Archiv nach Schlagworten: Bundesrat

Bundesrat schlägt die verpflichtende Teilnahme an Täterprogrammen vor

hib-Meldung • 2010_04/2010_132/02

Recht/Gesetzentwurf – 28.04.2010
Berlin: (hib/BOB/AW) Männer, die gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu Änderungen ihres Verhaltens und ihrer Wahrnehmung gelangen. Dafür soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm teilzunehmen, auf bis zu einem Jahr erweitert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1466) hervorgeht. Das Strafgesetzbuch soll zudem so geändert werden, dass die Teilnahme an einem Täterprogramm angeordnet werden kann. Nach Ansicht der Länderkammer haben solche Programme besondere Bedeutung für bislang nicht vorbelastete Männer. Wenn sie die Auflage, an einem Täterprogramm teilzunehmen, nicht erfüllten, drohe ihnen eine Anklage oder eine Verurteilung. Dies sei im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes. Die Länderkammer hatte bereits im Juli 2008 vergeblich versucht, eine entsprechende Initiative (16/10068) zum Erfolg zu bringen.

Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf Initiativen, die die Gewaltprävention und den Opferschutz in ”sachgerechter Weise“ fördern. Täterorientierte Maßnahmen wie die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs könnten einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung des Täters und damit auch zur Gewaltprävention und zum Opferschutz darstellen. Zwar dürfte es schwierig sein, bereits jetzt den konkreten Bedarf für entsprechend langfristigen Weisungen und deren Wirkungen genau zu benennen, da ”Täterprogramme“ namentlich in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt in Deutschland ein relativ neues Arbeitsfeld darstellen und bislang erst einige wenige Einrichtungen auf mehrere Jahre Erfahrung zurückblicken können. Die vorgeschlagene Erweiterung der entsprechenden Weisungsmöglichkeiten würde jedoch den Spielraum eröffnen, die ersten positiven Erfahrungen mit diesen Programmen zu verifizieren und gegebenenfalls auszubauen. Der Erfolg in der Praxis setze jedoch die finanzielle Sicherstellung der Angebote durch die Länder voraus [hier]

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Ich frage mich immer und immer wieder, wann die von Frauen gegen Kinder, Männer und alte Menschen ausgeübte Gewalt endlich auch bei unseren Politikern ankommt. Täterinnen gibt es nach deren Definition nicht – und das zu Lasten von unzähligen Opfern.

‚Passend‘ dazu hat Bremerhaven einen neuen Ratgeber zum Thema“Häusliche Gewalt“ heraus gegeben: Wenn Frauen Opfer ihrer Partner werden [mehr]

WikiMANNia: Häusliche GewaltGewaltFeministische Thesen
WikiMANNia: FalschbeschuldigungRechtsprechungFrauenhaus
FemokratieBlog: Täterverantwortung stärken
FemokratieBlog: Ehemalige Frauenhausmitarbeiterin berichtet

Großer Tag für die Kinderrechte

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Zu der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Rücknahme der Erklärungen zur Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Heute ist ein großer Tag für die Kinderrechte. Mit der Rücknahme wird deutlich, dass Deutschland Kinderrechte ohne Vorbehalt achtet und schützt. Ich freue mich, dass der Durchbruch erreicht werden konnte. Die Rücknahme der Erklärungen zur Kinderrechtekonvention der Vereinten Nation beendet eine seit vielen Jahren andauernde politische Auseinandersetzung.

Auch wenn deutsche Gesetze Kinderrechte schon in der Vergangenheit respektiert haben, erwarte ich für die Rechtsanwendung das klare Signal, dass dem Kindeswohl Vorrang gebührt. Kinder haben Rechte – und sie haben diese Rechte ohne Vorbehalte, ohne Wenn und Aber.

Ich habe mich daher – gemeinsam mit vielen meiner Kolleginnen und Kollegen – schon lange für die Rücknahme der Erklärungen eingesetzt. Auch die Kinderkommission des Bundestages hat mehrfach und einstimmig eine Rücknahme eingefordert. Es ist ein Erfolg dieser Koalition, dass die bei einigen Ländern noch vorhandenen Bedenken zerstreut werden konnten. Der Bundesrat hatte die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht begrüßt, die Erklärungen zurückzunehmen.

Mit der Rücknahme der Vorbehaltserklärungen setzt Deutschland auch ein Zeichen auf internationaler Ebene. Ich hoffe, dass wir mit der Rücknahme auch für andere Länder zum Vorbild werden [hier]

Den letzten Satz kann man nur als Witz ansehen. Es waren nur wenige Staaten, die diese Konvention (teilweise) nicht unterschrieben haben. Wenn man dann noch bedenkt, das die brd fast 18 Jahre gebraucht hat, um die Vorbehalte zurück zu nehmen, dann weiß man, was deutschen Politikern Kinderrechte wert sind.

Liest man den Text im Artikel 18 der UN-Kinderrechtekonvention:

(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen [hier]

muss man sich schon fragen, wie sich dieser vereinbaren lässt mit dem Gesetz aus dem BGB § 1626a Absatz 2:

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen ¹, oder
2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge [hier]

¹ (Sorgeerklärungen)

Nachfolgend noch ein Link zu den Vorbehalten der brd [hier]

Weibliche Genitalverstümmelung ahnden

maennliche-beschneidung-in-der-antike1hib-Meldung • 2010_04/2010_100/02

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.

Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend [hier]

Männliche Genitalverstümmelung ist also nach Aussagen – nicht nur unseres Bundesrates – keine Menschenrechtsverletzung. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen. Ich kann es leider schon lange nicht mehr. Wie selbstverständlich von Menschenrechte gesprochen wird, Jungen und Männer aber ausgeklammert werden, spottet jeder Beschreibung. Da ich zu diesem Thema in diesem Blog schon sehr viel geschrieben habe – Stichwort: Genitalverstümmelung -, erspare ich mir heute eine längere Abhandlung .

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video

Das Schweigen der Ursula von der Leyen

uvdl1Die schwarz-gelbe Bundesregierung kommt nicht in Fahrt. Und Angela Merkel schweigt zu fast allen wichtigen Themen, die die Bundesrepublik dieser Tage be­schäf­ti­gen. Hat die Kanzlerin den Menschen vielleicht gar nichts zu sagen? Ein Kommentar von Cicero-Chefredakteur Michael Naumann.

[..]Damit kein Missverständnis aufkommt: Regieren heißt nicht, in legislativer Eile ein Gesetz nach dem anderen durch den Bundestag zu jagen, weil die Mehrheit reicht und weil der Bundesrat in schwarz-gelben Händen liegt. Im Gegenteil, richtig zu regieren, könnte ja auch heißen, dem Verfassungsgericht zuvorzukommen und allfällige Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten der Sozialgesetzgebung eigenständig, also ohne höchstrichterliche Aufforderung zu beheben.

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Täterverantwortung stärken

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©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

Der Bundesrat will Gewalttäter verstärkt in die Verantwortung nehmen. In einem heute beschlossenen Gesetzentwurf wirbt er für die Täterarbeit als wichtiges Element der Gewaltprävention und des Opferschutzes. Staatsanwaltliche oder gerichtliche Weisungen sollen Straftäter zur Teilnahme an qualifizierten Täterprogrammen bewegen.

Solche Programme versuchen, Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite zu bewirken und die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und Selbstkontrolle zu vermitteln. Gerade zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Beziehungsdelikten sei es wichtig, die Täterarbeit als Teil einer Interventionskette einzusetzen, heißt es zur Begründung.

Nach dem Entwurf können Staatsanwälte oder Gerichte künftig Ermittlungs- bzw. Strafverfahren einstellen und zugleich die Weisung erteilen, dass der Beschuldigte innerhalb eines Jahres an einem qualifizierten Täterprogramm teilnimmt. Eine entsprechende Weisung wäre auch bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt möglich.

Erfüllt der Täter die Weisung nicht, drohen ihm Anklage oder Verurteilung – dies motiviert namentlich solche Täter zur Teilnahme, die bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind, hoffen die Länder.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese nimmt dazu Stellung und legt ihn dann dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Der Beschluss entspricht einer Vorlage, die der Bundesrat bereits im Juni 2008 in den Bundestag eingebracht hatte. Diese hat der Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend beraten.

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung [hier]

Drucksache 93/10 (Beschluss)

Ich glaube, man braucht kaum darüber spekulieren, das nur Männer mit Täter gemeint sind. Das Politiker der Gesellschaft schaden, indem sie nur Männergewalt ahnden will, findet wohl ebenfalls Zustimmung. Am meisten werden Kinder darunter zu leiden haben, das Frauen- und Müttergewalt nicht thematisiert wird. Deswegen wurde Kindern im Gewaltschutzgesetz auch kein eigenständiges Antragsrecht zugestanden. Das sich mittlerweile auch Schulen über zunehmende Mädchengewalt öffentlich beklagen, nehmen unsere Politiker anscheinend nicht zur Kenntnis, man müsste ja am friedvollen Frauen- und Mütterimage kratzen.

Berufungsverfahren nur bei Vorauszahlung

bverfg-erster-senatMit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht erreichen. Zukünftig soll auch in zivilrechtlichen Berufungsverfahren eine Gebührenvorauszahlungspflicht eingeführt werden. Dies ist bisher nur in der ersten Instanz Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung wollen die Länder verhindern, dass die unterlegene Partei Berufung nur deshalb einlegt, um die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils zu verhindern – ohne tatsächlich an der Überprüfung durch das Berufungsgericht interessiert zu sein. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, die Belastung der öffentlichen Haushalte durch Zahlungsverzögerungen und Gebührenausfälle zu mindern. Für finanziell bedürftige Parteien sieht der Entwurf Sonderregelungen vor.

Außerdem will der Bundesrat verhindern, dass Parteien eines Gerichtsverfahrens durch Zahlung unbegrenzt hoher Zusatzhonorare Einfluss auf Sachverständige oder Dolmetscher nehmen können. Die Möglichkeit von Zuzahlungen durch Verfahrensbeteiligte besteht seit Ende des Jahres 2006 und soll nach dem Willen der Länder wieder aufgehoben werden. Sie sei ungerecht gegenüber finanzschwachen Parteien. Da Kontrollmechanismen fehlten, bestehe Missbrauchsgefahr, so der Bundesrat [mehr]

Drucksache 38/10 (Beschluss)

Dazugehöriger Gesetzesentwurf: Drucksache 86/07 „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes – 25 Seiten – [hier]

Ehrlich gesagt, verstehe ich den Gesetzesentwurf nicht so ganz. Vorauszahlungen müssen bereits jetzt geleistet werden, aber zukünftig will man anscheinend erst einmal auf Grund des Streitwertes die kompletten Gebühren einziehen, auch wenn sich im Nachhinein feststellen sollte, das diese nicht gerechtfertigt sind. Da es im Gesetzesentwurf um Zivilprozesse geht und das Familienrecht darunter fällt, trifft dieses mal wieder besonders die Väter. Das Rechtsanwälte Gebühren gerne hochtreiben, ist ja bekannt. Schon jetzt ist es für viele Väter schwierig, eine Berufung auf Grund der selten vorhandenen, finanziellen Ressourcen einzuleiten. Nach meiner Auffassung wird das in Zukunft also noch schwieriger werden. Sollten meine Annahmen nicht stimmen, bitte ich um einen entsprechenden Kommentar. Vielleicht ist ja unter meinen Lesern ein Rechtskundiger, der ein bischen helfen kann.

Keine Prozesskostenhilfe bei mutwilligen Klagen

bundesratDie Länder wollen die in der Vergangenheit stetig gestiegenen Ausgaben für Prozesskostenhilfe möglichst umgehend und dauerhaft begrenzen. In einem heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf sind hierzu drei Maßnahmenpakete vorgesehen:

Zum einen möchte er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe korrigieren. Die Versagung der Leistung sei bei mutwilliger Rechtsverfolgung oder -verteidigung bzw. bei mutwilligen Beweisanträgen zu erleichtern.

Eine zweite Maßnahme betrifft die Eigenbeteiligung der bedürftigen Partei an den Prozesskosten. Dabei sollen sich zunächst die Grundfreibeträge an den sozialhilferechtlichen Regelsätzen orientieren. Daneben wird die Höhe der aus dem verbleibenden Einkommen zu zahlenden Raten neu bestimmt und die Obergrenze für die Anzahl der Raten aufgehoben. Um den Aufwand für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen abzugelten, soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro von all denjenigen erhoben werden, die über ein einzusetzendes Einkommen verfügen.

Drittens wollen die Länder durch geänderte Verfahrensvorschriften sicherstellen, dass die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung entscheidend sind, einheitlich und zutreffend erfasst werden. Den Gerichten möchte der Bundesrat insbesondere Auskunftsansprüche gegenüber den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungsträgern und dem Arbeitgeber der bedürftigen Partei einräumen [mehr]

Drucksache 37/10 (Beschluss)

Dazugehöriger Gesetzesentwurf Drucksache 250/06 „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG)“ – 97 Seiten – [hier]

Ich möchte jetzt nicht die 97 Seiten lesen, um herauszufinden, was Politiker unter mutwillig verstehen. Mutwillige Klagen von Frauen wird es kaum geben und das Väter nur mutwillig klagen, ist ja allseits bekannt, oder? 😉

Killed-At-Work-Day

Für den 23. Januar ruft MANNdat zum zweiten Mal den „Killed-At-Work-Day“ aus. Etwa 94% aller während der Arbeit ums Leben gekommenen Menschen sind Männer. Deshalb fordern wir eine stärkere Berücksichtigung männerspezifischer Belange bei Gesundheitsvorsorge und Gefahren-Schulungen im Berufsleben.
Mehr dazu entnehmen Sie unserer Pressemitteilung.

Passend zu diesem Tag habe ich beim Bundesrat ein Dokument gefunden, in dem Frau von der Leyen dem Bundesratspräsidenten u.a. berichtet:

Als Schwerpunktthema im Berichtsjahr wurden die spezifischen Bedingungen von Frauen in der Arbeitswelt ausgewertet [hier]

Zunächst einmal stelle ich Zahlen aus dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2008“ ein, gefunden bei der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [hier]

Meldepflichtige und tödliche Arbeitsunfälle nach Geschlecht 2008

meldepflichte-und-toedliche-arbeitsunfaelle-2008-5

Obige Zahlen findet man auf Seite 55 des Berichtes. Auf Seite 59 findet man eine weitere Tabelle.

Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit nach Geschlecht 2008

tod-infolge-der-berufskrankheit-nach-geschlecht-2008-4

Bei diesen Zahlenunterschieden kann man sich nur noch an den Kopf fassen. Bei einem prozentualen Anteil der Männer von 96,3% durch tödlich verlaufende Berufskrankheiten finden unsere Politiker, das es wichtig ist, den Themenschwerpunkt auf Frauen zu legen. Was muss eigentlich passieren, damit Männer zumindest auf diesem Gebiet in den Fokus rücken?

Von Seite 42 bis 60 liegt der Hauptschwerpunkt von Frauen in der Arbeitswelt. Es sind sehr viele Tabellen zu finden, die einen Geschlechtervergleich darstellen. Nachfolgend ein paar ausgewählte Punkte:

  • Ausgewählte Schulabschlüsse von Erwerbstätigen nach Geschlecht und Alter
  • Universitätsabschluss bzw. Promotion von Erwerbstätigen nach Alter und Geschlecht
  • Berufliche Stellung nach Geschlecht
  • Besondere Arbeitszeitformen nach Geschlecht
  • Teilzeitquoten nach Geschlecht unter Berücksichtigung von Kindern unter 18 im Haushalt
  • Hauptgründe für Teilzeit
  • Fehlende Unterstützung am Arbeitsplatz nach Geschlecht usw.

Hier mache ich jetzt Schluss mit der Aufzählung, die nur einen Teil darstellt. Diese Nennungen haben aus meiner Sicht in einem Bericht über Sicherheit und Gesundheit nichts verloren. Interessant ist bestimmt noch, das ein Anstieg der Rentenzugänge aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit bei den Frauen zugenommen hat.

Der starke Anstieg der Rentenzugänge aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit bei den Frauen (+3,8 %) überlagert den Rückgang bei den Männern (-1,7 %), so dass die Gesamtzahlen (+0,8 %) steigend sind. Besonders starke Zuwächse sind wie seit längerem bei beiden Geschlechtern im Bereich der psychischen und Verhaltensstörungen zu beobachten (M: 4,1 %; F: 8,7 %; G: 6,5 %).

Ob die Erörterungen allerdings auf Anordnung von Frau von der Leyen erfolgt ist, wage ich ein wenig zu bezweifeln, da sie ja erst kurz im Amt ist. Auch der vorherige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte immer wieder angekündigt, mehr für Frauen und natürlich insbesondere für Alleinerziehende, machen zu wollen.

PDF-Doument: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2008
(1,75MB – 172 Seiten)

WikiMANNia: Killed-At-Work-DayArbeit