Archiv nach Schlagworten: Gentest

Petition für Gentests nach Geburten

Die Argumente der nachfolgende Petition sind aus mei­ner Sicht zwar verständlich, trotzdem konnte ich mich bisher noch nicht durchringen, diese mitzuzeichnen. Die wichtigste Frage lautet nämlich: was würde mit den erho­benen Daten geschehen? Ein entsprechendes Gesetz würde schließlich Begehrlichkeiten seitens des Staates wecken. Aus diesem Grunde verweigern die meisten User des Bundestagsforum auch die Zustimmung.

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Gentest für Anfechtung der Vaterschaft bei binationalen Kindern nicht entscheidend

vaterschaftstest1hib-Meldung • 2010_04/2010_104/06

Inneres/Antwort – 08.04.2010
Berlin: (hib/CHE/TEP) Für eine Anfechtung der Vaterschaft bei binationalen Ehen durch die Ausländerbehörden ist die Abstammung des Kindes, die durch einen Gentest geklärt werden kann, nicht entscheidend. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1096) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/897). In dieser hatten sich die Abgeordneten auf Zeitungsartikel berufen, nach denen unverheiratete Eltern ”binationaler“ Kinder unter Generalverdacht zur Erschleichung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt würden und dem nichtdeutschen Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis verweigert würde, wenn dieser nicht freiwillig einen Gentest mache. Eine Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung setze insbesondere das Fehlen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinem Vater voraus, schreibt die Regierung. Eine solche sozial-familiäre Beziehung bestehe, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Anerkennung für das Kind die tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Bestehe allerdings der Verdacht einer so genannten Scheinvaterschaft zur Verschaffung eines Aufenthaltsrechts könne es auf die biologische Abstammung ankommen, wenn die Vaterschaft angefochten werde, heißt es in der Antwort [hier]

Zumindest bei diesem Thema bleiben Politiker ihren Grundsätzen treu und erkennen nicht alleine die biologische Vaterschaft an 😉

Bundestagsreden zum Gendiagnostikgesetz

Plenarprotokoll – Vorab-Veröffentlichung • 16. Wahlperiode

Berlin, Freitag, den 24. April 2009, Beginn: 09.01 Uhr

Heinz Lanfermann (FDP):

Ich weise auch auf das Problem hin, das sich aus § 17 Abs. 8 dieses Gesetzes ergibt. Diese Vorschrift regelt in Verfahren der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden zum Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz die Klärung der Abstammung durch genetische Untersuchungen. Das ist durch die Problematik hervorgerufen, dass man manchen Urkunden offensichtlich nicht traut. Tatsächlich haben Sie in dem Bereich des Familiennachzugs das Recht, das Sie sonst jedem Einzelnen selbstverständlich zugestehen – nämlich dass man sein Einverständnis braucht -, ganz locker außer Kraft gesetzt. Das ist auf großen Widerstand im Hause gestoßen. Aber die Koalition will das mit ihrer Mehrheit durchsetzen. Wir sind der Sache schon früher im Rahmen einer Kleinen Anfrage nachgegangen. Die Bundesregierung hält sich da sehr zurück, offensichtlich um sich das Leben leicht zu machen. Die Bundesregierung selber geht mit den gewonnenen Daten hingegen sehr großzügig um und verwendet die gesamten Ergebnisse und Proben, was auf anderen Gebieten, die dieses Gesetz umfasst, völlig undenkbar wäre.

Anmerkung
GenDG § 17 Abs. 8 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung (PDF S. 69)

Absatz 8 enthält besondere Regelungen für genetische Abstammungsuntersuchungen im Zusammenhang mit im Ausland bei den Auslandsvertretungen gestellten Pass- und Visumanträgen sowie den inländischen aufenthaltsrechtlichen Verfahren zum Familiennachzug und für den Staatsangehörigkeitsnachweis kraft Abstammung im Rahmen der Identifizierung bei Pass- und Personalausweis-Antragsverfahren.

Auf gut Deutsch geht es hier um sog. Scheinvaterschaften, bei denen das informationelle Selbstbestimmungsrecht plötzlich keine Rolle mehr spielt. Tja… wenn Vater Staat zahlen muss, dann gelten Gesetze plötzlich nicht mehr und es gibt wie in der gesamten Gesetzgebung Ausnahmen.

Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes ist geprägt von einem Grundwert der Union, nämlich von Freiheit.

93 Seiten für unsere eigene Freiheit und das in nur einem einzigen Gesetz, das nenne ich eine dreiste Behauptung.

Frank Spieth (DIE LINKE):

Heimliche Vaterschaftstests werden, was zu begrüßen ist, per Gesetz verboten, aber staatlich erzwungene Vaterschaftstests bei Migranten werden quasi regelrecht gefordert. Das ist aus meiner Sicht eine doppelte Moral und nach unserer Auffassung sogar verfassungswidrig.

Siehe meinen Kommentar zu Scheinvaterschaften.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

[..] Zum Zweiten. Die Bundesregierung und mit ihr die Koalition sind vor der Versicherungswirtschaft eingeknickt. Die Regelungen bieten nur eine scheinbare Sicherheit für die Versicherten; denn die Versicherungssummen, ab denen der Schutz nicht mehr greift, sind ein Einfallstor für Forderungen nach einem weiteren Abbau dieser Schutzrechte. Ich war erstaunt, als ich eben gehört habe, dass die Vielfalt und Freiheit des Einzelnen bei der CDU/CSU viel gilt, das christliche Menschenbild aber anscheinend bei 300 000 Euro aufhört. Dies ist mir nicht ganz klar.

Dr. Carola Reimann (SPD):

Meine sehr geehrten Damen und Herren, entscheidend bei jeder genetischen Untersuchung ist das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb steht es im Zentrum des nun vorliegenden Gesetzentwurfes.

Bei der Jagd nach Verdächtigen trifft das kurioserweise aber nicht zu. Da werden Daten gesammelt und ungeniert mit den USA ausgetauscht. Ob jemand verurteilt wurde oder nicht, spielt dabei keine Rolle und das alles natürlich im Rahmen der Terrorbekämfpung, wie die Süddeutsche kritisiert hat. Den Bericht mit dem Titel „Abkommen zum Datenaustausch – USA erhalten Zugriff auf deutsche Polizeidaten“ findet ihr [hier]
Allerdings gibt es noch einen weiteren Beitrag der Taz, welcher gegenteiliges aussagt  „Zypries beerdigt Speicherung von Passagierdaten“ [hier]
Interessant an dieser Debatte ist die Feststellung, in welche Bereiche dieses Gesetz eingreift. Da wären das Arbeitsschutzrecht, Versicherungsrecht, die Rechte von Schwangeren werden tangiert und noch einiges mehr. In diesem Fall lohnt es sich evtl., die Bundestagsreden zu lesen. Zum Komplex „heimliche Vaterschaftstests“ wurde kaum etwas gesagt, weshalb ich den Titel dieses Beitrages dem Gesetzesentwurf angepasst habe. Die komplette Plenardebatte zum Gendiagnostikgesetz findet ihr [hier]

Links
Pressemitteilung BMG: Bundestag verabschiedet Gendiagnostikgesetz
Gesetzesentwurf über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
wgvdl-Forum: Gentest
wgvdl-Forum: Erziehungsdiktatur
Gerhard Amendt – Abtreibung und Vaterschaftstest
Gendiagnostik-Gesetz-Entwurf: „Schlampig und mit heißer Nadel gestrickt!
Bundestag: Meinungen zum Thema „Scheinvaterschaften“ gehen auseinander
Kleiner Blog zum Vaterschaftstest und den Rechtsgrundlagen