Roter Teppich für Frauen

FRAUEN MACHT KOMMUNE will Frauen ermutigen, sich stärker in der Kommunalpolitik zu engagieren. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen signierte zum Auftakt der Kampagne im September 2008 den roten Teppich, der bis Mai 2009 quer durch Deutschland wandert. Im März stehen weitere Aktionstage auf dem Programm: in Saarlouis (13. März) und in Neubrandenburg (19. März). Außerdem wird es im März Politikmessen in Saarlouis und in Hagen geben.

Studie zur Partizipation von Frauen in der Kommunalpolitik begleitet die Kampagne

Parallel zur Kampagne untersucht die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) die Chancen und Hürden für Frauen in der Kommunalpolitik. Erste Ergebnisse der vom Bundesfamilienministerium geförderten Studie „Engagiert vor Ort – Einstiegswege und Erfahrungen von Kommunalpolitikerinnen“ liegen vor. Demnach sind Frauen in Deutschland in der Kommunalpolitik noch deutlich unterrepräsentiert. 2006 wurden lediglich 33 von 218 größeren Städten von einer Oberbürgermeisterin regiert. Das entspricht einem Anteil von 15 Prozent. Auch in den meist ehrenamtlich arbeitenden Stadträten und Kreistagen sitzen mit etwa 25 Prozent deutlich weniger Frauen als im deutschen Bundestag (32 Prozent). Gerade auf der kommunalen Ebene herrscht demnach ein großer Nachholbedarf für die Frauen [mehr]

Aus der Studie

Bildung und Ausbildung

Bei den Stadt- und Gemeinderätinnen handelt es sich um Frauen mit hohem Bildungsniveau. Mehr als die Hälfte der Befragten hat ein (Fach-) Abitur; lediglich zwölf Prozent der befragten Frauen haben einen Haupt- oder Volksschulabschluss. Fast jede zweite ehrenamtliche Kommunalpolitikerin ist Akademikerin. Die andere Hälfte hat eine Lehre oder eine andere berufliche Ausbildung absolviert.
Die Kommunalpolitikerinnen mit (Fach-) Hochschulabschluss sind zu 31 Prozent Lehrerinnen, Erziehungswissenschaftlerinnen und (Sozial-)Pädagoginnen, zu 17 Prozent Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen, zu 13 Prozent Rechts- und Verwaltungswissenschaftlerinnen und zu 12 Prozent Wirtschafts- und Finanzwissenschaftlerinnen.
Die häufigsten beruflichen Ausbildungsabschlüsse sind mit 42 Prozent kaufmännische, Büro und Verwaltungsberufe, mit 24 Prozent erziehende, soziale, pflegende und helfende Berufe und zu 14 Prozent technische und gestaltende Berufe. Erste Ergebnisse (20 Seiten) der [Studie]

Kommentar
Es gibt Beiträge vom Frauenmnisterium, da weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll, weshalb mir Kommentare dazu schwer fallen.

4 Kommentare.

  1. Thomas Göbel

    Das kann natürlich so nichts werden, Frau vdL – assoziiert man/frau einen „roten Teppich“ doch normalerweise mit Stars, Sternchen, Medienvertretern, Blitzgewittern etc. -und was bieten Sie?.
    Zitat:
    „Auch in den meist ehrenamtlich arbeitenden Stadträten und Kreistagen…“ – genau das ist das Problem!
    Ihre Zielgruppe riecht natürlich den Braten und merkt, dass hier auch nur wieder die weibliche Arbeitskraft unentgeltlich ausgebeutet werden soll, während Berufspolitiker….

    Und dann kommen Sie und „fördern“ die Dreifachbelastung der Frau durch Beruf/Familie/Ehrenamt ????

    Ich glaub, ich muss es nicht verstehen.

    .

  2. Ulrich Thierhoff

    Die Studie zur Partizipation von Frauen in der Kommunalpolitik belegt, dass 60 Prozent der aktiven Frauen über 50 sind und weit über 60 Prozent keine Kinder unter 15 Jahren haben.
    Nur etwa ein Drittel der Frauen sind vollzeit berufstätig. Von Dreifachbelastung Beruf/Familie/Ehrenamt kann also nur in Ausnahmefällen die Rede sein!
    Wer das ehrenamtliche Engagement in der Kommunalpolitik als unentgeltliche Ausbeutung der Arbeitskraft sieht hat wohl nicht viel verstanden. Im Übrigen sind die meisten der „Ausgebeuteten“ Männer.

  3. In der Antwort vom BMFSFJ an den CEDAW hieß es (frei übersetzt):

    „gemeinsam rollen wir einen roten Teppich für Frauen in das Rathaus aus – und nicht nur im übertragenen Sinne“

    (Zur Erinnerung: https://femokratie.com//fortschritte-der-gleichstellungspolitik-in-deutschland/02-2009/ )

  4. Diese Kampagne ist alles andere als zum lachen. Sie zeigt, wie es möglich ist, mit einer frisch-fröhlich-dumm-dreisten Art das Gesetz einfach so zurecht zu biegen wie man will, bzw. wie Feministinnen es wollen.

    Das Ministerium ist Teil der Exekutive und erlaubt sich hier, Einfluss auf die Zusammensetzung der Legislative im weitesten Sinen zu nehmen, natürlich wie üblich unter dem Deckmäntelchen der Gleichstellung. Schon das ist eine ziemlich schräge Sache. (Dazu wurde hier übrigens schon mal was geschrieben, vielleicht vom Zeitgenossen?)

    Noch toller aber ist diese Darstellung auf der Webseite der Aktion:

    http://www.frauen-macht-kommune.de/index.php?id=home2

    In den kommenden Monaten feiern wir wichtige Jubiläen, die das erfolgreiche Eintreten von Frauen für ihre politischen Rechte und für ihre Rechte als Bürgerinnen ins Blickfeld rücken: „90 Jahre Frauenwahlrecht“ und „60 Jahre Gleichstellungsartikel im Grundgesetz“ sind der Anlass, um für die Kommunalpolitik als einem wichtigen Bereich des bürgerschaftlichen Engagements zu werben.

    In aller Deutlichkeit: Es gibt keinen Gleichstellungsartikel im Grundgesetz, schon gar nicht seit 60 Jahren. Art. 3 Abs. 2, 1 GG lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und selbst die Erweiterung von 1994 (Art. 3 Absatz 2, 2) lautet lediglich: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

    Das ist ein überaus dreister Versuch, der „Gleichstellung“ durch die Hintertür quasi Gesetzescharakter zu verleihen. Da sollten wir weder lachen noch weinen, sondern aufpassen und wo es geht laut protestieren!

    Gruß, Eugen