Archiv nach Schlagworten: Beruf - Seiten 4

Kristina Köhler will sich stärker um Jungs kümmern

kristina-koehler F.A.Z.: Was nehmen Sie sich für Ihr Amt als Ministerin vor?

Dr. Kristina Köhler: Ich habe natürlich erst einmal die Aufgabe, die Kinderbetreuung konsequent weiter umzusetzen. Zweitens müssen wir uns, glaube ich, stärker um die Jungs in Kindergarten und Grundschule kümmern, die oft nicht so optimal gefördert werden wie die Mädchen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch für junge Väter ein großes Thema, weil die es ja in ihren Unternehmen auch nicht immer leicht haben, wenn sie ihren Anteil an der Erziehung wahrnehmen wollen [mehr]

Dann wollen wir mal hoffen, das den Worten auch Taten folgen. Das war es dann auch schon aus dem Ministerium für alle außer Männer.

„Ohne jemals zur Feministin zu werden“

[..]Ein steiler Aufstieg gelang ihr in der Politik. Die künftige Familienministerin ist seit 2002 Mitglied des Bundestags. Bei der Wahl im September gewann sie den Wahlkreis Wiesbaden mit 40,8 Prozent gegen die damalige Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) und den früheren FDP-Vorsitzenden Wolfgang Gerhardt.

Diese Tatsache finde ich allerdings schon beachtlich.

[..]Köhler gehört der selbständigen Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) an, die eine konservative Richtung lutherischer Theologie vertritt und liberale, feministische oder politische Deutungsmodelle der Bibel ablehnt. Zielstrebig zeigte sie sich schon früh. Nach ihrem Abitur in Wiesbaden 1997 beschrieb Köhler in der Abi-Zeitung ihre Zukunftspläne. Längerfristig wolle sie die erste Frau sein, „die Ehe, Kinder und Karriere unter einen Hut bringt, ohne dass irgendein Teil darunter leidet und ohne jemals zur Feministin zu werden“ [FAZ]

Unsere ehemalige Frauenministerin war ja auch nicht gerade als Feministin bekannt und trotzdem hat sie deren Positionen vertreten. Mehr gibt es aus meiner Sicht dazu im Moment nicht zu sagen. Gerade noch gefunden:

Der Opel-Test der Kristina Köhler

Die gestern vereidigte Familienministerin wird kämpfen müssen.Weil es schwer werden wird für die junge Christdemokratin, aus dem Schatten ihrer Vorgängerin und Parteifreundin Ursula von der Leyen zu treten.Weil von der Leyen mit dem Elterngeld und dem Ausbau der Kinderbetreuung bereits Pflöcke eingeschlagen hat. Aber auch, weil sich Kristina Köhler mit einem Problem herumschlagen muss, das scheinbar nebensächlich, in Wirklichkeit aber von enormer Brisanz ist.Darum geht es: Die Koalition will Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen, künftig eine Subvention von 150 Euro im Monat zukommen lassen [Welt online]

Lehrerinnen führend bei Altersteilzeit

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 7. Sitzung
Plenarprotokoll 17/7 • Berlin, Mittwoch, den 26. November 2009

Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Der dritte Punkt müsste Sie eigentlich nachdenklich machen, weil Sie doch immer Kämpfer für die Schwachen und Entrechteten sein wollen: Es sind eben nicht die Angehörigen der körperlich belastenden Berufe, die mehrheitlich von der Altersteilzeit Gebrauch machen. Es sind vielmehr – hören Sie genau hin! – die Bankkaufleute und die Versicherungskaufleute – sie gehören nicht unbedingt zur Klientel der SPD –, die die Altersteilzeit regelmäßig wählen. Auf den nächsten Plätzen in der Statistik folgen bei den Frauen die Lehrerinnen und bei den Männern die Chemiearbeiter.
Man kann doch nicht sagen, dass diese Menschen nicht so lange arbeiten können. Offensichtlich spielen da ganz andere Überlegungen eine Rolle.

Das Lehrerinnen führend bei Altersteilzeit sind, wusste ich nicht. Ob das mit der Überforderung im Beruf zusammen hängen kann?

Link
Plenarprotokoll 17/7 vom 26. November 2009

Regierungserklärungen: Alleinerziehende

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 4. Sitzung
Plenarprotokoll 17/4 • Berlin, Mittwoch, den 11. November 2009

Karl Schiewerling (CDU/CSU) Ab Seite 192:
Im Vertrag steht nichts dazu, dass Altersarmut am besten verhindert wird, wenn Eltern und insbesondere Alleinerziehende die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich leben können. Nein, im Gegenteil: Mit einer Herdprämie wollen Sie die tradierten Rollenmuster verfestigen und die Kinder auch noch aus den Bildungseinrichtungen heraushalten.

Katja Kipping (DIE LINKE) AbSeite 196:
Kindergelderhöhung: Dass Alleinerziehende, die auf Hartz IV angewiesen sind, davon mit 0 Euro profitieren, wurde bereits angesprochen.

Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) Ab Seite 121:
Auch hier stellt sich aus meiner konkreten Erfahrung in meiner Stadt heraus die Frage: Können sich die Elternhäuser das denn überhaupt leisten? Die meisten in meiner Stadt können sich das nämlich gar nicht leisten, und sie rechnen mittlerweile auch gar nicht mehr damit, dass ihre Kinder studieren können. Sie sind ja beispielsweise als Alleinerziehende, als Hartz-IV-Empfängerin, als Aufstockerin faktisch nicht in der Lage, dieses Geld aufzubringen.

Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Ab Seite 252):
Die größte Gruppe der Kinder in Armut sind Kinder von Alleinerziehenden. Sie brauchen neben den bereits erwähnten Hilfen – gute Kinderbetreuung, Kinderzuschlag, materielle Hilfen – vor allem Netze der Unterstützung. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, mit einem Maßnahmenpaket solche Netzwerke auszubauen. Das beginnt bei der Zusammenarbeit in den neuen Kooperationen mit der Bundesagentur für Arbeit, mit lokalen Trägern, wenn es um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für diese Alleinerziehenden in ihrem schwierigen Alltag geht, und reicht bis hin zu den inzwischen über 600 lokalen Bündnisse für Familie und den 500 Mehrgenerationenhäusern.

Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Ab Seite 256:
Zu den Alleinerziehenden. Die Ministerin hat es angesprochen – ich zitiere einmal aus dem Koalitionsvertrag –:

Wir wollen die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende durch ein Maßnahmenpaket verbessern. Dieses soll insbesondere in verlässlichen Netzwerkstrukturen für Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt werden.

Was sollen diese Worthülsen? Jeder Familienpolitiker weiß doch, dass die Zahl der Ein-Eltern-Familien – in der Mehrheit alleinerziehende Mütter – und ihr Anteil an allen Familienhaushalten beständig wächst. Jedes siebte Kind in den alten und jedes fünfte Kind in den neuen Bundesländern wird von einem Elternteil allein erzogen.

Sibylle Laurischk (FDP) Ab Seite 264:
Noch eine andere Bevölkerungsgruppe, die gern übersehen wird, ist Thema unserer familienpolitischen Zielsetzung. Ich meine die mittlerweile knapp 1,6 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland, die rund 2,6 Millionen Kinder erziehen.

Michaela Noll (CDU/CSU) Ab Seite 268:
Sie haben über verpasste Chancen sowie darüber gesprochen, dass wir etwas gegen Bildungsarmut machen müssen. Sie haben gezielt die Alleinerziehenden angesprochen, die auf den Ausbau der Kinderbetreuung angewiesen sind, und gesagt, dass wir Netzwerke brauchen. Sie haben von einer zweiten Chance gesprochen, von der besseren Vernetzung von Kompetenzagenturen.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 4. Sitzung
Plenarprotokoll 17/5 • Berlin, Mittwoch, den 12. November 2009

Elke Ferner (SPD):
Ihre unsoziale Kopfprämie heißt im Klartext, dass die alleinerziehende Sekretärin in Zukunft genauso viel für ihre Krankenversicherung bezahlt wie der Bankdirektor. Der Unterschied zwischen den beiden ist, dass der Bankdirektor weniger bezahlt als vorher, durch den ungerechten Kinderfreibetrag mehr Familienförderung erhält und durch Ihre unfinanzierbaren Steuersenkungen auch noch deutlich stärker entlastet wird als seine alleinerziehende Sekretärin. Mehr Netto vom Brutto für den Bankdirektor, weniger Netto vom Brutto für die Sekretärin, das ist Ihre Politik.

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
Herr Schäuble, ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie erhöhen das Kindergeld für die Kinder von Millionären um 37 Euro pro Monat, Sie erhöhen das Kindergeld zum Beispiel für die Kinder einer Lehrerin um 20 Euro pro Monat, aber eine arbeitslose alleinerziehende Mutter bekommt null Komma nichts. Das haben Sie eben „sozial ausgewogene Politik“ genannt. Wo leben Sie denn? Was haben Sie denn für christliche Vorstellungen?

Natürlich weiß auch ich, das es alleinerziehende Männer gibt. Aber da die Mehrzahl nun einmal Frauen sind, habe ich den Alleinerziehenden einen extra Beitrag gewidmet. Dieses wollte ich unter dem Thema „Regierungserklärungen: Frauen“ wegen der Menge nicht auch noch unterbringen.

Plenarprotokoll 17/4 vom 11. November 2009
Plenarprotokoll 17/5 vom 12. November 2009

Dipl.Päd. in militärischen Spitzenstellen

bundeswehr-logo I. Personalveränderungen in militärischen Spitzenstellen. Zum 1. Januar 2010 werden folgende militärische Personalveränderungen wirksam:

Brigadegeneral Harald Fugger, Stellvertretender Kommandeur 13. Panzergrenadierdivision, Leipzig, tritt in den Ruhestand. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral Dipl.-Päd. Klaus von Heimendahl, zur Zeit in Vorbereitung auf seine neue Verwendung im Einsatzführungskommando der Bundeswehr, Schwielowsee.

Brigadegeneral Henning Glawatz, Stellvertretender Kommandeur Division Spezielle Operationen, Regensburg, tritt in den Ruhestand. Sein Nachfolger wird Brigadegeneral Dipl.-Päd. Volker Bescht, Kommandeur Luftlandebrigade 26, Saarlouis. Ihm folgt Oberst i.G. Dipl.-Kfm. Eberhard Zorn, Referatsleiter Z im Führungsstab des Heeres im Bundesministerium der Verteidigung, Bonn.

Eine Frau darf bei den Beförderungen natürlich auch nicht fehlen.

II. Personalveränderungen in zivilen Spitzenstellen

Frau Sabine Bastek, bisher Leiterin des Leitungsstabes im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin, wurde zur Leiterin des Leitungsstabes und Leiterin des Ministerbüros im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin, berufen [mehr]

Ich gebe ja zu, das ich als Frau keine Ahnung vom Militär habe, trotzdem wage ich aber zu bezweifeln, das Pädagogen die richtige Wahl für Spitzenstellen in der Bundeswehr sein sollen. Wenn ich mit meiner Vermutung falsch liegen sollte, würde ich mich freuen, wenn versierte Männer dazu etwas schreiben würden.
Zu Brigadegeneral Harald Fugger habe ich allerdings auch noch etwas gefunden
[hier]

Studie zu Männerrollen veröffentlicht

buchbild-von-maenner-rolle-vorwaerts-rolle-rueckwaertsDie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Sinus-Studie „Rolle vorwärts, Rolle rückwärts“, die sich mit dem Selbstverständnis von Männern in der heutigen Gesellschaft beschäftigt, ist nun veröffentlicht worden.

Eines der Ergebnisse der vorgelegten Studie ist, dass fast ein Drittel aller Männer nicht nur im Beruf erfolgreich sein will, sondern auch mit der Partnerin eine gleichberechtigte Beziehung führen und die Kinder nicht nur am Wochenende sehen möchte. Allerdings wird durch die Männerstudie auch deutlich, dass es für diesen modernen Typ Mann nicht immer leicht ist, ein solches Lebenskonzept zu verwirklichen: Oft erschweren eingefahrene Strukturen in der Arbeitswelt gleichgestellte Lebenslaufperspektiven.

Weiterhin beleuchtet die Studie das Verhalten von Männern in Partnerschaft, Haushalt, Familie und Beruf. Untersucht werden Rollenbilder aus verschiedenen Milieus und unterschiedliche Einstellungen zur Gleichstellung aus Perspektive der Männer [hier]

Weitere Informationen zur publizierten Studie stellt der Verlag Barbara Budrich auf seiner Webseite zur Verfügung [hier]

Leider suggeriert zum einen die Überschrift und zum anderen auch der erste Satz der Pressemitteilung, dass man diese Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend umsonst bekommt. Dieses trifft zumindest bei allen Studien rund um Frauenprobleme zu.
Leider ist dem aber nicht so. Sollten sich Männer für diese bereits vom Steuerzahler finanzierte Studie interessieren, so müssen sie nochmals dafür bezahlen und das auch noch zu einem stolzen Preis von 29,90 €. Tja, aus diesem Grunde können wir wohl schlecht behaupten, dass dieses Ministerium für Männer kaum etwas auf die Beine stellt.
Möge sich jeder seine eigenen Gedanken darüber machen 😉

Kriterien für gute Jungenarbeit gesucht

c2a9_by_andreas_zoellick-pixeliode

©Andreas Zöllick/Pixelio.de

Mittlerweile gibt es viele verschiedene Ansätze zur Jungenarbeit. Nach ihr wird häufig gerufen, wenn Jungen schwierig oder gewalttätig geworden sind. So ein Ansatz ist erst einmal verständlicherweise “problemorientiert”…
Häufig sind im Internet jedoch anschließend eher defizitorientierte Ansätze zu finden. Das Motto der Ansätze lautet häufig: Jungen seien beispielsweise gefühllos oder sie müssen soziale Fähigkeiten überhaupt erst erlernen.
Solche Ansätze berücksichtigen leider die Andersartigkeit von Jungen nicht und werden schnell zu Umerziehungsprogrammen, in denen Jungen von vorn herein abgewertet werden [mehr]

Positive Jungen-Projekte in Lüdenscheid

Dass Jungen-Projekte auch Spass machen können und vor allem positiv dargestellt werden, lässt sich zur Zeit in Lüdenscheid feststellen.

Mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h flitzen die kleinen Rennwagen auch dieses Jahr wieder über die Piste.

[..]Die sieben Teams konstruieren ihren Rennwagen erst mit einem CAD-Programm am Pc und testen diesen dann im Windkanal. Danach wird der Rennwagen aus einem Holzblock gefräst und zusammen gebaut. Darauf wird er auf die Teststrecke geschickt und noch letzte Vorbereitungen vor dem großen Wettbewerb getroffen.

Angetrieben wird der Miniatur-Racer von einer CO-Gaspatrone, mit der der Wagen innerhalb von einer Sekunde um die 100 km/h erreicht. Aber nicht nur der Wagen muss stimmen, auch die Präsentation und die Darstellung des Teams zählen [mehr]

Obiges ist den „WebJungs“ entnommen und ich muss sagen, die Seite gefällt mir immer besser. Täglich neue Informationen runden das Bild ab. Gut, das es endlich eine Webseite gibt, die sich ausschließlich und ausführlich mit den Jungs beschäftigt, Hilfe anbietet und über entsprechende Projekte berichtet. Wichtig ist die Tatsache, das Gender Mainstreaming dort verpönt und deshalb außen vor ist. Aus diesem Grunde habe ich die Webseite in meinem Blog auch sofort unter Links eingestellt.
Der erste angegebene Link beinhaltet im übrigen eine Abstimmung und ich finde, dass wir alle daran teilnehmen sollten.

Mütter arbeiten immer häufiger in Teilzeit

odessa-frau-mit-kindWIESBADEN – In den vergangenen zehn Jahren ist nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) der Anteil teilzeitbeschäftigter Mütter in Deutschland stark angestiegen. Im Jahr 2008 gingen 69% der erwerbstätigen Mütter, die minderjährige Kinder im Haushalt betreuten, einer Teilzeittätigkeit nach. 1998 war es erst gut die Hälfte (53%). Die Teilzeitquote erhöhte sich somit in diesem Zeitraum um 16 Prozentpunkte. Das zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa.

Väter arbeiten deutlich seltener in Teilzeit als Mütter. Im Jahr 2008 übten nur 5% der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern eine Beschäftigung in Teilzeit aus. Die Teilzeitquote der Mütter von 69% war somit mehr als zehn Mal so hoch wie bei den Vätern. Gegenüber 1998 ist bei den Vätern der Anteil Teilzeitbeschäftigter ebenfalls angestiegen (+ 3 Prozentpunkte). Ihre Teilzeitquote betrug damals 2%.

Auch ohne Kinderbetreuung im eigenen Haushalt hat die Teilzeitbeschäftigung zugenommen – allerdings nicht so stark wie bei den Müttern: Bei den Frauen ohne minderjährige Kinder erhöhte sich die Teilzeitquote im betrachteten Zeitraum um 6 Prozentpunkte auf 36% im Jahr 2008. Bei den Männern stieg sie um 4 Prozentpunkte auf 9%. Sowohl bei den Frauen als auch den Männern handelt es sich dabei um Personen, bei denen keine oder ausschließlich volljährige Kinder im Haushalt lebten [hier]

Detaillierte Informationen zur Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern können auch kostenfrei über die Tabelle 12211-0606 in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden [hier]

Nur zur Info. Ein entsprechender Kommentar fällt mir dazu im Moment erst einmal nicht ein.

Nur Jungen bei der Berufsweltmeisterschaft Gewinner

jungengewinner-der-berufsweltmeisterschaften-in-kanada-2009Storm: „Stärke der beruflichen Bildung unter Beweis gestellt“
Erfolgreiches deutsches Team der Berufsweltmeisterschaft zu Gast im BMBF

Drei Gold-, je zwei Silber- und Bronzemedaillen sowie zwölf Anerkennungen: Dies ist das hervorragende Ergebnis des deutschen WM-Teams bei den 40. WordSkills Berufsweltmeisterschaften. Grund genug, um das 23 Mann starke Team im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Bonn offiziell zu empfangen. „Sie können stolz auf sich sein. Gegen eine starke Konkurrenz haben Sie sich hervorragend behauptet und sich als würdige Botschafter unseres Landes erwiesen“, gratulierte am Dienstag Andreas Storm, Parlamentarischer Staatssekretär im BMBF, der gesamten Mannschaft [mehr]

Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie die Situation umgekehrt wäre, also wenn mindestens 50% oder mehr Frauen gewonnen hätten. Vermutlich hätte es dann sinngemäß geheissen: Frauen sind die besseren Berufsweltmeister. Weil dem aber nicht so ist, müssen die Mädels und Frauen natürlich weiter gefördert werden.
Im übrigen war bei 23 Teilnehmern nur eine Frau dabei. Weitere Informationen zu der Berufsweltmeisterschaft unter Link. Gönnen wir unseren Jungen ihre Freude, solange das noch möglich ist 😉

Link
SkillsGermany

Frauen in der Wirtschaftskrise

Das neue Dossier auf frauenmachenkarriere.de

Die Wirtschaftskrise stellt Unternehmen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor vielfältige Herausforderungen.

Das neue Dossier auf frauenmachenkarriere.de beleuchtet, welche Chancen und Risiken die Krise speziell für Frauen bietet. Es stellt Strategien gegen den Jobverlust vor, erklärt, warum Selbstständigkeit sich in dieser Zeit lohnen kann und gibt Tipps für Jobeinsteigerinnen und Wiedereinsteigerinnen. Eine Linkliste zum Thema rundet das Dossier ab.

Ausnahmsweise wird anscheinend nicht nur gejammert, was ja schon mal einen Fortschritt darstellt 😉

Forschung hilft Frauen an die Spitze

anette_schavanSchavan: „Forschung hilft Frauen an die Spitze zu kommen“

BMBF fördert neue Untersuchungen über den Zugang von Frauen zu Spitzenpositionen / Wichtige Basis für erfolgreiche Handlungskonzepte

Mit einer neuen Ausschreibungsrunde im Programm „Frauen an die Spitze“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) neue Erkenntnisse über den oftmals problematischen Zugang von Frauen zu leitenden Positionen im Berufsleben. „Wir wollen die Ursachen dafür klären, warum weniger Frauen als Männer Spitzenpositionen im Beruf erreichen und wir wollen daraus erfolgreiche Handlungskonzepte entwickeln. Deshalb sollen weitere Forschungsprojekte neue, dringend notwendige Erkenntnisse zu diesem Thema bereit stellen“, sagte Bundesforschungsministerin Schavan am Freitag. Zum 31. Juli und 15. Dezember dieses Jahres können im Rahmen der Bekanntmachung „Frauen an die Spitze“ des BMBF Projektskizzen eingereicht werden [mehr]

Wenns denn nun endlich mal wirken täte… 😉

Erfolgreiches Professorinnenprogramm

Schavan: „Wir müssen herausragenden Wissenschaftlerinnen Perspektiven bieten“ / Programm stärkt Chancengerechtigkeit an Hochschulen nachhaltig

anette_schavan[..]“Wir können es uns nicht leisten, auf hervorragend qualifizierte Wissenschaftlerinnen zu verzichten. Deshalb müssen wir ihnen eine attraktive Perspektive bieten. Unser Wissenschaftssystem kann international nur dann konkurrenzfähig bleiben, wenn Chancengerechtigkeit auch an den Hochschulen konsequent umgesetzt wird. Deshalb freue ich mich besonders über die positive Resonanz des Professorinnenprogramms: Wir fördern damit zum einen herausragende Forscherinnen und verankern zum anderen Strukturen an den Hochschulen, die Chancengerechtigkeit stärken“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan am Freitag in Berlin [mehr]

Ist es nicht paradox, für hervorragend qualifizierte Wissenschaftlerinnen Förderung und Quote einzuführen? Hoffen wir für den Standort Deutschland, das sich die Unterstützungen auszahlen 😉

Unterhaltsvorschuss senkt Hilfebedürftigkeit

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Eine alleinerziehende Mutter mit einer vierjährigen Tochter muss ein Bruttomonatseinkommen in Höhe von 1.516 Euro haben, um einschließlich Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag nicht auf „Hartz IV“ angewiesen zu sein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12331) hervor. Das verfügbare Einkommen von Mutter und Tochter würde demnach 1.412 Euro betragen.

Ohne Unterhaltsvorschuss könnte die Mutter laut Regierung eine entsprechende Hilfebedürftigkeit bei einem Bruttoverdienst in Höhe von 1.769 Euro vermeiden. Die Linksfraktion hatte ihrer Anfrage eine Berechnung der Arbeitnehmerkammer Bremen zugrunde gelegt, derzufolge insbesondere Alleinerziehende Schwierigkeiten haben, ohne den Bezug von Arbeitslosengeld II auszukommen [hier]

Unten noch der in den PDFs genannte Beitrag der Arbeitnehmerkammer.

Link
Erwerbstätige Alleinerziehende in den Fängen von »Hartz IV«

Gesprächsreihe „Frauen machen Zukunft“

Wie viele Möglichkeiten es gibt, die eigene berufliche Zukunft zu gestalten, zeigen die Beiträge der prominenten und engagierten Unterstützerinnen von frauenmachenkarriere.de in der neuen Gesprächsreihe „Frauen machen Zukunft“. In Porträts und Interviews blicken die Unterstützerinnen auf ihren beruflichen Werdegang zurück und berichten von persönlichen Erlebnissen. Jede einzelne Geschichte kann anderen Frauen Mut machen, den eigenen Erfolgsweg zu gehen [hier]

Nur zur Info für Diejenigen, die sich für Frauengespräche und deren beruflichen Werdegang  interessieren 😉

Intensivere Unterstützung für Alleinerziehende

Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit intensivieren Unterstützung für Alleinerziehende

„Die meisten Alleinerziehenden wollen arbeiten. Obwohl sie topmotiviert und enorm leistungsbereit sind, haben sie es aber oft schwer, den passenden Job zu finden“, erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gerd Hoofe, anlässlich der Konferenz. „Um ihren Alltag mit Kindern erfolgreich zu meistern, brauchen sie vor allem ein dichtes Netz aus Beratung und praktischer Hilfe vor Ort. Die Bundesregierung hat deswegen gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit ihre Unterstützung für Alleinerziehende ausgeweitet, damit der schwierige Schritt ins Erwerbsleben gelingt“, so Hoofe [mehr]und [hier]

Die meisten Alleinerziehenden wollen arbeiten, aber nur, wenn sie den passenden Job finden oder wie soll man den ersten Satz verstehen? Das die Mehrzahl der Frauen mit Kinder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, kann ich mir auch auf Grund eines älteren Berichts von mir in diesem Blog nicht vorstellen [hier]

Aus diesem Bericht nochmals 2 Zahlen:

Alleinerziehende bis 29 Jahre (Allensbach 2008)

• 45 % der nicht Erwerbstätigen dieser Altersgruppe möchten nicht arbeiten
• die Hälfte sagt, dass sich Arbeit finanziell für sie nicht lohnt

Diese Zahlen sollen nur für Frauen bis 29 Jahre gelten? Wenn ich vom Arbeitsamt gefragt würde, ob ich arbeiten will, würde ich auch ja sagen. Bei einem nein droht sofortige Sperre des Arbeitslosengeldes.
Wie heißt das passende Sprichwort dazu: Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

Kinderkrippe wichtiger als Vater

Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht 2. Senat für Familiensachen

Entscheidungsdatum: 09.03.2009

Aktenzeichen: 10 UF 204/08

Klage eines Vater gegen den Beschluss eines Amtsgerichts wegen Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechts (ABR)

Bis Punkt 52 (linke Spalte im Urteil) ergibt sich für mich lediglich eine Aufzählung der gegenseitigen Vorwürfe, weshalb ich das weder einstellen, noch kommentieren werde. Am besten wäre es natürlich, das komplette Urteil zu lesen, um zu einem eigenen, schlüssigen Urteil zu gelangen.

55

Die nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorzunehmende Kindeswohlprüfung führt dazu, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter allein zu übertragen ist. Die Aufhebung eines Teilbereichs der gemeinsamen elterlichen Sorge ist mit Rücksicht darauf, dass ein grundsätzlicher Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge im Verhältnis zur Alleinsorge eines Elternteils nicht besteht, dann angezeigt, wenn die Eltern insoweit nicht objektiv kooperationsfähig bzw. nicht subjektiv kooperationsbereit sind . Beanspruchen die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht jeweils für sich, so deuten ihre diesbezüglichen Anträge auf fehlende Kooperationsbereitschaft hin. Im vorliegenden Fall besteht gerade im Hinblick auf den Aufenthalt des Kindes Uneinigkeit zwischen den Eltern. Während der Vater ein Wechselmodel favorisiert, möchte die Mutter, dass sich S. überwiegend bei ihr aufhält. Die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich dieses Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist daher unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich.

Beide Eltern sind nicht kooperationsfähig bzw. -bereit und obwohl der Vater das Wechselmodell favorisiert, ist es für das Kindeswohl erforderlich, dieses zur Mutter zu geben. Da die finanzielle Seite nicht beleuchtet wird, kann man nur die Vermutung aufstellen, das bei einem Wechselmodell der Mutter kein Unterhalt zugestanden hätte. Verweigert man aber teilweise den Umgang – wie weiter unten benannt – ist eine Kooperationsbereitschaft nicht mehr gegeben und siehe da, die Mutter erhält das Kind.

65

Nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin ist ferner davon auszugehen, dass eine beachtenswerte Bindung des fast ein Jahr und vier Monate alten S. auch an seine 17jährige Halbschwester A. besteht. Die Bindungen eines Kindes an seine Geschwister sind bei der Entscheidung über die elterliche Sorge grundsätzlich von großer Bedeutung. Ob die Geschwisterbindung vorliegend mit Rücksicht auf den großen Altersunterschied ausschlaggebend sein kann, bedarf keiner abschließenden Entscheidung. Denn, wie noch auszuführen ist, spricht vorliegend der Kontinuitätsgrundsatz entscheidend dafür, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. auf die Mutter zu übertragen.

So so, nachfolgende Aussage der Mutter hat bei der Zuweisung des ABR zufälligerweise keine Rolle gespielt,oder?

46

Meine 17jährige Tochter A. hat sich immer ein Geschwisterchen gewünscht. Als S. dann geboren wurde, war sie sehr glücklich. Sie kümmert sich viel um ihn. Sie geht mit ihm spazieren, spielt mit ihm oder badet ihn auch. Ich habe A. aber immer gesagt, dass sie in Bezug auf S. keine Pflichten übernehmen muss. Sie kann sich um ihn kümmern, wenn es ihr gefällt. A. befindet sich in der Ausbildung.
66

Unter dem Gesichtspunkt des Förderungsgrundsatzes ergibt sich ein Vorrang des Vaters jedenfalls nicht. Angesichts des liebevollen Umgangs, den die Eltern nach dem Bericht der Verfahrenspflegerin mit dem Kind pflegen, kann angenommen werden, dass beide gleichermaßen erziehungsgeeignet sind. Auch die übrigen insoweit bedeutsamen Umstände sprechen nicht dafür, dem Vater eher als der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Im Übrigen gibt es den vom Antragsteller mit Schreiben vom 4.3.2009 genannten Grundsatz „ein Kind gehört zur Mutter“ selbstverständlich nicht.

Mit dem letzten Satz hat der Vater doch recht oder warum sind 90% der Mütter alleinerziehend, wie jüngst das BMFSFJ erst festgestellt hat?

68

Ebenfalls beide Elternteile gehen liebevoll mit dem Kind um, wie dem Bericht der Verfahrenspflegerin zu entnehmen ist. Auch ist davon auszugehen, dass beide gleichermaßen in der Lage sind, dem Kind die notwendigen Anregungen zu geben. Wenn der Antragsteller demgegenüber nach der Anhörung durch den Senat mit Schreiben vom 4.3.2009 pauschal behauptet, in der Familie K. gebe es keine Hobbys, es werde kein Buch gelesen, kein Sport getrieben und keine Urlaubsreise unternommen, so ist dem entgegen zu halten, dass die Anregungen, von denen ein Kind profitieren kann, vielfältig sind und weniger ausgeprägte Fähigkeiten und Neigungen des einen Elternteils in Bezug auf bestimmte Bereiche durch den anderen Elternteil ausgeglichen werden können. Dies gilt auch nach Trennung der Eltern, insbesondere im Rahmen von Umgangskontakten.

Das Gericht gibt also zu, das bestimmte Förderungen von dem Elternteil ausgeglichen werden können, bei dem das Kind (auf Grund des fehlenden ABR) nicht so oft weilt. Es wird gar nicht erst in Betracht gezogen, das in diesem Fall der Vater die bessere Förderung gewährleistet und somit optimaler erziehungsgeeignet sein kann.

69

Beide Elternteile sind berufstätig. Ein allein aus dem Zeitfaktor resultierender Vorrang des nicht oder nur teilweise berufstätigen Elternteils vor dem voll berufstätigen Elternteil besteht ohnehin nicht.

Hier hätten die Richter besser schreiben sollen: wenn eine Mutter Vollzeit arbeit, ergibt sich für einen teilzeitarbeitenden Vater natürlicherweise kein Vorrang – das wäre dann wenigstens ehrlich gewesen.

Auch der Umstand, dass die Mutter, nachdem sie nun wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, S. von einer Tagesmutter bzw. ab September 2009 in einer Kita betreuen lassen möchte, während der Vater die Auffassung vertritt, S. solle ungeachtet der Berufstätigkeit seiner Eltern weiter zu Hause betreut werden, vermag keinen Vorrang des Vaters zu begründen.

Kurioserweise wird das bei älteren Kindern als Argument nicht anerkannt. Da kann einer Mutter eines 10-jährigen Kindes eine Vollzeittätigkeit nicht zugemutet werden.

70

Zunächst ist schon zweifelhaft, dass der Vater Kindesbetreuung und Erwerbstätigkeit uneingeschränkt miteinander in Einklang bringen kann, weil sich sein Büro in der eigenen Wohnung befindet. Das Jugendamt hat in seinem Bericht vom 2.10.2008 bereits darauf hingewiesen, dass der Vater die Anforderungen, die die Betreuung eines so kleinen Kindes wie S. an ihn stellt, offenbar unterschätzt bzw. nicht realistisch einschätzt.Bei einem Vater dürfen Zweifel ob der Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung erhoben werden, bei Müttern nicht oder wie ist der fettgestellte Satz zu verstehen?  Im Grunde genommen ist das eine Unverschämtheit, denn keinem der beiden Elternteile wurde Erziehungsunfähigkeit fest gestellt.

71

Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Fremdbetreuung eines Kindes von etwa eineinhalb Jahren während der Ausübung der Berufstätigkeit der Eltern dem Kindeswohl abträglich ist. Der Antragsteller räumt selbst ein, dass es zu dieser Frage in der Fachliteratur unterschiedliche Auffassungen gibt.

Das Gericht weiß also ganz genau, das eine Fremdbetreuung gerade bei diesem Kind nicht schädlich ist. Eine Anmaßung sondersgleichen…

Der Gesetzgeber geht demgegenüber davon aus, dass eine Betreuung auch kleiner Kinder durch eine Tagesmutter oder in einer Kinderkrippe mit dem Kindeswohl durchaus in Einklang steht. Hat der Gesetzgeber zunächst einen Kindergartenplatz ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes garantiert, so ist er nun im Interesse einer besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie bestrebt, das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im gesamten Bundesgebiet deutlich auszuweiten

Krippen und Kitas müssen bezahlt werden, ob sie nun voll besetzt sind oder nur zum Teil. Wenn etliche Eltern(-teile) lieber zu Hause erziehen, können die entsprechenden Institutionen nun mal nicht ausgelastet werden. Ob das u.a. auch ein Grund für die Verweigerung der Gerichte für (allein)erziehende Väter ist?

73

Der Umstand, dass S., seit die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen hat, mit verschiedenen Betreuungspersonen in Kontakt getreten ist, und insoweit stabile Verhältnisse noch nicht eingetreten sind, begründet ebenfalls keinen Vorrang des Vaters.

Ständig wechselnde Betreuungspersonen bedeuten also Kontinuität? Auch hier gilt wieder: Wenn ein Vater in der gleichen Position ist, wird ihm aus genau demselben Grund die Erziehungseignung abgesprochen.

75

Schließlich ist eine verminderte Bindungstoleranz der Mutter im Vergleich zum Vater nicht zu erkennen. Dass die Mutter kurzzeitig den Umgang des Vaters mit S. auf ein Minimum reduzieren wollte, hat sie nachvollziehbar mit der Angst, der Vater könne S. ganz bei sich behalten wollen, begründet.

Wenn eine Mutter den Umgang reduziert bzw. verweigert, ist das natürlich kein Grund, alleine bei ihr auf mangelnde Bindungstoleranz zu schließen. Vielleicht ist der Vater ja erst durch die Verweigerung auf diverse Ideen gekommen, die ohne die Aktionen der Mutter vielleicht gar nicht erst entstanden wären. Selbstverständlich konnte die Mutter das nachvollziehbar begründen. Väter haben die gleichen Ängste, nur interessiert das idR schlichtweg kein Gericht.

76

Allerdings hat der Vater bei seiner Anhörung überdies darauf hingewiesen, die Mutter schikaniere ihn, indem sie, nachdem er einmal über die verschlossene Gartenpforte gesprungen sei, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt habe. Die Beanstandung erscheint zwar nicht unberechtigt. Denn ein solches Vorgehen sorgt für eine Belastung des Verhältnisses der Eltern.

Wie schön, das dieses Gericht wenigstens erkannt hat, das die Beanstandung nicht unberechtigt ist, ein Grund der Versagung des ABR ist es natürlich nicht, genauso wenig wie bei der weiter oben genannten Umgangsverweigerung, denn was ist eine eigenmächtig Reduzierung denn sonst?

Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass auch der Vater, obwohl er die wichtige Bedeutung der Mutter für das Kind gerade im Beschwerdeverfahren betont hat, seinerseits auch nicht zur Entspannung beiträgt. So hat er sich in einer Multimedia Nachricht (MMS), die im Verfahren 2 F 334/08 UG mit Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.5.2008 zur Akte gereicht worden ist, herabwürdigend über die Mutter geäußert.

Ich gebe zu, das es natürlich schwierig ist, als Außenstehender über Streitigkeiten (be)urteilen zu können, denn hier trifft vermutlich das Henne und Ei Prinzip zu. Hat die Mutter zuerst boykottiert und ist der Vater deshalb zu seinen Taten und Äußerungen gekommen oder war er Derjenige, der zuerst provoziert hat und die Mutter hat darauf hin reagiert. Wenn man sich die Definition der sozialen Gewalt des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder durchliest, dann kann man allerings verstehen, warum das Gericht sich die Herabwürdigung der Mutter zu eigen gemacht hat.

Soziale Gewalt nach der Definition des AWO-Frauenhauses Schwalm-Eder:

Psychische Gewalt

Er peinigt sie durch einschüchtern, Beleidigungen, bedrohen, Angst machen, Eigentum zerstören und einsperren.

Die psychische Misshandlung drückt sich aus in: ständiger Kritik, verspotten, Anschuldigungen, das Zurückhalten von Komplimenten und anderen Formen emotionaler Unterstützung, Untreue, Drohung mit Gewalt oder Selbstmord, Drohung die Kinder wegzunehmen oder zu verletzen, schweigen, Schrecken einjagen (z.B. durch zu schnelles Auto fahren) und vieles mehr.

Soziale Gewalt

Er nutzt seine „männlichen Privilegien“, behandelt sie als Dienerin, trifft alle Entscheidungen allein, benutzt die Kinder als Druckmittel, macht die Frau im sozialen Umfeld schlecht [hier]

Auch seine Einschätzung vor dem Senat, eine Entspannung für das Kind werde es nur geben, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. erhalte, anderenfalls werde es Krieg geben, deutet daraufhin, dass er die Fähigkeiten der Mutter im Hinblick auf die Belange des Kindeswohls abwertet. In Übereinstimmung damit hat das Jugendamt in seiner Stellungnahme vom 2.10.2008 darauf hingewiesen, der Vater werte die Mutter ab und sich dagegen auf.

Hier gilt das Gleiche. Vermutet der Vater Krieg, weil in unserem Land Mütter ohne Sanktionen den Umgang boykottieren können? Sieht er den ausgehandelten Umgang als nicht gewährleistet an? Das werden wir vermutlich nicht heraus bekommen, es sei denn, der Vater klagt vor dem BGH.

78

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es dem Vater bei seinem Begehren, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein zu erhalten, nach eigenem Bekunden nicht darum geht, dass S. weit überwiegend bei ihm lebt und die Mutter Kontakt zu dem Kind nur im Rahmen regelmäßiger Besuche hat. Das Modell, das dem Vater nach den Angaben in seiner Anhörung vor dem Senat vorschwebt, geht vielmehr in Richtung eines Wechselmodells. Gleiches gilt für die nach dem Anhörungstermin mit Schreiben vom 4.3.2009 vorgelegte „Konkrete Regelung, wenn Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir“. Ein Wechselmodell aber stellt so hohe Anforderungen an die Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern (und je nach Alter auch der Kinder), dass die Initiative hierzu nur von den Eltern selbst ergriffen werden kann. Entsprechend kann ein Wechselmodell gegen den Widerstand eines Elternteils nicht funktionieren.

Da der Staat es sich zur Aufgabe gemacht hat, sich in schwierigen Situationen in familiäre Belange einzumischen, verstehe ich nicht, wieso in solch strittigen Fällen keine Mediation verordnet wird. Vielleicht käme aber in solchen Fällen heraus, das oftmals Mütter diejenigen sind, die kooperationsunwillig sind.

Im Hinblick darauf hat der Senat bereits entschieden, dass dann, wenn die Eltern in der Vergangenheit das Wechselmodell praktiziert haben und ein Elternteil hieran nicht mehr festhalten will, das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter dem Gesichtspunkt des Förderungsprinzips diesem Elternteil zu übertragen ist, da er eher die Gewähr dafür bietet, dass das bisher praktizierte Wechselmodell beendet wird (Senat, FamRZ 2003, 1949).

Ehrlich gesagt, das ist der einzige Abschnitt, den ich weder verstehe, noch nachvollziehen kann.

81

Ist somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für S. allein auf die Mutter zu übertragen ist, ändert dies nichts an der großen Bedeutung, die der Vater für das Kind behält.

Aha…

Entsprechend wird der Vater weiterhin regelmäßigen Umgang mit dem Kind haben.

Eine feststehende Tatsache, so so… und Umgangsboykott hat es in der Vergangenheit nicht gegeben.

Im Hinblick darauf, dass S. bald abgestillt sein dürfte, rücken Übernachtungen des Kindes, die nach der vom Senat übernommenen Umgangsregelung vom 23.9.2008 noch nicht vorgesehen sind, in den Blick. Insoweit erscheint es wünschenswert, dass die Eltern sich zu einer einvernehmlichen Abänderung ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe bereit finden werden.

Ist die nicht gewollte Inanspruchnahme des Gericht und somit obige Aussage evtl. als eine versteckte Drohung zu betrachten und wenn ja, an wen?

Der Vater wird noch stärker als bisher dafür sorgen müssen, dass die geregelten Übergabezeiten am Ende des jeweiligen Umgangs eingehalten werden.

Diese Aussage bezieht sich vermutlich auf folgendes:

25

Seit ich Umgang mit S. habe, habe ich mich höchstens drei bis viermal um mehr als eine Viertelstunde verspätet. Ich habe dann bei der Antragsgegnerin angerufen, beispielsweise, als mein Auto defekt war.

Klar, wenn Vatern nicht pünktlich auf die Minute da ist, gibt es Ärger. Eine im Raume stehende Drohung kann dann schon mal in Stress ausarten, was dem Kindeswohl besonders dienlich ist 🙁

Die Mutter wiederum wird Überschreitungen dieser Zeiten in begründeten Einzelfällen zu akzeptieren haben, ohne sogleich die Verhängung von Zwangsmaßnahmen zu beantragen.

Anscheinend ist da schon so einiges vor gefallen, warum sonst sollte sich ein Richter zu einer derartigen Äußerung hinreißen lassen? Ich neige auf Grund der Aussagen dazu, dem Vater eine höhere Kooperationsbereitschaft zu bescheinigen, als die Richter dieses getan haben.

Fazit
(Allein)erziehende Väter sind nicht erwünscht, auch wenn die Propagandatrommel des Frauenministeriums derzeit anderes verkündet. Dieses Urteil stellt mit Sicherheit keine Besonderheit dar, sondern die Regel. Egal, wie optimal ein Vater für die Kindererziehung geeignet ist, er hat keine Chance, Ausnahmen bestätigen auch hier wie immer die Regel.
Das Väter die gleichen Ängste wie Mütter um ihre Kinder haben, will niemand sehen oder wahr haben.

nocomment

Link
OLG Brandenburg – Aktenzeichen: 10 UF 204/08
Unfähige Gutachter glauben, die „Erziehungsfähigkeit“ messen zu können
Matthias Franz: Wenn der Vater fehlt
Diskussion zum Urteil im Trennungsfaq-Forum

BMBF wirbt für mehr Forscherinnen in Europa

Bundesforschungsministerium startet Aktionswoche „Chancen für Wissenschaftlerinnen im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm“

Wissenschaftlerinnen sollen sich verstärkt am 7. Forschungsrahmenprogramm der EU beteiligen. Das ist Ziel einer bundesweiten Aktionswoche, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung am Montag in Berlin eröffnet hat. „Wenn wir die Innovationskraft Europas nachhaltig stärken wollen, dann müssen wir Frauen dazu ermutigen, ihre Chancen in Wissenschaft und Forschung auf europäischer Ebene intensiver zu nutzen“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan anlässlich der Auftaktveranstaltung [mehr]

Für die erste Maiwoche 2009 organisiert FiF eine Aktionswoche unter dem Titel „Chancen für Wissenschaftlerinnen im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm“. Neben der Diskussion über den Status Quo der Rolle von Frauen in der Wissenschaft und dem Bestreben, Barrieren für geschlechtergerechte Beteiligungsmöglichkeiten auszumachen und zu beseitigen, geht es darum, mehr Aufmerksamkeit für die erfolgreiche Beteiligung von Wissenschaftlerinnen, insbesondere in der EU-Forschungsförderung, zu erzeugen [mehr]

Noch mehr Aufmerksamkeit? Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen.

Video vom Girls´ Day bei der Bundeswehr

16.000 Frauen gibt es inzwischen in den Streitkräften. Aber es sollen noch mehr werden, wünscht sich die Bundeswehr. Deshalb veranstaltet sie den Girls´ Day.

Damit präsentiert sich die Bundeswehr den Schülerinnen als möglicher Arbeitgeber nach dem Schulabschluss. Einen Blick hinter die Kulissen bei der Bundeswehr zu werfen, diese Möglichkeit haben die Schülerinnen auch bei uns, bei bwtv. [hier]

Wer jetzt aber glaubt, man habe den Mädels das harte Leben als Soldatin gezeigt, den muss ich enttäuschen, aber seht selbst.

Video – Girls‘ Day bei der Bundeswehr (DSL Länge 5:35)

Video – Girls‘ Day bei der Bundeswehr (ISDN Länge 5:35)

Nachfolgend noch ein Video aus der Realität smiley1146

Aktualisierung 18.11.2010: Das Video wurde auf Youtube entfernt. Man kann es sich aber auf der Homepage von WGvdL.com ansehen.
WGvdL.com: Frauenpauerfrauen ->
Sport Spass Militär

Arbeitslosigkeit trifft vor allem Männer

März 2009: Erstmals seit Februar 2006 weniger Erwerbstätige als im Vorjahr

WIESBADEN – Die Erwerbstätigenzahl in Deutschland hat im März 2009 erstmals seit langem wieder unter dem Ergebnis des Vorjahresmonats gelegen. Wie vorläufige Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ergeben, waren in diesem Monat 39,89 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Dies entspricht im Vorjahresvergleich einer Abnahme um 46 000 Personen (– 0,1%). Das letzte Mal war die Erwerbstätigenzahl im Februar 2006 im Vergleich zum Vorjahresmonat rückläufig gewesen [mehr]

Um die Zahlen zu verdeutlichen, nachfolgend eine Grafik.

arbeitslosenzahlen-nov-08-mrz-09jpf

Das sind die offiziellen Zahlen. Nun habe ich aber eine Seite gefunden, die sich intensiv mit den wirklichen Erwerbslosenzahlen auf Grund der Meldungen des Arbeitslosenamtes – offiziell Bundesagentur für Arbeit – beschäftigt und diese sehen natürlich anders aus. Diese Seite schlüsselt leider nicht geschlechterspezifisch auf, so das ich nur die Gesamtzahlen in einer Grafik darstellen kann.

offizielle-und-inoffizielle-arbeitslose

Quelle inkl. Erläuterungen und Belegen der inoffiziellen Zahlen [hier]

Spiegel Online meint zu diesen Tatsachen folgendes:

Krise wird zur Männer-Rezession

Die Krise treibt die Arbeitslosigkeit in die Höhe, doch das trifft nicht alle gleichermaßen: Die Zahlen der Bundesagentur zeigen, dass bislang vor allem Männer ihre Stelle verlieren. Frauen dagegen finden immer noch Jobs [mehr]

Einige gute Schlussfolgerungen zum Spiegelbeitrag findet man im wgvdl-Forum, sowie im MANNdat-Forum, weshalb ich unter Links auf diese verweise.

Links
wgvdl-Forum
Manndat-Forum

Wiedereinstieg – Zurück in den Beruf

Das Service-Portal des Bundesfamilienministeriums „Familien-Wegweiser“ hat für Eltern, die nach einer Familienpause wieder arbeiten möchten, Tipps und Hinweise zusammengestellt [mehr]

Der Familien-Wegweiser

Fast die Hälfte der Frauen, die derzeit eine Familienpause machen, zieht es zurück in den Beruf. Seit der Einführung des Elterngeldes übernehmen auch immer mehr Väter die Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr und stellen in dieser Zeit den Beruf zurück. Für Paare und Alleinerziehende in der Elternzeit ist es wichtig, vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, den Kontakt zu ihren Arbeitgebern zu halten und den beruflichen Wiedereinstieg beizeiten zu planen. Der Familien-Wegweiser zeigt, worauf Eltern dabei besonders achten sollten und welche Unterstützungsmöglichkeiten es für die Kinderbetreuung und bei Weiterbildungen gibt [mehr]

So so, fast die Hälfte der Frauen zieht es wieder zurück in den Beruf und zwar nach der Familienpause. Nun stellt sich die Frage, was unter Familienpause verstanden wird? Ist damit die Zeit des Elterngeldbezuges gemeint oder doch eher jene Zeit, die Frau als Familienpause festlegt? Wie definieren die Herren und Frauen des Portals Familien-Wegweiser „Fast die Hälfte“? Sind 49% damit gemeint oder 45% oder doch eher 40%? Alles ziemlich schwammig. Für den überwiegenden Teil der Frauen scheint der Beruf nicht das „Non-Plus-Ultra“ zu sein, was ich als Mutter im übrigen verstehen kann. Ich selbst habe zwar immer gerne gearbeitet, aber das schlechte Gewissen den Kindern gegenüber treibt oftmals seltsame Blüten. Allerdings kann man auch besser verstehen, warum es Millionen-Förderprogramme braucht, um Frauen wieder in den Beruf zurück zu bewegen, aber das ist wiederum eine andere Geschichte 😉

Ministerium für Familienfreundlichkeit ausgezeichnet

Familienfreundliches Bundesentwicklungsministerium

Das Bundesentwicklungsministerium hat das Zertifikat „audit berufundfamilie“ erhalten. Staatssekretär Stather sagte dazu: „Uns ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr wichtig. Wir bauen seit Jahren unsere Teilzeitmodelle aus und verfügen inzwischen über ca. 130 Teilzeitmodelle für knapp 700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Deshalb freuen wir uns über diese Zertifizierung und nehmen sie als Ansporn, weiter an der Familienfreundlichkeit des BMZ zu arbeiten. In Zukunft werden wir auch Sabbaticals anbieten und flexibilisieren die Arbeitsortgestaltung weiter, was bei den zwei Dienstsitzen in Bonn und Berlin besonders wichtig ist.“ [mehr]

Persönlich empfinde ich die Auszeichnung eine Frechheit. Es sollte doch selbstverständlich für Ministerien sein, mit guten Beispiel voran zu gehen. Man kann daraus eigentlich nur den Schluss ziehen, das selbst bei unsere Politikern Familienfreundlichkeit zumindest keine hohe Priorität besitzt.