Archiv nach Schlagworten: Grundgesetz

Saarländische Verfassungsänderung: „sexuelle Identität“ eingeführt

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Saar­land bereits im April mit den Stimmen aller Parteien seine Ver­fas­sung geändert, 49 von 52 Abgeordnete stimm­ten für eine Novellierung. Schaut man sich das Flick­werk, ge­nanntVerfassung des Saarlandesan, braucht man sich nicht wundern. Allerdings stellt sich die Frage, was genau unter „sexueller Identität“ zu ver­ste­hen ist und warum Personen mit be­stimm­ten sex­uel­len Prä­fe­ren­zen besonders vor dem Gesetz geschützt werden sollen? Eigen­ar­ti­ger­wei­se hat keines der bekannten Online-Medien darüber berichtet und man fragt sich zwangs­läu­fig, warum?

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Alleiniges Sorgerecht bei Mutter trotz Aussetzung und Ablehnung des Kindes

bverfg-erster-senatEs gibt selten etwas, was mich wirklich sprachlos macht,  das unten verlinkte Urteil gehört auf jeden Fall dazu.

BVerfG • Az: 1 BvR 3189/09

[..]hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 14. Juli 2010 einstimmig beschlossen:

Die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 – 313 F 49/08 – und des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 – 25 UF 126/09 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

[..]Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf die Gestattung unbegleiteten und erweiterten Umgangs mit seinem Sohn.

1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater eines aus einer kurzen Beziehung mit der damals verheirateten Kindesmutter stammenden, im April 2006 geborenen Sohnes. Die Kindesmutter setzte den Jungen unmittelbar nach der Geburt aus. Er kam an seinem 12. Lebenstag in eine Pflegefamilie, in der er seither lebt. Die Kindesmutter ist alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das dem Jugendamt übertragen wurde. Umgangskontakte mit ihrem Sohn lehnt sie ab.

Zunächst einmal erinnert mich dieses Urteil erschreckenderweise an den Fall Görgülü. Auch dieser Vater kämpfte mehrere Jahre um das Sorgerecht für seinen Sohn, weil die Mutter ihr uneheliches Kind zur Adoption freigegeben hatte, obwohl der Vater sich um seinen Sohn kümmern wollte. Leider war es bis vor kurzem nicht möglich, das Väter unehelicher Kinder das Sorgerecht erhielten, wenn Mütter diesem nicht zustimmten.

Seit dem Beschluss – 1 BvR 420/09 – vom 21. Juli 2010 des BVerfG können auch Väter unehelicher Kinder jederzeit das Sorgerecht beantragen. Ob sie dieses erhalten, steht auf einem anderen Blatt und liegt wie immer im Ermessen der Gerichte. So bleibt zu hoffen übrig, das der Vater das Sorgerecht für sein Kind erhält und nicht mehr der Willkür der Mutter, des Jugendamtes, der Pflegeeltern und letztendlich der Gerichte unterliegt.

Urteil des BVerfG vom 14. Juli 2010 Az: 1 BvR 3189/09
OLG entzieht Mutter das Sorgerecht wegen fehlender Bindungstoleranz
Pressemitteilung Nr. 57/2010 • 3. August 2010 zum Urteil 1 BvR 420/09
WikiMANNia: Fall GörgülüSorgerechtUmgangsrechtUmgangsboykott

Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Pro­zes­se schließen. Die geplante Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

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„Sexuelle Identität“ ins Grundgesetz?

ggjpgNachfolgend ein aus meiner Sicht guter Artikel von Dr. Christl Vonholdt auf FreieWelt.net .

Mehrere Parteien im Deutschen Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke) haben einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes gestellt: Artikel 3, Absatz 3 soll um das Merkmal „sexuelle Identität“

wie folgt ergänzt werden:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Vorgeschlagene Ergänzung kursiv.)
In den Anträgen umfasst die „sexuelle Identität“ „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“.

Nach dieser Einleitung folgen 5 Punkte, die über den Sachverhalt aufklären.

  1. Was ist „sexuelle Identität“?
  2. Eine staatliche Schutzfunktion für persönliches Begehren und sexuelles Verhalten?
  3. Ist Pädophilie eine „sexuelle Identität“?
  4. Ein Ehe- und Familienrecht für Bisexuelle?
  5. Orientierungslosigkeit für Kinder und Jugendliche

Fazit
Aufgrund der dargelegten Bedenken ist eine Erweiterung des GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ abzulehnen [mehr]

Zwei Sätze von Punkt 2 aus o.g. Aufzählung sagen im Grunde genommen alles aus, was es zu diesem Thema zu sagen gibt:

Das im GG ausdrücklich erwähnte Merkmal „Geschlecht“ ist ein objektives Merkmal, es schützt jedes einzelne menschliche Individuum. Es gibt keinen Grund, warum verschiedenes subjektives sexuelles Begehren und persönliche sexuelle Verhaltensweisen grundgesetzlich unter Schutz zu stellen wären.

Nachfolgend unter Links die einzelnen Anträge zur Grundgesetzänderung.

Ein weiterer guter Beitrag, für den ich keinen eigenständigen Beitrag einstellen möchte, ist auf Brainlogs unter Geschlechtsverwirrung zu finden. Das Thema lautet „Was erlauben Gender?„.

Eine Analyse der Gründungsveranstaltung der Fachgesellschaft für Geschlechterstudien von Elmar Diederichs

Eigentlich wollte ich ein knochentrockenes Referat über den Inhalt der auf der Konferenz zur Gründung der deutschen Fachgesellschaft für Geschlechterstudien gehaltenen Vorträge abliefern, wollte nichts kommentieren, um dem Geschlechterkampf nicht etwa eine weitere, überflüssige Polemik hinzuzufügen, wollte informieren, um Verständnis zu erlauben und aufklären, damit Vorurteile auf beiden Seiten verschwinden würden. Dieser Artikel wird völlig anders ausfallen [mehr]

Der Beitrag ist nicht nur deshalb interessant, weil er wesentliche Einblicke in eine Genderveranstaltung gibt, sondern auch wegen den vielen, gut begründeten Kommentaren.

Nachtrag
Im WGvdL-Forum hat Narrowitsch einen guten Beitrag zu diesem Artikel geschrieben. Er hat die entsprechende Bundestagsdebatte auf Phönix gesehen und sich eine eigene Meinung zu diesem Thema gebildet
[hier]

Ein weiterer Beitrag aus der Taz über die Lesbenszene möchte ich dem geneigten Leser ebenfalls nicht vorenthalten. Die lesbische Schauspielerin Maren Kroymann schrieb dort vor langer Zeit einen Beitrag mit dem Titel „Verschwundene Minderheit“. Den markantesten Satz stelle ich hier ein.

Schwule und Lesben sind unter dem Nationalsozialismus aber auf unterschiedliche Weise unterdrückt worden. Etwas vereinfacht gesagt: Homosexuelle Männer wurden getötet, Frauen totgeschwiegen.

Der Beitrag ist aus humoristischer Sicht einfach lesenswert und da ich schon oft nach diesem gesucht habe, weil ich den Namen der Schauspielerin immer wieder vergesse, verewige ich zumindest mal den Link [hier]

Links
Bündnis90/Die Grünen
Antrag der SPD
Antrag der Linke
hib-Meldung 2010_01/2010_015/03 zu den Gesetzesanträgen vom 26.01.2010

60 Jahre Grundgesetz und nun?

Folgendes Bild habe ich gewählt, weil es bei mir mehrere Assoziationen ausgelöst hat. Das ich, sowie der größte Teil der Menschen – sich keinen Krieg wünscht – brauche ich hoffentlich nicht extra betonen.

60jahre-grundgesetz

Gestern feierten die Regieriegen sich selbst und laut Nachrichten auch 600.000 Bürger in Berlin. Bevor ich aber anfange, sollte ich vielleicht nochmals betonen, das es bei uns keine Gewaltenteilung gibt, weshalb es natürlich auch keine unabhängige Justiz geben kann.
Aber was ist das Grundgesetz noch wert, wenn dieses nicht nur ständig geändert wird, sondern die Gesetze selbst nicht beachtet werden?

Fangen wir beim Grundgesetz mit folgendem Artikel an GG Art. 1, Abs. 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wer definiert bei uns eigentlich Würde? Was bedeutet diese? Wo wird die Würde bei Männern geachtet, die per Grundgesetz zum Wehrdienst/Zivildienst unter Androhung von Gewalt zwangsverpflichtet werden?
GG Art. 12a

Wo findet der Satz für Männer „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ Beachtung? GG Art. 3, Abs. 1

Wo wird die Würde der Väter und auch etlicher Mütter geachtet, die sich um ihre Kinder kümmern wollen und – nicht nur – per Gerichtsurteil von diesen ferngehalten werden? Wo wird die Würde der Kinder geachtet, die durch ein Rollkommando von Jugendamtsmitarbeitern und unter Hinzuziehung weiterer, staatlicher Organe (Polizei) aus ihren Familien gerissen werden?
Wo achtet und schützt der Staat unsere Würde, wenn wir unter Zwang für einen Reisepass unsere Fingerabdrücke hinterlegen müssen (ohne Zwang kein Reisepass)? In Personalausweisen sollen Fingerabdrücke ebenfalls übernommen werden, aber dieses ist (noch) nicht durchsetzbar. Warum erinnert mich das nur an die ehemalige DDR? Dort wurden Personalausweise aber nur für bestimmte Personen gekennzeichnet, während unser freiheitlicher Rechtsstaat von allen Bürgern Fingerabdrücke haben will.

Das Unrecht hört am Ende des Grundgesetzes aber noch lange nicht auf
GG Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

20 Jahre nach dem Mauerfall haben wir  immer noch keine Verfassung, warum wohl?
Wie uns Frau Zypries erst kürzlich mitteilte, wird unser Leben durch 4.400 Gesetze bestimmt. Die sogenannte 4. Gewalt im Staate existiert schon lange nicht mehr und immer weniger Menschen informieren sich über offizielle Medien. Es entstehen mehr und mehr Homepages, Blogs und Foren, wo Menschen ihren Unmut äußern. Aber auch hier gibt es mittlerweile Einschränkungen.

GG Art. 5, Abs. 1

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Dieser Artikel wird schon lange unterlaufen, z.B. durch das Strafgesetzbuch StGB § 130 Volksverhetzung

Dazu fällt mir ein Spruch von Ronald Reagan ein, den dieser 1988 vor der Berliner Mauer gesagt und dessen Übersetzung ich mir extra notiert habe:

„Ich hoffe inbrünstig für Sie, daß bald der Tag kommen wird, an dem niemand mehr das Gefängnis fürchten muß wegen eines Deliktes, bei dem es um nicht mehr geht als um das gesprochene oder geschriebene Wort.“

Wenn man gedenkt, das diese Worte im Juni 1988 gesprochen wurden, also über ein Jahr vor dem Mauerfall, kommt man nicht um die Frage herum, wer denn nun wen übernommen hat? Könnte dazu nicht folgender, sinngemäßer Spruch passen?

Angela Merkel ist Honeckers Rache denk

Auch im Internet stehen geschriebene Worte. Wenn wir aber mittlerweile soweit sind, das bei Verlinkungen auf bestimmte Seiten Angst um uns greift, die z.B. nichts mit Kinderpornografie, dafür aber umso mehr mit Anprangerungen der staatlich ausgeführten, unrechtmässigen Gewalt zu tun hat, dann verstehe ich die Befürchtung der Menschen vor chinesische Verhältnisse.

Folgender Artikel stimmt ebenfalls schon lange nicht mehr GG Art. 20, Abs. 2

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Hier frage ich mich langsam, welches Volk die Regieriegen überhaupt meinen? Wenn wir unsere Gesetze in Anspruch nehmen wollen, müssen wir uns noch sagen lassen, das man das Volk nicht ernst nehmen kann, dieses dem Populismus erliegt (Ingo Wellenreuther) oder wie Daniel Cohn-Bendit meinte:

das die Gegner des Vertrages (EU/Lissabon-Vertrag) psychisch krank seien.

Nun ja, Daniel Cohn-Bendit muss es ja wissen, hat er Institutionen, von denen er jetzt fürstlich bezahlt wird, einst selbst bekämpft.
Ich könnte nun unendlich weiter schreiben, das Grundgesetz noch mehr auseinander nehmen und mich aufregen. Weil das aber zuviel des „Guten“ für die Leser und mich wäre, beende ich diesen Beitrag mit den Worten des GG Art. 20, Abs. 4

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das Volk als Feind der Politiker

Vorerst kein Mehr an direkter Demokratie

Anträge zu Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid abgelehnt

Das Thema der direkten Demokratie, der unmittelbaren Beteiligung des Wahlvolkes an politischen Entscheidungen, war am Donnerstag, dem 23. April 2009, Gegenstand einer 45-minütigen Debatte im Deutschen Bundestag. Gesetzentwürfe der drei Oppositionsfraktionen, in denen gefordert wird, die Volksinitiative, das Volksbegehren und den Volksentscheid in das Grundgesetz aufzunehmen, lehnte die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD ab [mehr]

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 217. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 23. April 2009

Ingo Wellenreuther CDU/CSU (Ab Seite 23572)

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100 Millionen EUR Frauenförderung ist noch lange nicht genug

… alleine für das Projekt „Frauen an die Spitze“, daran hat aber hoffentlich niemand gezweifelt, oder?

Eine Steilvorlage der besonderen Art bietet sich heute gerade zu an. Mussten wir eben erst feststellen, das mehr als genug Fördergelder für Frauen bereit stehen – und gestellt werden, da schreibt doch eine Susanne Klingner in süddeutsche.de, das für Familien wohl genug getan werde, nur die Frauen würden mal wieder benachteiligt. Natürlich meinte sie damit Frauen, die halt keine Mütter sind. Sie erkennt zwar an, das die Politik einiges in die Wege geleitet hat, aber das ist selbstverständlich nicht genug.

[..]Das Problem: Jede weitere Initiative und jedes gut gemeinte, aber nicht gut gemachte Frauenförderprogramm verstärkt das kollektive Gefühl, für Frauen werde bereits genug oder sogar schon zu viel getan. Viele Männer denken, dass es Frauen heute leichter haben als sie. Und viele Frauen wiederum schieben es nur noch auf ihr eigenes Unvermögen, wenn sie trotz aller Fördermaßnahmen scheitern. Je mehr Programme es also gibt, die nicht wirklich etwas an den Verhältnissen ändern, desto mehr schadet die Politik der Beziehung der Geschlechter und dem Selbstbewusstsein vieler Frauen.

Förderpolitik schadet den Geschlechtern soso… und auch noch dem Selbstbewußtsein vieler Frauen hmmm… letzteres sind allerdings ganz neue Töne, gerade von unseren Feministinnen. Uns ist diese Erkenntnis ja nicht neu, aber wie lösen wir dieses Problem? Richtig – mit einer Quote in der Privatwirtschaft, schließlich ist unsere Bundeskanzerin selber mittels Quote an ihren jetzigen Job gekommen.

Gleichzeitig muß ich Frau Klingner wenigstens ein bischen loben, da sie zumindest erkannt hat, das der Muttermythos weiterhin bei uns gepflegt wird und Väter im Grundgesetz immer noch benachteiligt werden. Dazu schreibt sie folgendes:

[..]Und auch im Grundgesetz hält die Politik noch im 21. Jahrhundert am deutschen Hausfrauen- und Muttermythos fest: Eine Mutter gehört zu ihrem Kind, nach Hause. Gut, es gibt von der Leyens Erziehungsmonate, in denen auch Väter eine Beziehung zu ihren Kindern aufbauen sollen. Aber in Artikel 6 des Grundgesetzes, genauer: In Absatz 4, findet sich trotz aller Väterpolitik noch immer der Satz „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ Warum ist hier nicht längst von „Eltern“ die Rede? Haben die Väter keinen Anspruch auf Schutz und Fürsorge? Auch wenn ein Grundgesetzartikel die Realität wenig beeinflusst: Eine solche Änderung wäre ein wichtiger Fingerzeig.

Ich weiß jetzt nun wirklich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Zuckerbrot und Peitsche? Aber lest selbst und zwar [hier]

Links
Diskussion im WGVDL-Forum
Diskussion im MANNdat-Forum
Auflistung der 100-Millionen-Förderung

Innenausschuss lehnt Oppositionsentwürfe zu Plebisziten ab

hib-Meldung 043/2009
Datum: 11.02.2009

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD Gesetzentwürfe der Fraktionen von FDP (16/474), Die Linke (16/1411) und Bündnis 90/Die Grünen (16/680) zur Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene abgelehnt. Alle drei Oppositionsfraktionen sehen in ihren Vorlagen die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz vor, wofür sowohl im Bundestag wie im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich wäre.

Nach übereinstimmender Auffassung von Koalition und Opposition ist das Vorhaben für die laufende Legislaturperiode gescheitert. Die CDU/CSU-Fraktion begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass die Argumente gegen die Einführung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene „gewichtiger“ seien als die Gründe für einen solchen Schritt. Die SPD-Fraktion räumte ein, dass sie bei dem Thema lieber weiter gekommen wäre, doch könne man nicht alles „mit einem Koalitionspartner so voranbringen, wie man es gerne möchte“. [mehr]

Kommentar
An dieser Veröffentlichung finde ich vor allem „interessant“, das die Bundesregierung, die ja von der Koalitionsmehrheit gestellt wird, es nicht für nötig befindet, eine Antwort/Begründung zu erstellen, was normalerweise der Fall ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie eine Begründung hätte ausfallen sollen, nachdem sich unsere Parlamentsmitglieder mehr als einmal bei Fragen  und Antworten zu Gesetzesabstimmungen blamiert haben, klar ersichtlich in meinem Beitrag „Die Unfähigkeit unserer Bundestagsabgeordneten“
[hier]

Nachtrag
Ich bin noch einmal auf die Suche gegangen und habe zu „Plebisziten, Ablehnung, SPD und Grüne“ einiges gefunden [Google]. Beide Parteien haben 2001 schon einmal versucht, eine Gesetzesänderung im Grundgesetz zu erwirken, sind aber auf Grund der benötigten 2/3 Mehrheit gescheitert [Spiegel]. Kurioserweise haben sie aber zur „Einführung eines Volksentscheids über eine europäische Verfassung“ dagegen gestimmt [hier]
Was ist ein Plebiszit? Die Webseite der „Bundeszentrale für politische Bildung“ gibt folgende Erklärung und weiterführende Links zu „Direkte Demokratie “ und „Volksabstimmung (Volksbefragung/Volksbegehren)“ dazu ab [hier]

Links
Heise – Europäische Verfassung: Kanzler gegen Volksentscheid
FAZ – Merkel: Kein Gespräch über mehr „direkte Demokratie“
Bundestag – Ablehnung und Gründe 1999