Petition gegen den geplanten europäischen Stabilitätsmechanismus

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Finanzpolitik – Europäischer Stabilitätsmechanismus

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, sich umfassend gegen den geplanten künftigen Europäischen Stabilitäts­me­cha­nis­mus – ESM – auszusprechen.

Begründung

Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf zum ESM wird Deutschland laut Aufteilungs­schlüssel für 27,15 % der Gesamtsumme von 700 Mrd. Euro bürgen; dies ent­spricht 190,05 Mrd. Euro.

Der Bundeshaushalt 2011 beträgt 305,8 Mrd Euro. Damit würde Deutschland ak­tu­ell mit 62,3 % seines Bundeshaltes bürgen. Bürgen bedeutet, die Zahlungen zu über­neh­men, wenn der Schuldner ausfällt. Ein Zahlungsausfall verschiedener Län­der, die den ESM in Anspruch nehmen könnten ist nach Faktenlage sehr wahr­schein­lich. Dies ist aktuell an Griechenland (mit einem Schuldenstand zum 31.03.2011 von 354 Mrd. Euro) zu erkennen, welchem die Rettungsgelder in Höhe von 110 Mrd. Euro offen­kun­dig nicht helfen und für das aktuell bereits Um­schul­dun­gen, bzw. weitere Hilfsgelder diskutiert werden.

Der Vertragsentwurf zum ESM sieht vor, dass der ESM finanzielle Mittel mobilisieren (= Kredite beschaffen) soll (Artikel 3 und 17)); ein Grundkapital bedingungslos ein­zu­zah­len ist (Artikel 8; auf Deutschland entfallen 22 Mrd. Euro, die kreditfinanziert wer­den sollen); Änderungen am Grundkapital selbstständig beschließen (Artikel 10) kann; bei Ausfall eines ESM Mitgliedes diese Summe durch die restlichen Mitglieder zu tragen ist (In allerletzter Konsequenz bedeutet dies, das der letzte übrigbleibende Bürge für 700 Mrd. Euro haftet); der ESM sowie seine Führungspersönlichkeiten ge­richt­li­che Immunität besitzen (Artikel 27 und 30).

Der Vertragsentwurf sieht keinerlei parlamentarische Kontrolle zu Auszahlungen und potenziellen Aufstockungen vor. Dies würde in haushaltsrechtlicher Hinsicht de facto eine Entmachtung der nationalen Parlamente bedeuten. Und selbst wenn es eine parlamentarische Kontrolle gäbe: könnten sich die Parlamentarier dem ungeheuren Druck widersetzten und Zahlungen verweigern? Mai 2010 hat gezeigt, dass sie es nicht können.

Im Artikel 16 heißt es weiter, das der ESM die Liste der in Artikel 14 und 15 vor­ge­se­he­nen Finanzhilfe-Instrumente überprüfen und daran vorzunehmende Än­de­run­gen be­schlie­ßen kann. Wenn die Finanzprodukte, die der ESM zu Erledigung seiner Arbeit einsetzen muss, vom ESM allein verändert werden können, wer kontrolliert dann das Risiko? Das lässt auch die politische Beteuerung sehr unglaubwürdig erscheinen, Deutschlands Anteil am genehmigten Grundkapital – 190 Mrd. von 700 Mrd. – stehe unverrückbar fest. Der ESM stellt sich nach dem Vertragsentwurf als eine sehr un­ab­hän­gi­ge Institution dar und es sieht so aus, als werde hier viel mehr als eine reine Verrechnungsstelle installiert. Es wird eine neue Behörde geschaffen, deren Ver­ant­wortliche strafrechtliche Immunität genießen sollen – weshalb eigentlich? -, die nur gewählten Parlamentariern zusteht.

Die geplante Streichung der no-bail-out-Klausel in den EU-Verträgen (Art. 125) durch zusätzlich einzuführende Klauseln in Art. 136 muss in diesem Zusammenhang ver­hin­dert werden. Nur die no-bail-out-Klausel in ihrer ursprünglichen Fassung schützt Deutschland davor, für Schulden anderer Länder zu haften.

Ende Mitzeichnungsfrist 02.08.2011 · 8191 Mitzeichner bis 05.07.2011 · 11:32h

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