Petition für Gentests nach Geburten

Die Argumente der nachfolgende Petition sind aus mei­ner Sicht zwar verständlich, trotzdem konnte ich mich bisher noch nicht durchringen, diese mitzuzeichnen. Die wichtigste Frage lautet nämlich: was würde mit den erho­benen Daten geschehen? Ein entsprechendes Gesetz würde schließlich Begehrlichkeiten seitens des Staates wecken. Aus diesem Grunde verweigern die meisten User des Bundestagsforum auch die Zustimmung.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Geburt eines jeden Kindes ein obligatorischer Gentest zur Feststellung der Eltern­schaft durchgeführt wird.

Begründung

Durch die gesetzliche Vorschrift wird unter den Elternteilen kein Streit we­gen irgendwelchen Vertrauensfragen auftreten und eine intakte zukünftige Familie wird nicht beschädigt. Denn die wahre Gewissheit ohne weiteren Zweifel an einer Elternschaft bietet nur ein medizinischer Test, sei ein noch so großes Vertrauen unter den Beziehungspartnern vorhanden.

Durch die Feststellung der Abstammung wird ein nicht mehr zu vernach­lässigendes Phänomen der Kuckuckskinder vermieden. Das bedeutet Frauen wird es dann nicht mehr möglich sein unwissenden potentiellen Vätern ein fremdes Kind als ihr eigenes zu verkaufen. Dadurch wird auch möglichen zukünftigen Streits wegen dieser Thematik zwischen den Elternteile vorgebeugt.[..] Bundestag – Petitionen

Dazu passt ein Beitrag auf dem Blog Kuckucksvater. Dort wurde ein offener Brief an den Ausschuss für Menschenrechte eingestellt, den ich hier verlinke.

Offener Brief eines Scheinvaters an den Ausschuss für Menschen­rechte des Deutschen Bundestages

Unterschieben von Kindern unter Verletzung von Grundrechten gem. den Artikeln 1, 2 und 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutsch­land

Sehr geehrte Damen und Herren,

[..]Nicht nur meiner Überzeugung zufolge ist der § 1592 Nr.1 BGB in die­sen Fällen verfassungswidrig, weil hier ein ohnehin Betrogener mittels Lug und Trug zu einer Vaterschaft gezwungen wird, an der er nicht beteiligt war und sich nicht einmal dagegen wehren kann, weil er die Wahrheit nicht kennt. So etwas nennt der Volksmund Hinterlist. Gemäß dieser Bestimmung ist der Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei allem Wohlwollen, wie kommt der Gesetzgeber allein aufgrund der Verheiratung dazu, einem Ehemann hinter seinem Rücken ein nicht von ihm gezeugtes Kind zuzu­ordnen, wie es so schön heißt? Dies ist völlig abwegig und verstößt ge­gen die eingangs angeführte Artikeln unseres GG, deren Inhalt jedermann garantiert ist.[..] Kuckucksvater

1 Kommentare.

  1. @Christine (((„Die wichtigste Frage lautet nämlich: was würde mit den erho­benen Daten geschehen?“)))

    Damit könnte der Staat einen Stammbaum seiner Bevölkerung erstellen. Mehr nicht.

    Denn es werden ja nicht alle Chromosomen dekodiert (das würde viel zu lange dauern und wäre viel zu teuer), sondern nur nach bestimmten Eigenschaften gesucht, die zeigen ob es der leibliche Vater ist.