Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

hib-Meldung · 2012_03/2012_136/05

Im Bundestag notiert: Unterhaltsvorschussgesetz
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf – 16.03.2012

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will das Unterhaltsvorschussgesetz vereinfa­chen. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/8802) sieht vor, dass alleinerziehende Eltern zukünftig weniger Nachweise erbringen müssen, um den Unterhaltsvorschuss beantragen zu können. Gleichzeitig sollen die Prüfung und die Bewilligung der Anträ­ge in den Unterhaltsvorschussstellen erleichtert und beschleunigt werden. Umge­kehrt soll es den zuständigen Stellen erleichtert werden, auf den anderen unterhalts­pflichtigen Elternteil zuzugreifen. hib-Meldung

Irgendwie habe ich immer öfter das Gefühl, die besten Kabarettisten sitzen im Bun­destag. Alleine das Wortungetüm „(Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsge­setz“ hat bei mir einen Lachanfall produziert. Weiter steht im Gesetzentwurf:

E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Durch den Wegfall der rückwirkenden Beantragung (§ 4 UVG – neu) verringert sich der Aufwand für die Antragstellerinnen und Antragsteller um 5 Minuten je Fall, in dem bisher eine rückwirkende Beantragung erfolgt; dies ist bisher in 10 Prozent der jähr­li­chen Neuanträge der Fall, also in 18 500 Fällen, so dass sich auf die Gesamtzahl der jährlichen Neuanträge eine Verringerung der Belastung von 92 500 Minuten er­gibt.

Also wenn das keine Realsatire ist, was dann 😉

2 Kommentare.

  1. Das ist Realsatire!

    Irgendwie muss man ja die „strukturelle Integrität“ noch kurz und kleiner bekommen. Da arbeitet man dran – um der Doppelt- und Dreifach-Belastung von Muttis auch die letzte Hürde zu nehmen.

    Wäre es anders, dann würde sich unsere BRD mal dem Artikel im Grundgesetz annehmen, der die Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellet (steht da so und wird so behauptet).

    Der „besondere Schutz“ laut GG sieht dann so aus: Frau wird schwanger (oder lässt sich schwängern) und kassiert dann ein. Mann war doof und hat geschwängert (oder wurde genötigt) und ist seiner finanziellen und auch anderer Freiheit beraubt,

    Im Sinne des Bürokratieabbaus geht es dann munter weiter: Steuerklasse I trotz Kind(er) und deftige Zahlungen, die erst mal erarbeitet werden müssen. Die UVK (Unterhaltsvorschusskasse) holt sich alles zurück und/oder (meist) Papi wird zum Sklaven dessen, was er mal als Familie andachte und hoffte.

    Prof. Willutzki nannte dieses Mal einen Skandal. Und er hat recht damit.

    Aber, wir haben nun 92.500 Minuten Behördengangsarbeit für die Sachbearbeitung eingespart. Was für ein Fortschritt in einem kranken System, dass sich selbst referenzierend zu ernähren scheint.

    Ein Jammer!

  2. Es gilt ind der Rechtswissenschaft der Grundsatz, daß ein Gesetz immer nur deshalb gemacht wird, um das Recht der Rechtswirklichkeit anzupassen. Niemals umgedreht.

    Also ist es folgerichtig, wenn jetzt auch per Gesetz geregelt wird, was ohnehin schon Gang und Gäbe in den Jugendämtern ist. Da wird zu allererst mal schnell der KM der Unterhaltsvorschuß bewilligt und im Nachhinein wird die Bedürftigkeit geprüft.
    Die Begründung für diese Anpassuung des Rechts an die Rechtswirklichkeit sind natürlich grotesk. Aber diese Leute machen sich lieber lächerlich als zuzugeben, daß sie Jahrelang gegen geltendes Recht Verstossen haben.