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Nachträglich Befristung vom Altersunterhalt möglich

Nach der bisherigen Rechtssprechung war es nicht möglich, Unterhaltstitel und insbesondere jene aus langjährigen Ehen, nachträglich zu be­gren­zen und zu befristen. Das der BGH sich neuerdings darauf beruft, dass nicht mehr der Le­bens­stan­dard aus der Ehe maßgeblich ist, sondern jener ren­ten­recht­liche Zustand, der ohne eine Ehe erreicht worden wäre, hat mich doch arg erstaunt. Die kinderlose Ehe dürfte m.E. im aktuellen Fall eine Rolle gespielt haben. Ich brauche hof­fent­lich nicht betonen, dass das Urteil eine Einzelfall­ent­schei­dung ist.

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