Das eingestellte Bild ist ein Fake, aber nichtsdestotrotz ein gut gemachtes 😉
Einjährige gehören nicht in die Familie! Bildung und Erziehung gibt es nur in staatlichen Einrichtungen! Gegen die Verdummung durch Mama und Papa!
Die Reaktionen zum Ehrentag des Mannes kann man gerade in den Systemmedien an einer Hand abzählen. Was erzähle ich da, ein Finger reicht da glatt. Spiegel Online fragte mich gar, ob ich mich bei der Sucheingabe „Internationaler Männertag“ vertippt hätte, bei „Männertag“ schwirrte der Server gleich ganz ab. Den Knaller hat aber mal wieder das ZDF abgeschossen. Zum einem trat der Reporter mit einem entsprechend süffisanten Ton auf und die Ressentiments der Frauen waren erwartungsgemäß – gegen Ende wurde es dann etwas besser.
Aufschlussreich ist hingegen, dass ich über Google Alert schon seit ein paar Tagen etliche Hinweise auf den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erhalten habe. Nachfolgend nun die von mir gefundenen Links zu Artikeln, deren Reihenfolge keiner Bewertung unterliegen.
Das größte Problem in der Vereinbarkeitsdebatte von Familie und Beruf ist: Es lässt sich in der Regel gar nicht vereinbaren. Was sich verbal so schön anhört, ist in Wirklichkeit ein ständiges Ausbalancieren, Abwägen und Prioritätensetzen. Es lässt sich addieren – was zumindest eine realistische Betrachtungsweise wäre – aber vereinbaren heißt nichts anderes, als dass wir Kinder bekommen, um dann im Erwerbsleben so zu tun, als hätten wir keine. Dann erst ist nach modernem Verständnis die Vereinbarung perfekt gelungen. Wenn Kinder die Arbeitsprozesse nicht mehr stören, wenn Beruf abseits von Kindern möglich ist.
Das Gerede vom Karriereknick durch Kinder offenbart einen fatalen Prioritätenwechsel in der Gesellschaft. Tatsächlich ist unser größtes Problem der Verlust der Familie.
Ja, wir haben wieder eine Studie, wie es um den Nachwuchs, oder besser gesagt um dessen Ausbleiben in deutschen Familien so steht. Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften hat zusammen mit Schweizer und Österreicher Kollegen geforscht. Die gute Nachricht ist: Wir sind noch nicht ausgestorben. Die schlechte: Wir sind nach wie vor auf dem Weg dorthin.
Nach der bisherigen Rechtssprechung war es nicht möglich, Unterhaltstitel und insbesondere jene aus langjährigen Ehen, nachträglich zu begrenzen und zu befristen. Das der BGH sich neuerdings darauf beruft, dass nicht mehr der Lebensstandard aus der Ehe maßgeblich ist, sondern jener rentenrechtliche Zustand, der ohne eine Ehe erreicht worden wäre, hat mich doch arg erstaunt. Die kinderlose Ehe dürfte m.E. im aktuellen Fall eine Rolle gespielt haben. Ich brauche hoffentlich nicht betonen, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung ist.
Vorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn persönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kinder gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Rarität darstellt. Die Erkenntnisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‚Redezeit‘ zum Thema „Anwalt des Kindes“ treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.
Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern angerichtet haben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen Anzahl objektive Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention. Nach dieser Ausführung habe jedes Mitglied dieser Gesellschaft Anspruch auf Familienleben. Das bedeute, dass die Staaten sich verpflichtet haben, dass Familienleben nicht gestört und nicht zerschnitten werden darf.
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