Nach der bisherigen Rechtssprechung war es nicht möglich, Unterhaltstitel und insbesondere jene aus langjährigen Ehen, nachträglich zu begrenzen und zu befristen. Das der BGH sich neuerdings darauf beruft, dass nicht mehr der Lebensstandard aus der Ehe maßgeblich ist, sondern jener rentenrechtliche Zustand, der ohne eine Ehe erreicht worden wäre, hat mich doch arg erstaunt. Die kinderlose Ehe dürfte m.E. im aktuellen Fall eine Rolle gespielt haben. Ich brauche hoffentlich nicht betonen, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung ist.
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Nachträglich Befristung vom Altersunterhalt möglich
Femokratie News 226-2011
Frauen als unterdrückte Gruppe in Abgrenzung zu anderen unterdrückten Gruppen
In der Diskussion um Feminismus und Männer als Feindbild ging es auch um die Unterdrückung der Gruppe Frau durch die Gruppe Mann und der Nachteile, die die Frau im Patriarchat hat. Ein gängiges Gegenargument ist das dort von Adrian wiedergegebene, das darstellt, dass es Frauen dafür, dass sie unterdrückt werden, erstaunlich gut geht in Vergleich zu anderen Gruppen und auch im Verhältnis zu den unterdrückenden Männern: „Die einzig unterdrückte Gruppe, die länger lebt, eine höhere Bildung, sowie ein höheres reales Einkommen als der Unterdrücker hat und bei der gesellschaftlich akzeptabel ist, den Unterdrücker für sich arbeiten zu lassen.“ Alles Evolution
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