Gesetz wäre schon längst verabschiedet.

1 Kommentare.

  1. So so, „IN VIELEN EUROPÄISCHEN NACHBARSTAATEN“ gibt es ihn also schon, diesen Straftatbestand? Wurden die auch genannt? Erinnert mich an: „Ich könnte Ihnen noch viele weitere Beispiele nennen“ Gedankenblase: „Wenn ich doch nur noch welche wüsste“.

    Zu deinen Irritationen, ob nun schon beschlossen oder nicht, lies mal diesen schönen Strang bei MannDat.

    http://manndat.de/forum/index.php?mode=thread&id=7736

    Gruß
    adler