Scheidungsland in der EU frei wählbar?

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Jedes Jahr reichen ungefähr eine Million Ehepaare in der EU die Scheidung ein. Doch nicht immer ist klar, welches Recht für einen Scheidungsfall gilt, vor allem dann, wenn die Partner aus verschiedenen Ländern kommen. Un­si­cher­heit besteht aber auch, wenn sie dieselbe Staats­an­ge­hö­rig­keit haben, jedoch im Ausland oder in ver­schie­de­nen Ländern getrennt leben. Das kann sehr kom­pli­ziert werden.

„Internationale Paare“ stellen 13 % der Scheidungsfälle in der EU – so hoch ist auch ihr Anteil an den Ehen insgesamt. Wenn solche Paare sich scheiden lassen, tritt zu der ohnehin schmerzhaften und komplizierten Situation das Problem unterschiedlicher nationaler Scheidungsgesetze hinzu – kaum verwunderlich in einer Gemeinschaft von 27 Staaten mit unterschiedlicher Kultur und Geschichte.

Laut den nur von zehn Ländern gewünschten neuen Bestimmungen könnten internationale Paare selbst wählen, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen, um sich nicht mit einem schwer verständlichen, fremden Rechtssystem auseinandersetzen zu müssen.

[..] Dieses wurde 1999 eingeführt und ermöglicht es einer großen Gruppe von Ländern, Gesetze anzunehmen, die nur für diese Gruppe gelten – und nicht für die gesamte EU. Viviane Reding, Kommissarin für Justiz und Grundrechte, reicht den Legislativvorschlag im Namen folgender Länder ein: Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn [mehr]

Es gibt Sachen, die verschlagen einem glatt die Sprache. Wofür brauchen wir eine EU, wenn einige Länder ausscheren, sich eigene Gesetze/Bestimmungen zusammen schustern und diese dann ohne Abstimmungen gültig werden?

[..]Der heute vorgelegte Verordnungsvorschlag geht auf einen Antrag von 10 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) auf Anwendung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit zurück. Wenn die Verordnung angenommen wird, wird erstmals in der Geschichte der EU von diesem Verfahren Gebrauch gemacht.

Von wem muss die Verordnung angenommen werden? Kann das EU-Parlament einer Verordnung zustimmen, die nur von 10 Mitgliedsstaaten eingebracht und beschlossen werden soll?

Liest man sich die neuen Bestimmungen durch, dann weiß man sofort, wohin die Reise geht. Im Beispiel wird davon ausgegangen, das der Mann die Frau verlässt und hier der schwächere Partner geschützt werden muss. Das die Frau grundsätzlich die Schwächere ist, brauche ich wohl keinem zu erklären 😉

[..]Die Kommission schlägt jetzt eine gemeinsame Regelung vor, nach der darüber befunden wird, welches Landesrecht bei der Scheidung einer Mischehe gilt. In der vorgeschlagenen Verordnung ist dies wie folgt geregelt:

[..]In Fällen, in denen sich die Ehepartner nicht einigen können, sollen die Gerichte diese Frage nach einem einheitlichen Verfahren entscheiden.

[..]Vorgeschlagen wird auch ein besserer Schutz der schwächeren Ehepartner vor unfairer Benachteiligung in Scheidungsverfahren. Bisher konnte der Ehepartner, der die Reise- und Anwaltskosten aufbringen konnte, schnell das Gericht in einem anderen Land befassen, so dass die Scheidung nach dem Recht vollzogen werden musste, das seine Interessen beschützte. Wenn beispielsweise ein Pole nach Finnland umzieht, könnte er dort nach einem Jahr die Scheidung von seiner in Polen zurückgebliebenen Frau ohne deren Zustimmung beantragen.

Wie wir alle wissen, ist Deutschland weltweit federführend im Familienrecht. In keinem anderen Land werden Frauen so viele Rechte zugestanden und das alles ohne irgendwelche Gegenleistungen. Jeder kann sich vermutlich selber ausrechnen, was das für einen in Deutschland lebenden Mann bedeuten kann, dessen Ehefrau aus einem sozial schwachen Land kommt.

Wenn diese Verordnung angenommen wird und daran besteht für mich kein Zweifel, dann werden wir in WikiMANNia bei einigen Themen rund um das Familienrecht wohl neue Kapitel hinzu nehmen müssen 🙁

WikiMANNia: ScheidungUnterhaltAlleinerziehende

4 Kommentare.

  1. Vielleicht sollt WikiMannia einen Artikel „Gründe für Heirat und Kinder“ hinzunehmen. Mir persönlich fällt nämlich keiner ein, und vermutlich geht es anderen ebenso, aber wenn wir die geballte Kraft unserer Gehirne zusammen nehmen, fällt uns vielleicht einer ein.

  2. Mit Griechenland sieht es wirklich schlimm aus. Ich bin mal gespannt, wie lange es der Euro noch macht. Heute habe ich gelesen, dass Griechenland aus dem Euro austreten muss. Von unseren Politikern und Währungshütern hört mal leider gar nix. Welche Volksvertreter haben wir nur gewählt.

  3. ??? Ich glaube, das war nicht ganz die Kernaussage des Artikels, aber wenn du das da raus liest …

  4. UWE JOPT ist der Partner einer fragwürdigen Gutachterin aus Lemgo (DR.KATHARINA BEHREND), die einer Mutter (vermutlich noch vielen weiteren Müttern) grundlos – in Kooperation mit dem Jugendamt – ihr Baby wegnahm – ohne eine reale Kindeswohlgefahr. Sie nötigte diese Mutter zur Zwangsabstillung ihres Babys.
    Wie ernst zu nehmen sind Herrn Jopts Konstrukte über die „bösen Jugendämter“, mit der seine „Bettgefährtin“ gemeinsame Sache zu machen scheint ?