MANNdat: Kommentar zum EGMR-Urteil

©by Maryline Weynand/Pixelio.de

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Am 3. Dezember 2009 urteilte die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit 6 gegen eine Stimme, dass die in der Bundesrepublik praktizierte rechtliche Bevorzugung von Müttern gegenüber den Vätern bei nicht verheirateten Paaren eine eindeutige Diskriminierung der ledigen Väter sei. Bisher können unverheiratete Väter nur dann das Sorgerecht für ihre eigenen Kinder bekommen, wenn die Mutter es genehmigt. Ein Widerspruchsrecht haben die Väter nicht.

Damit machte das Gericht deutlich, was in Deutschland regelmäßig geleugnet wird: Es gibt hierzulande Diskriminierungen für Männer, die per Gesetz festgelegt sind, verursacht und beibehalten von Regierungen aller Couleur, die per Grundgesetz für die Durchsetzung der Gleichberechtigung verantwortlich sind. Jahrelang wurden die Beschwerden von Vätern mit teilweise haarsträubenden Begründungen zurückgewiesen, Fakten bagatellisiert oder nach Kräften ignoriert [mehr]

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