Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Saarland bereits im April mit den Stimmen aller Parteien seine Verfassung geändert, 49 von 52 Abgeordnete stimmten für eine Novellierung. Schaut man sich das Flickwerk, genannt – Verfassung des Saarlandes – an, braucht man sich nicht wundern. Allerdings stellt sich die Frage, was genau unter „sexueller Identität“ zu verstehen ist und warum Personen mit bestimmten sexuellen Präferenzen besonders vor dem Gesetz geschützt werden sollen? Eigenartigerweise hat keines der bekannten Online-Medien darüber berichtet und man fragt sich zwangsläufig, warum?
(MEDRUM) Am Mittwoch hat der Landtag des Saarlandes die Änderung der Landesverfassung beschlossen und die „sexuelle Identität“ eingeführt. Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Landtag des Saarlandes beschlossen, die Verfassung des Bundeslandes Saarland zu ändern.
Mit Inkrafttreten der Verfassungsänderung wird Artikel 12 künftig lauten:
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände und die sonstigen Träger öffentlicher Gewalt fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
- Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.
- Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wie die „sexuelle Identität“ definiert und was genau darunter zu verstehen ist, geht aus dem beschlossenen Gesetzentwurf nicht hervor. MEDRUM
Das Homosexuelle auch das Grundgesetz geändert haben wollen, steht schon lange fest. Aus diesem Grund hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Ende März dem Bundesjustizministerium eine Liste mit 50.000 Unterschriften übergeben. Die Forderung lautet:
Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
Der Verband will erreichen, dass ins Grundgesetz ein ‚klares Bekenntnis zu den Rechten von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen‘ aufgenommen wird…
Wieso fühlen sich diese Menschen durch das Grundgesetz Art. 3, Abs. 1 nicht geschützt? Im übrigen hat auch die grün/rote Landesregierung in Baden-Württemberg entsprechende Forderungen in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Andererseits sollte man sich viel mehr Sorgen um die zukünftige Bildungpolitik in B-W machen.
Einige Informationen zu “Sexuelle Identität” ins Grundgesetz? wurden in diesem Blog bereits eingestellt . Des weiteren passt auch der heute eingestellte Beitrag von adler im WGvdl.com-Forum dazu: Die Umgestaltung des Art. 3 GG in der Femokratie.
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