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Mütter arbeiten immer häufiger in Teilzeit

odessa-frau-mit-kindWIESBADEN – In den vergangenen zehn Jahren ist nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) der Anteil teilzeitbeschäftigter Mütter in Deutschland stark angestiegen. Im Jahr 2008 gingen 69% der erwerbstätigen Mütter, die minderjährige Kinder im Haushalt betreuten, einer Teilzeittätigkeit nach. 1998 war es erst gut die Hälfte (53%). Die Teilzeitquote erhöhte sich somit in diesem Zeitraum um 16 Prozentpunkte. Das zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa.

Väter arbeiten deutlich seltener in Teilzeit als Mütter. Im Jahr 2008 übten nur 5% der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern eine Beschäftigung in Teilzeit aus. Die Teilzeitquote der Mütter von 69% war somit mehr als zehn Mal so hoch wie bei den Vätern. Gegenüber 1998 ist bei den Vätern der Anteil Teilzeitbeschäftigter ebenfalls angestiegen (+ 3 Prozentpunkte). Ihre Teilzeitquote betrug damals 2%.

Auch ohne Kinderbetreuung im eigenen Haushalt hat die Teilzeitbeschäftigung zugenommen – allerdings nicht so stark wie bei den Müttern: Bei den Frauen ohne minderjährige Kinder erhöhte sich die Teilzeitquote im betrachteten Zeitraum um 6 Prozentpunkte auf 36% im Jahr 2008. Bei den Männern stieg sie um 4 Prozentpunkte auf 9%. Sowohl bei den Frauen als auch den Männern handelt es sich dabei um Personen, bei denen keine oder ausschließlich volljährige Kinder im Haushalt lebten [hier]

Detaillierte Informationen zur Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern können auch kostenfrei über die Tabelle 12211-0606 in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden [hier]

Nur zur Info. Ein entsprechender Kommentar fällt mir dazu im Moment erst einmal nicht ein.

Frauen im Handwerk

Die Perspektiven im Handwerk sind laut Zentralverband des Deutschen Handwerks gut, Nachwuchskräfte werden gebraucht – vor allem im gewerblich-technischen Bereich.

Das neue Dossier auf Frauenmachenkarriere.de informiert über berufliche Perspektiven, Aus- und Weiterbildungswege im Handwerk und zeigt auf: Auch Frauen haben große Chancen im Handwerk.

Dazu stellt das Dossier eine Tischlerin, eine Raumausstatterin und eine Elektronikerin in ihrem jeweiligen Arbeitsalltag beispielhaft vor [hier]

Wer die Informationen „Frauen im Handwerk“ lesen möchte, findet diese [hier]

Feministinnen bestätigen Desaster für Väter

Am 23.03.2009 lief im Deutschlandradio die Sendung „Kontrovers: Familie, Kinder, Partnerschaften – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?“
Leider hatte ich diesen Beitrag aus mir heute unerfindlichen Gründen noch nicht veröffentlicht.

Studiogäste:
Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder

Ich habe mir die Sendung angehört und fand das Resümee meines Beitrages „Ein Desaster für Väter“ [bestätigt]

Deutschlandradio – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht? – MP3-Datei

Ausnahmen, Ausnahmen, Ausnahmen… das ist das, was mir nach dieser einen Stunde des hörens überwiegend im Gedächtnis geblieben ist. Ein paar dieser Ausnahmen wurden kurz und bündig zusammen gefaßt und zwar [hier] und [hier]

Noch schlimmer als die Feministinnen fand ich allerdings teilweise Prof. Müller vom VafK. Bei diesem Vorsitzenden braucht man sich nicht wundern, das es für Väter nicht vorwärts geht.

Wer sich die Sendung nicht anhören und zu dem Thema lieber direkt eine Bewertung der Sendung lesen möchte, dem empfehle ich die Seite „Die Familie und ihre Zerstörer“, wo der Mitschnitt ausführlich kommentiert wurde.

Die Ausarbeitung und Kommentierung entspricht meinem Rechtsempfinden, von daher kann ich die Seite guten Gewissens empfehlen.

Deutschlandradio hatte im übrigen am Tage der Urteilsverkündigung (18.03.2009) ein Interview mit Brigitte Zypries getätigt [hier]

Fazit
Es wird wie immer auf hohem Niveau gejammert und man kommt unweigerlich zu der Frage: Was wollen Feministinnen eigentlich?
Diese BGH-Urteile gehen eindeutig wie immer zu Lasten der Barunterhalts-Verpflichteten, sprich Väter.
Das gestern von mir veröffentlichte und kommentierte Leitsatz-Urteil des BGH XII Az.: XII ZR 102/08 bestätigt nämlich keineswegs irgendwelche Nachteile für Mütter und schon gar nicht welche für Kinder. Das öffentliche Medienecho zum Urteil vom BGH Az.: XII ZR 74/08 im März diesen Jahres zum nachehelichen Betreuungsunterhalt hat m.E. viel dazu beigetragen, das Mütter weiterhin keine Befürchtungen hegen und sich zu früh einer Erwerbsarbeit verpflichtet fühlen zu müssen.

Links
BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung
FemokratieBlog: BGH urteilt – Moderne Mütter massiv überfordert
Das Gesetz geht zu Lasten der Kinder
Schlußwort von Prof. Proksch – Begleitforschung zur Reform des Kindschaftsrechts

Intensivere Unterstützung für Alleinerziehende

Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit intensivieren Unterstützung für Alleinerziehende

„Die meisten Alleinerziehenden wollen arbeiten. Obwohl sie topmotiviert und enorm leistungsbereit sind, haben sie es aber oft schwer, den passenden Job zu finden“, erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gerd Hoofe, anlässlich der Konferenz. „Um ihren Alltag mit Kindern erfolgreich zu meistern, brauchen sie vor allem ein dichtes Netz aus Beratung und praktischer Hilfe vor Ort. Die Bundesregierung hat deswegen gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit ihre Unterstützung für Alleinerziehende ausgeweitet, damit der schwierige Schritt ins Erwerbsleben gelingt“, so Hoofe [mehr]und [hier]

Die meisten Alleinerziehenden wollen arbeiten, aber nur, wenn sie den passenden Job finden oder wie soll man den ersten Satz verstehen? Das die Mehrzahl der Frauen mit Kinder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, kann ich mir auch auf Grund eines älteren Berichts von mir in diesem Blog nicht vorstellen [hier]

Aus diesem Bericht nochmals 2 Zahlen:

Alleinerziehende bis 29 Jahre (Allensbach 2008)

• 45 % der nicht Erwerbstätigen dieser Altersgruppe möchten nicht arbeiten
• die Hälfte sagt, dass sich Arbeit finanziell für sie nicht lohnt

Diese Zahlen sollen nur für Frauen bis 29 Jahre gelten? Wenn ich vom Arbeitsamt gefragt würde, ob ich arbeiten will, würde ich auch ja sagen. Bei einem nein droht sofortige Sperre des Arbeitslosengeldes.
Wie heißt das passende Sprichwort dazu: Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

Kinderkrippe wichtiger als Vater

Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht 2. Senat für Familiensachen

Entscheidungsdatum: 09.03.2009

Aktenzeichen: 10 UF 204/08

Klage eines Vater gegen den Beschluss eines Amtsgerichts wegen Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts (ABR)

Bis Punkt 52 (linke Spalte im Urteil) ergibt sich für mich lediglich eine Aufzählung der gegenseitigen Vorwürfe, weshalb ich das weder einstellen, noch kommentieren werde. Am besten wäre es natürlich, das komplette Urteil zu lesen, um zu einem eigenen, schlüssigen Urteil zu gelangen.

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Die nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorzunehmende Kindeswohlprüfung führt dazu, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter allein zu übertragen ist. Die Aufhebung eines Teilbereichs der gemeinsamen elterlichen Sorge ist mit Rücksicht darauf, dass ein grundsätzlicher Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge im Verhältnis zur Alleinsorge eines Elternteils nicht besteht, dann angezeigt, wenn die Eltern insoweit nicht objektiv kooperationsfähig bzw. nicht subjektiv kooperationsbereit sind . Beanspruchen die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht jeweils für sich, so deuten ihre diesbezüglichen Anträge auf fehlende Kooperationsbereitschaft hin. Im vorliegenden Fall besteht gerade im Hinblick auf den Aufenthalt des Kindes Uneinigkeit zwischen den Eltern. Während der Vater ein Wechselmodel favorisiert, möchte die Mutter, dass sich S. überwiegend bei ihr aufhält. Die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich dieses Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist daher unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich.

Beide Eltern sind nicht kooperationsfähig bzw. -bereit und obwohl der Vater das Wechselmodell favorisiert, ist es für das Kindeswohl erforderlich, dieses zur Mutter zu geben. Da die finanzielle Seite nicht beleuchtet wird, kann man nur die Vermutung aufstellen, das bei einem Wechselmodell der Mutter kein Unterhalt zugestanden hätte. Verweigert man aber teilweise den Umgang – wie weiter unten benannt – ist eine Kooperationsbereitschaft nicht mehr gegeben und siehe da, die Mutter erhält das Kind.

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Nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin ist ferner davon auszugehen, dass eine beachtenswerte Bindung des fast ein Jahr und vier Monate alten S. auch an seine 17jährige Halbschwester A. besteht. Die Bindungen eines Kindes an seine Geschwister sind bei der Entscheidung über die elterliche Sorge grundsätzlich von großer Bedeutung. Ob die Geschwisterbindung vorliegend mit Rücksicht auf den großen Altersunterschied ausschlaggebend sein kann, bedarf keiner abschließenden Entscheidung. Denn, wie noch auszuführen ist, spricht vorliegend der Kontinuitätsgrundsatz entscheidend dafür, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. auf die Mutter zu übertragen.

So so, nachfolgende Aussage der Mutter hat bei der Zuweisung des ABR zufälligerweise keine Rolle gespielt,oder?

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Meine 17jährige Tochter A. hat sich immer ein Geschwisterchen gewünscht. Als S. dann geboren wurde, war sie sehr glücklich. Sie kümmert sich viel um ihn. Sie geht mit ihm spazieren, spielt mit ihm oder badet ihn auch. Ich habe A. aber immer gesagt, dass sie in Bezug auf S. keine Pflichten übernehmen muss. Sie kann sich um ihn kümmern, wenn es ihr gefällt. A. befindet sich in der Ausbildung.
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Unter dem Gesichtspunkt des Förderungsgrundsatzes ergibt sich ein Vorrang des Vaters jedenfalls nicht. Angesichts des liebevollen Umgangs, den die Eltern nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin mit dem Kind pflegen, kann angenommen werden, dass beide gleichermaßen erziehungsgeeignet sind. Auch die übrigen insoweit bedeutsamen Umstände sprechen nicht dafür, dem Vater eher als der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Im Übrigen gibt es den vom Antragsteller mit Schreiben vom 4.3.2009 genannten Grundsatz „ein Kind gehört zur Mutter“ selbstverständlich nicht.

Mit dem letzten Satz hat der Vater doch recht oder warum sind 90% der Mütter alleinerziehend, wie jüngst das BMFSFJ erst festgestellt hat?

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Ebenfalls beide Elternteile gehen liebevoll mit dem Kind um, wie dem Bericht der Verfahrenspflegerin zu entnehmen ist. Auch ist davon auszugehen, dass beide gleichermaßen in der Lage sind, dem Kind die notwendigen Anregungen zu geben. Wenn der Antragsteller demgegenüber nach der Anhörung durch den Senat mit Schreiben vom 4.3.2009 pauschal behauptet, in der Familie K. gebe es keine Hobbys, es werde kein Buch gelesen, kein Sport getrieben und keine Urlaubsreise unternommen, so ist dem entgegen zu halten, dass die Anregungen, von denen ein Kind profitieren kann, vielfältig sind und weniger ausgeprägte Fähigkeiten und Neigungen des einen Elternteils in Bezug auf bestimmte Bereiche durch den anderen Elternteil ausgeglichen werden können. Dies gilt auch nach Trennung der Eltern, insbesondere im Rahmen von Umgangskontakten.

Das Gericht gibt also zu, das bestimmte Förderungen von dem Elternteil ausgeglichen werden können, bei dem das Kind (auf Grund des fehlenden ABR) nicht so oft weilt. Es wird gar nicht erst in Betracht gezogen, das in diesem Fall der Vater die bessere Förderung gewährleistet und somit optimaler erziehungsgeeignet sein kann.

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Beide Elternteile sind berufstätig. Ein allein aus dem Zeitfaktor resultierender Vorrang des nicht oder nur teilweise berufstätigen Elternteils vor dem voll berufstätigen Elternteil besteht ohnehin nicht.

Hier hätten die Richter besser schreiben sollen: wenn eine Mutter Vollzeit arbeit, ergibt sich für einen teilzeitarbeitenden Vater natürlicherweise kein Vorrang – das wäre dann wenigstens ehrlich gewesen.

Auch der Umstand, dass die Mutter, nachdem sie nun wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, S. von einer Tagesmutter bzw. ab September 2009 in einer Kita betreuen lassen möchte, während der Vater die Auffassung vertritt, S. solle ungeachtet der Berufstätigkeit seiner Eltern weiter zu Hause betreut werden, vermag keinen Vorrang des Vaters zu begründen.

Kurioserweise wird das bei älteren Kindern als Argument nicht anerkannt. Da kann einer Mutter eines 10-jährigen Kindes eine Vollzeittätigkeit nicht zugemutet werden.

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Zunächst ist schon zweifelhaft, dass der Vater Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit uneingeschränkt miteinander in Einklang bringen kann, weil sich sein Büro in der eigenen Wohnung befindet. Das Jugendamt hat in seinem Bericht vom 2.10.2008 bereits darauf hingewiesen, dass der Vater die Anforderungen, die die Betreuung eines so kleinen Kindes wie S. an ihn stellt, offenbar unterschätzt bzw. nicht realistisch einschätzt.Bei einem Vater dürfen Zweifel ob der Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung erhoben werden, bei Müttern nicht oder wie ist der fettgestellte Satz zu verstehen?  Im Grunde genommen ist das eine Unverschämtheit, denn keinem der beiden Elternteile wurde Erziehungsunfähigkeit fest gestellt.

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Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Fremdbetreuung eines Kindes von etwa eineinhalb Jahren während der Ausübung der Berufstätigkeit der Eltern dem Kindeswohl abträglich ist. Der Antragsteller räumt selbst ein, dass es zu dieser Frage in der Fachliteratur unterschiedliche Auffassungen gibt.

Das Gericht weiß also ganz genau, das eine Fremdbetreuung gerade bei diesem Kind nicht schädlich ist. Eine Anmaßung sondersgleichen…

Der Gesetzgeber geht demgegenüber davon aus, dass eine Betreuung auch kleiner Kinder durch eine Tagesmutter oder in einer Kinderkrippe mit dem Kindeswohl durchaus in Einklang steht. Hat der Gesetzgeber zunächst einen Kindergartenplatz ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes garantiert, so ist er nun im Interesse einer besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie bestrebt, das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im gesamten Bundesgebiet deutlich auszuweiten

Krippen und Kitas müssen bezahlt werden, ob sie nun voll besetzt sind oder nur zum Teil. Wenn etliche Eltern(-teile) lieber zu Hause erziehen, können die entsprechenden Institutionen nun mal nicht ausgelastet werden. Ob das u.a. auch ein Grund für die Verweigerung der Gerichte für (allein)erziehende Väter ist?

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Der Umstand, dass S., seit die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen hat, mit verschiedenen Betreuungspersonen in Kontakt getreten ist, und insoweit stabile Verhältnisse noch nicht eingetreten sind, begründet ebenfalls keinen Vorrang des Vaters.

Ständig wechselnde Betreuungspersonen bedeuten also Kontinuität? Auch hier gilt wieder: Wenn ein Vater in der gleichen Position ist, wird ihm aus genau demselben Grund die Erziehungseignung abgesprochen.

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Schließlich ist eine verminderte Bindungstoleranz der Mutter im Vergleich zum Vater nicht zu erkennen. Dass die Mutter kurzzeitig den Umgang des Vaters mit S. auf ein Minimum reduzieren wollte, hat sie nachvollziehbar mit der Angst, der Vater könne S. ganz bei sich behalten wollen, begründet.

Wenn eine Mutter den Umgang reduziert bzw. verweigert, ist das natürlich kein Grund, alleine bei ihr auf mangelnde Bindungstoleranz zu schließen. Vielleicht ist der Vater ja erst durch die Verweigerung auf diverse Ideen gekommen, die ohne die Aktionen der Mutter vielleicht gar nicht erst entstanden wären. Selbstverständlich konnte die Mutter das nachvollziehbar begründen. Väter haben die gleichen Ängste, nur interessiert das idR schlichtweg kein Gericht.

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Allerdings hat der Vater bei seiner Anhörung überdies darauf hingewiesen, die Mutter schikaniere ihn, indem sie, nachdem er einmal über die verschlossene Gartenpforte gesprungen sei, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt habe. Die Beanstandung erscheint zwar nicht unberechtigt. Denn ein solches Vorgehen sorgt für eine Belastung des Verhältnisses der Eltern.

Wie schön, das dieses Gericht wenigstens erkannt hat, das die Beanstandung nicht unberechtigt ist, ein Grund der Versagung des ABR ist es natürlich nicht, genauso wenig wie bei der weiter oben genannten Umgangsverweigerung, denn was ist eine eigenmächtig Reduzierung denn sonst?

Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass auch der Vater, obwohl er die wichtige Bedeutung der Mutter für das Kind gerade im Beschwerdeverfahren betont hat, seinerseits auch nicht zur Entspannung beiträgt. So hat er sich in einer Multimedia Nachricht (MMS), die im Verfahren 2 F 334/08 UG mit Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.5.2008 zur Akte gereicht worden ist, herabwürdigend über die Mutter geäußert.

Ich gebe zu, das es natürlich schwierig ist, als Außenstehender über Streitigkeiten (be)urteilen zu können, denn hier trifft vermutlich das Henne und Ei Prinzip zu. Hat die Mutter zuerst boykottiert und ist der Vater deshalb zu seinen Taten und Äußerungen gekommen oder war er Derjenige, der zuerst provoziert hat und die Mutter hat darauf hin reagiert. Wenn man sich die Definition der sozialen Gewalt des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder durchliest, dann kann man allerings verstehen, warum das Gericht sich die Herabwürdigung der Mutter zu eigen gemacht hat.

Soziale Gewalt nach der Definition des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder:

Psychische Gewalt

Er peinigt sie durch einschüchtern, Beleidigungen, bedrohen, Angst machen, Eigentum zerstören und einsperren.

Die psychische Misshandlung drückt sich aus in: ständiger Kritik, verspotten, Anschuldigungen, das Zurückhalten von Komplimenten und anderen Formen emotionaler Unterstützung, Untreue, Drohung mit Gewalt oder Selbstmord, Drohung die Kinder wegzunehmen oder zu verletzen, schweigen, Schrecken einjagen (z.B. durch zu schnelles Auto fahren) und vieles mehr.

Soziale Gewalt

Er nutzt seine „männlichen Privilegien“, behandelt sie als Dienerin, trifft alle Entscheidungen allein, benutzt die Kinder als Druckmittel, macht die Frau im sozialen Umfeld schlecht [hier]

Auch seine Einschätzung vor dem Senat, eine Entspannung für das Kind werde es nur geben, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. erhalte, anderenfalls werde es Krieg geben, deutet daraufhin, dass er die Fähigkeiten der Mutter im Hinblick auf die Belange des Kindeswohls abwertet. In Übereinstimmung damit hat das Jugendamt in seiner Stellungnahme vom 2.10.2008 darauf hingewiesen, der Vater werte die Mutter ab und sich dagegen auf.

Hier gilt das Gleiche. Vermutet der Vater Krieg, weil in unserem Land Mütter ohne Sanktionen den Umgang boykottieren können? Sieht er den ausgehandelten Umgang als nicht gewährleistet an? Das werden wir vermutlich nicht heraus bekommen, es sei denn, der Vater klagt vor dem BGH.

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Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es dem Vater bei seinem Begehren, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein zu erhalten, nach eigenem Bekunden nicht darum geht, dass S. weit überwiegend bei ihm lebt und die Mutter Kontakt zu dem Kind nur im Rahmen regelmäßiger Besuche hat. Das Modell, das dem Vater nach den Angaben in seiner Anhörung vor dem Senat vorschwebt, geht vielmehr in Richtung eines Wechselmodells. Gleiches gilt für die nach dem Anhörungstermin mit Schreiben vom 4.3.2009 vorgelegte „Konkrete Regelung, wenn Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir“. Ein Wechselmodell aber stellt so hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern (und je nach Alter auch der Kinder), dass die Initiative hierzu nur von den Eltern selbst ergriffen werden kann. Entsprechend kann ein Wechselmodell gegen den Widerstand eines Elternteils nicht funktionieren.

Da der Staat es sich zur Aufgabe gemacht hat, sich in schwierigen Situationen in familiäre Belange einzumischen, verstehe ich nicht, wieso in solch strittigen Fällen keine Mediation verordnet wird. Vielleicht käme aber in solchen Fällen heraus, das oftmals Mütter diejenigen sind, die kooperationsunwillig sind.

Im Hinblick darauf hat der Senat bereits entschieden, dass dann, wenn die Eltern in der Vergangenheit das Wechselmodell praktiziert haben und ein Elternteil hieran nicht mehr festhalten will, das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter dem Gesichtspunkt des Förderungsprinzips diesem Elternteil zu übertragen ist, da er eher die Gewähr dafür bietet, dass das bisher praktizierte Wechselmodell beendet wird (Senat, FamRZ 2003, 1949).

Ehrlich gesagt, das ist der einzige Abschnitt, den ich weder verstehe, noch nachvollziehen kann.

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Ist somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein auf die Mutter zu übertragen ist, ändert dies nichts an der großen Bedeutung, die der Vater für das Kind behält.

Aha…

Entsprechend wird der Vater weiterhin regelmäßigen Umgang mit dem Kind haben.

Eine feststehende Tatsache, so so… und Umgangsboykott hat es in der Vergangenheit nicht gegeben.

Im Hinblick darauf, dass S. bald abgestillt sein dürfte, rücken Übernachtungen des Kindes, die nach der vom Senat übernommenen Umgangsregelung vom 23.9.2008 noch nicht vorgesehen sind, in den Blick. Insoweit erscheint es wünschenswert, dass die Eltern sich zu einer einvernehmlichen Abänderung ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe bereit finden werden.

Ist die nicht gewollte Inanspruchnahme des Gericht und somit obige Aussage evtl. als eine versteckte Drohung zu betrachten und wenn ja, an wen?

Der Vater wird noch stärker als bisher dafür sorgen müssen, dass die geregelten Übergabezeiten am Ende des jeweiligen Umgangs eingehalten werden.

Diese Aussage bezieht sich vermutlich auf folgendes:

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Seit ich Umgang mit S. habe, habe ich mich höchstens drei bis viermal um mehr als eine Viertelstunde verspätet. Ich habe dann bei der Antragsgegnerin angerufen, beispielsweise, als mein Auto defekt war.

Klar, wenn Vatern nicht pünktlich auf die Minute da ist, gibt es Ärger. Eine im Raume stehende Drohung kann dann schon mal in Stress ausarten, was dem Kindeswohl besonders dienlich ist 🙁

Die Mutter wiederum wird Überschreitungen dieser Zeiten in begründeten Einzelfällen zu akzeptieren haben, ohne sogleich die Verhängung von Zwangsmaßnahmen zu beantragen.

Anscheinend ist da schon so einiges vor gefallen, warum sonst sollte sich ein Richter zu einer derartigen Äußerung hinreißen lassen? Ich neige auf Grund der Aussagen dazu, dem Vater eine höhere Kooperationsbereitschaft zu bescheinigen, als die Richter dieses getan haben.

Fazit
(Allein)erziehende Väter sind nicht erwünscht, auch wenn die Propagandatrommel des Frauenministeriums derzeit anderes verkündet. Dieses Urteil stellt mit Sicherheit keine Besonderheit dar, sondern die Regel. Egal, wie optimal ein Vater für die Kindererziehung geeignet ist, er hat keine Chance, Ausnahmen bestätigen auch hier wie immer die Regel.
Das Väter die gleichen Ängste wie Mütter um ihre Kinder haben, will niemand sehen oder wahr haben.

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Link
OLG Brandenburg – Aktenzeichen: 10 UF 204/08
Unfähige Gutachter glauben, die „Erziehungsfähigkeit“ messen zu können
Matthias Franz: Wenn der Vater fehlt
Diskussion zum Urteil im Trennungsfaq-Forum

Video vom Girls´ Day bei der Bundeswehr

16.000 Frauen gibt es inzwischen in den Streitkräften. Aber es sollen noch mehr werden, wünscht sich die Bundeswehr. Deshalb veranstaltet sie den Girls´ Day.

Damit präsentiert sich die Bundeswehr den Schülerinnen als möglicher Arbeitgeber nach dem Schulabschluss. Einen Blick hinter die Kulissen bei der Bundeswehr zu werfen, diese Möglichkeit haben die Schülerinnen auch bei uns, bei bwtv. [hier]

Wer jetzt aber glaubt, man habe den Mädels das harte Leben als Soldatin gezeigt, den muss ich enttäuschen, aber seht selbst.

Video – Girls‘ Day bei der Bundeswehr (DSL Länge 5:35)

Video – Girls‘ Day bei der Bundeswehr (ISDN Länge 5:35)

Nachfolgend noch ein Video aus der Realität smiley1146

Aktualisierung 18.11.2010: Das Video wurde auf Youtube entfernt. Man kann es sich aber auf der Homepage von WGvdL.com ansehen.
WGvdL.com: Frauenpauerfrauen ->
Sport Spass Militär

SWR Film “Jungs auf der Kippe” und Podiumsdiskussion

Zunächst einmal möchte ich den Autor des Films, Herrn Dr. Harold Wötzel, loben. Unter dem derzeit herrschenden Zeitgeist war vermutlich mehr nicht möglich und aus dieser Sicht ist der Film gut gelungen. Sehr gut fand ich die Einblendungen aus den 60er Jahren, die vermittelten, dass Jungs früher nicht anders oder besser als heute waren. Die teilweise ironischen Kommentare gefielen nicht nur mir, haben sie doch einige Lacher beim Publikum hervor gerufen. Am meisten habe ich mich über die Sozialpädagogin in dem Film aufgeregt. Mehr möchte ich an dieser Stelle aber nicht verraten, denn zum einen soll sich jeder eine eigene Meinung bilden und zum anderen möchte ich nicht an einer miesen Einschaltquote schuld sein. 😉

Das eigentliche Thema dieses Beitrages soll aber die Podiumsdiskussion nach dem Film sein. Wie sich viele bestimmt vorstellen können, habe ich mich am meisten über die Frauenbeauftragte, Frau Ilse Thomas, geärgert, denn sie war, wie viele schon vermutet haben, völlig fehl am Platze. Sie meinte ziemlich am Anfang, dass sie als Frauenbeauftragte nicht in der Lage wäre, den Jungs zu helfen, da das nicht ihre Aufgabe sei. Jungen bräuchten hauptsächlich Arbeit und da wären Arbeitgeber gefragt. Kein Wort kam von ihr dazu, dass die Misere der Jungs bereits im Kindergarten mit einem hohen Anteil an Frauen anfängt, der weiter durch die Grundschule geht und mit viel Glück in den weiterführenden Schulen etwas zurückgeht. Immerhin ist der Film darauf eingegangen – in der Podiumsdiskussion wurde das allerdings mehrmals revidiert.

Ebenso blieb von der Frauenbeauftragten der mit Millionen unterstützte Girls Day unerwähnt und dass es für Jungs kein Äquivalent dazu gibt. Zwar gibt es vereinzelte Ausnahmen, diese werden jedoch zum Teil privat organisiert. Stattdessen musste die „gute“ Frau das für sie wichtige Thema Unterhalt ansprechen. Sie meinte sinngemäß, es sei nicht alleine damit getan, dass Väter sich nicht um ihre Kinder kümmern würden. Das Übelste wäre, dass 40% der Väter keinen Unterhalt zahlen würden. Dass diese Zahlen nicht stimmen, brauche ich den Lesern dieses Blogs wohl kaum erklären. Trotzdem habe ich unter ‚Links‘ die Stellungnahme des BMFSFJ aufgeführt, in dem auch die damalige Familienministerin Renate Schmidt klarstellt: „Allerdings kann das in der Öffentlichkeit häufig vermutete ‚Untertauchen‘ in die Arbeitslosigkeit, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden, nicht bestätigt werden.“ Eine kurze, übersichtliche Abhandlung zum Thema findet man bei Uni-Protokolle [hier]
Mir selbst sind andere Daten bekannt als die vom BMFSFJ genannten angeblich 25% nicht zahlender Väter. Zwar werden auch in WikiMANNia andere Werte genannt, entsprechende Belege zu deutschsprachigen Studien fehlen allerdings. Ich würde mich freuen, wenn ich hier mit Material versorgt würde, um dieses dann in WikiMANNia einstellen zu können [hier]

Zwischendurch kamen auch die anderen Teilnehmer der Podiumsdiskussion zu Wort, auf die ich aber weniger eingehe. Irgendwann fiel von Frau Thomas die rhetorische Frage, warum Mädchen weiter seien. Sie meinte, „wir Frauen“ haben seit den 70er Jahren Frauenforschung betrieben und das auch noch ehrenamtlich und unbezahlt. Nun, von irgendetwas müssen diese Frauen ja gelebt haben, und da in den Anfängen des Feminismus die meisten Frauen Kinder bekommen haben, blieben nur die Frauen übrig, die keine Kinder und entsprechende Zeit hatten. Mütter können bei diesen Projekten kaum dabei gewesen sein, denn wie wir wissen,  sind diese ja schon in vielen Fällen alleine mit der Kindererziehung dreifach belastet.Vor der Schlussrunde sprach Frau Thomas die Gewalt in den Familien an. Das hier das Wort „Täter“ nicht fehlen durfte, war wohl klar. Trotzdem hat sie überwiegend von Gewalt in Familien gesprochen, und ihr Fokus war nicht speziell auf Väter gerichtet.

Gegen Ende möchte ich dann noch drei Punkte ansprechen, die andere Teilnehmer an der Podiumsdiskussion einbrachten. Der Psychotherapeut und Aggressionstrainer Egmont Richter merkte an, dass man sich in unserer Gesellschaft zwar über Gewalt beklagen würde, gleichzeitig würde dieses Thema aber ein Tabu darstellen. Vergessen würde auch, dass es positive Aggression gibt. Herr Dr. Wötzel kam darauf zu sprechen, dass die heutige Welt für Kinder unnatürlich ist, was er auch sehr deutlich durch die Rückblenden in die 60er-Jahre heraus gestellt hatte. Was mir allerdings nicht so richtig gefallen hat, waren seine Antworten zum Thema Feministinnen und Frauen. Natürlich gehe auch ich nicht her und gebe den Frauen oder den Feministinnen die alleinige Schuld, aber man darf doch klar und deutlich benennen, dass das Gejammer der Feministinnen durchschlagende „Erfolge“ vorzuweisen hat. Entweder sind Frauen die besseren oder in allem besonders betroffen. Man bekommt dadurch den Eindruck, als ob es Zwischentöne nicht geben würde. Die Frage der Schuld ist allerdings auch aus meiner Sicht ambivalent. Männer und Frauen haben dazu beigetragen, dass heute das Verhältnis zwischen den Geschlechtern – zurückhaltend ausgedrückt – nicht mehr das Beste ist. Zu lange haben wir den Frauen zugesehen, wie sie sich hauptsächlich auf rechtlichem Gebiet immer mehr Privilegien verschafft haben. Gerade aus diesen Rechten resultieren viele Missstände/Diskriminierungen, und leider fällt auch mir keine Lösung ein, wie man diesen Zug, der immer noch voll in Fahrt ist, zumindest aufhalten kann. Bei meinen Recherchen heute morgen habe ich dazu einen Beitrag gefunden, den ich beachtlich finde [hier]

Eines ist und bleibt Fakt: Die Milliardenförderungen der Feministinnen sind nicht wegzudenken und richten großen Schaden an. „Das Private ist politisch und das Politische ist Privat“ war ein Slogan der Frauenbewegung. Vergessen wird dabei die Tatsache, dass überall, wo sich der Staat einmischt, mehr Schaden als Nutzen hervorgeht. Mein Fazit lautet daher: Schafft die Privilegien ab – dann sind Männer und Frauen sowie Jungen und Mädchen wieder auf Augenhöhe.

Zum Schluss möchte ich noch einen aus meiner Sicht wichtigen Aspekt erwähnen: ich fand es schade, dass die Jungen im Publikum als Stellvertreter der eigentlich Betroffenen nicht an der Diskussion teilnehmen konnten oder auch nur ihre Eindrücke schildern durften. Ich bin davon überzeugt, wir hätten wichtige Erkenntnisse gewonnen.

Links
MANNdat: Benachteiligte Jungs – wen kümmert’s?
MANNdat: Jungen in Deutschland – Die politisch gewollte Perspektivlosigkeit?
MANNdat: Gender Mainstreaming – Geschlechterpolitik für Frauen UND Männer?

Astrid von Friesen: Wir haben viel Porzellan zerschlagen – Der Feminismus und seine Folgen
Astrid von Friesen – Feministin rechnet mit Frauenbewegung ab – Falsche Entwicklung des Feminismus
BMFSFJ: Wenn aus Liebe rote Zahlen werden – über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung

Unvereinbarkeit von Familie und Beruf?
Jugendamt verbietet Ritterspiele

FemokratieBlog: Frauenbeauftragte zu SWR-Film “Jungs auf der Kippe”

60-Millionen-Euro-Programm für Alleinerziehende

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) startet heute den Ideenwettbewerb „Gute Arbeit für Alleinerziehende“. Ziel dieses Ideenwettbewerbes ist die Entwicklung und Verbreitung von Handlungskonzepten, die zu einer verbesserten Arbeitsmarktintegration hilfebedürftiger Alleinerziehender führen und deren Erwerbs- und Verdienstchancen erhöhen [mehr]

Wow… 60 Millionen alleine für einen Ideenwettbewerb zur Entwicklung und Verbreitung von Handlungskonzepten, und das nur, um heraus zu finden, wie man Alleinerziehende ins Arbeitsleben besser integrieren kann. Was soll man dazu sagen – schließlich werden derzeit Milliarden verteilt, da kommt es auf ein paar Milliönchen nicht an, oder?

[..]Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zu Beginn des Projektes Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen.

Das für jene Frauen, die von ihren Ex-Partnern jahrelang alimentiert werden, Ideen zur Erwerbsfähigkeit erstellt werden, damit hat hoffentlich niemand gerechnet.

Nachtrag
Im übrigen gibt es bereits einen Forschungsbericht (20 Seiten) des Frauenministeriums zu Alleinerziehende in Deutschland – Potenziale, Lebenssituationen und Unterstützungsbedarfe
[hier]

Studie zum Rollenverständnis der Männer veröffentlicht

Immer mehr Männer überdenken das traditionelle Rollenverständnis, das zeigt die neue Studie „Männer in Bewegung – 10 Jahre Männerentwicklung in Deutschland. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanzierte Untersuchung im Auftrag der Gemeinschaft der Katholischen Männer Deutschlands (GKMD) und der Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) macht deutlich, dass sich bei Männern einiges bewegt.

Für die Studie „Männer in Bewegung“ wurden rund 1470 Männer zwischen 17 und 85 Jahren befragt und ihre Ansichten zur Kontrolle mit den Antworten von 970 Frauen verglichen. Dabei ging es um die Themen Familie, Arbeit, Innenwelt (Sexualität, Leid, Gewalt) sowie Spiritualität und Kirche. Die aktuelle Studie ist eine Folgeuntersuchung der 1998 veröffentlichten Studie „Männer im Aufbruch – Wie Deutschlands Männer sich selbst und wie Frauen sie sehen“ [mehr]

Wunder, oh Wunder… bei diesem Thema ist tatsächlich eine vergleichende Studie möglich. Ich frage besser nicht, warum das bei häuslicher Gewalt anscheinend unmöglich ist.

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Aus der Studie habe ich mir bisher nur ein paar Seiten angesehen und exemplarisch die Daten einer Tabelle heraus geholt, damit jeder sehen kann, mit welchen Fragen sich das BMFSFJ beschäftigt (hat). Zwar kann man mMn dadurch keine Rückschlüsse auf die gesamte Studie ziehen, die Auswahl der Fragen zeigen aber zumindest die Richtung an.

Link
Studie: Männer in Bewegung (416 Seiten – 7,2MB)
Kommentare: MANNdatForum und wgvdl

Das wahre Gesicht der Ursula von der Leyen

Dünner als Papier war die Tapete der Frauenfreundlichkeit auf dem Gesicht der Frauenministerin Ursula von der Leyen, wie aus einem Artikel von n-tv hervorgeht. Nach ihrer Falschmeldung zum Babyboom, zeigt sie nun, dass es ihr bei Frauen nur um deren Arbeitskraft geht.

n-tv
Vorerst keine Anhebung, Längere Babypause abgelehnt
… Ein Vorschlag der EU-Kommission für mindestens 18 Wochen Mutterschutz stieß in Brüssel auf Bedenken etlicher Mitgliedsstaaten… In Deutschland sieht das Gesetz 14 Wochen vor. „Unser Hauptanliegen ist, dass wir nicht einen Rückschritt der Frauen am deutschen Arbeitsmarkt haben“, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

Das soll wohl eher heissen 4 Wochen mehr Mutterschutz bedeuten einen Rückschritt für die Arbeitgeber.

Die Ministerin fürchtet, für junge Frauen könnte es bei einem längeren Mutterschutzurlaub schwieriger werden, eine Stelle zu finden. Die Babypause mache Frauen für Arbeitgeber teurer.

„schwieriger werden, eine Stelle zu finden“ ist eine Lüge. Die Arbeitsstelle ist gesichert. Deshalb heisst es ja Mutterschutz. Am Ende lässt aber Frau von der Leyen die Maske fallen, es geht nur um Kohle. Wobei der Arbeitgeber bei Schwangerschaft finanziell durch das Umlageverfahren abgesichert ist.

Der Bundesregierung gehe es um einen guten Gesundheitsschutz. „Wir sollten uns daran orientieren, was dafür erforderlich ist“, sagte die Ministerin. In Deutschland sei der Gesundheitsschutz bereits gewährleistet, die Regeln gingen über die geplante Richtlinie hinaus.

Woher dieser Sinneswandel der Ministerin? Bisher hat sie immer behauptet, alles für das Frauenwohl zu tun.

Einige Mitgliedsstaaten teilten von der Leyens Bedenken. „Hier gilt es, darauf zu achten, dass die Frauen nicht entfernt werden vom Arbeitsmarkt“, sagte der französische Vertreter Philippe Leglise-Costa.

„Frauen vom Arbeitsmarkt entfernen“ ist natürlich ein ganz böses Faul.

Der dänische Arbeitsminister Claus Hjort Frederiksen sprach von der Gefahr, dass man mit Rechten ausschließlich für Frauen eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern ausschließe.

Unglaublich, dass jemand auf die Idee kommt, durch Frauenbevorzugung könnten Männer benachteiligt werden. Da muss wirklich völlige Ebbe in der Kasse sein.

Der tschechische Sozialminister und Ratsvorsitzende Petr Necas sagte: „Natürlich können wir uns vorstellen, dass es Probleme in den Mitgliedsstaaten verursachen kann, in denen der Mutterschutzurlaub teilweise von den Arbeitgebern gezahlt wird.“

Ich bin immer wieder erstaunt das auch Politiker 1 + 1 zusammenzählen können.

Mehrere Minister wünschten wie von der Leyen, auch die Rolle der Väter bei der Verbindung von Familie und Beruf stärker in den Blick zu nehmen.

Wie jetzt, sollen Väter für die Mutter in den Mutterschutz gehen.

„Ansonsten wird der falsche Gedanke übermittelt, dass nur die Mutter für den Einklang verantwortlich ist“, sagte der spanische Arbeitsminister Celestino Corbacho Chaves.

Die Behauptung das Politiker 1 + 1 zusammenzählen können, ziehe ich hiermit zurück..

Frauenarbeitszeit – Mütter oft nur geringfügig beschäftigt

Institut Arbeit und Qualifikation hat Frauenarbeitszeit untersucht

Frauen mit Kindern arbeiten weniger Stunden pro Woche als noch vor acht Jahren: Mit 30,2 Wochenstunden hat Deutschland nach den Niederlanden die zweitkürzeste Frauenarbeitszeit in Europa. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen.

Insgesamt, so das Fazit des IAQ, steige die Frauenerwerbsquote in Deutschland zwar und liege mit 61,5 Prozent aller Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren über dem europäischen Mittel. Aufgrund der vielen Minijobs stagniere aber der Anteil an Vollzeitstellen bei 46,5 Prozent seit Beginn des Jahrzehnts. Die ausschließlich geringfügige Beschäftigung bei Frauen stieg in fünf Jahren von 2,97 Millionen auf 3,32 Millionen, so die Autorinnen und Autoren der Studie.

Als Gründe für die wachsende Zahl weiblicher geringfügig Beschäftigter nennt das für die Studie verantwortliche Autorenteam Angelika Kümmerling, Andreas Jansen und Steffen Lehndorff: „Während mit Ausbau von Kinderbetreuung und Elterngeld die weibliche Beschäftigung gefördert werden soll, bilden die vom Ehegatten abgeleiteten Ansprüche in der Sozialversicherung, das Ehegattensplitting und die Minijobs entgegengesetzte Anreize.“

Der Studie zufolge arbeiten Männer im Durchschnitt mit 40,1 Wochenstunden 9,9 Stunden länger als Frauen, 2006 waren es noch 9,3 Stunden, 2001 nur 8,8 Stunden. Ein weiteres Ergebnis der Studie: Je mehr Kinder ein Mann habe, desto länger sind seine Arbeitszeiten, je mehr Kinder eine Frau habe, desto kürzer arbeitet sie. Das IAQ erstellte die Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung [hier]

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Kommentar
Es ist schon verblüffend, das bei den unendlichen Förderungen und Geldern die Arbeitsstunden der Frauen immer mehr zurück gehen und keine Verbesserung in Richtung Mehrarbeit in Sicht ist. Kurioserweise wurde obenstehender Text sogar im Portal von „Frauen machen Karriere“ eingestellt. Erstaunlich ist auch die Tatsache, das bei einer der niedrigsten Geburtenraten nicht nur in Europa, sondern auch der Welt, Frauen in Deutschland am wenigsten arbeiten. Laut CIA Webseite stehen wir von 224 erfaßten Staaten an 222 Stelle. In diesem Zusammenhang kann man es fast schon als witzig bezeichnen, das unsere Frauen, ach ne Familienministerin vom Erfolg ihrer Familienpolitik überzeugt ist und sogar mit dem „Mittelstands-Award 2009“ ausgezeichnet wurde.

Link
Int. Geburtsrate: CIA Rank Order – Birth rate (Englisch) Stand 10.02.2009
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erhält Mittelstands-Award 2009

Schweizer Referendum zur Personenfreizügigkeit

Am heutigen Sonntag (08.02.) haben sich die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum mehrheitlich für die Verlängerung des geltenden Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU und für die Ausdehnung des Abkommens auf Bulgarien und Rumänien ausgesprochen.

Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier erklärte hierzu heute (08.02.) in Berlin:

„Ich begrüße den deutlichen Ausgang des heutigen Referendums in der Schweiz zur Personenfreizügigkeit.Ich bin froh, dass die bisher befristeten Regelungen zwischen der EU und der Schweiz über die freie Wahl von Wohnsitz und Arbeitsplatz nun unbegrenzt verlängert werden können[…]

[…]Nach Ablauf von Übergangsfristen können sich Schweizer und EU-Bürger gleichberechtigt in den Vertragsstaaten niederlassen bzw. eine Arbeit aufnehmen. Voraussetzung ist, dass sie neben einer Krankenversicherung über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbständig sind oder ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können [mehr]

Kommentar
Da können wir ja froh sein, das wenigstens die Schweiz noch ein demokratisches Land ist. Gesetze und Bürokratie scheinen dort um einiges geringer zu sein, weshalb auch viele Facharbeiter und Akademiker aus Deutschland davon profieren. Wenn die Schweiz nicht ein ähnlich schlechtes Familienrecht hätte wie die Deutschen, könnte man glatt ein „Hoch auf die Schweiz“ und ihre Demokratie anstimmen. Ein weiterer Abstrich bringt allerdings der ebenfalls implementierte Feminismus. Leider kann der Mensch nun mal nicht alles haben und so bleibt zumindest die Basisdemokratie, um die ich die Schweizer beneide.

Frauen nehmen Qualifizierungsangebote zu selten wahr

hib-Meldung

028/2009
heute im Bundestag – 29.01.2009
Hartz-IV: Frauen nehmen Qualifizierungsangebote zu selten wahr

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Frauen nehmen im Vergleich zu Männern seltener an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil. Insbesondere alleinerziehende Frauen und solche mit Kindern unter drei Jahren würden diese Maßnahmen „höchstselten“ in Anspruch nehmen. Das geht aus dem „Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)“ hervor, der nun als Unterrichtung der Bundesregierung (16/11488) (204 Seiten) vorliegt. Inwieweit dies auf die erleichterte Verfügbarkeitsregelung oder aber auf fehlende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung zurückzuführen sei, könne nicht abschließend beantwortet werden, heißt es in dem Papier. Auffallend sei außerdem, dass vor allem hoch- und höchstqualifizierte Frauen verstärkt Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen erhalten würden. „Hier muss offen bleiben, ob dies das Ergebnis einer besonders intensiven Förderung von Berufsrückkehrerinnen oder als Fehlallokation zu deuten ist.“

Die Evaluation hat zum Ziel, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Grundssicherungsträger zu analysieren: zum einen durch die Arbeitsgemeinschaften aus Agentur für Arbeit und Kommune (ARGEn), zum anderen durch die rein kommunalen Träger (zkT) der Grundsicherung. Der Untersuchungszeitraum reicht insgesamt von 2005 bis Anfang 2008, der Schwerpunkt der Analyse liegt jedoch in den Jahren 2006 und 2007.

Insgesamt betrachtet kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die ARGEn schneller aktivieren und vermittlungsorientierter arbeiten. Sie achteten darauf, vor allem in bedarfsdeckende Beschäftigung zu integrieren und setzten dabei stärker auf Sanktionen als die zkT. In den ARGEn würden mehr Erstgespräche bereits innerhalb der ersten beiden Wochen nach Antragsbewilligung durchgeführt als in den zkT. Dafür seien die Erstgespräche in den zkT im Durchschnitt länger. Zur Integration in den Arbeitsmarkt nutzten die ARGEn mehr Lohnsubventionen als die rein kommunalen Träger. Diese würden die Aufnahme einer Beschäftigung zwar weniger subventionieren, dafür aber häufiger die Kombination aus Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld II nutzen. Insgesamt verfolgten die zkT eine eher „sozialintegrative Strategie“, auch bedingt durch die stärkere Förderung von Beschäftigungsfähigkeit. Dies könne aber dazu führen, so heißt es in dem Bericht weiter, dass möglicherweise die Eigeninitiative der Hilfebedürftigen weniger aktiviert werde und Arbeitsmarktchancen ungenutzt blieben. „Insgesamt scheint also das Fordern und weniger das Fördern den Unterschied zu machen“, schreibt die Regierung. Und weiter: „Fordern scheint zu wirken, wenn es Optionen erschließt. Optionen sind folglich die Gegenleistung, die der aktivierende Staat für die Kooperationsbereitschaft der Hilfebedürftigen zu erbringen hat.“

hib-Meldung