Nach der bisherigen Rechtssprechung war es nicht möglich, Unterhaltstitel und insbesondere jene aus langjährigen Ehen, nachträglich zu begrenzen und zu befristen. Das der BGH sich neuerdings darauf beruft, dass nicht mehr der Lebensstandard aus der Ehe maßgeblich ist, sondern jener rentenrechtliche Zustand, der ohne eine Ehe erreicht worden wäre, hat mich doch arg erstaunt. Die kinderlose Ehe dürfte m.E. im aktuellen Fall eine Rolle gespielt haben. Ich brauche hoffentlich nicht betonen, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung ist.
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