Im Gegensatz zum Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 «Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt», gibt es diese Würde für Männer anscheinend nicht. RA Schulte-Frohlinde hat in seinem Blog einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg OVG 10 N 86.1 eingestellt, welches eine Klage gegen eine Plakataktion über häuslichen Gewalt abgewiesen hat.
Das Gericht begründet die Zurückweisung u.a. damit, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur von Männern ausgehe, sondern auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ausgeübt werde.
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