Saarländische Verfassungsänderung: „sexuelle Identität“ eingeführt

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Saar­land bereits im April mit den Stimmen aller Parteien seine Ver­fas­sung geändert, 49 von 52 Abgeordnete stimm­ten für eine Novellierung. Schaut man sich das Flick­werk, ge­nanntVerfassung des Saarlandesan, braucht man sich nicht wundern. Allerdings stellt sich die Frage, was genau unter „sexueller Identität“ zu ver­ste­hen ist und warum Personen mit be­stimm­ten sex­uel­len Prä­fe­ren­zen besonders vor dem Gesetz geschützt werden sollen? Eigen­ar­ti­ger­wei­se hat keines der bekannten Online-Medien darüber berichtet und man fragt sich zwangs­läu­fig, warum?

(MEDRUM) Am Mittwoch hat der Landtag des Saarlandes die Änderung der Landesverfassung beschlossen und die „sexuelle Identität“ ein­ge­führt. Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Landtag des Saarlandes be­schlos­sen, die Verfassung des Bundeslandes Saarland zu ändern.

Mit Inkrafttreten der Verfassungsänderung wird Artikel 12 künftig lauten:

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  2. Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände und die sonstigen Träger öffentlicher Gewalt fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wir­ken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  3. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Iden­ti­tät benachteiligt oder bevorzugt werden.
  4. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wie die „sexuelle Identität“ definiert und was genau darunter zu ver­ste­hen ist, geht aus dem beschlossenen Gesetzentwurf nicht hervor. MEDRUM

Das Homosexuelle auch das Grundgesetz geändert haben wollen, steht schon lan­ge fest. Aus diesem Grund hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Ende März dem Bundesjustizministerium eine Liste mit 50.000 Unterschriften übergeben. Die Forderung lautet:

Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
Der Verband will erreichen, dass ins Grundgesetz ein ‚klares Bekenntnis zu den Rechten von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Men­schen‘ aufgenommen wird…

Wieso fühlen sich diese Menschen durch das Grundgesetz Art. 3, Abs. 1 nicht ge­schützt? Im übrigen hat auch die grün/rote Landesregierung in Baden-Würt­tem­berg entsprechende Forderungen in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Andererseits soll­te man sich viel mehr Sorgen um die zukünftige Bildungpolitik in B-W ma­chen.

Einige Informationen zu “Sexuelle Identität” ins Grundgesetz? wurden in diesem Blog be­reits eingestellt . Des weiteren passt auch der heu­te ein­ge­stell­te Beitrag von adler im WGvdl.com-Forum dazu: Die Um­ge­stal­tung des Art. 3 GG in der Fe­mo­kra­tie.

Keine Kommentare möglich.