Die Würde des Mannes ist antastbar

Im Gegensatz zum Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 «Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu ach­ten und zu schützen ist Verpflichtung aller staat­li­chen Gewalt», gibt es diese Würde für Männer an­scheinend nicht. RA Schulte-Frohlinde hat in seinem Blog einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Branden­burg OVG 10 N 86.1 eingestellt, wel­ches eine Klage ge­gen eine Plakataktion über häus­lichen Gewalt abgewie­sen hat.

Das Gericht begründet die Zurückweisung u.a. damit, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur von Männern ausgehe, sondern auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ausgeübt werde.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, das Herr Schulte-Frohlinde sich in seiner Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg beruft, in dem es um die Zurückweisung eines Wahlwerbespots ging. Im Beschluss, der im Blog als Anlage eingefügt ist, wurde dazu wie folgt Stellung genommen:

Schließlich ist auch der Hinweis des Klägers auf jüngst ergangene Ent­scheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsge­richts Berlin-Brandenburg zur Zurückweisung eines Wahlwerbespots durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg unbehelflich. Denn dort stand nicht die Antragsbefugnis im Streit, sondern es war die Frage relevant, ob der Wahlwerbespot den objektiven Tatbestand des $ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht aus­geführt, der Werbefilm verletze durch böswillige Verächtlichmachung im Sinne des zitierten Straftatbestandes die Menschenwürde der in Deutsch­land, speziell in Berlin, lebenden Ausländer, insbesondere Muslime.

Die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Männer darf hingegen verletzt wer­den🙁

Mein herzlicher Dank gilt RA Schulte-Frohlinde für seinen „einsamen“ Kampf gegen die Justizbehörden. Im Zusammenhang mit der Berliner Plakataktion über häusliche Gewalt möchte ich auf meinen Beitrag Jede 4. Frau wird Opfer häuslicher Gewalt hinweisen. Bernhard Lassahn hat zu dieser Aktion ebenfalls einen pointierten Beitrag geschrieben.

Ein gewaltiges Missverständnis

Draußen hängen unauffällige Plakate, auf denen zunächst nur eine Tape­te zu erkennen ist – mit einem Fleck. Erst wenn man näher herangeht, sieht man, was da steht: „Jede vierte Frau in Deutschland wird Opfer von häuslicher Gewalt“. Das ist viel. Das sind rund zehn Millionen Frauen – wenn ich richtig gerechnet habe. Das ist Bürgerkrieg. Es fällt noch etwas auf. Es sind nur Frauen als Opfer erwähnt. Kinder nicht. Männer auch nicht. Ist das richtig so?[..] Die Achse des Guten

Nun hat auch noch das evangelische Online-Magazin Chrismon eine groß angelegte Kampagne über häusliche Gewalt in ihrer Printausgabe im April veröffentlicht. Wäre die Berichterstattung ausgewogen gewesen, würde ich es nicht erwähnen. Arne Hoffmann hat sich dieser Kampagne angenommen und dazu einen längeren Beitrag auf Cuncti eingestellt.

Häusliche Gewalt gegen Männer – ein feministisches Tabu
Wie das Magazin „Chrismon“ Gewaltopfer verhöhnt (und zur Gewaltspirale beiträgt)

[..]Zu einer neuen Strategie gegen diese Aufklärung holt derzeit das evan­gelische Magazin „Chrismon“ aus, das etlichen führenden Tageszeitun­gen beigelegt ist und dadurch eine Auflage von 1,6 Millionen Exemplaren erreicht. Zu seiner Redaktion gehören mehrere eingefleischte Feministin­nen, die früher beispielsweise für die „taz“ und die EMMA gearbeitet ha­ben. Insofern findet man in Chrismon schon seit einiger Zeit Beiträge, die Männer – beispielsweise als arrogante Affenhorde – liebend gerne herab­setzen. In der Regel lässt man solchen Müll schlicht in den Papierkorb wandern. Eine Reihe von Beiträgen zum Thema häuslicher Gewalt, die „Chrismon“ aktuell veröffentlicht, ist jedoch so skandalös und dermaßen verantwortungslos, dass man es sich damit nicht mehr so einfach machen kann.[..]· Cuncti

Merkwürdig finde ich hingegen die Tatsache, dass die Redakteure von Chrismon an­scheinend noch nichts von der evangelischen Männerarbeit der EKD gehört haben. Diese haben bereits 2010 einen Studie zur häuslichen Gewalt finanziert, die Dr. Peter Döge erstellt hat. Bei dieser Studie wurden allerdings beide Geschlechter in den Fokus genommen, so dass man wohl von einer Ausgeglichenheit sprechen kann. Ein paar Fakten und Verweise zu dieser Studie habe ich erst kürzlich einge­stellt. Auch Arne Hoffmann hat dazu einen Beitrag einen Beitrag geschrieben.

WikiMANNia: Gewalt gegen Männer · Frauengewalt · Gewalt · Häusliche Gewalt

3 Kommentare.

  1. Ich habe diese Seite in einen meiner Beiträgen verlinkt:

    http://www.auxiliaris.org/

    Ich bitte nachträglich um Erlaubnis oder um die Nachricht, den Link zu entfernen.

    Beste Grüße
    Jens

    PS: Darf ich Deinen Artikel übernehmen- natürlich mit dem Urheber- link versehen

    • Guten Tag ohmannohjens,

      natürlich darfst du auf diesen Block verlinken. Unter Angabe der Quelle kannst du auch Artikel aus diesem Blog übernehmen.

      Rainer

  2. Hallo Rainer,
    möchte mich zuerst für meine späte Antwort und für mein verspätetes Dankeschön, entschuldigen.

    Ich habe eine große Bitte, kannst Du einen eigenständigen Artikel, bezüglich, der religösen Zerstümmelung bei männlichen Säuglingen und Kinder erstellen? Siehe: http://www.auxiliaris.org/sagt-nein-folterungen/. Die Petionen sollten einfach weiter verbreitet werden, mein Blog ist für die Suchmaschinen nicht „fett“ genug. Kinderschutz darf einfach nicht dem „lieben Gott- dem lieben Propheten“ zum Opfer fallen- bzw., den Auslegungen der himmlischen „Forderungen seiner selbsternannten irdischen Stellvertreter.
    Die Gleichstellung von Jungen und Mädchen hört auch hier auf, laut Mohammed sollen auch Frauen „leicht“ beschnitten werden….was wäre wenn, dies auch von der Regierung per Gesetz wieder erlaubt werden sollte?….Ich nehme an, gerade die Politk(er)innen würden dem sofort zustimmen….oder?

    Beste Grüße
    Jens