VafK-Aktivitäten nach dem Urteil aus Straßburg

vafk-logo Folgender Beitrag entstammt dem Newsletter des Vafk.

Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes am 3. Dezember 2009 wurde festgestellt, daß die gesetzlich vorgegebene Ausgrenzung nichtehelicher Väter von der Sorgeverantwortung für ihre Kinder in Deutschland eine Menschenrechtsverletzung ist. Damit wird unsere jahrelange Position bestätigt! Das Urteil fand große Beachtung in den Medien. Zuvor wurde die Bundesrepublik bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen beim Umgangsrecht verurteilt.

Unter betroffenen Vätern weckt das europäische Sorgerechts-Urteil viele Hoffnungen. Tatsächlich führt das Urteil jedoch unmittelbar zu keiner Veränderung. Die Bundesregierung muss nun aber die Gesetze ändern.

Führende Familienpolitiker sind bisher nicht bereit, für eine konsequente Verbesserung der Unrechtssituation in Deutschland zu sorgen. Vielmehr wird versucht, eine Minimallösung zu schaffen. Nichteheliche Väter dürfen das Sorgerecht bei Gericht einklagen, wenn sie verschiedene Bedingungen erfüllen und nachweisen können, dass dies auch dem Kindeswohl dient.

Wir fordern das gemeinsame Sorgerecht für alle Väter und Mütter ab Geburt ihres gemeinsamen Kindes. Konkret heißt dies für Väter, dass spätestens bei Feststellung der Vaterschaft der Vater auch die volle Elternverantwortung erhalten muss. Dies ist in den meisten europäischen Ländern längst Standard.

Das kommende Jahr ist für den Väteraufbruch und alle betroffenen Väter eines der wichtigsten Jahre überhaupt. Im Jahr 2010 werden die Weichen gestellt, wie die gesetzlichen Regelungen in den kommenden Jahren ausfallen werden. Wenn wir uns jetzt nicht für eine Lösung im Sinne des europäischen Standards einsetzen, wird es für viele Jahre bei einer sehr unbefriedigenden Lösung bleiben.

Zum Jahresanfang 2010 wird der Bundesvorstand daher einen Aktionskatalog vorstellen. Am 27. Februar werden wir voraussichtlich in Fulda ein bundesweites Aktiven-Treffen veranstalten. Dort werden wir unser Vorgehen diskutieren und festlegen.

Analog zur Aktion Väterpolitk.de werden wir dafür eine separate WEB-Seite einrichten, auf der der aktuelle Diskussionsstand dokumentiert wird. Auch werden dort die laufenden Aktivitäten des Bundesvereins und darauf abgestimmte lokale Aktivitäten der Kreisgruppen und bei befreundeten Vereinen veröffentlicht werden.

Die vor uns liegenden Aufgaben bedeuten einen erheblichen Kraftaufwand, den wir kurzfristig zusätzlich zu den laufenden Aktivitäten (wie Kongresse, Väterradio, Beratungsarbeit) erbringen müssen. Dazu sind wir dringend auf weitere aktive Mithelfer, erheblich mehr Mitglieder und zusätzliche Spenden angewiesen.

Bitte überlegen Sie sich, dem Väteraufbruch beizutreten, soweit noch nicht geschehen: gerade jetzt brauchen wir jedes Mitglied und Sie uns als Team. Nur ein mitgliederstarker Verband hat in der Öffentlichkeit auch ein starkes Gewicht! Die geplanten Aktivitäten bedeuten Mehrkosten in 5-stelliger Höhe.

Online-Link: www.vafk.de/spenden.htm

Das kommende Jahr bietet die Chance für eine entscheidende Weichenstellung. Es liegt an uns allen, daraus etwas zu machen. Daher bitten wir um Mitgliedschaft, Mitarbeit und Spenden.

Wir wünschen persönlich alles Gute für das kommende Jahr und hoffen gemeinsam auf eine positive Entwicklung – im Jahr 2010.

Ich selber glaube im übrigen auch, das man Vätern nur minimal entgegen kommen wird. Das ist natürlich politisch gewollt, bringt es doch Rechtsanwälten weitere Einkommen und die Helferindustrie wird ebenfalls bedient.
Den Originaltext habe ich im übrigen um die mehrmaligen Spendenaufrufe gekürzt. Sollte dieser Text auf der VafK-Homepage eingestellt werden, reiche ich den Link nach.

VafK

Ruhige und besinnliche Feiertage

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©by Joujou/Pixelio.de

für jeden wünscht  – Christine

Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010

Wie die meisten Väter geahnt haben, werden die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Zwar heißt es noch „voraussichtlich“, aber es muss ja Leute geben, welche die Mehrausgaben der Unterhaltsvorschuss- und Kindergeldkassen ausgleichen. Das diese mehrheitlich Männer sind, brauche ich hoffentlich nicht extra betonen. Unverschämt ist allerdings die Tatsache, das in Krisenzeiten eine Erhöhung der Unterhaltssätze von durchschnittlich 13% vorgenommen wird.
In der Tabelle habe ich die alten Beträge in Klammern eingestellt, ab 18 Jahre habe ich leider keine Zahlen.

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Quelle

Nachtrag
Im WGvdL-Forum hat sich Rainer die Mühe gemacht und den prozentualen Anteil des Mittelwertes der Einkommen von Vätern berechnet. Daraus ergibt sich eine kuriose Unterhaltsschere von niedrigsten zum höchsten Einkommen
[hier]
Wer im Forum mitschreiben möchte, kann dieses ohne Registrierung machen.

WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz

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©by Karl-Heinz Laube/Pixelio.de

OLG Brandenburg • Az: 15 UF 98/08

29 Der Senat ist auf Grund der ihm vorliegenden schriftlichen Sachverständigengutachten sowie des Ergebnisses der Anhörung der Beteiligten, des Sachverständigen Dr. W… und der im Auftrag der Ergänzungspflegerin tätig gewesenen Umgangsbegleiter zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass bei einem weiteren Verbleib der Kinder im Haushalt der Mutter das Kindeswohl nachhaltig gefährdet ist, wobei es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Gefährdung jedenfalls bei V… bereits manifestiert. Dabei ist nicht in Frage zu stellen, dass sich die Mutter vordergründig umsichtig um die Kinder kümmert und für sie sorgt. Das entscheidende Defizit in Bezug auf ihre Erziehungsfähigkeit, das sie letztlich als Erziehungsberechtigte disqualifiziert, besteht darin, dass sie keinerlei Bindungstoleranz in Bezug auf das Vater-Kind-Verhältnis aufbringt. Das hat schon das Amtsgericht, gestützt auf das in I. Instanz im Umgangsrechtsverfahren eingeholte Gutachten Dr. Wa…, überzeugend herausgearbeitet und festgestellt; der Senat schließt sich dem, auch auf der Grundlage des im Beschwerdeverfahren eingeholten ergänzenden Gutachtens Dr. W…, das zu demselben Ergebnis gelangt, sowie des Verlaufs der mehrfachen während des Beschwerdeverfahrens mit professioneller Hilfe organisierten und immer wieder fehlgeschlagenen Versuche, einen gedeihlichen Umgang zwischen den Kindern und ihrem Vater zu installieren, in vollem Umfang an. Sämtliche Chancen, durch eine konstruktive Mitwirkung an diesen Versuchen eine Sorgerechtsentscheidung zu ihren Lasten – die selbst der Vater ursprünglich nicht gewollt hat – entbehrlich zu machen, hat die Mutter ungenutzt gelassen, weil es ihr offenbar an jeglicher Einsicht dafür fehlt, dass sie an der entstandenen Situation zumindest den entscheidenden Anteil trägt. Sie gefährdet dadurch seit Jahren das Kindeswohl nachhaltig. Auch angesichts der Bedeutung des Umgangsrechts des nicht betreuenden Elternteils, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2009, 399) und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (grundlegend EGMR, NJW 2004, 3397) immer wieder betont und mit Verfassungsrang ausgestattet haben – eine Rechtsauffassung der der Senat uneingeschränkt folgt -, kann dies nicht hingenommen werden.

Ein lesenswertes Urteil, dass sehr ausführlich die Unfähigkeit der Mutter darstellt, den Kindern ihren Vater zu erhalten. Wie in vielen Fällen versuchte die Mutter, den Vater als „jähzornigen, ungehemmt um sich schlagenden Vater“ darzustellen, was ihr nicht half, sondern gegen sie sprach. Allerdings enthält das Urteil auch einen Wehrmutstropfen. Zitat:

47 Vor dem Hintergrund, dass es dem Vater eigentlich nur darum geht, kontinuierlich Umgang mit seinen Kindern zu haben, hat der Senat erwogen, als mildere Alternative zur Übertragung bzw. zur Entziehung und Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eine vorübergehende Drittunterbringung der Kinder anzuordnen mit dem Ziel, einen von der Mutter unbeeinflussten, therapeutisch begleiteten Prozess der Wiederanbahnung von Kontakten zwischen ihnen und dem Vater in Gang zu bringen. Dies hätte für die Kinder die Option enthalten, nach Abschluss dieses Prozesses wieder in den Haushalt der Mutter zurückzukehren.

Es gibt leider immer noch keine Gewähr, das Kinder bei Unfähigkeit einer Mutter zu ihrem Vater dürfen, wenn eine Drittmöglichkeit vorhanden ist 🙁

Zu diesem Thema ist vor ein paar Tagen ein kurzer Beitrag erschienen unter dem Titel „Trennungskrieg – wenn Mütter ihre Kinder im Kampf gegen den Vater einsetzen“ [hier]

Links
Beschluss des OLG Brandenburg vom 27.07.2009 Az: 15 UF 98/08
Besagtes Urteil im Trennungsfaq-Forum gefunden

Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht „dringend erforderlich“

kinder-traeume-vater-papa-mutter-mama-eltern-trennung-sorgerecht-jugendamt-jugendaemterhib-Meldung • 307/2009 • Datum: 16.12.2009

Petitionsausschuss – 16.12.2009
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.

Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.

Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder [hier]

Das der Petitionsausschuss diese dringende Empfehlung nur wegen des Urteils vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgegeben hat, brauche ich vermutlich keinem erzählen.

(Application no. 22028/04)

Bildquelle: ©by Felix/Pixelio.de

Arbeitsschwerpunkt von UvdL sind Frauen

uvdl-minister-fuer-arbeit-und-soziales Süddeutsche Zeitung: Trotzdem droht immer mehr Menschen in Zukunft die Altersarmut, weil sie nicht genug verdienen, um ausreichend Beiträge zahlen zu können. Ist das nicht beschämend?

Von der Leyen: Altersarmut zu verhindern, wird für mich ein Arbeitsschwerpunkt sein. Die erste Frage muss doch sein: Wie können die Menschen ein Einkommen erzielen, das sie vor der Altersarmut bewahrt? Ich glaube, dass dies nicht nur von der Qualifikation abhängt. Das zeigt sich beispielhaft bei den Alleinerziehenden. Die Altersarmut von morgen trifft die Alleinerziehende von heute. Sie hat es besonders schwer, eine Stelle zu bekommen, weil sie häufig innerlich abgeschrieben wird, nur weil sie ein Kind hat. Kinder sind aber keine Krankheit, sie sind ein Glücksfall. Wir müssen deshalb die Kinderbetreuung so verbessern, dass Alleinerziehende, die nicht schlechter qualifiziert sind als andere Frauen, die Jobs machen können, die ihnen angeboten werden. Wir müssen neu darüber nachdenken, was brauchen Menschen, um arbeiten zu können und wie verändert sich Arbeit in der modernen Welt?

Süddeutsche Zeitung: Was meinen Sie damit?

Von der Leyen: Unser Bild von Arbeit ist bisher gewesen: mittelalt, männlich, Industrie. Und genau diese Branche trifft die Wirtschaftskrise mit voller Wucht. Gleichzeitig gibt es ganz unabhängig von der Krise einen Strukturwandel: Arbeit wird in Zukunft älter, weiblicher, bunter, innovativer sein [mehr]

Es hat hoffentlich keiner erwartet, das Frau von der Leyen im Ministerium für Arbeit und Soziales Frauen nicht mehr in den Vordergrund stellen würde 😉

Ich fange mit dem ersten mir unverständlichen Satz an: Sie (Anm.: die Alleinerziehende) hat es besonders schwer, eine Stelle zu bekommen, weil sie häufig innerlich abgeschrieben wird, nur weil sie ein Kind hat. Genau das glaube ich nicht. Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als meine Kinder 3 Jahre alt waren und ich auf Arbeitssuche war. Probleme hatte ich dabei nicht. Zwar wurde ich obligatorisch gefragt, wie denn meine Kinderbetreuung im Krankheitsfall aussehen würde und ich gebe gerne zu, das ich nicht ganz wahrheitsgemäß geantwortet habe. Das hat mir aber keinesfalls das Genick gebrochen, obwohl meine Kinder während der Probezeit krank wurden. Mein Sohn bekam sogar Krebs und auch diese Probezeit habe ich überstanden. Mein Vorgesetzter kümmerte sich trotz meiner anfänglichen Fehlzeiten intensiv darum, das mein Sohn auch richtig untergebracht war.

Ich gebe zwar weiter zu, das es damals nicht so viele Arbeitslose gab, dafür wurden Frauen aber nicht so hofiert und alles funktionierte auch ohne Frauenfördermaßnahmen. Ich behaupte nicht, das man heute so einfach einen Arbeitsplatz findet, ich bin aber davon überzeugt, das viele Frauen einfach nicht wollen. Solange Männer/Väter Unterhalt in nicht geringem Ausmaß an Frauen zahlen müssen und zum anderen der Wohlfahrtsstaat diese ohne Wenn und Aber auffängt, solange besteht für Frauen gar kein Grund, sich um Arbeit zu bemühen.

Dieses bestätigt auch ein Beitrag auf Welt Online mit dem Titel „Mütter bleiben trotz Krippenausbaus zu Hause“ [hier]

Diese Frauen kann ich sogar verstehen, denn auch ich hätte meine Kinder die ersten 3 Jahre nicht in eine Krippe gegeben. Im übrigen hat das Ministerium für Arbeit und Soziales vor kurzem einen über 300-seitigen Bericht heraus gegeben, in dem bestätigt wird, das Arbeitsämter Frauen mit Kleinkindern selten in Arbeit oder Maßnahmen stecken, was aus genderpolitischer Sicht als nicht in Ordnung befunden wird. Kinder betreuenden Männern wird hingegen von Sachbearbeitern der Arbeitsämter gerne Faulheit unterstellt. Dieses steht im gleichen Bericht, aber dazu mehr in einem extra Beitrag.

Til Schweiger zum EGMR-Sorgerechtsurteil

till-schweiger Da Sendungen der Mediathek auf Grund diverser Bestim­mun­gen nur 7 Tage online sein dürfen, stelle ich die Worte von Till Schweiger hier komplett ein. Trotzdem der Link zum Mediathek-Beitrag [hier]

Zunächst spricht Markus Lanz ein paar Worte zum neue­sten Film „Zweiohrküken“. Till Schweiger sagt einen Satz dazu und dann entwickelt sich folgende Konversation:

Til Schweiger: Aber eines wollte ich noch schnell sagen: Jeder Kinderpsychologe weiß das, dass Kinder 2 Eltern brauchen und zwar einen Vater und eine Mutter und mehr muss man dazu nicht sagen. Deswegen begrüße ich wirklich das Urteil, dass da gesprochen wurde.

Markus Lanz: Du bist nach wie vor verheiratet, genau aus dem Grund, weil Du auch diese juristischen Optionen Dir alle offen halten willst?

Til Schweiger: Nee, das war nie ein Thema, also bei uns war das nie ein Thema. Es war immer klar, das wir beide das Sorgerecht haben und dass die Kinder uns beide lieben und es muss doch einfach so sein, wenn eine Tochter sagt, sie möchte ihren Vater sehen und die Mutter auf Grund dieser beschissenen Rechtslage sagt, Du darfst ihn nicht sehen und sogar Politik macht gegen den Vater, so dass das Kind irgendwann sagt, Papa Du hast Dich nicht mehr um mich gekümmert, weil er das Kind nicht sehen durfte per Gerichtsbeschluss – Ich habe einen Freund, der hat 6 Jahre lang gekämpft, seine Tochter sehen zu dürfen und er durfte sich seiner Tochter nur auf 150 Meter nähern und das ist ein Skandal und deswegen ist es toll, dass dieses Urteil jetzt gesprochen wurde.

Mittlerweile gibt es auf Youtube ein Video, welches genau diesen Abschnitt beinhaltet. Hier

Vorausgegangen war ein Beitrag in der gleichen Sendung zum Thema „Mehr Sorgerecht für unverheiratete Väter“ mit dem Initiator des Urteils Horst Zaunegger, sowie des Regisseurs Douglas Wolfsperger und einer alleinerziehenden Mutter. Auch diese Sendung ist noch auf ZDF-Mediathek zu sehen [hier]

Links
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)
Trennungsväter
Sorgerecht

Piratin zum Rassenstatut der Grüninnen

pirat-mary-read Im WGvdL-Forum wurde ich auf einen lesenswerten Beitrag eines Piraten hingewiesen [hier]

Mela schreibt in ihrem Blog folgendes:

Im Kampf gegen – real existierende – Benachteiligung von Frauen, haben sich insbesondere die Frauen bei den Grünen einen Katalog an Vorteilen verschafft der weit über die Bekämpfung von Sexismus hinausgeht, sondern die Verhältnisse teilweise umkehrt.

Es ist schön zu lesen, das mittlerweile nicht nur Männer, sondern auch Frauen merken, das bei den Grünen einiges nicht stimmt. Dazu wurde vor Jahren das Frauenstatut der Grünen „verbessert“ und lediglich die Worte Frauen durch Weiße und Männer durch Neger ersetzt, Nachweise siehe unter Links.

Irgendwann bemerkten dieses auch die Grünen und erstatteten Anzeige wegen Volksverhetzung. Die Vorladung wurde im WGvdL-Forum eingestellt, im gleichen Beitrag auch ein Link zur Einstellung des Verfahrens [hier]

Was mag in den Köpfen von Grünen vorgehen, dass sie wegen zwei ausgewechselter Wörter in ihrem Frauenstatut Anzeige erstatten. Die Widersprüchlichkeit ist ihnen anscheinend nicht aufgefallen. Melas Blogbeitrag hat bei einigen Grünen Gegenwehr hervorgerufen, von daher ist es sinnvoll, den weiter führenden Links zu folgen.

Ich möchte noch auf einen weiteren interessanten Beitrag von Welt Online aufmerksam machen:

Grünen-Frauen schicken die Männer vor die Tür

[..]Es haben schon zwei Männer und eine Frau geredet. Da begeht das Parteitagspräsidium den Fehler, Hentschel als drittem Mann das Wort zu erteilen. Das ist dann doch ein Mann zu viel.

Aus dem Plenum ertönt lautstarker Protest. Und es ist am Ende Hentschel, der eine Frauenversammlung beantragt, um sein Rederecht durchzusetzen. Die Frauen sollen entscheiden, ob die Männer reden dürfen, auch wenn keine Frau etwas zu sagen hat [mehr]

Wenn das keine Demokratie ist… 😉

Links
Frauenstatut
Rassenstatut
Arierstatut
Frauen in der Politik

Freilassung aller politischer Gefangener

gefaengnis Anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10.12. hat der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Günter Nooke, heute (09.12.), alle Regierungen dazu aufgerufen, politische Gefangene freizulassen:

„Nichts ist unwürdiger für eine Regierung, die international ernstgenommen werden will und im Rahmen der Vereinten Nationen ihre Stimme erhebt, als wehrlose Menschen zu verhaften, nur weil sie friedlich und offen ihre Meinung sagen oder ihren Glauben leben.“ [hier]

Nach dem lesen dieses Aufrufes ist mir gerade doch glatt die Kinnlade herunter gefallen. Herr Nooke hat Recht, das es – nicht nur in Deutschland – unwürdig ist, Menschen zu inhaftieren, nur weil sie friedlich und offen ihre Meinung sagen oder ihren Glauben leben. Da ich im Internet nichts zu politische Gefangene in Deutschland gefunden habe, wurde das Bundesjustizministerium von mir angeschrieben mit der Bitte, Auskünfte über die Anzahl in Deutschland zu erteilen.

In der Onlineausgabe der Schweizer Weltwoche gibt es heute passend dazu einen interessanten Artikel.

Das Diktat der Richter

Das Völkerrecht, Abgott aller undemokratischen Verlierer, ist fehlerbehaftetes Menschenwerk, wird willkürlich gesetzt und inflationär angewendet: Die vermeintlich gerechte höhere Instanz ist pure Machtpolitik [mehr]

Da ein Verstoß gegen Menschenrechte nicht nur politische Gefangene beinhaltet, sondern auch andere Delikte wie z.B. die Diskriminierung von Vätern, ist für mich der Ruf nach jenen Rechten inhaltslos, vor allen Dingen, wenn diese von Politikern kommen.

Leutheusser-Schnarrenberger zum Sorgerecht Nichtverheirateter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich bei dem Schreiber „JDMeyberg“ bedanken. Er hat in seinem Kommentar zum Beitrag „Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24“ auf ein Protokoll von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingewiesen [hier]
Auf einer Bundestagsitzung zum Thema Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren hat Frau L.-S. nachfolgende Aussagen schriftlich hinterlassen, die ich nun auszugweise einstelle.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 230. Sitzung
Plenarprotokoll 16/230 • Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2009

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ab Seite 25945

[..]Ganz bewusst hat der Gesetzgeber damals die gemeinsame Sorge Nichtverheirateter von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht. Denn eine gemeinsame elterliche Sorge setzt im Sinne des Kindeswohls die Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile voraus. Dem Kind ist nicht geholfen, wenn die Elternteile ständig über Sorgerechtsfragen nur noch über ihre Anwälte reden.

Darüber hinaus werden nichteheliche Kinder nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, sondern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer und instabiler Beziehungen. Auch in diesen Fällen scheint ein Mindestmaß an Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile nicht generell gegeben zu sein.

[..]Es stellt sich also die Frage, ob Anlass dazu besteht, den Müttern zu misstrauen, anzunehmen, dass sie den leiblichen Vätern das Sorgerecht aus sachfremden Erwägungen entziehen. Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Mütter diese Entscheidung in aller Regel sehr bewusst zum Wohl des Kindes nutzen? Dies jedenfalls, die selbstbestimmte Entscheidung der Mutter zum Wohl des Kindes, war die gedankliche Ausgangslage bei der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform 1998.

[..]Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind jedoch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion viele Fragen zu klären, bevor dem Vater die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt werden kann: Inwieweit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt eine solche gemeinsame Sorge insbesondere dem betroffenen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? Vor der Klärung dieser Grundlagen ist jedoch nicht zu beurteilen, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht.

Wer davon geträumt hat, das der § 1626 a ersatzlos gestrichen wird, der ist nach diesen Aussagen hoffentlich auf dem Boden der Tatsachen angekommen.

Links
Plenarprotokoll 16/230 vom 02.07.2009 ab Seite 25943
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)

Förderung der Demokratie bei Kindern

©by Stephan Bratek/geralt/Pixelio.de

©by Stephan Bratek/geralt/Pixelio.de

Über 150 Akteurinnen und Akteure aus den beiden Bundesprogrammen „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für Demokratie“ treffen sich am 8. und 9. Dezember 2009 in Berlin zur bundesweiten Fachkonferenz „Demokratie stärken. Kompetenz fördern“. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen die Ergebnisse ihrer erfolgreichen Präventions- und Beratungstätigkeit zur Förderung der Demokratie diskutieren. Im Vordergrund steht dabei die Frage, inwieweit Methoden des Projekt- und Qualitätsmanagements sinnvoll eingesetzt werden können.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, sagte zu Beginn der Konferenz: „In den beiden Bundesprogrammen „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für Demokratie“ ist es gelungen, alle gesellschaftlichen Akteure sowie Bund, Länder und Kommunen an einen Tisch zu bringen. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es nun, diese Projekterfahrungen nutzbar zu machen zur Kompetenzförderung bei Kindern und Jugendlichen.“ [hier]

Ausgerechnet aus dem Bundesfamilienministerium, wo Frauenförderung über alles steht, kommen solche Worte? Ich frage mich, ob die überhaupt wissen, was Demokratie ist? Mit diesem Nichtwissen wollen Politiker und Lobbyisten auch noch die Kompetenz von Kindern und Jugendlichen fördern? Zu einer Demokratie gehört beispielsweise garantiert kein Gendermainstreaming, denn dieses politische Instrument ist ein reines Frauenförderprogramm. Auf vielen Homepages diverser Städte findet man Gleichstellungsangebote, die nur für Frauen und Mädchen gelten, selbst Jungen werden bereits ausgegrenzt. Der User Narrowitsch aus dem WGvdL-Forum hat zum Thema Geschlechtergerechtigkeit heute einen Beitrag geschrieben, den ich sehr lesenswert finde: Gemeinsam oder gegeneinander?

Apropos Geschlechtergerechtigkeit: Männer machen Politik für alle, Frauen hingegen überwiegend nur für FrauenFrauen in der Politik

Demokratie ist z.B. auch, wenn ein Mann ins Gefängnis – bei Verdacht einer Kindesmisshandlung  – gesperrt wird, während bei einer Frau erst einmal die Schuldfähigkeit geprüft werden muss.

Ibbenbürenerin wegen Kindesmisshandlung vor Gericht – Schuldfähigkeit wird geprüft

Mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen will sich die 1. Große Strafkammer ein besseres Bild von der 31-jährigen Hausfrau aus Ibbenbüren verschaffen, die sich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen am Landgericht Münster verantworten muss.

[..]Nach dem damaligen Geschehen war zunächst der Vater des kleinen Diego unter dringenden Tatverdacht geraten und inhaftiert worden. Nach fast drei Monaten Untersuchungshaft in Münster wurde er jedoch vom Landgericht Münster freigesprochen, weil seine Lebensgefährtin sich in einem Schreiben an die Polizei selbst der Tat bezichtigte [mehr]

Zum Schluss das beste, was nicht nur die deutsche Demokratie zu bieten hat:

Demokratie ist, wenn man das Volk solange abstimmen lässt, bis das gewünschte Ergebnis heraus kommt

Ob unseren Kindern das in den Schulen auch beigebracht wird?Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen.

Stern TV: Wenn Väter entrechtet sind

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©by Bobby Metzger/Pixelio.de

Wenn Eltern um das Sorgerecht ihrer Kinder streiten, haben Väter oft keine Chance. Besonders unverheiratete Väter sind dem Wohlwollen der Mütter ausgeliefert. Denn in Deutschland erhalten diese Männer das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn die Mutter des Kindes einverstanden ist. Das könnte sich nun ändern.

Acht Jahre hat Horst Zaunegger vor deutschen Gerichten um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter gekämpft. Doch erst der Europäische Gerichtshof entschied: Das deutsche Gesetz verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Väter müssten die gleichen Rechte haben wie Mütter. Das heißt: Auch ledige Väter müssten das Sorgerecht für ihre Kinder erstreiten können.

Stern TV-Sendung vom 09.12.2009 22:15h

Frauen durch Korruption stärker betroffen

©by Kunstzirkus/Pixelio.de

©by Kunstzirkus/Pixelio.de

Anlässlich des am 9. Dezember 2009 stattfindenden Internationalen Anti-Korruptionstages erklärt Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel:

„Korruption ist ein Entwicklungshemmnis ersten Ranges. Sie schwächt die Leistungsfähigkeit öffentlicher Institutionen. Sie schreckt Investoren ab, indem sie Rechtsunsicherheit, verzerrte Wettbewerbsbedingungen und erhöhte Kosten schafft und sie führt zur Untergrabung von rechtsstaatlichen und demokratischen Strukturen. Die Auswirkungen spüren vor allem Arme, Frauen und Kinder. Für sie ist der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Ressourcen ungleich schwerer und teurer. Das dürfen wir nicht akzeptieren.“

Die Kosten und Konsequenzen der weltweiten Korruption sind verheerend. Nach Schätzungen des Weltbankinstituts gehen weltweit jährlich 1 Billion US-Dollar allein an Bestechungsgeldern verloren. Korruption findet sich in allen gesellschaftlichen Bereichen (zum Beispiel in Verwaltungen, der Justiz, Politik, aber auch innerhalb des Privatsektors). Sie gedeiht, wo Rechenschaftspflicht, Transparenz und bürgerliche Mitbestimmung nicht gewahrt werden und ist sowohl Ursache als auch Ergebnis schlechter Regierungsführung. Besonders besorgniserregend ist die Ausbreitung von Korruption in Entwicklungs- und Schwellenländern. Schätzungen zufolge erhalten öffentliche Amtsträger allein in Entwicklungs- und Schwellenländern jährlich 20 bis 40 Milliarden US-Dollar an Bestechungsgeldern [mehr]

Männer leiden in Kenia natürlich nicht, für sie ist alles eitel Sonnenschein. Interessant ist natürlich der Verweis auf Korruption in den Entwicklungsländern. Bei uns gibt es diese natürlich nicht – wir haben dafür jede Menge Lobbyistenverbände. Die Auswirkungen sind allseits bekannt 😉

Kristina Köhler über Väter und Jungen

kristina-koehlerDr. Kristina Köhler spricht im Interview mit der „Welt am Sonntag“ über das geplante Betreuungsgeld, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie über die Förderung von Jungen.

Welt am Sonntag: Sie wollen die Väter stärken?

Kristina Köhler: Mir ist die Debatte um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu einseitig auf Mütter fokussiert. Dabei fällt es auch Männern oft schwer, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Wenn es um flexiblere Arbeitszeiten geht oder mehr Rücksicht auf familiäre Verpflichtungen, haben es Väter in den Unternehmen oft sogar schwerer als Mütter.

Viele Männer trauen sich doch gar nicht, in ihren Unternehmen zu bitten, ein Meeting nicht in den Abend zu legen. Und das, obwohl viele Väter gern mehr Zeit mit ihren kleinen Kindern verbringen würden. Das zeigt die immer weiter steigende Zahl der Väter, die die Partnermonate beim Elterngeld in Anspruch nehmen. Inzwischen sind es fast 21 Prozent aller Elterngeldbezieher. Hier hat ein gewaltiger Wandel stattgefunden.

Welt am Sonntag: Bislang nehmen die meisten Väter aber nur zwei Monate Elternzeit, die Mütter ein ganzes Jahr. Wollen Sie die Partnermonate ausweiten?

Kristina Köhler: Wir denken darüber nach, die Partnermonate
auszudehnen. Dabei ist aber noch völlig offen, ob der Gesamtzeitraum von derzeit 14 Monaten ausgeweitet oder aber innerhalb des bisherigen Zeitraums der Anteil der Partnermonate größer werden soll.

Welt am Sonntag: Kommt der neue, häusliche Vätertyp eigentlich gut bei den Frauen an?

Kristina Köhler: Ich glaube, es braucht eine gewisse kritische Masse von Vätern, die eine Zeit lang zu Hause bleiben. Dann wird sich auch gesellschaftliches Denken ändern: Es hat ja jetzt schon nichts Orchideenhaftes mehr, sich als Mann um seine Kinder zu kümmern. Im Gegenteil, es liegt im Trend. In Großkanzleien fangen doch sogar schon die Partner an, Vätermonate zu nehmen. Und die stehen garantiert nicht unter dem Verdacht, Softies zu sein.

Welt am Sonntag: Ihr Haus hat jetzt ein neues Referat zur Jungen-Förderung. Warum?

Kristina Köhler: Aus vielen Untersuchungen wissen wir: Jungen bekommen schlechtere Noten, gehen häufiger auf Hauptschulen und brechen eher die Schule ab. Das hat auch etwas damit zu tun, dass es in der Kindertagesstätte und in der Grundschule kaum männliche Erzieher und Lehrer gibt. Das ist hochproblematisch, gerade weil es heutzutage so viele Kinder gibt, die ohne Vater aufwachsen.

Wir müssen uns daher Gedanken machen, wie wir es schaffen können, dass mehr Männer diese Berufe ergreifen. Das gilt auch für die Grundschulpädagogik: Wir müssen schauen, ob sie nicht zu sehr auf Mädchen ausgerichtet ist. Werden vielleicht zu viele Schmetterlinge gemalt und zu wenige Ritterburgen? [mehr]

Des weiteren wurde Frau Köhler noch zu Ehe und Adoptionen von Homosexuellen, Migranten und Gender Mainstreaming befragt. Mit ihrer jetzigen Meinung dürfte sie aber im feministischen Ministerium für alle außer Männer ziemlich anecken. Mal schauen, wie lange sie dem Meinungsmonopol des BMFSFJ widersteht. Ich kann mich noch an den Enthusiasmus erinnern, den viele Männer am Anfang ihrer Amtszeit von Renate Schmidt und Ursula von der Leyen hatten und wie bitter viele enttäuscht wurden. Aber wie heißt es so schön: die Hoffnung stirbt zuletzt 😉

Nachfolgend noch der Link zu einem weiterer Beitrag aus der Süddeutschen zu Frau Dr. Kristina Köhler. Zitat:

Kristina Köhler hat trotz Bundestagsmandat promoviert. Ohne ihr Netzwerk aus Uni, Politik und privatem Umfeld wäre die Ministerin aber nicht Frau Doktor [Süddeutsche]

57.000 BA-Mitarbeiter haben Zugriff auf Daten

c2a9by-matthias-balzer-pixeliode-agentur-fuer-arbeithib-Meldung • 300/2009 • Datum: 04.12.2009

Berlin: (hib/ELA/TEP) Derzeit haben etwa 57.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf Datensätze von Arbeitssuchenden, in denen Informationen etwa über gesundheitliche Einschränkungen, das individuelle Leistungspotenzial, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die familiäre und finanzielle Situation enthalten sind. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/97) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/18) hervor. Hintergrund der Anfrage war Kritik von Personalräten der Bundesagentur für Arbeit (BA), die laut Fragesteller die Praxis im Umgang mit den Daten als ”Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Sozialdatenschutzes“ kritisiert hatten. ”In einem ersten Schritt wurden die Zugriffsrechte auf diejenigen beschränkt, die in den Grundsicherungsstellen fachlich tätig sind“, schreibt die Bundesregierung, ”weitere datenschutzrechtliche Korrekturen sind für Dezember 2009 und April 2010 vorgesehen.“ [mehr]

Laut Wikipedia beschäftigt die Bundesagentur für Arbeit ca. 113.000 Mitarbeiter, d.h. jeder zweite hat Zugriff auf sämtliche Daten der Agentur. Die Wahrscheinlichkeit, das ein Mitarbeiter sich mal eben die Daten des unliebsamen Nachbarn anschauen kann, sind sehr groß. Es hat ziemlich lange gedauert, bis man festgestellt hat, das hier ein großes Missbrauch-Potential steckt.

Link
Wikipedia: Bundesagentur für Arbeit
Bildquelle: ©by Matthias Balzer/Pixelio.de

ZDF-Sendung zum Thema Sorgerecht

Da hat das ZDF tatsächlich schnell reagiert und thematisiert das Sorgerecht. Mehr Informationen dazu habe ich leider nicht gefunden.

Gäste:

Horst Zaunegger (setzt sich für die Rechte nichtehelicher Väter ein)
Douglas Wolfsperger (Regisseur, Vater)

Horst Zaunegger hat gerade vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil erstritten, in dem die Bundesrepublik Deutschland dazu veruteilt wurde, die Diskriminierung von nichtehelichen Vätern aufzuheben (Az: 22028/04)

douglas-wolfsperger Douglas Wolfsperger hat dieses Jahr den Film „Der entsorgte Vater“ ins Kino gebracht, dazu habe ich in diesem Blog einen Beitrag gebracht [hier]
Im gleichen Zeitraum hat die EMMA gegen Douglas Wolfsperger im Besonderen und gegen Väter im allgemeinen gehetzt. Wer sich meine Antwort dazu durchlesen möchte, findet diese [hier]

Vorschau: Markus Lanz am 10.12.2009 zum Thema Sorerecht [hier]

Weihnachtliche Grußsendung im Väterradio

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©by Dieter Schütz/Pixelio.de

Die Weihnachtsbrücke – Weihnachtliche Grußsendung im Väterradio eine Jungenleseliste von MANNdat, viele Grüße und viel Musik am 18.Dezember um 19.00-19.50 Uhr

Das schönste Fest des Jahres wird von den Kindern sehnsüchtig erwartet. Manches Kind wird sich fragen, wo wird es dieses Jahr das Fest feiern, weil die Eltern mittlerweile getrennt leben. Manche werden, wie immer, das Fest bei der Mutter oder beim Vater feiern. Sicher ist es hilfreich, wenn die Eltern sich verbindlich absprechen und das Kind sich darauf verlassen kann.

Für etwa die Hälfte der Trennungskinder wird es klar sein, dass sie ihren anderen Elternteil mal wieder nicht sehen dürfen, in der Regel ist das der Vater mit seiner Familie. Aber es werden zusehends mehr Mütter mit ihrer Familie. Etwa die Hälfte aller Trennungskinder verlieren nach 2 Jahren ihren anderen Elternteil. Und dieser andere Elternteil wird wieder die Gerichte bemühen, wird einstweilige Verfügungen herbeiführen wollen und ……..

Es bleibt eine Sehnsucht nach dem anderen Elternteil, bleibt eine Sehnsucht nach dem Kind. Gerade Weihnachten wird diese Sehnsucht als schmerzliche Leere verstanden. Die Selbstmordrate wird steigen, Verzweiflung sucht sich einen Ausweg [Väterradio]

MANNdat Aktuelles: Auch in diesem Jahr können Kinder ihre Eltern oder Eltern ihre Kinder über das Väterradio grüßen. Für manche ist es die einzige Möglichkeit eines Kontaktes. In diesem Jahr nimmt MANNdat an der „Weihnachtsbrücke“ teil. Dr. Bruno Köhler stellt unsere Jungen-Leseliste vor [MANNdat]

Richtig spenden – aber wie?

©by Dieter Schütz/Pixelio.de

©by Dieter Schütz/Pixelio.de

Das Angebot auf dem Spendenmarkt ist schier unübersichtlich. Ausgesprochen überschaubar gestaltet es sich jedoch für denjenigen, der bewusst geschlechtergerecht spenden, d.h. mit seinem Geld eben nicht ausschließlich Frauen- und Mädchenförderung finanzieren möchte.
MANNdat hat zwölf namhafte Wohltätigkeitsorganisationen unter die Lupe genommen und verrät in seinem Spendenratgeber, an wen man sein Geld guten Gewissens spenden kann – und an wen besser nicht [mehr]

MANNdat: Kommentar zum EGMR-Urteil

©by Maryline Weynand/Pixelio.de

©by Maryline Weynand/Pixelio.de

Am 3. Dezember 2009 urteilte die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit 6 gegen eine Stimme, dass die in der Bundesrepublik praktizierte rechtliche Bevorzugung von Müttern gegenüber den Vätern bei nicht verheirateten Paaren eine eindeutige Diskriminierung der ledigen Väter sei. Bisher können unverheiratete Väter nur dann das Sorgerecht für ihre eigenen Kinder bekommen, wenn die Mutter es genehmigt. Ein Widerspruchsrecht haben die Väter nicht.

Damit machte das Gericht deutlich, was in Deutschland regelmäßig geleugnet wird: Es gibt hierzulande Diskriminierungen für Männer, die per Gesetz festgelegt sind, verursacht und beibehalten von Regierungen aller Couleur, die per Grundgesetz für die Durchsetzung der Gleichberechtigung verantwortlich sind. Jahrelang wurden die Beschwerden von Vätern mit teilweise haarsträubenden Begründungen zurückgewiesen, Fakten bagatellisiert oder nach Kräften ignoriert [mehr]

Piepers Rede zu int. Kindesentziehungen

cornelia-pieper Der Anlass, der uns heute zusammenführt, ist leider ernst und oft mit tragischen menschlichen Schicksalen verbunden. Wenn Beziehungen scheitern, trifft dies nicht nur die Erwachsenen hart; stärker noch leiden die gemeinsamen Kinder. Die Auseinandersetzungen um die Kinder nehmen leider manchmal einen Verlauf, der für alle Betroffenen außerordentlich belastend ist. Beide Elternteile kämpfen regelrecht um die Kinder.

Dabei geht es doch gar nicht in erster Linie um die Rechte der Eltern. Vielmehr muss im Zentrum immer das Kindeswohl stehen. Das Kind, von Geburt an ausgestattet mit gleichen Rechten und Pflichten wie jeder Erwachsene, bedarf unseres Schutzes viel mehr als die Erwachsenen. Gerade das Kind kann ja in den ersten Lebensjahren seine Rechte gar nicht erfassen. Es ist sich ja dieser Rechte noch nicht einmal bewusst. Eben deshalb darf das Kind nicht zum Spielball des Streits der Eltern werden

[..]Solange Staaten aus dem islamischen Raum oder Asien der Haager Konvention noch nicht beitreten, müssen wir Lösungsmechanismen im Vorfeld einer Mitgliedschaft suchen.

[..]eine Kindesentziehung ist nicht nur eine Frage des Familien- und Sorgerechts. Es ist und bleibt auch eine Straftat, die oft zusätzlich das Ausländerrecht berührt. Deshalb ist es wichtig, wohlgemerkt immer unter dem Primat des Kindeswohls, auch innerhalb Deutschlands alle Akteure an einen Tisch zu bekommen. Dazu gehören Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei, aber auch die Vertreter der Zivilgesellschaft, die – oft ehrenamtlich – eine hervorragende Arbeit leisten.[mehr]

Viele Worte und wenig Inhalt. Wie Frau Pieper allerdings auf die Idee kommt, das Kinder gleiche Rechte und Pflichten wie Erwachsene haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich frage mich, wie Frau Pieper islamischen Länder dazu bewegen will, das Haager Kinderschutzübereinkommen (HKÜ) zu unterzeichnen und für deren Umsetzung zu sorgen? Nach islamischem Recht werden Kinder nach einer Trennung automatisch den Vätern zugesprochen und ich glaube kaum, das sich jene Staaten von einer deutschen Staatssekretärin besonders beeindrucken lassen. Wie will man die Rechte von zwei so unterschiedlichen Kulturen zusammen führen?
Interessant finde ich in der Tat die Aussage, das Kindesentziehung eine Straftat ist. Dann muss aber die Frage erlaubt sein, wieso dieses in Deutschland nicht entsprechend umgesetzt und bestraft wird? Auch in dieser Angelegenheit sollten deutsche Behörden erst einmal vor der eigenen Haustüre kehren, bevor sie Maßnahmen von anderen einfordern.
In diesem Zusammenhang empfinde ich ihre Aussage geradezu als Witz, das Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei eine hervorragende Arbeit leisten würden.