Archiv nach Schlagworten: Horst Zaunegger

Gemeinsames Sorgerecht in der Haushaltsdebatte des BMJ nicht vorhanden

Es ist mir zwar bekannt, dass das Bundesjustiz­ministerium den kleinsten Etat für seinen Haushalt stellt, nichtsdestotrotz bemängele ich, das in der kurzen Rede von Frau Leutheusser-Schnarrenberger das Sorgerecht nicht existent war. Kurioserweise hat zum einen die SPD, welche bekanntlicherweise das männliche überwinden will, gerade dieses Thema angemahnt und dem BMJ das Thema in der Plenardebatte um die Ohren gehauen.

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Parteiprotest: Bundesverdienstkreuz an Edith Schwab

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In einem offenen Brief an den Bundespräsidenten Christian Wulff hat die Männerpartei um eine Überprüfung der demnächst bevorstehenden Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (BvK) an die Vorsitzende des VAM(v), RAin Edith Schwab, gleichzeitig auch Vorstehende des AG(f),  der Arbeitsgemeinschaft „Familie“,  durch den MP Kurt Beck am 17. August 2010, gebeten.

Im Schreiben an den BP wird argumentativ dargelegt, warum die Verleihung an eine Mütter-Lobbyistin vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen und legislativen Entwicklungen nicht nur ein „Schlag in das Gesicht aller Väter“ ist, sondern auch einer kritischen Revision durch das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland dringend bedarf. Nachfolgend die Einleitung des Dokuments im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

die Verleihung eines Bundesverdienstkreuzes am Bande ist laut dem Wunsch des Stifters Theodor Heuss, an Persönlichkeiten zu verleihen, die Leistungen zum „Wiederaufbau des Vaterlandes“ und „deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt“.

Die ganze Welt musste über den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg erfahren, dass in der Bundesrepublik die nicht ehelichen Kinder und ihre Väter diskriminiert werden (Urteil Zaunegger/DE).

Auch das BVerfG hat sich nun dieser Ansicht angeschlossen. Darüber hinaus hat es bestätigt, dass auch das Recht dieser Väter auf Familie durch die geltende Gesetzgebung verletzt wird.

Bei der Formulierung dieser verfassungswidrigen und die Menschenrechte verletzenden Gesetzgebung war in nicht unerheblicher Weise auch Frau Edith Schwab und ihr Verein, der „Verein Alleinerziehender Mütter und Väter“ (VAMV) beteiligt.

Es war der „Verdienst“ der Frau Schwab und dieses Vereins, dass in Deutschland die Zahl der Alleinerziehenden Müttern im Westen um mehr als 34% von 1996 bis 2006 gestiegen ist.

Es war der „Verdienst“ der Frau Schwab und dieses Vereins, dass in Deutschland diese menschen- und vor allem väterverachtende (wohlgemerkt: in ein Vater-Land) Gesetzgebung und Rechtsprechung sich über so viele Jahre gehalten hat [mehr]

Das Original des Briefes an den Bundespräsidenten kann als Dokument heruntergeladen werden [hier]

Auf die Antwort aus Schloss Bellevue dürften alle gespannt warten, die die Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte kritisch  beobachtet und betrachtet haben. Vor allem diejenigen, welche  – selbst im Falle einer Trennung – als verantwortungsbewusste Väter und Mütter dieses Landes, sich die Sorge um ihre gemeinsamen Kinder erhalten haben. Es bleibt zu hoffen, dass Herr BP Wulff die Entscheidung auch im Kontext der aktuellen Urteile des BVerfG und des EMGR fällt – und begründet. Denn im Hinblick auf die neuesten Interviews von Frau Schwab in der „taz“ und anderen Medien, darf bezweifelt werden, dass die Pressemitteilungen des VAM(v) und der AG(f) im Sinne einer „Leistung zum Wiederaufbau der Gesellschaft“ hierzulande beigetragen haben.

Oder werden Spaltungs- und Polarisierungsprozesse heutzutage mehr gewürdigt, als Integration? Dann dürfe sich der intransparente Prozess einer (Karnevals?)  „Ordensverleihung“ allerdings in schlechter Tradition mit Alice Schwarzer vereint fühlen. Letztere hat das „BvK“ ja immerhin schon zweimal verliehen bekommen.

Mann, Frau und deren gemeinsame Kinder, als selbstbestimmte Gesellschafter der Bundesrepublik, werden also „in froher Erwartung“ in Richtung Berlin sehend die „Niederkunft“ aus dem Bundespräsidialamt erwarten. Daher

Bundesverdienstkreuz – Nein Danke

Männerpartei: Offizieller Webauftritt der Männerpartei
Femokratie: Bundesverdienstkreuz für Mütter-Lobbyistin
WikiMANNia: SorgerechtTrennungsväterVaterschaftUmgangsrecht

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Zum Verfahren

Seite 2 Nr. 6: Richterin Jäger, die von Deutschland benannte Richterin, hat sich für befangen erklärt (Regel 28 der Verfahrensregeln des EGMR). Am 3.August 2009 hat die Regierung gemäß Regel 29 § 1 (a) der Verfahrensregeln des EGMR das Gericht informiert, dass es Herrn Bertram Schmitt als ad hoc Richter an ihrer Stelle ernannt habe.

Darüber habe ich mich allerdings aus folgendem Grund gewundert: Renate Jaeger hatte in der Vergangenheit beim EGMR über einen Fall entschieden, den sie schon als Verfassungsrichterin abschlägig beschieden hatte, siehe Google.

1. Die Ausführungen der Regierung

Seite 7 Nr. 31: Nach Ansicht der Regierung sei der Eingriff in die mutmaßlichen Rechte des Vaters durch die gesetzliche Regelung, mit der die gemeinsame Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht werde, notwendig in deiner demokratischen Gesellschaft wegen des zulässigen Ziels, das Kindeswohl zu schützen, auch wenn es darüber keinen europäischen Konsens gebe.

Es ist schon interessant, wie – nicht nur – Rechtsgelehrte Demokratie auslegen. Deshalb lege ich nahe, am Ende der Übersetzung (ab Seite 17) die etwas über 3-seitige Begründung zu lesen, die mit „Abweichende Meinung des Richters Bertram Schmitt“ tituliert wurde.

B. Begründetheit

Seite 13 Nr. 56: Das Gericht akzeptiert weiterhin, dass es Gründe geben kann, einem unverheirateten Vater die Teilnahme an der elterlichen Sorge zu verweigern; dies mag z.B. der Fall sein, wenn Auseinandersetzungen oder mangelnde Kommunikation zwischen den Eltern das Risiko bergen, das Kindeswohl zu gefährden. Jedoch gibt es keinen Grund für die Annahme, dass eine solche Haltung generell Merkmal der Beziehung zwischen unverheirateten Vätern und Kindern ist.

Das Urteil ist aus meiner Sicht noch schlimmer, als ich vermutet habe und bietet der brd weiterhin eine großzügige Auslegung der nationalen Gesetze an. Auch wenn ich für meinen Pessimismus in einem anderen Blogeintrag zum EGMR-Sorgerechtsurteil kritisiert wurde – was natürlich in Ordnung ist – so löst die Übersetzung bei mir leider kein Umdenken zum Positiven aus.

Deutschland wurde aus meiner Sicht nur deshalb verurteilt, weil der Vater keine Möglichkeit hatte, sich das Sorgerecht vor Gericht ‚erstreiten‘ und er gegenüber geschiedenen Vätern aus Sicht des EGMR diskriminiert wurde. Wenn man sich die Begründung des deutschen Richters durchliest, dann weiß man m.E., das sich das Justizministerium bei der Gesetzesänderung vermutlich kaum bewegen und den Vätern lediglich das Recht der Klage auf Sorgerecht eingeräumt wird. Glaubt mir, ich wünsche mir so sehr, das ich in diesem Punkt gewaltig daneben liege.

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil Az.: 22028/04

Til Schweiger zum EGMR-Sorgerechtsurteil

till-schweiger Da Sendungen der Mediathek auf Grund diverser Bestim­mun­gen nur 7 Tage online sein dürfen, stelle ich die Worte von Till Schweiger hier komplett ein. Trotzdem der Link zum Mediathek-Beitrag [hier]

Zunächst spricht Markus Lanz ein paar Worte zum neue­sten Film „Zweiohrküken“. Till Schweiger sagt einen Satz dazu und dann entwickelt sich folgende Konversation:

Til Schweiger: Aber eines wollte ich noch schnell sagen: Jeder Kinderpsychologe weiß das, dass Kinder 2 Eltern brauchen und zwar einen Vater und eine Mutter und mehr muss man dazu nicht sagen. Deswegen begrüße ich wirklich das Urteil, dass da gesprochen wurde.

Markus Lanz: Du bist nach wie vor verheiratet, genau aus dem Grund, weil Du auch diese juristischen Optionen Dir alle offen halten willst?

Til Schweiger: Nee, das war nie ein Thema, also bei uns war das nie ein Thema. Es war immer klar, das wir beide das Sorgerecht haben und dass die Kinder uns beide lieben und es muss doch einfach so sein, wenn eine Tochter sagt, sie möchte ihren Vater sehen und die Mutter auf Grund dieser beschissenen Rechtslage sagt, Du darfst ihn nicht sehen und sogar Politik macht gegen den Vater, so dass das Kind irgendwann sagt, Papa Du hast Dich nicht mehr um mich gekümmert, weil er das Kind nicht sehen durfte per Gerichtsbeschluss – Ich habe einen Freund, der hat 6 Jahre lang gekämpft, seine Tochter sehen zu dürfen und er durfte sich seiner Tochter nur auf 150 Meter nähern und das ist ein Skandal und deswegen ist es toll, dass dieses Urteil jetzt gesprochen wurde.

Mittlerweile gibt es auf Youtube ein Video, welches genau diesen Abschnitt beinhaltet. Hier

Vorausgegangen war ein Beitrag in der gleichen Sendung zum Thema „Mehr Sorgerecht für unverheiratete Väter“ mit dem Initiator des Urteils Horst Zaunegger, sowie des Regisseurs Douglas Wolfsperger und einer alleinerziehenden Mutter. Auch diese Sendung ist noch auf ZDF-Mediathek zu sehen [hier]

Links
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)
Trennungsväter
Sorgerecht

Leutheusser-Schnarrenberger zum Sorgerecht Nichtverheirateter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Zunächst einmal möchte ich mich recht herzlich bei dem Schreiber „JDMeyberg“ bedanken. Er hat in seinem Kommentar zum Beitrag „Mathieu Carriere + Edith Schwab bei N24“ auf ein Protokoll von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hingewiesen [hier]
Auf einer Bundestagsitzung zum Thema Sorgerechtsregelung für Nichtverheiratete reformieren hat Frau L.-S. nachfolgende Aussagen schriftlich hinterlassen, die ich nun auszugweise einstelle.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 230. Sitzung
Plenarprotokoll 16/230 • Berlin, Mittwoch, den 2. Juli 2009

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ab Seite 25945

[..]Ganz bewusst hat der Gesetzgeber damals die gemeinsame Sorge Nichtverheirateter von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht. Denn eine gemeinsame elterliche Sorge setzt im Sinne des Kindeswohls die Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile voraus. Dem Kind ist nicht geholfen, wenn die Elternteile ständig über Sorgerechtsfragen nur noch über ihre Anwälte reden.

Darüber hinaus werden nichteheliche Kinder nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren, sondern sind eben oftmals auch das Ergebnis sporadischer und instabiler Beziehungen. Auch in diesen Fällen scheint ein Mindestmaß an Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft beider Elternteile nicht generell gegeben zu sein.

[..]Es stellt sich also die Frage, ob Anlass dazu besteht, den Müttern zu misstrauen, anzunehmen, dass sie den leiblichen Vätern das Sorgerecht aus sachfremden Erwägungen entziehen. Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Mütter diese Entscheidung in aller Regel sehr bewusst zum Wohl des Kindes nutzen? Dies jedenfalls, die selbstbestimmte Entscheidung der Mutter zum Wohl des Kindes, war die gedankliche Ausgangslage bei der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform 1998.

[..]Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind jedoch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion viele Fragen zu klären, bevor dem Vater die Möglichkeit einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung zur Erlangung der gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Mutter eingeräumt werden kann: Inwieweit wird die Sorgeerklärung tatsächlich als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht? Was bringt eine gemeinsame Sorge, wenn keine Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft der Eltern besteht? Was bringt eine solche gemeinsame Sorge insbesondere dem betroffenen Kind? Ist dem Kindeswohl, das im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen muss, damit wirklich gedient? Vor der Klärung dieser Grundlagen ist jedoch nicht zu beurteilen, inwieweit überhaupt Reformbedarf besteht.

Wer davon geträumt hat, das der § 1626 a ersatzlos gestrichen wird, der ist nach diesen Aussagen hoffentlich auf dem Boden der Tatsachen angekommen.

Links
Plenarprotokoll 16/230 vom 02.07.2009 ab Seite 25943
EGMR-Urteil: Case of Zaunegger v. Germany (Application no. 22028/04)
Deutsche Übersetzung und Zusammenfassung des EGMR-Urteils (3 Seiten)

Stern TV: Wenn Väter entrechtet sind

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©by Bobby Metzger/Pixelio.de

Wenn Eltern um das Sorgerecht ihrer Kinder streiten, haben Väter oft keine Chance. Besonders unverheiratete Väter sind dem Wohlwollen der Mütter ausgeliefert. Denn in Deutschland erhalten diese Männer das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn die Mutter des Kindes einverstanden ist. Das könnte sich nun ändern.

Acht Jahre hat Horst Zaunegger vor deutschen Gerichten um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter gekämpft. Doch erst der Europäische Gerichtshof entschied: Das deutsche Gesetz verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Väter müssten die gleichen Rechte haben wie Mütter. Das heißt: Auch ledige Väter müssten das Sorgerecht für ihre Kinder erstreiten können.

Stern TV-Sendung vom 09.12.2009 22:15h

ZDF-Sendung zum Thema Sorgerecht

Da hat das ZDF tatsächlich schnell reagiert und thematisiert das Sorgerecht. Mehr Informationen dazu habe ich leider nicht gefunden.

Gäste:

Horst Zaunegger (setzt sich für die Rechte nichtehelicher Väter ein)
Douglas Wolfsperger (Regisseur, Vater)

Horst Zaunegger hat gerade vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil erstritten, in dem die Bundesrepublik Deutschland dazu veruteilt wurde, die Diskriminierung von nichtehelichen Vätern aufzuheben (Az: 22028/04)

douglas-wolfsperger Douglas Wolfsperger hat dieses Jahr den Film „Der entsorgte Vater“ ins Kino gebracht, dazu habe ich in diesem Blog einen Beitrag gebracht [hier]
Im gleichen Zeitraum hat die EMMA gegen Douglas Wolfsperger im Besonderen und gegen Väter im allgemeinen gehetzt. Wer sich meine Antwort dazu durchlesen möchte, findet diese [hier]

Vorschau: Markus Lanz am 10.12.2009 zum Thema Sorerecht [hier]