Archiv nach Schlagworten: Gender Mainstreaming - Seiten 3

Mehr Sensibilität für Frauenproblematik

hib-Meldung • 153/2009

Im Bundestag notiert: Rollenstereotypen von Männern und Frauen

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung wird keinen Einfluss auf öffentlich-rechtliche Sender nehmen, um Rollenstereotypen von Männern und Frauen in deren Programm abzubauen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12836) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12149) hervor. Eine staatliche Einflussnahme auf die Programmgestaltung der Rundfunkanstalten sei verfassungsrechtlich verboten. Auf der 18. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister der Bundesländer (GFMK) sei aber beschlossen worden, dass die jeweiligen Landesminister bei den Anstalten für Sensibilität für die Problematik werben sollten [hier]

Heute kommt es aber Schlag auf Schlag aus dem Bundestag zu Frauenthemen – und ich dachte schon, demnächst wird mein Blog verwaisen 😉

Die Überschrift ist zwar ein klein wenig irreführend, wer sich aber in der Geschlechterpolitik auskennt, weiß genau, das es auf die alleinige Ausrichtung der Frauenprobleme hinausläuft. Die Argumente der Bundesregierung sollte man auf jeden Fall lesen. Diese sind gespiekt von Vorurteilen und Einmischung, das man – human ausgedrückt – nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Ein Beispiel:

Deswegen nimmt die neue Gleichstellungspolitik der Bundesregierung das Rollenverständnis der Männer mit in den Blick, um zu einem neuen, ausgewogenen und gerechten Geschlechterverhältnis zu gelangen.

Nach einer langen Einleitung folgt eine Aufzählung uns bekannter Projekte wie z.B. Girls‘ Day und Neue Wege für Jungs, aber lest selbst.

Gender-Belange zur Nutzung von Autobahnen

hib-Meldung • 145/2009

Im Bundestag notiert: Berücksichtigung von Gender-Belangen

Verkehr und Bau/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die Berücksichtigung von Gender-Belangen in der Verkehrs- und Raumplanung will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/12943) informieren. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung deshalb unter anderem, welche Rundschreiben der Abteilung Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sich mit Gender-Aspekten befassen und wie die Aspekte darin jeweils behandelt werden [hier]

Die Überschrift sagt natürlich nichts Genaues über Inhalt und Umfang des Fragenkatalogs von Bündnis90/Die Grünen aus. Ich fand aber gerade diese Frage so lustig, das ich sie als Titel ausgewählt habe. Nachfolgend weitere ‚Schmankerl‘:

Berücksichtigung von Gender-Belangen in der Verkehrs- und Raumplanung

Gerade im Verkehrsbereich und auch bei der Nutzung des öffentlichen Raumes sind die Lebenswirklichkeiten der Geschlechter oftmals sehr unterschiedlich. Zum Beispiel in Bezug auf individuellen bzw. öffentlichen Nahverkehr, was Begleitverkehr, Nutzung von Radwegen und Fußgängerwegen oder aber die Nutzung von öffentlichen Parkanlagen und Freiflächen etc. angeht. Straßenraum und öffentlicher Raum sind für Kinder und Jugendliche auch Sozialisations- und Bildungsraum. Obwohl heute zunehmend auch Männer Aufgaben der Versorgungsarbeit wahrnehmen, bleibt die Grundproblematik der unterschiedlichen Lebensgewohnheiten von Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts und die jeweils damit verbundenen Ansprüche an den öffentlichen Raum bestehen. Das Planungsinstrument des GM bietet durch seine strategischen Ansatz beste Möglichkeiten hierauf positiven Einfluss zu nehmen. Fraglich bleibt, wie weit dieses Instrument greift, das ja gesetzlich gut verankert ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

10. Gibt es Untersuchungen zur Nutzung von Autobahnen und Eisenbahnen nach Geschlecht?
Wenn ja, welchen Inhalts ist diese Untersuchung, wenn nein, warum nicht?

17. Wie sieht die Umsetzungskonzeption des BMVBS aus um Genderbelange in der Bauleitplanung zu verankern, werden Frauenverbände bzw. Frauenorganisationen als Träger öffentlicher Belange in die Planungsverfahren
eingebunden?
Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, wann erfolgen die ersten Schritte?

19. Werden im Rahmen der Verkehrs- und Raumgestaltung in Verantwortung des BMVBS auch die Anforderungen der Handlungsfelder Stadtsoziologie, Pädagogik und Sozialarbeit berücksichtigt?
Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

23. Warum ist bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans das Gender Mainstreaming nicht berücksichtigt worden?

25. Wie kann die Verkehrspolitik Mobilitätsbedürfnisse von nichtmotorisierten Personen besser berücksichtigen?

29. Wurde vom BMVS fachbezogene Genderkompetenz als Auswahlkriterium in alle Ausschreibungsverfahren zur Verkehrs- und Stadtentwicklung aufgenommen?
Wenn ja, was versteht das BMVBS unter fachbezogener Genderkompetenz, wenn nein, warum nicht?

30. Gibt es im Verkehrsministerium Schulungsmaßnahmen für Genderkompetenz, an der regelmäßig alle Angestellten teilnehmen müssen?
Wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welchem Umfang?

Ministerium für alle ausser Männer

Integration – Ehrenmufti oder Supernanny

Wolfgang Schäuble und Ursula von der Leyen: Wie viel Grauschleier hängt noch über der Union?

Gibt es eigentlich noch einen Teil der Welt, der vor Ursula von der Leyen sicher ist? „Für kinderlose Männer zwischen 25 und 50 Jahren bin ich nicht zuständig“, erklärte die Ministerin dieser Tage selbstironisch. Dabei macht sie nur Dienst nach Vorschrift: Sie nimmt einfach den Titel ihres Mischmaschministeriums ernst. Für Jugend ist sie zuständig, für Senioren, für Frauen und für Familie (und also auch für Väter). Ihrem Zugriff bleiben wirklich nur die einsamen Männer nach der Pubertät und vor der Frühverrentung entzogen. Während über Angela Merkels Führungsstärke weiter gestritten wird und Frank-Walter Steinmeiers Opel-Rettung noch aussteht, hat Ursula von der Leyen sich als die Supernanny einer Republik zwischen Laptop und Windeleimer etabliert – rundum verehrt, wenn auch ein wenig schaudernd [mehr]

Von Patrik Schwarz | © DIE ZEIT, 08.04.2009 Nr. 16

Nun ist es also „amtlich“! Trotz Gleichberechtigung, Gleichstellung, Gendermainstreaming und dgl. mehr gibt es kein Ministerium, welches für den normalen, ledigen Mann zuständig ist. Im Grunde genommen gibt UvdL damit zu, das – nicht nur sie – das Grundgesetz und hier insbesondere Artikel 3 mißachtet.