Oppositionsanträge zur Entgeltgleichheit abgelehnt
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Berlin: (hib/SKE) Die Bundestagsfraktionen sind weiter uneins über die richtigen Maßnahmen für gleiche Gehälter von Männern und Frauen. Drei entsprechende Oppositionsanträge wurden im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmorgen jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in ihrem Antrag (16/8784) unter anderem ein Mindestlohngesetz gefordert. Die FDP-Fraktion (16/11175) hatte sich neben anderem dafür ausgesprochen, Studien zu Ursachen der Lohndifferenzen zu fördern und Modelle für Teilzeitlösungen für Führungskräfte zu erarbeiten. Die Linksfraktion (16/11192) forderte einen flächendeckenden Mindestlohn [mehr]
Kommentar
Ich frage mich seit gestern: ist das nun frauenfeindlich oder nicht? Wurden die Anträge abgelehnt, weil sie von der Opposition kamen oder weil die Fraktionen davon überzeugt sind, das die Anträge keine wirksamen Maßnahmen beinhalten? Ich bin der Meinung, das man bei zukünftigen Medienbeiträgen ob der sog. Lohndiskriminierung der Frauen auf das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hinweisen kann, da in ihrem Ausschuss die Ablehnung erfolgt ist.
Es wäre natürlich auch möglich, das Bedenken bestehen, die zur „historischen Wahrheit“ mutierte Behauptung der weiblichen Lohndiskriminierung könnte sich bei genauerm hinsehen als Lüge entpuppen.
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Die peinliche Lüge der Lohndiskriminierung
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