Vor kurzem erfuhr ich durch einen Blogbeitrag von RA Schulte-Frohlinde, dass die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gar nicht vorhatte, das gemeinsame Sorgerecht für nicht verheiratete Väter zu regeln bzw. gesetzlich festzulegen. Im Gegenteil: Sie war noch nicht einmal bereit, ein Gutachten dazu in Auftrag zu geben, obwohl dieses vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben war. Nun ist es nicht so, dass Betroffene das nicht geahnt hätten, unglaublich ist es aber trotz allem! Das Ganze allerdings nun auch noch schriftlich zu lesen, hat seine eigene Qualität. Aber lest selbst, was Herr Schulte-Frohlinde dazu schreibt:
Archiv nach Schlagworten: Brigitte Zypries
Kinderunfreundliche Brigitte Zypries
In der Heute-Show vom ZDF am 26.02.2010 wurde gegen Ende der Sendung noch ein kurzer Beitrag über Frau Zypries ausgestrahlt, den ich hier als Video einstelle (29 Sek).
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Wer sich die komplette Sendung ansehen möchte, kann dieses im Moment noch machen [hier]
WGvdL-Homepage: Kurze Videofilme über Pauerfrauen
Frau Zypries Rede zu „Hass im Internet“
[..]Die größten Vorteile des Netzes begründen jedoch zugleich seine größten Gefahren: Weil das Netz anonym ist und soziale Kontrolle kaum stattfindet, verbreiten sich dort auch illegale Inhalte besonders häufig und schnell. Rechtsextremistische Organisationen setzen heute verstärkt auf das Internet als Medium. Im World Wide Web lässt sich ihre Propaganda billig und leicht verbreiten – bundes- und sogar weltweit. Jugendschutz.net zählte 2007 mehr als 1.600 verschiedene deutschsprachige Internet-Seiten mit rechtsextremen Inhalten. Hinzu kommen die zahlreichen Eintragungen in Chats, Foren oder anderen Web 2.0-Plattformen, mit denen vor allem jüngere Nutzer erreicht werden.
Dabei dürfen wir freilich nicht aus den Augen verlieren, dass Freiheit und Demokratie nicht nur von den politischen Extremisten bedroht werden. Auch religiöse Extremisten beleidigen und beschimpfen Andersdenkende bisweilen auf unerträgliche Weise. Ich denke etwa an die Pius-Brüderschaft, die die homosexuelle Bewegung mit dem Nationalsozialismus verglichen hat [mehr]
Ich kenne noch viel mehr Hass im Internet, z.B. von der allseits – besonders bei weiblichen Regierungsmitgliedern – „beliebten“ Alice Schwarzer. Für diesen Hass bekommt Frau sogar Bundesverdienstkreuze.
Der Grund meiner Veröffentlichung bzw. Verlinkung dieser Rede ist aber ein anderer. Es wird auf immer mehr Medien und Organisationen Druck ausgeübt, Internetseiten löschen zu lassen. Solange diese kriminelle Inhalte zeigen, ist das auch völlig in Ordnung. Meine Frage ist nun: wer bestimmt eigentlich zukünftig, was Hass ist? Nicht nur Rechtsextreme verbreiten Hass, sondern auch Linksextreme. Ich habe allerdings noch nie gehört, dass Linksextremismus bekämpft gehört. Wer garantiert, dass nur strafbewehrte Seiten bzw. Inhalte gelöscht werden? Frau Zypries selber zählt dazu ein Beispiel in ihrer Rede auf:
Damals haben Sie, sehr geehrter Herr Rose, mir den Ausdruck der Google-Treffer bei einer Suche nach den Stichwörtern „Landser“ und „Zigeunerpack“ übergeben. Die Liste war erschreckend lang. Wir haben sie an die Organisation jugendschutz.net weitergeleitet. Einige Seiten waren dort schon bekannt und sind schon nicht mehr abrufbar; andere konnten dank Ihres Hinweises erfasst werden.
Mein erster Gedanke war: was ist an dem Namen Landser verkehrt? Für mich waren das bisher Soldaten oder ursprünglich Landsknechte. Umgangssprachlich wurden damit Soldaten der Landstreitkräfte des Heeres bezeichnet. Anscheinend wurde der Name ‚Landser‘ missbraucht und deswegen ist er nun auf einem entsprechenden Index gelandet. Die Liste des Hasses lässt sich vermutlich verlängern. Es soll sogar Menschen geben, die Politiker hassen 😉
Meine Befürchtung ist, das immer mehr Politiker und (Wirtschafts-)verbände nach Motive suchen, die aus ihrer Sicht sperr- bzw. löschungswürdig sind. Unliebsame Meinungen sind unseren Politikern schon lange ein Dorn im Auge. Vermutlich werden wir weitere Internetsperren nicht aufhalten können 🙁
Beratungsstelle für Stalking-Täter
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstützt die Beratungsstelle „Stop-Stalking“ des Berliner Krisen- und Beratungsdienstes e.V. (KUB). Mit dem Zuschuss des Bundesjustizministeriums wird der Aufbau und Betrieb einer Online-Beratung für Stalking-Täter finanziert. Die Beratungsstelle „Stop-Stalking“ wurde im Mai 2008 in Berlin eröffnet. Ziel ist es, betroffenen Menschen dabei zu helfen, das Stalking-Geschehen zu unterbrechen und wieder selbstbestimmt zu leben [mehr]
Natürlich gibt es nur Täter und keine Täterinnen. Ich bin davon überzeugt, würde man diesen Umstand anmahnen, das es garantiert heißen würde, das Frauen als Täter natürlich ebenfalls gemeint seien. Das scheint aber eher die Sicht von Frau Zypries zu sein, denn auf der Seite der Beratungsstelle werden stalkende Menschen angesprochen.
Zypries unterstützt Bewohnerinnen des Berliner Mädchen-Wohnprojekts „Potse“
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit Mechthild Rawert, MdB, den Bewohnerinnen des Berliner Mädchen-Wohnprojekts „Potse“ eine Wii-Spielkonsole als Geschenk überreicht. Die beiden Abgeordneten hatten die Spielkonsole bei der Wii-Olympiade auf dem diesjährigen Sommerfest der Zeitung „Vorwärts“ gewonnen [mehr]
Nun ja, das hat zumindest der SPD nichts gebracht und Frau Zypries nur noch einen Abgeordnetenplatz 😉
Links
Beratungsstelle Stop-Stalking
BMJ: Gesetzliche Grundlagen zum Thema Stalking
Zypries fordert Freiheit im Internet
Justizministerin Zypries will keine Web-Zensurbehörde
Internationale Regeln statt einer deutschen Zensurbehörde: Justizministerin Brigitte Zypries plädiert im Wahlkampf nun für Freiheit im Netz. Eine verbesserte Zusammenarbeit mit anderen Staaten sei aber notwendig. Das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz, mit dem der Zugang zu Kinderpornografie im Web blockiert werden soll, statt Inhalte von Servern zu löschen, hat die SPD im Bundestag durchgewunken. Nun kritisiert Justizministerin Zypries (SPD) Forderungen von Unionspolitikern, die Kontrolle des Internets zu verschärfen. „Wir wollen keine Zensurbehörde für das Netz etablieren“, sagte die Zypries der „Berliner Zeitung„.
SPD-Justizministerin wehrt sich gegen Unionspläne für Zensurbehörde im Netz Zugangssperren bei Kinderpornografie nur im Ausnahmefall / Zustimmung von der Piratenpartei
Aussagen von etablierten Parteien glaube ich grundsätzlich nicht mehr. Obwohl… die Zypries hat ja schon immer das durchgezogen, was sie wollte. An der Abstimmung zum Gesetz gegen Internetsperren hat sie sich nicht beteiligt, wie man zum einen im Plenarprotokoll des Bundestages lesen konnte und zum anderen in Abgeordnetenwatch nachzulesen ist [hier]
Nichtsdestotrotz sehe ich das als Wahlkampfgetöse, wie Frau Zypries es in einem ähnlichen Zusammenhang nannte. Mit einem aktuellen Thema muss sich die SPD nun mal profilieren und da die Piratenpartei bereits im Wahlbarometer genannt wird, ist das Thema Internetsperren ein willkommener Anlass, sich zu profilieren. Selbst wenn die SPD einen nennenswerten Erfolg erzielen sollte, wird dieser Punkt in Koalitionsverhandlungen wohl unter den Tisch fallen. Von daher gibt es zumindest in dieser Frage für mich keine Änderung meines Wahlverhaltens.
Feministinnen bestätigen Desaster für Väter
Am 23.03.2009 lief im Deutschlandradio die Sendung „Kontrovers: Familie, Kinder, Partnerschaften – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?“
Leider hatte ich diesen Beitrag aus mir heute unerfindlichen Gründen noch nicht veröffentlicht.
Studiogäste:
Isabelle Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages
Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller, Bundesvorstand Väteraufbruch für Kinder
Ich habe mir die Sendung angehört und fand das Resümee meines Beitrages „Ein Desaster für Väter“ [bestätigt]
Deutschlandradio – wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht? – MP3-Datei
Ausnahmen, Ausnahmen, Ausnahmen… das ist das, was mir nach dieser einen Stunde des hörens überwiegend im Gedächtnis geblieben ist. Ein paar dieser Ausnahmen wurden kurz und bündig zusammen gefaßt und zwar [hier] und [hier]
Noch schlimmer als die Feministinnen fand ich allerdings teilweise Prof. Müller vom VafK. Bei diesem Vorsitzenden braucht man sich nicht wundern, das es für Väter nicht vorwärts geht.
Wer sich die Sendung nicht anhören und zu dem Thema lieber direkt eine Bewertung der Sendung lesen möchte, dem empfehle ich die Seite „Die Familie und ihre Zerstörer“, wo der Mitschnitt ausführlich kommentiert wurde.
Die Ausarbeitung und Kommentierung entspricht meinem Rechtsempfinden, von daher kann ich die Seite guten Gewissens empfehlen.
Deutschlandradio hatte im übrigen am Tage der Urteilsverkündigung (18.03.2009) ein Interview mit Brigitte Zypries getätigt [hier]
Fazit
Es wird wie immer auf hohem Niveau gejammert und man kommt unweigerlich zu der Frage: Was wollen Feministinnen eigentlich?
Diese BGH-Urteile gehen eindeutig wie immer zu Lasten der Barunterhalts-Verpflichteten, sprich Väter.
Das gestern von mir veröffentlichte und kommentierte Leitsatz-Urteil des BGH XII Az.: XII ZR 102/08 bestätigt nämlich keineswegs irgendwelche Nachteile für Mütter und schon gar nicht welche für Kinder. Das öffentliche Medienecho zum Urteil vom BGH Az.: XII ZR 74/08 im März diesen Jahres zum nachehelichen Betreuungsunterhalt hat m.E. viel dazu beigetragen, das Mütter weiterhin keine Befürchtungen hegen und sich zu früh einer Erwerbsarbeit verpflichtet fühlen zu müssen.
Links
BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung
FemokratieBlog: BGH urteilt – Moderne Mütter massiv überfordert
Das Gesetz geht zu Lasten der Kinder
Schlußwort von Prof. Proksch – Begleitforschung zur Reform des Kindschaftsrechts
Moderne Mütter massiv überfordert
Das von mir verlinkte BGH-Urteil ist eine Leitsatzentscheidung, weshalb ich mir dieses durchgelesen habe. Meine Vermutung wurde bestätigt, das es für Väter in absehbarer Zeit keine Entlastungen im Familienrecht geben wird. Klar heraus gestellt wird die Tatsache, das der Gesetzgeber – verantwortlich dafür Frau Zypries – niemals an eine Besserstellung der Väter gedacht hat. Ihre hohlen Phrasen, man müsse die geänderten Lebensumstände heutiger Ehen/Partnerschaften berücksichtigen, diente lediglich der Ruhigstellung nicht nur diverser Väterorganisationen. Das Medienecho war dementsprechend und landauf, landab wurde darüber geklagt, wie schlecht es doch in Zukunft den Müttern in diesem Lande gehen würde. Es hat funktioniert und nebenbei bemerkt finde ich es schon seit einiger Zeit erstaunlich ruhig in unserem Blätterwalde, was sog. Benachteiligen von Müttern angeht.
Nun also ein paar ausgesuchte Sätze aus dem Urteil.
BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung
Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt für die Zeit ab Januar 2008. 2 Der 1965 geborene Antragsteller und die 1977 geborene Antragsgegnerin hatten im September 2001 die Ehe geschlossen, aus der ihre im März 2002 geborene Tochter hervorgegangen ist. Nach der Trennung im April 2004 wurde die Ehe mit Verbundurteil vom 30. März 2007 geschieden, das zum Scheidungsausspruch seit dem 4. September 2007 rechtskräftig ist.
– Seite 5 –
[..]Unabhängig davon, dass die Alleinerziehung mehr Zuwendung und Anstrengung erfordere als die Kindesbetreuung in einer intakten Familie, benötigten Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“. Kinder in diesem Alter könnten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, auch nicht stundenweise. Regelmäßig führe daher eine volle Erwerbstätigkeit neben der Betreuung eines kleinen Kindes zu einer massiven Überforderung des betreuenden Elternteils.Auch wenn sich eine pauschale Betrachtung, wie sie durch das Altersphasenmodell in der Vergangenheit häufig vorgenommen worden sei, nach neuem Recht verbiete, müssten die altersbedingten besonderen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Auch bei Vollzeitbetreuung in einer kindgerechten Einrichtung könne von dem betreuenden Elternteil regelmäßig keine Vollzeiterwerbstätigkeit verlangt werden, solange das Kind den Kindergarten bzw. die ersten Grundschulklassen besuche. Um eine unzumutbare Belastung und eine erhebliche Ungleichgewichtung der Anforderungen an die gemeinsame Elternverantwortung zu vermeiden, könne man dann regelmäßig nur eine Teilzeitbeschäftigung verlangen, die mit zunehmendem Alter des Kindes zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit auszubauen sei. Überspanne man die Anforderungen an die Erwerbsverpflichtung des betreuenden Elternteils, treffe man damit unmittelbar auch das Kind und beraube es unter Umständen einer Lebensperspektive, die es ohne Trennung der Eltern gehabt hätte.
– Seite 6 –
Die Unterstützung der Antragsgegnerin durch ihre Eltern sei im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1570 BGB nicht zu berücksichtigen, weil es sich dabei um freiwillige Leistungen handele, die der Antragsgegnerin zugute kommen, nicht aber den Antragsteller entlasten sollten.
Für die Zeit ab Januar 2008 seien die nicht unerheblichen Kosten (Anm. Umgangskosten) aber unter Berücksichtigung der unterbliebenen Höherstufung für den Kindesunterhalt durch Abzug eines Betrages in Höhe von 30 € monatlich zu berücksichtigen.
– Seite 8 –
Eine Begrenzung des Unterhalts komme derzeit nicht in Betracht, weil noch nicht absehbar sei, wie lange die umfassende Betreuung der gemeinsamen Tochter durch die Mutter noch notwendig sei. Der Bundesgerichtshof habe im Regelfall davon abgesehen, den Anspruch auf Betreuungsunterhalt zeitlich zu begrenzen, und darauf abgestellt, dass eine vorausschauende Beurteilung der Verhältnisse noch nicht möglich sei.
– Seite 10 –
a) Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber den nachehelichen Betreuungsunterhalt grundlegend umgestaltet. Er hat einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann (BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.). Im Rahmen dieser Billigkeitsentscheidung sind nach dem Willen des Gesetzgebers kind- und elternbezogene Verlängerungsgründe zu berücksichtigen.
aa) Mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will. Ein während dieser Zeit erzieltes Einkommen ist somit stets überobligatorisch und der betreuende Elternteil kann eine bestehende Erwerbstätigkeit jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen.
– Seite 11 –
b) Kindbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach Billigkeit, die ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 6 Abs. 2 und 5 GG finden, entfalten im Rahmen der Billigkeitsentscheidung das stärkste Gewicht und sind deswegen stets vorrangig zu prüfen.
aa) Insoweit ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich den Vorrang der persönlichen Betreuung gegenüber anderen kindgerechten Betreuungsmöglichkeiten aufgegeben hat.
– Seite 12 –
Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist deswegen stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die begabungs- und entwicklungsgerechte Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Einrichtungen gesichert werden könnte.
– Seite 13 –
Die Betreuungsbedürftigkeit ist vielmehr nach den individuellen Verhältnissen des Kindes zu ermitteln. Erst wenn die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zeitweise sich selbst überlassen werden können, kommt es aus kindbezogenen Gründen insoweit nicht mehr auf die vorrangig zu prüfende Betreuungsmöglichkeit in kindgerechten Einrichtungen an.
An diesem Urteil ist ‚wunderbar‘ abzulesen, wie die Gehirnwäsche der Medien funktioniert. Man braucht nur regelmäßig von Überforderung reden und Gesetzgeber/Gerichte berücksichtigen diese.
Letztlich ging es bei der Unterhaltsreform nur darum, Müttern unehelicher Kinder die gleichen Rechte zu billigen wie den Müttern ehelicher Kinder.
Eine Begrenzung des nachehelichen Betreuungsunterhalts wird kategorisch abgelehnt.
Nachehelich Solidarität, egal wie kurz die Ehe war, wird ausdrücklich gefördert. Davon abgesehen, das die Wörter ’nacheheliche Solidarität eine Widersprüchlichkeit in sich darstellen.
Auffallend ist natürlich die Erwähnung der regelmäßigen Überforderung. Damit läßt sich der Betreuungsunterhalt natürlich grandios rechtfertigen und kann beliebig verlängert werden. Eine Erwähnung der Betreuungsmöglichkeit durch den Vater wird gar nicht erst in Betracht gezogen.
Die Aufzählungen zum Thema Billigkeitsentscheidung sind sehr auffällig, nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit den individuellen Verhältnissen des Kindes.
Die Betonung zum Gesetzgeber fällt ebenso auf und man bekommt den Eindruck, das die Urteilsbegründung nicht im eigenen Ermessen liegt, sondern auf diesem Wege die Verantwortung abgeschoben werden soll.
Fazit
Eine Aussicht auf finanzielle Entlastung der Väter ist auf Grund der Berücksichtigungen der individuellen Umstände der Kinder nicht gegeben und war auch nie gewollt!
Link
FemokratieBlog: Ein Desaster für Väter
Zypries: Familie ist dort, wo Kinder sind
Zypries stellt Forschungsprojekt vor
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern [mehr]
Nach dem lesen des Artikels des BMJ kann ich mich ausnahmsweise der Argumentation nicht ganz verschließen. Zuviel Leid und Gewalt habe nicht nur ich selbst als Kind und Jugendliche erlebt, um behaupten zu können, heterosexuelle Familien sind das ideale Umfeld für Kinder.
Vielmehr bin ich der Meinung, das die Probleme der Erziehung im allgemeinen von Kindern ganz woanders zu suchen sind. Wenn einige Bundesministerien sich endlich dazu bekennen würden, das Gewalt auch von Müttern an Kindern und Vätern begangen wird, dann wäre eines der letzten Tabuthemen in unserer Gesellschaft da, wo es hingehört – in der Öffentlichkeit. Solange aber Mütter verschont werden und die Politik lediglich mit dem Zeigefinger bei begangenen Taten droht, solange wird sich die Spirale der Gewalt endlos fortsetzen.
Nachfolgend noch der Link zum Beitrag des BMJ zu „Mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartner“ [hier]
Auf dieser Seite sind weitere Links zu folgenden Themen zu finden:
- Gesetzgebungsverfahren
- Dokumente
- Pressemitteilungen
- Rede der Ministerin
Link
Forschungsbericht „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“
WikiMANNia – Häusliche Gewalt
Zypries: Zukunft des Internets diskutieren
Es sei an der Zeit eine Debatte darüber zu führen, wie künftig mit dem Internet umzugehen sei, sagte Bundesjustizministerin Zypries in der Frankfurter Rundschau. „Wie halten wir es mit der Anonymität, mit der Sicherheit im Internet und wie lassen sich Straftaten vermeiden? Darüber sollten wir mit der Internetgemeinde diskutieren.“
[..]FR: Ursula von der Leyen will im Kampf gegen Kinderpornografie nun Sperren im Internet errichten. Die Daten der Surfer, die auf solche Seiten zugreifen, sollen an die Staatsanwaltschaft gehen. Ein Klick – und ab in den Knast?
Frage an Frau Zypries wegen Zensur
Vorab, nachfolgende Frage(n) aus Abgeordnetenwatch wurden nicht von mir gestellt, ich stelle aber trotzdem den gesamten Text hier ein. Da es auf Abgeordnetenwatch unkompliziert möglich ist, eine Benachrichtigung auf eine Antwort zu erhalten, wäre es toll, wenn sich noch viele von Euch eintragen würden, damit sich die Zahl der Interessenten signifikant erhöht und wir auch hier ein Zeichen setzen.
(Aktuell 93 Interessierte).
Sehr geehrte Frau Zypreis,
da auch Sie sich für eine Zensur in Deutschland stark machen, möchte ich meine Fragen auch an Sie stellen.
Sie betonen ja, dass Zensur ein hilfreiches und nötiges Mittel gegen Kinderpornographie im Internet ist. Als Erfolgsbeispiel werden unter anderem Schweden, Dänemark und Australien genannt.
Der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, hat allerdings in einem Interview mit dem Focus (1) ganz deutlich gesagt, dass das definitiv nicht der Fall ist.
Des weiteren sind die Zensurlisten von Australien und Dänemark mittlerweile öffentlich einsehbar (2) und zeigen ganz deutlich, dass dort sehr viele Seiten gesperrt werden, die absolut nichts mit verbotener Kinderpornographie zu tun haben sondern überwiegend politisch motiviert sind. Das kann man anhand der Domain selbst oder über Google zu den Domains herausfinden, ohne die Seite selbst aufzurufen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Auch ein norwegischer Polizeichef – John Ståle Stamnes – hat sich mittlerweile dazu geäußert und in einem Interview mit ABC (3), dass die immer wieder auftauchenden Zahlen völlig haltlos und extrem übertrieben sind.
Der Vorstandsvorsitzende des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (Eco), Michael Rotert, hat ebenfalls – wie auch eine Vielzahl anderer ECHTER Experten in einem Interview mit der Berliner Zeitung (4) gesagt, dass die von Ihnen angestrebte Zensur völlig nutzlos ist.
Was sagen sie zu diesen Fakten und welche Konsequenzen haben diese auf Ihr Zensur-Vorhaben?
Mit freundlichen Grüßen
(1) www.focus.de
(2) haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich die Liste nicht direkt heir verlinke, sie dürfte Ihnen aber sehr wohl bekannt sein – immerhin gab es ja bereits eine Razzia beim Eigentümer der Domain wikileaks.de
Brigitte Zypries zur Zukunft des Urheberrechts
Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries, MdB zur Eröffnung der Internationalen Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts des Bundesministeriums der Justiz am 7. Mai 2009 in Berlin
[..]Angesichts der zahlreichen Verletzungen des geistigen Eigentums im Internet frage ich mich auch, ob wir beispielsweise mehr Regulierung des Netzes brauchen. Ob etwa die Anonymität des Internets eingeschränkt werden soll. Nicht zur Kontrolle, sondern um einen paßgenaueren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Informationen zu ermöglichen. Es macht ja durchaus einen Unterschied, ob jemand auf Material zugreifen will, um dies kommerziell zu nutzen oder ob sich jemand lediglich für private Zwecke informieren möchte. Ob das technisch geht, welche rechtliche Erwägungen wir dabei anstellen müssen, das ist noch alles offen, aber wir müssen darüber nachdenken und diskutieren und gemeinsam die Suche nach Lösungen vorantreiben.
In Frankreich etwa will die Regierung eine Behörde schaffen, die bei Urheberrechtsverletzungen im Internet Warnhinweise an die Verletzer versendet und ihm im Wiederholungsfall den Internetzugang zeitweilig sperrt. Ich glaube nicht, dass dies ein Modell für Deutschland oder gar für ganz Europa sein kann. Hier müssten Internetverbindungsdaten in gewaltigem Umfang gespeichert werden und das berüht den Datenschutz und die Kommunikationsfreiheit in ganz erheblichem Maße. Kontrolle und Überwachung sind selten erste Wahl für die Lösung eines Problems sein [mehr]
Noch mehr Regulierung des Internets? Allmählich dürfte auch dem letzten klar sein, das der Vorstoss unserer Zensursula nur ein Vorwand war. Nachtigall ick hör Dir trapsen…
Kampf gegen Kinderpornos – Gesetz noch vor dem Herbst
Im Ringen um ein Gesetz gegen Kinderpornografie hält Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Regelung noch vor der Bundestagswahl für möglich. Sie sagte der „Passauer Neuen Presse“: „Wenn man es wirklich will, kann man sehr zügig eine Regelung finden. Ich bin da sehr zuversichtlich. Die Vorarbeiten sind gemacht.“
Vor dem Hintergrund ihres Streits mit Familienministerin Ursula von der Leyen sagte Zypries: „Die Familienministerin sieht inzwischen ein, dass es eines gesonderten Gesetzes zur Verhinderung des Zugangs auf kinderpornografische Seiten im Netz bedarf. Deshalb hat sie Eckpunkte für das Gesetz vorgelegt, über die wir heute im Bundeskabinett beraten und entscheiden werden.“ [mehr]
Telekom stellt sich noch quer
[..]Grundsätzlich hat sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ebenso wie Zypries gegen eine strengere Internet-Zensur – mit Ausnahme der Kinderpornografie – ausgesprochen. Schäuble sagte der ARD: „Bei der Kinderpornografie besteht jetzt Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeit.“ Mit Blick auf den Amoklauf von Winnenden betonte er: „Das andere muss ein bisschen gründlich diskutiert werden, deswegen möchte ich es auch nicht vermischen.“ Zypries warnte vor hektischem Aktionismus: „Wir machen ein Gesetz zur Verhinderung der Nutzung von Kinderpornografie im Internet, so muss der Titel sein. Wir dürfen jetzt nicht anfangen, das Telemediengesetz oder andere Gesetze zu ändern.“ [mehr]
Warten wir also ab, welche Beschlüsse heute im Bundestag ausgearbeitet werden. Am Abend müßte es bereits ein Vorabprotokoll der heutigen Plenarsitzung geben. Sollte das zutreffen, werde ich dieses noch (in Teilen) veröffentlichen.
Zypries sperrt sich gegen Internet-Pläne der Familienministerin
KINDERPORNO-BEKÄMPFUNG
Die Familienministerin will das Internet filtern, um Kinderpornografie draußen zu halten. Doch Ursula von der Leyen hat ohne die Justizministerin geplant: Brigitte Zypries will nach Informationen des SPIEGEL dem Web-Filter die Unterstützung versagen – wegen verfassungsrechtlicher Risiken.
Das Vorhaben von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), den Zugang zu kinderpornografischen Internet-Seiten durch Sperrvereinbarungen zwischen Internet-Providern und dem Bundeskriminalamt zu erschweren, wird zum Streitfall in der Großen Koalition.
Wenn ausgerechnet Internetsperren einen Streitfall in der Koalition auslösen, wäre das doch tatsächlich einmal etwas positives.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beklagt nach SPIEGEL-Informationen in einem fünfseitigen Brief an die Familienministerin mit Datum vom Donnerstag, ihr Haus sei in die monatelangen Verhandlungen nicht eingebunden gewesen. Der Vorschlag der Familienministerin, schreibt Zypries, berge „erhebliche verfassungsrechtliche Risiken“, sie könne diese Lösung deshalb „nicht mittragen“.
Ich stelle mir hier die Frage: werden Gesetzesänderungen schon immer auf diese Weise beschlossen oder kommt das jetzt nur an die Öffentlichkeit wegen bevorstehender Wahlen?
Im Januar hatte von der Leyen bereits eine weitgehende Einigung mit den Internet-Anbietern verkündet, doch auch dort regt sich Widerstand. „Keine Sperre ohne Gesetz“, heißt es etwa beim Branchenverband Eco.
Es hätte mich aber auch gewundert, wenn sämtliche Internet-Anbieter dieses so einfach hingenommen hätten. Zwar gibt es auch hier immer welche, die vorauseilenden Gehorsam praktizieren, aber keinerlei Aufbegehren konnte und kann nicht sein.
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages war vor einigen Wochen zu dem Schluss gekommen, die Seitensperrung sei technisch kaum umsetzbar und gefährde schwerwiegend die im Grundgesetz garantierte Kommunikationsfreiheit.
Ich habe heute lange gesucht, aber leider auf der Homepage vom Bundestag nichts dazu gefunden.
Der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse“ sagte von der Leyen am Samstag, es werde derzeit mit acht großen Zugangsanbietern verhandelt, einzelne Verträge seien bereits unterschriftsreif. „In den kommenden Wochen werden die Vereinbarungen offiziell geschlossen“, so von der Leyen.
Wenn das stimmen würde, dann wären das Vereinbarungen, die gegen einige Gesetze verstoßen würden und das macht ja wohl kaum jemand mit.
Die Justizministerin hält diese Vertragslösung für nicht ausreichend. „Effektive Sperrmaßnahmen“, schreibt sie, erforderten „eine klare gesetzliche Grundlage“. Von der Leyen sieht dennoch „keine Hürden, die nicht aus dem Weg geräumt werden können“. Ihr Ministerium arbeitet nun an Eckpunkten für ein Gesetz, mit denen sich das Bundeskabinett am 25. März befassen soll. Unterstützung in ihrer Machtprobe mit der Bundesjustizministerin bekommt von der Leyen von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU): „Kinderpornografie ist abscheulich. Wir sollten mit vereinten Kräften dagegen vorgehen, anstatt mit juristischen Spitzfindigkeiten den Eindruck zu erwecken, unsere Verfassung schütze Kinderpornografie.“ [Quelle]
Ja klar, Frau Ministerin sieht selten Probleme und das sie vom Innenminister Unterstützung erhält, verwundert vermutlich keinen. Gerade Herr Schäuble ist dafür bekannt, etliche Gesetze auf den Weg gebracht zu haben, die er entweder komplett oder teilweise zurück nehmen mußte. Das Geheuchel über Kinderpornografie nehmen ich unseren Ministern nicht ab und das hier mal wieder mit der Verfassung „gespielt“ wird, zeigt wohl eher die eigene Hilflosigkeit.
Link
Spiegel: Von der Leyen lässt Kinderpornografie aus dem Netz filtern
Heise: Von Datenschutz und Schäuble-Katalog
Umfrage des BMJ zur gemeinsamen Sorge bei nichtehelichen Vätern
Am 07.01.2009 schrieb Frau Zypries bei Abgeordnetenwatsch folgendes:
Sehr geehrte Frau ,
die Auswertung der Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern ist abgeschlossen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung können Sie beim Bundesministerium der Justiz, poststelle@bmj.bund.de, anfordern [hier]
Kommentar
Ich schrieb daraufhin das Bundesministerium der Justiz an mit der Bitte, mir diese Zusammenfassung zuzuschicken, was auch prompt erledigt wurde.
Zur Vorgeschichte
Im Jahre 1998 mußte, ausgelöst durch den Maastricht-Vertrag, das gemeinsame Sorgerecht eingeführt werden, allerdings gab es dieses nur für ehemals Verheiratete. Deshalb mußte ein nichtehelicher Vater bis zum Bundesverfassungsgericht klagen und mit Urteil vom 29.1.2003 stellte das BVerfG u.a. fest:
L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003
– 1 BvL 20/99 –
– 1 BvR 933/01 –
4. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.
Kommentar
Da diese Umfrage bereits im WGVDL-Forum eingestellt wurde, möchte ich die Ergebnisse auch in diesem Blog verkünden und auf die Argumentation des BMJ hinweisen. 6 Jahre nach Urteilsverkündung bequemt sich das Justizministerium, endlich eine Studie auszuschreiben und ich befürchte, bis eine evtl. Gesetzesänderung wirksam wird, werden noch weitere 6 Jahre zu Lasten der Kinder und Väter vergehen.
Frau Zypries persönliche Beratung von Frau zu Frau
Anmerkung
Warum auch immer, irgendwie ist Frau Zypries meine „Lieblingspolitikerin“, da sie meinen Galgenhumor stets strapaziert. Besonders bei ihren Kommentaren auf Abgeordnetenwatch weiß ich oftmals nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Nun – meistens entscheide ich mich für ersteres, das Leben ist schließlich hart genug. Die überwiegenden Fragen an Frau Zypries beinhalten die Sorgerechts- und Umgangsproblematik und hier im Besonderen das fehlende Sorgerecht der unehelichen Väter, §1626a, Absatz 2. Das Drumherumgerede, die Ausreden, überhaupt – die ganzen, teilweise dreisten Kommentare lassen mich immer wieder sprachlos vor dem PC sitzen. Eine sinngemäße Standardantwort von Frau Zypries in Fällen von Ungerechtigkeiten Vätern gegenüber lautet: Anlass für Änderungen sehe ich daher nicht.
Nun hat eine verlassene Frau darüber geklagt, das in Scheidung lebenden Frauen kein Unterhalt zusteht. Wer jetzt glaubt, das Frau Zypries sie auf Gesetze verwiesen hat, der hat vergessen, das Frau Zypries Mitglied bei Deutscher Juristinnenbund e.V. ist, der sich überwiegend um die Rechte der Frauen kümmert . Nun zur Antwort von Frau Zypries:
Sehr geehrte Frau ,
um Ihre Fragen richtig beantworten zu können, benötige ich weitere Informationen. Deshalb möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an mich zu wenden – dieses Forum ist für weitere Details nicht der geeignete Ort. Sie erreichen mich per Post im Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin oder per E-Mail brigitte.zypries@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Kommentar
Nach dem lesen war ich tatsächlich erst einmal sprachlos. Alle von Männern gestellten Grundsatzfragen zum FamR werden fast gnadenlos abgebügelt, aber eine Frau erhält eine persönliche Einladung zu einer Beratung. Politiker sollten zumindest öffentlich Neutralität bewahren. Politikerinnen hingegen brauchen das nicht. Das nenne ich dummdreist, wird aber immer öfter praktiziert. Nun lest selbst [hier]
Hilfe für Stalking-Opfer
Stalking ist keine Privatsache, beharrliche Nachstellungen sind eine Straftat. Dies betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Eröffnung einer Beratungsstelle, die Stalking-Opfern in Berlin hilft.
[..]Viele Ermittlungsverfahren
„Schon die ersten Rückmeldungen zeigen, dass dieses Gesetz wirkt“, stellte Zypries fest. Allein in den ersten neun Monaten nach Inkrafttreten seien bundesweit über 12.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies zeige, dass Polizei und Justiz das neue Gesetz konsequent anwenden. Noch schlimmere Delikte von Tätern können dadurch verhindert werden [mehr]
Kommentar
Das Bundesministerium der Justiz hat auf seiner Internetpräsenz eine Seite eingerichtet, speziell zum Thema „Was ist Stalking?“. Man findet dort eine umfangreiche Linksammlung und das nicht nur zu diversen Frauen- bzw. Länderministerien, sondern auch zu Webseiten der Polizei in verschiedenen Bundesländern. Ich habe mir die Seite „Beispiele zum Schutz gegen Stalking“ angesehen und aus dieser ist klar ersichtlich, das Minsterien nur Frauen als Opfer im Blick haben. Etwas anderes habe ich allerdings auch nicht erwartet.
Abgeordnetenwatch: Brigitte Zypries und die Unterhaltspflicht bei Arbeitslosigkeit
Anmerkung
Da Frau Zypries als Bundesjustizministerin Teil unseres Politsystems ist, erlaube ich mir, ab und zu einige Fragen und Antworten – die ich zentriert darstellen werden – aus Abgeordnetenwatch hier einzustellen, insbesondere über ihren Zuständigkeitsbereich.
Frage eines Unterhaltsversklavten
Sehr geehrte Frau Zypries, Eine weitere unerklärliche Ungerechtigkeit im Unterhaltsrecht gibt es im Falle von Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen.
Arbeitslosigkeit wird in der Rechtspraxis, als vorübergehend angesehen. Damit wird begründet, dass der Unterhaltspflichtige die Einkommenseinbußen alleine zu tragen hat.
Warum ist das so?
Auch in intakten Familien nehmen alle Familienmitglieder die Lasten gemeinsam auf sich und beteiligen sich an den notwendigen Einsparungen. Zumal die Teilung des Nutzens auch im Trennungsfalle als Selbstverständlich angesehen wird. Zumindest den finanziellen Nutzen des Pflichtigen. Niemand käme auf die Idee, dass ausschließlich Einer auf das Essen verzichten müsste, damit alle Anderen weiter den gewohnten Lebensstandard halten können. In meinem Fall wäre es sogar so, dass ich mehr Unterhalt an meine Frau und meine 4 Kinder bezahlen müsste, als ich an ALG1 erhalten würde.
Mir bliebe mindestens ein halbes Jahr nicht ein Cent zur Deckung meines Lebensunterhalts, sondern ich wäre sogar verpflichtet etwa 200,- mehr Unterhalt zu bezahlen, als ich an ALG1 erhalten würde. Wovon soll ich in der Zeit leben? Geschweige denn, den Umgang mit meinen Kindern sicher zu stellen für dessen Finanzierung ich ebenfalls alleine zuständig bin?
Von meinem Einkommen leben 6 Menschen. Es ist absurd zu glauben, dass ich den Verlust von fast 50% meines Einkommens alleine ausgleichen könnte. Aufgrund der zahlreichen anderen Ungerechtigkeiten, denen Väter in Deutschland ausgesetzt sind, bleibt mir nach Abzug der Umgangs-, Erwerbs- und Gerichtskosten schon heute deutlich weniger Geld zum Leben als meiner Frau. Wovon soll ich da Rücklagen bilden? Wovon die Unterhaltsschuld begleichen?
Warum haben berufstätige Väter im Gegensatz zu Kinderlosen oder Müttern 6 Monate keinerlei Anspruch auf ALG1? – Wofür werden Väter hier bestraft?
Welcher Mensch kann glauben, dass man mehr Unterhalt bezahlen kann als man Einkommen hat? – Sehen sie auch hier keinen Grund etwas zu ändern?
Antwort von Frau Zypries (ledig, kinderlos)
ein Unterhaltsanspruch besteht nur, solange und soweit der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, den geltend gemachten Unterhalt ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs zu leisten. Verfügt ein Unterhaltspflichtiger – aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen – über kein oder über ein zu geringes Einkommen, besteht deshalb regelmäßig keine Unterhaltsverpflichtung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Unterhaltspflichtige nicht finanziell überfordert werden. Der Grundsatz der Leistungsfähigkeit ist auch dann beachtlich, wenn sich die Einkommensverhältnisse erst später, das heißt nach der Unterhaltsfestlegung ändern. Der Unterhaltspflichtige hat dann regelmäßig die Möglichkeit, eine Anpassung des bereits bestehenden Unterhaltstitels an die veränderten Verhältnisse zu verlangen. Eine solche Abänderungsklage setzt aber voraus, dass es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Auch im Interesse des Rechtsfriedens soll die Abänderungsklage bei geringfügigen, wirtschaftlich nicht wesentlich ins Gewicht fallenden oder auch bei nur vorübergehenden Änderungen nicht möglich sein. Das ist auch deshalb sachgerecht, weil ein gerichtliches Unterhaltsverfahren in aller Regel längere Zeit in Anspruch nimmt und zudem weitere Kosten verursacht.
Vor diesem Hintergrund wird in der Rechtsprechung zum Teil die Ansicht vertreten, dass im Einzelfall eine nur kurzfristige Arbeitslosigkeit eine Abänderungsklage nicht begründen kann. Entgegen Ihrer Ansicht wird Arbeitslosigkeit jedoch nicht per se als vorübergehend angesehen. Ganz im Gegenteil: In der unterhaltsrechtlichen Praxis stehen Abänderungsklagen häufig in Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen, die – sofern der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz unverschuldet verloren hat und trotz Bemühungen keinen neuen oder nur einen geringer entlohnten Arbeitsplatz zu finden vermag – auch regelmäßig zu einer Reduzierung oder zu einem Wegfall der Unterhaltsverpflichtung führen. Hierbei räumt die Rechtsprechung dem Unterhaltspflichtigen im Übrigen in der Regel eine angemessene Orientierungs- und Bewerbungsfrist von bis zu sechs Monaten ein, in der vom geringeren Arbeitslosengeld als Unterhaltsbemessungsgrundlage ausgegangen wird.
Anlass für Änderungen sehe ich daher nicht.
Kommentar
Frau Zypries weiss überhaupt nicht um was es geht. Mit keiner Silbe geht sie auf die Not des Fragenden ein. Sollte der Mann tatsächlich arbeitslos werden, würde ihm nicht einmal der Selbstbehalt bleiben. Ein Sklave bekäme wenigstens noch etwas zu essen. Ich wage aber zu bezweifeln, das die Familie ihm einen Platz an ihrem Esstisch anbieten würd
Viel Motivation um überhaupt noch arbeiten zu gehen, dürfte da nicht übrigbleiben.
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