Beratungsstelle für Stalking-Täter

brigitte-zypries1Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstützt die Beratungsstelle „Stop-Stalking“ des Berliner Krisen- und Beratungsdienstes e.V. (KUB). Mit dem Zuschuss des Bundesjustizministeriums wird der Aufbau und Betrieb einer Online-Beratung für Stalking-Täter finanziert. Die Beratungsstelle „Stop-Stalking“ wurde im Mai 2008 in Berlin eröffnet. Ziel ist es, betroffenen Menschen dabei zu helfen, das Stalking-Geschehen zu unterbrechen und wieder selbstbestimmt zu leben [mehr]

Natürlich gibt es nur Täter und keine Täterinnen. Ich bin davon überzeugt, würde man diesen Umstand anmahnen, das es garantiert heißen würde, das Frauen als Täter natürlich ebenfalls gemeint seien. Das scheint aber eher die Sicht von Frau Zypries zu sein, denn auf der Seite der Beratungsstelle werden stalkende Menschen angesprochen.

Zypries unterstützt Bewohnerinnen des Berliner Mädchen-Wohnprojekts „Potse“

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit Mechthild Rawert, MdB, den Bewohnerinnen des Berliner Mädchen-Wohnprojekts „Potse“ eine Wii-Spielkonsole als Geschenk überreicht. Die beiden Abgeordneten hatten die Spielkonsole bei der Wii-Olympiade auf dem diesjährigen Sommerfest der Zeitung „Vorwärts“ gewonnen [mehr]

Nun ja, das hat zumindest der SPD nichts gebracht und Frau Zypries nur noch einen Abgeordnetenplatz 😉

Links
Beratungsstelle Stop-Stalking
BMJ: Gesetzliche Grundlagen zum Thema Stalking

3 Kommentare.

  1. Warum ist da nur von Tätern die Rede? Korrekt müsste es doch heißen „für Stalking-Täter und Täterinnen“.

    Ich zumindest wurde schon von einer Frau gestalkt.

  2. Wenn ich mich richtig erinnere wurde das Stalkinggesetz damals von vor allem prominenten Männern gefordert. Ich kann mich natürlich auch täuschen, aber leider findet man aus der Zeit zu dem Thema nur sehr schwer etwas im Internet. Nachdem ich mich gefragt hatte wie daraus auf einmal ein „Frauen besonders betroffen“ Thema wurde, habe ich die Antwort in einem Stalkingforum gefunden. Der lächerlichste Fall war in etwa, Frau macht mit Freund schluß ohne es ihm zu sagen. Frau fühlt sich gestalkt von den SMS Nachrichten (was denn los wäre, warum sie sich nicht mehr meldet, sich nicht mehr blicken lässt? usw.) und den Telefonanrufen (die sie natürlich nicht annimmt). Bis zu jenem Tag als der vermeintliche Ex auch noch an der Tür klingelt und gleich wieder die Tür vor der Nase zu geknallt kriegt mit der Aufforderung er solle sie endlich in Ruhe lassen. Der Tip in dem Forum war sie solle ihn wegen stalking anzeigen. Zugegeben war das das lächerlichste Forum zu dem Thema von allen, aber quillte vor „Stalkingfällen“ nur so über. Was einen nicht wundern sollte wenn die Justiz jetzt schon Frauen das Schluß machen abnehmen muss, damit es auch der Ex mit bekommt.

  3. Das Stalking-Gesetz war zur Abrundung des Familienrechts gedacht, da sich eine Zeit lang unter geschiedenen Vätern die Mode breitgemacht hatte, auf eigene Faust den Kontakt zu ihren Kindern zu suchen, wenn die Mutter anfing, den Umgang eingenmächtig einzuschränken.
    Aus Vätersicht erwies sich diese Taktik als äusserst erfolgreich, konnte doch das Kind nun nicht mehr angeschwindelt werden, von wegen, daß der Vater es nicht mehr sehen wollte. Außerdem konnten Nachbarn auf die Problematik aufmerksam werden und so mehr Öffentlichkeit hergestellt werden.
    Nach dem Stalking-Gesetz ist es damit Essig.